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Subject Area: Political Theory

Macht oder ökonomisches Gesetz, Ernst Heuss - Friedrich August von Hayek, Toward Liberty: Essays in Honor of Ludwig von Mises, vol. 1 [1971]

Edition used:

Toward Liberty: Essays in Honor of Ludwig von Mises on the Occasion of his 90th Birthday, September 29, 1971, vol. 1, ed. F.A. Hayek, Henry Hazlitt, Leonrad R. Read, Gustavo Velasco, and F.A. Harper (Menlo Park: Institute for Humane Studies, 1971).

About Liberty Fund:

Liberty Fund, Inc. is a private, educational foundation established to encourage the study of the ideal of a society of free and responsible individuals.


Macht oder ökonomisches Gesetz
Ernst Heuss

Als Böhm-Bawerk seinen bekannten Aufsatz 1914 schrieb1 , ging er von der Fragestellung seiner Zeit aus. Damals standen sich in der Nationalökonomie zwei Betrachtungsweisen gegenüber. Die eine bewegte sich in den naturwissenschaftlichen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts und die andere (historische Schule) dachte in historisch rechtlichen Kategorien. Im ersten Falle vollziehen sich die ökonomischen Vorgänge nach Gesetzen, im zweiten wird die Macht zur bestimmenden Größe. In seinem Aufsatz hat Böhm-Bawerk versucht, den Geltungsbereich beider Vorstellungen in der Nationalökonomie gegenseitig abzugrenzen. Das Ergebnis von Böhm-Bawerks Ausführungen - am Beispiel der Lohnhöhe demonstriert - läßt sich am besten in der Weise zusammenfassen, daß der Bereich für die Macht und ihre Ausübung zwar kurzfristig recht beträchtlich sei, aber langfristig doch sehr zu Gunsten von dem zusammenschrumpfe, was den ökonomischen Gesetzen bzw. der ökonomischen Sachlogik untersteht.

Vielleicht lag es an dem unglücklichen Erscheinungsjahr - Ausbruch des Ersten Weltkrieges mit der Einführung der Kriegswirtschaft -, daß dieser Faden von Böhm-Bawerk nicht mehr weitergesponnen worden ist.2 Es geistert daher auch heute noch wie ehedem der Terminus “Macht” in seinem amorphen Sinne (Max Weber) umher und nimmt in den Augen des Sozialismus bzw. Marxismus als Macht des Kapitals eine fast dämonische Gestalt an, die zum allgemeinen Bösewicht für alle Unzulänglichkeiten der sogenannten Gesellschaft gemacht wird. Dies gilt besonders für die Renaissance des Marxismus in der westlichen Welt, in der er seit den sechziger Jahren auf bestimmte intellektuelle Kreise und nicht zuletzt auf Studenten eine faszinierende Kraft ausübt.

Was das Ambivalente des Ausdrucks Macht betrifft, so ist es auch Böhm-Bawerk nicht gelungen, ihm diesen Charakter zu nehmen. So stellt für ihn die Macht letzten Endes das Residuum dar, mit dem alles das erfaßt wird, was mit dem Gesetz nicht erklärt werden kann. Damit kommt man aber aus der Sackgasse nicht heraus, in die man mit dem Gebrauch des Wortes Macht gerät. Soll Macht nicht die gleichsam unbekannte Größe x bleiben, in die man alles einpacken kann, was man sonst nicht erklären kann, so muß sie eine ähnlich prägnante Gestalt wie das Wort Gesetz erhalten. Dies läßt sich jedoch nicht auf dem Wege einer neuen Definition des Wortes Macht erreichen, würde doch dadurch die Lösung bereits vorweggenommen werden. Stattdessen ist ein anderer Weg einzuschlagen, indem man empirisch und zugleich analytisch vorgeht.

Man ist sich eigentlich nicht recht bewußt, daß diese Arbeit im Kern bereits geleistet worden ist, als man die Antwort auf ein ganz spezifisches Problem suchte. Allerdings hat man sich damals nicht klar gemacht, damit den Schlüssel nicht nur für die Analyse der Macht in dem ganz speziellen Falle, sondern schlechthin in den Händen zu haben.

Es ist nicht zufällig, daß diese Arbeit auf einem Sektor vorgenommen worden ist, der ganz ausgesprochen die Nahtstelle zwischen Theorie und historischer Schule bzw. Institutionalismus bildet, und zwar die Wettbewerbstheorie.3 Sie stellt eine Domäne dar, die ihre Existenz einem wirtschaftspolitischen Entscheid zu verdanken hat, nämlich der Schaffung des Sherman Act. Auf diese Weise wurde von dem Gesetzgeber eine ganz konkrete Aufgabe an die Theorie herangetragen. Solange sich nämlich die Preistheorie damit begnügen konnte, bestimmte Grundformen der Preisbildung modellmäßig aufzustellen, ohne sie mit dem Preisbildungsprozeß in der Wirklichkeit unmittelbar vergleichen zu müssen, konnte man sich im Rahmen selbstgeschnitzter Modelle bewegen, wie es z.B. das der vollkommenen Konkurrenz zeigt. Dies wurde mit dem Sherman Act anders. Hier stellte sich die Frage, was in Wirklichkeit ein Monopol faktisch ausmacht, was realiter ein Wettbewerbsprozeß ist und was last not least Macht bzw. Marktmacht ist. Es kann in diesem Rahmen der recht langwierige Weg der Wettbewerbstheorie nicht dargelegt werden, um zu zeigen, wie hier methodisch gänzlich anders als in der üblichen Wirtschaftstheorie vorgegangen wird. (Gegenüber der üblichen Axiomatik in der Wirtschafts theorie geht man von konkreten Marktsituationen aus und versucht, aus diesen die relevanten Bezüge gleichsam herauszudestillieren.) Was in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, ist die Tatsache, daß man bei der Umschreibung von workable competition als Gegenstück zu dem deduktiv gewonnenen Modell der vollkommenen Konkurrenz nach einem Kriterium suchte, das angab, wann ein Wettbewerb noch funktionsfähig ist und wann nicht, d.h. wann ist nicht mehr der Wettbewerb, sondern die Marktmacht die entscheidende Größe. Bekanntlich hat man darauf folgende Antwort gegeben.

Wenn auf einem Markt die Nachfrage ausreichende Alternativen von untereinander unabhängigen Unternehmungen vorfindet, so kann ein solcher Markt als workable bezeichnet werden.4 Ein solcher Sachverhalt kann auch in der Weise umschrieben werden, daß die Nachfrage gegenüber dem einzelnen Anbieter ausreichende Ausweichmöglichkeiten besitzt und daher auf ihn nicht angewiesen und damit auch ihm nicht ausgesetzt ist. Folglich kann gegenüber der Nachfrage keine Macht ausgeübt werden, womit der Zustand der Machtlosigkeit des einzelnen Anbieters in dieser Hinsicht gegeben ist. Das analog Umgekehrte ergibt sich für die Macht. Die Macht eines einzelnen oder einer Unternehmung nimmt in dem Umfange zu, wie die Alternativen demjenigen genommen werden, dem gegenüber Macht ausgeübt wird. Auf diese Weise ist die Macht ihres ambivalenten und nicht fixierbaren Charakters entzogen. Mit Hilfe des Bestehens von Alternativen bzw. des Nicht-Bestehens solcher Alternativen wird die Macht gedanklich faßbar und erhält eine ähnliche Prägnanz wie das Gesetz im naturwissenschaftlichen Sinne. Selbstverständlich läßt sich dieses Kriterium nicht nur auf die Marktanalyse, sondern auch überall dort anwenden, wo im menschlichen Zusammenleben das Phänomen Macht auftritt. Nur ist es bis jetzt noch nicht geschehen, was besonders auffällig für eine Disziplin wie die der Soziologie ist, die in dieser Hinsicht noch ziemlich hilflos mit der Stange im Nebel herumstochert.

Umschreibt man die Macht als das, dem man mangels Alternativen nicht ausweichen kann, so ist auf diese Weise zugleich auch das Kriterium für das Ausmaß der Macht gewonnen. Wenn zur Illustration auf die Preistheorie zurückgegriffen wird, so geschieht es wegen der dort am weitesten ausgeführten gedanklichen Präzision, die es erlaubt, anhand weniger Hinweise nicht nur die Macht, sondern auch ihr verschiedenes Ausmaß deutlich zu machen.

Wenn auf dem Markt eine Vielzahl von Nachfragern und Anbietern besteht, so ergibt sich aus dieser Konstellation der übliche Konkurrenzpreis. Keiner der Anbieter und Nachfrager hat die Möglichkeit, einen anderen Preis zu setzen. Wollte ein Anbieter einen höheren verlangen, so haben die Nachfrager die Alternative, sich zum niedrigeren Marktpreis anderweitig zu versorgen. Das gleiche gilt umgekehrt, wenn ein Nachfrager einen tieferen als den Marktpreis verlangt. In diesem Falle weicht der Anbieter auf den Markt aus, wo er zu einem höheren Preis sein Produkt absetzen kann. Hier tritt am deutlichsten die Machtlosigkeit des einzelnen Marktteilnehmers zutage.5

Von dieser Konstellation hebt sich die des Monopols bzw. Monopsons ab. Nimmt man das einfache Monopol, so kann der Nachfrager nicht auf andere Produzenten mit weitgehend gleichen Gütern ausweichen. In diesem Falle hat er nur die Möglichkeit, mit steigendem Preis eine geringere Menge von diesem Produkt nachzufragen. Diese Reaktion wird üblicherweise mit der Nachfragefunktion für diesen Markt wiedergegeben. Diese weist in der Regel für den unteren Preisbereich eine Preiselastizität von kleiner und für den oberen Preisbereich eine von größer als 1 auf. Im letzteren Fall reagiert die Nachfrage auf eine Preiserhöhung mit einer relativ stärkeren Verminderung der nachgefragten Menge, so daß ein Monopolist eine solche Preiserhöhung mit einem massiven Umsatzrückgang erkauft, oder anders ausgedrückt, die Nachfrage weicht einer derartigen Preiserhöhung mit einer spürbaren Reduktion der Menge aus, was den Monopolisten zwingt, in dieser Hinsicht zurückhaltend zu sein. Es steht daher der Nachfrage zwar nicht die Alternative eines anderen Produktes, aber die der Mengenverminderung zur Verfügung.

Sehr deutlich wird die Macht des Monopolisten erhöht, wenn dem Nachfrager auch die Möglichkeit der Mengenvariation genommen wird. Auch diese Marktfiguration hat in der Wirtschaftstheorie ihre theoretische d.h. gedankliche Ausprägung erfahren. Bekanntlich handelt es sich um den sogenannten Optionsfixierer, ein Terminus, wie ihn Erich Schneider in Anlehnung an Ragnar Frisch in das deutsche Sprachgebiet eingeführt hat. Die Machtposition des Optionsfixieres ist bei weitem größer als die des gewöhnlichen Monopolisten oder Monopsonisten. Er diktiert nicht nur den Preis, sondern auch die Menge. In diesem Falle bleibt seinem Gegenüber, dem Optionsempfänger, kein Aktionsspielraum mehr. Dadurch ist es dem Optionsfixierer als Käufer möglich, vom Optionsempfänger eine Menge zu einem Preis durchzusetzen, bei dem dieser gerade noch seine gesamten Produktionskosten, u.U. aber nicht die Grenzkosten der diktierten Menge, deckt. Stände dem Optionsempfänger nicht noch als ultima ratio die Produktionseinstellung offen, so könnte der Optionsfixierer u.U. den Preis noch tiefer setzen, also Verlustpreise durchsetzen. Da aber im Rahmen einer Marktwirtschaft diese Möglichkeit dem Optionsempfänger in der Regel noch offensteht, findet hier die Macht des Optionsfixierers ihre Grenzen.6 Das, was man mit dem Modell der vollkommenen Konkurrenz konstruieren wollte, nämlich die Gewinnlosigkeit für den Produzenten, ist auch hier gegeben. Dahinter stehen jedoch zwei konträre Marktkonstellationen, und zwar die der völligen Machtlosigkeit auf beiden Seiten und die der höchsten Macht auf einer Seite.

Man würde die Bedeutung dieser Marktfiguration verkennen, wollte man sie nur als Extrem eines gedanklichen Modells betrachten. Sie spielt heute in der Marktwirtschaft eine nicht unbedeutende Rolle, und es ist daher eher erstaunlich, daß sie im gewöhnlichen Lehrbuch, wenn überhaupt, in der Regel in einen Zusammenhang gestellt wird, wo sie nicht hingehört (bilaterales Monopol von Arbeitgeber und Gewerkschaften). Hingegen tritt der Optionsfixierer an einer anderen Stelle in der Marktwirtschaft sehr häufig auf, und zwar bei der Großunternehmung. Eine solche Unternehmung ist nicht selten von einer Schar oder besser gesagt von einer ganzen Armee Zulieferer umgeben. Diese stellen gewisse Bestandteile für die Produktion in der Großunternehmung her. Soweit sie den größten Teil ihrer Produktion oder sogar die gesamte bei der Großunternehmung absetzen, sind sie diesem Abnehmer ausgeliefert. Auf andere Abnehmer können sie mit ihrem Spezialprodukt nicht ohne weiteres ausweichen, und falls ein solcher Ausweg bestände, müßte erst ein Markt dafür aufgebaut werden, was sich bekanntlich nicht von einem Tag auf den anderen bewerkstelligen läßt. Die fehlende Alternative bringt somit die Zulieferer in die Position des Optionsempfängers und damit die Großunternehmung in die des Optionsfixierers. Dementsprechend nützt auch der Options fixierer die Macht mit all ihren Konsequenzen aus, ohne daß die Öffentlichkeit davon groß Kenntnis nimmt.

Eine solche Analyse der Macht macht sie gedanklich faßbar und zeigt nicht zuletzt, wie groß ihr Ausmaß im jeweiligen Falle ist. Dadurch wird es erst möglich, aufzudecken, wo Macht in ihrer höchsten Ausformung besteht, aber auch, wo sie nicht gegeben ist. Da man aber Macht bisher nicht gedanklich analysiert und in ihre eigentlichen Bestandteile zerlegt hat, glaubt man heute immer noch, die ökonomische Macht und die damit verbundene Ausbeutung auf einem Gebiet suchen zu müssen, wo sie faktisch bedeutungslos geworden ist. Es handelt sich hier um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Fall geht es weniger um die Institution der Gewerkschaft als der sogenannten Gegenmacht zu den Arbeitgebern, sondern um einen gänzlich anderen Sachverhalt. Für diesen ist eine andere Frage entscheidend, und zwar, wie es mit der für den einzelnen Arbeitnehmer zur Verfügung stehenden Alternative hinsichtlich seines Arbeitsplatzes steht. Hierfür sind gänzlich andere Faktoren als die Existenz einer Gewerkschaft verantwortlich. Die heutige verkehrstechnische Mobilität eines Arbeitnehmers in einer vollentwickelten Industrievolkswirtschaft erlaubt ihm, selbst bei Beibehalten des alten Wohnsitzes zwischen verschiedenen Arbeitgebern zu wählen. (Man denke an den räumlichen Aktionsradius, der im 19. Jahrhundert durch die Eisenbahn - Pendlerverkehr - und im 20. Jahrhundert durch das Auto beträchtlich erweitert worden ist.) Als weiterer Faktor tritt die seit dem Zweiten Weltkrieg allgemein betriebene Politik der Voll-, Will man nicht sagen, der Überbeschäftigung hinzu. Sie sorgt nicht nur für Betriebe mit besetzten, sondern auch mit offenen Arbeitsstellen. Wie stark von diesen Wahlmöglichkeiten auch Gebrauch gemacht wird, zeigt die jährliche Fluktuationsquote, die sich während der sechziger Jahre in der Bundesrepublik zwischen 19 und 10 %, bezogen auf die beschäftigten Arbeitnehmer, bewegt hat.7 Dies ist aber nur bei Bestehen derartiger Alternativen möglich.8

Allerdings ist zu bedenken, daß hier auf den Arbeitnehmer in einer modernen Industrievolkswirtschaft abgestellt wird. Geht man hingegen in die Vergangenheit zurück und fragt, wie es mit den Alternativen in früheren Jahrhunderten oder im Mittelalter bestellt gewesen ist, so ergibt sich ein anderes Bild. Freilich ist eine eigentliche Durchleuchtung der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte unter dem Aspekt der Alternativen bis jetzt nicht erfolgt. Hieraus mag sich erklären, warum auch heute noch Vorstellungen aus der Vergangenheit vorherrschen, die nicht mehr angebracht sind. Um dies aber zu sehen, muß die Macht analytisch faßbar gemacht werden, was verbietet, sie wie bisher in einem amorphen Sinn zu gebrauchen, mit dem man alles und zugleich nichts erklärt.

Die Analyse von dem, worauf Macht bzw. Machtausübung beruht, ermöglicht es, einen weiteren Schritt über Böhm-Bawerk hinauszugehen. Bei einem Gesetz in naturwissenschaftlichem Sinne handelt es sich um eindeutige Zuordnungen, wie es z.B. die Ausdehnung des Eisens bei verschiedenen Wärmegraden zeigt. Ähnlich verhält es sich nach Böhm-Bawerk dort, wo nach seiner Ansicht der ökonomische Prozeß gewissen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Auf Grund dieser können z.B. die Unternehmer nicht auf die Dauer den Lohn unter oder die Gewerkschaften über den Marktpreis setzen. Die Interdependenz aller Marktgrößen erzwingt eine Lohnhöhe, die Ausdruck der Marktgegebenheiten ist. Noch deutlicher tritt dies bei der Marktform der vollkommenen Konkurrenz zutage. Bei gegebenen Kosten und gegebener Marktnachfrage bleibt dem einzelnen Anbieter keine andere Möglichkeit, als sich so zu verhalten, wie es diese Marktkonstellation erzwingt. Die daraus resultierende Gewinnlosigkeit der einzelnen Anbieter ist dann Ausfluß dieses “Marktgesetzes” und dagegen anzulaufen ist so wenig sinnvoll wie gegen Naturgesetze.

Um eine andere Konstellation handelt es sich jedoch, wenn die Gewinnlosigkeit auf die Ausbeutung des Optionsfixierers zurückgeht, d.h. wenn sie Resultante der Machtausübung ist. Hier ist die Gewinnlosigkeit des betreffenden Optionsempfängers nicht Ausfluß von Naturgewalten oder Naturgesetzen. Der Grund, weswegen ein und derselbe Sachverhalt (Gewinnlosigkeit) gänzlich anders gesehen wird, und zwar mit Recht, beruht darauf, daß die Machtausübung eines einzelnen oder mehrerer Menschen zusammen eine Handlungsmöglichkeit unter anderen für den Betreffenden darstellt. Es hängt von diesem ab, wie er seine Macht gebraucht und ob er sie mißbraucht. Offensichtlich ist es unsinnig von Naturgewalten bzw. von Naturgesetzen zu sprechen, die ihre Macht mißbrauchen, und zwar deswegen, weil sie gar nicht anders können, als sich so zu verhalten. Dasselbe würde auch für den Menschen gelten, falls ihm kein Handlungsspielraum zur Verfügung stände und er nur das eine tun könnte. Bestände nämlich für den Menschen keine andere Möglichkeit, so gäbe es für ihn auch etwas anderes nicht, nämlich keine Ethik. Diese setzt voraus, daß von verschiedenen möglichen Handlungen der Mensch diejenige wählt, die mit dem übereinstimmt, was die Ethik postuliert. Gibt es aber solche Varianten nicht, dann gibt es für den Menschen ebenso wenig wie für das sich bei Wärme ausdehnende Eisen eine Ethik.

Damit wird eine andere Seite der Macht aufgedeckt, und zwar die des Handlungsspielraumes. Wenn nämlich jemand Macht besitzt und sie ausübt und sie u.U. bis zur letzten Möglichkeit gegen seine Mitmenschen auskostet, so stellt dies nur eine Möglichkeit unter anderen dar. So kann der Monopolist außer dem Cournot'schen Punkt auch einen höheren oder niedrigeren Preis setzen, ebenso muß der Optionsfixierer den Optionsempfänger nicht auf das Ausbeutungsniveau herabdrücken, oder anders ausgedrückt, eine solche Handlung stellt keinen Zwang, sondern ein potentialis für den Machtausübenden dar. Es ist daher die Macht ein “kann” und kein “muß”, d.h. ihr liegt ein Bündel von Handlungsmöglichkeiten zugrunde.9 Überall da, wo dem Menschen ein Handlungsspielraum gegeben ist, tritt somit das Phänomen der Macht auf, und wer wollte leugnen, daß nicht nur wenige, sondern weitgehend alle Wirtschaftssubjekte einen solchen Spielraum haben.10 So verfügen alle über Macht, wenn auch das Ausmaß recht verschieden ist. Dies bedeutet jedoch nicht eine Umkehrung des von Böhm-Bawerk Dargelegten. Gegen was sich Böhm-Bawerk wendete, ist der Gebrauch des Wortes “Macht” als einer Allerweltsformel. Mit Recht weist er darauf hin, daß die Macht stets eine begrenzte sei. So kann ein Monopolist dem Abnehmer keinen beliebig hohen Preis diktieren, will er nicht seine ökonomische Existenz aufs Spiel setzen, oder wie es Böhm-Bawerk selbst sagt (a.a.0., S. 217) “er kann sich mit anderen Worten doch nie dem ökonomischen Gesetz entziehen, daß der Preis an dem Schnittpunkt von Angebot und Nachfrage, dort, wo gleiche Quantitäten angeboten und nachgefragt sind, sich feststellt.”

Die Umschreibung der Macht als eines Bündels von Handlungsmöglichkeiten zeigt zugleich deutlich, worin sich die Macht gegenüber dem Gesetz mit einer eindeutigen Determiniertheit unterscheidet. Allerdings ist Gesetz bis jetzt nur im naturwissenschaftlichen Sinne benützt worden. Bekanntlich wird Gesetz auch in einem anderen Sinne gebraucht, der seinen ursprünglichen Gehalt ausmacht. Es ist das von Menschen geschaffene Gesetz bzw. das vom Menschen gesetzte, also das, was Gesetz im rechtlichen Sinne darstellt. Hier handelt es sich nicht um das von der Natur, sondern vom Menschen gesetzte. Als vom Menschen Geschaffenes stellt das Gesetz kein von außen her Gegebenes dar11 , und es ist daher durchaus sinnvoll, von der Macht des Gesetzes oder von der Macht der Sitte zu sprechen. Wenn auch derartige Gesetze eine bestimmte Handlungsweise, also wie beim Gesetz in naturwissenschaftlichem Sinne eine eindeutige Zuordnung erzwingen, so stellt doch jedes spezifische Gesetz nur eine Konkretisierungsform aus dem potentialis der in den Händen der Menschen liegenden Gesetzgebung dar.12 Gerade deswegen, weil sich andere Gesetze mit entsprechend anderen Wirkungen vorstellen lassen, empfindet man den von bestehenden Gesetzen ausgehenden Zwang u.U. auch als Macht, und zwar im Gegensatz zum sogenannten Naturgesetz. Inwieweit die anderen Möglichkeiten, die im potentialis der Menschen als Gesetzgeber enthalten sind, als wünschenswert betrachtet werden, ist eine andere Frage. Immerhin kann gesagt werden, daß die Machtkomponente eines Gesetzes, wenn es dem allgemeinen Moralkodex entspricht, also eine sonstige Alternative dazu als realis abgelehnt wird, dann weniger empfunden wird. Besteht hingegen keine Übereinstimmung mehr zwischen Moralvorstellung und dem betreffenden Gesetz, sieht man also in der Alternative das Begehrenswerte, so tritt die im Gesetz enthaltene Machtkomponente stärker ins Bewußtsein.

Auf einer ähnlichen Ebene bewegt sich der an sich recht verschwommene Ausdruck “Macht der Verhältnisse”. Gemeint ist damit eine bestimmte Konstellation von Faktoren, aus denen sich bestimmte Wirkungen ergeben. Diese sogenannten Verhältnisse stellen in der Vorstellung des Menschen nichts Unabänderliches dar, da sie von Menschen gemacht ebenso wieder von Menschen geändert werden können. Auch hier handelt es sich nicht um Naturgegebenheiten bzw. Naturgesetze. Dies wird an einem Beispiel aus der Ökonomie mehr als deutlich. Der Agrarmarkt entspricht in seiner Struktur weitgehend den Bedingungen der vollkommenen Konkurrenz. Die sich aus dieser Marktform ergebende Preisbildung kommt faktisch dem sehr nahe, was Böhm-Bawerk als Gesetz im Sinne der Naturwissenschaften auffaßt. Verhielte es sich tatsächlich so und würde ein solcher Marktprozeß von den Landwirten auch so empfunden werden, so gäbe es keine Agrarpolitik mit dem Ziel, die Preise höher als bei vollkommener Konkurrenz zu setzen. Weil aber die Beteiligten den Marktprozeß bei vollkommener Konkurrenz nicht als etwas GesetzmäBiges, sondern als Ausfluß gewisser Verhältnisse betrachten, die veränderbar sind, versucht man, mit mehr oder weniger fragwürdigen wirtschaftspolitischen Eingriffen, die besagten Verhältnisse zu ändern. Es ist hier nicht Gegenstand der Betrachtung, inwieweit ein solcher Markt nicht eher der Gesetzesvorstellung im Böhm-Bawerkschen Sinne als den sogenannten Verhältnissen entspricht. So gleicht die weithin praktizierte Agrarpolitik eher dem Versuch, dem Gesetz der Schwerkraft entgegenzuwirken, indem sich die gesetzten Preise nicht auf, sondern über der Erdoberfläche zu bewegen haben, was selbstverständlich nicht ohne unangenehme Stürze auf die Erde abgeht.

In diesen Rahmen gehört auch die Attacke gegen das marktwirtschaftliche System, die von marxistischer und sozialistischer Seite vorgetragen wird. Als Wirtschaftssystem ist die Marktwirtschaft ein von Menschen gemachtes und kann daher durch ein anderes gemachtes ersetzt werden. So wird der Angriff gegen die Marktwirtschaft bzw. gegen die kapitalistische Wirtschaft nicht zuletzt unter der Flagge der Machtbekämpfung geführt. Anstelle der vermachteten Marktwirtschaft solle das sozialistische Wirtschaftssystem treten, wo es auf Grund sozialistischer Produktionsverhältnisse Macht und Ausbeutung nicht mehr geben soll. Hier zeigt sich in besonders verhängnisvoller Weise, wohin es führt, wenn Macht wie bisher in einer recht undifferenzierten Weise gebraucht und damit eine Art Mystifizierung betrieben wird. Entkleidet man aber die Macht derartiger Mystifikationen und macht sie analytisch faßbar, so wird transparent, daß die postulierte sozialistische Wirtschaft das Höchstmaß an konzentrierter ökonomischer Macht darstellt und in ihr der einzelne selbst nicht mehr den Spielraum besitzt, der ihm in einer Marktwirtschaft gegenüber dem einfachen Monopol gegeben ist.

Footnote

[1]Vgl. Böhm-Bawerk, Macht oder ökonomisches Gesetz? Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung, Bd. XXIII (S.205–271), wiederabgedruckt in Böhm-Bawerk, Gesammelte Schriften, Wien/Leipzig 1924.

[2]Dies zeigt sich nicht deutlicher als bei seinem nächsten Fachkollegen von Wieser, der in seiner Arbeit “Gesetz der Macht” die Fragestellung gerade umkehrte. Vgl. F.v.Wieser, Gesetz der Macht, Wien 1926.

[3]Man kann allerdings die Frage noch genereller stellen, und zwar die, weswegen es gerade die Nationalökonomie ist, welcher der Durchbruch zum Analytisch-theoretischen der Macht gelungen ist. Hier ist daran zu erinnern, daß die Nationalökonomie von den Geistes- bzw. Sozialwissenschaften - beides ist allerdings nicht deckungsgleich - diejenige Disziplin darstellt, die am weitesten theoretisch durchgebildet ist.

[4]Bekanntlich sind noch andere zusätzliche Kriterien für workable competition aufgestellt worden, die aber in diesem Zusammenhang nicht von Interesse sind.

[5]Allerdings ist dieses Modell mit seinen zahlreichen Bedingungen, die nur in ganz wenigen Fällen in der Wirklichkeit erfüllt sind, für einen primär anderen Zweck konstruiert worden, und zwar für eine Marktpreisbildung, bei der es keine Gewinne gibt. Betrachtet man hingegen diese Konstellation unter dem Aspekt der Machtlosigkeit, so sind zahlreiche Bedingungen, die zwecks Statuierung der Gewinnlosigkeit eingeführt werden müssen, nicht erforderlich. Faktisch reduzieren sich diese auf zwei: a) Homogenität der Güter in den Augen der Nachfrager und b) Vielzahl der Marktpartner auf beiden Seiten.

[6]In einem anderen Wirtschaftssystem ist jedoch dieser Fall denkbar und kommt auch vor. So werden diejenigen, die die “DDR” vor Errichtung der Mauer in Berlin verlassen und sich nach der Bundesrepublik begeben haben, gezwungen, ihr Eigentum an Häusern zu einem Preis zu veräußern, der deutlich unter dem eigentlichen Wert - weit unter dem Reproduktionskosten - steht. Dies geschieht in der Weise, daß der Mietzins aufgrund gesetzlicher Vorschriften so tief gehalten wird, daß aus dem Mietzinserlös die Erhaltungsreparaturen nicht gedeckt werden können. Da die Eigentümer zu diesen Reparaturen verpflichtet sind, haben sie nur die Wahl zwischen einer wachsenden Verschuldung der Häuser oder einer Veräußerung derselben zu einem Preis, mit dem sie wenigstens einen Bruchteil des eigentlichen Wertes davon für sich sicherstellen.

[7]Vgl. J. Kühl, Zum Aussagewert der Statistik der offenen Stellen, Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 1970, Nr. 3, S. 268.

[8]Hingegen liegt die eigentliche Bedeutung der Gewerkschaft auf einer anderen Ebene. Mit der Durchsetzung von Tariflöhnen schafft sie Richtpreise und gibt somit für den einzelnen Arbeitnehmer eine Ausgangsbasis für seinen individuellen Lohn, oder anders ausgedrückt, es wird dadurch für den einzelnen Arbeitnehmer eine Art Markttransparenz geschaffen, und es kann seine etwaige Marktunkenntnis vom Arbeitgeber weniger ausgenützt werden. Die Tatsache, daß in der BRD die Effektivlöhne über den Tariflöhnen liegen, zeigt deutlich, daß die Marktkräfte und nicht die Tariffestsetzungen den Ausschlag geben.

[9]Macht geht etymologisch auf mögen, können zurück. Bei potestas und

lf0726-01_figure_002 ist die gleiche Wurzel unmittelbar sichtbar.

[10]Dieser bildet bekanntlich die Ausgangslage für die Spieltheorie. Leider verschüttet sie diesen freigelegten Ansatz wieder durch die sogenannte Lösung eines Spiels, wodurch die Handlung (Strategie) ebenso wie beim Gesetz wieder eine determinierte wird.

[11]Man verkennt die Essenz der Macht, wenn man sie wegen Fehlens einer eindeutigen Zuordnung als amorph bezeichnet, wie es Gehlen tut. Es ist das Verdienst der Spieltheorie, das Amorphe auf Strategien zurückgeführt zu haben. Vgl. Gehlen, Soziologie der Macht, HdSW, Bd.7, S. 79.

[12]Solange das Recht bzw. das Gesetz als göttliche Offenbarung aufgefaßt wurde, stellte das Gesetz im Bewußtsein dieser Menschen ebenso etwas Unabänderliches wie heute das Gesetz im naturwissenschaftlichen Sinne dar. Allerdings ist dann nicht das Gesetz, sondern Gott die letzte Instanz. Er erläßt das Gesetz, wofür er den Menschen als sein Instrument (Moses) benützt.