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Subject Area: Economics
Subject Area: Political Theory

Das Ordnungsdenken in der Martwirtschaft, Ludwig Erhard - Friedrich August von Hayek, Toward Liberty: Essays in Honor of Ludwig von Mises, vol. 1 [1971]

Edition used:

Toward Liberty: Essays in Honor of Ludwig von Mises on the Occasion of his 90th Birthday, September 29, 1971, vol. 1, ed. F.A. Hayek, Henry Hazlitt, Leonrad R. Read, Gustavo Velasco, and F.A. Harper (Menlo Park: Institute for Humane Studies, 1971).

About Liberty Fund:

Liberty Fund, Inc. is a private, educational foundation established to encourage the study of the ideal of a society of free and responsible individuals.


Das Ordnungsdenken in der Martwirtschaft
Ludwig Erhard

Begriffsabgrenzung

Die Darstellung, als ob Marktwirtschaft einer liberalen Wirtschafts- oder gar Lebensordnung schlechthin gleichzusetzen wäre, ist nicht absolut gültig. Der Liberalismus hat wohl den Charakter der Marktwirtschaft als einer hochentwickelten Form anonymen Abtausches von Gütern und Dienstleistungen schärfer ausgeprägt, aber wenn hier auf die “Marktwirtschaft” eingegangen werden soll, dann ist es heute leider notwendig geworden, näher zu kennzeichnen, “welche” Marktwirtschaft gemeint sei. So viele Wandlungen, Verzerrungen und Entartungen der “Liberalismus” seit Adam Smith durch mehr als 200 Jahre erfaliren hat, so steht auch zu befürchten, daß der Marktwirtschaft für die Zukunft ein gleiches Schicksal droht. Es kann indessen davon ausgegangen werden, daß im öffentlichen Bewußtsein Marktwirtschaft als ein liberales Ordnungsprinzip empfunden wird, und das ist auch insofern richtig, als sich menschliche Freizügigkeit mit sozialistischen oder kollektivistischen Denkmodellen kaum vereinbaren läßt.

Ordnungsdenken und Marktwirtschaft im historischen Rückblick

Marktwirtschaft beginnt erst dort, wo die Beziehungen zwischen Erzeugern, Händlern und Verbrauchern nicht mehr personengebunden sind, sondern einen vorwiegend anonymen Charakter annehmen. Dieser Prozeß vollzog sich im Mittelalter, wo neben dem noch immer starken Gewicht der Kundenproduktion und in einem nach ständischer Ordnung determinierten Verbrauch ein weitgehender Überblick über die Haltung der Gesellschaft gegeben war. Eine als gottgewollt empfundene Ordnung gestattete mindestens indirekt eine straffe obrigkeitliche Einflußnahme.

Aus diesen mittelalterlichen Lebensformen mit ihren starken hierarchischen Bindungen und ordnungspolitischen Vorstellungen vollzog sich der Übergang in die Ära des Merkantilismus, der in starrer Doktrin der individuellen Entfaltung ebenfalls wenig Spielraum bot. Die ständische Ordnung wurde durch ein System abgelöst, das, von stärkerem Staats- und Nationalbewußsein getragen, zu einer Straffung der volkswirtschaftlichen Kräfte hinführte und über Dogmen, die hier nicht zu erläutern sind, erstmals die Staatsgewalt auch als wirtschaftlichen Ordnungsfaktor in Erscheinung treten ließ.

Erkennen wir an, daß nur aus einer immanenten Betrachtung des Zeitgeschehens ein jeweils gerechtes Urteil zu fällen ist, dann kann das nur dahin lauten, daß auch aus dieser Zeit, die wir überwunden zu haben glauben, gleichwohl noch Reminiszenzen übrig geblieben sind, die in oft übertriebenem nationalstaatlichen Denken Ausdruck finden. Mahnung aus dieser Zeit muß uns ein, aber auch unsere neuzeitlichen Erfahrungen müssen uns lehren, daß eine fruchtbare internationale Zusammenarbeit vornehmlich auf der Gewährleistung einer inneren ausgewogenen Ordnung beruht.

Der wirkliche Durchbruch zur Marktwirtschaft, wie wir sie heute verstehen, beginnt mit dem aufkommenden Liberalismus in Gestalt einer bürgerlich freiheitlich gearteten neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsauffassung. Diese setzte völlig neue Normen. Anstelle des allmächtigen Staates traten die bürgerlichen Rechte, anstelle obrigkeitlicher Befehlsgewalt die freie Entscheidung der Bürger. Die Lehren eines Adam Smith, David Ricardo oder Jean Baptiste Say leiteten eine geistige Revolution ein, die als Liberalismus die Welt nicht nur bewegte, sondern völlig umformte. Es war wohl mehr al seine bloße Reaktion auf überhandnehmendes staatswirtschaftliches Denken, das eine Neuzeit einleitete. Bemerkenswert ist immerhin, daß die geistigen Träger einer frühen freiheitlichen Wirtschaftsauffassung wohl vom “Markt”, aber im eigentlichen Sinne wenig von “Marktwirtschaft” sprachen. Das schien geschichtshistorisch auch gar nicht notwendig, denn wer in der Freizügigkeit einer liberalen Ordnung dachte, konnte die Marktwirtschaft, auch ohne sie noch als eine in sich selbst verstandene Ordnung gelten zu lassen, nur bejahen.

Jedenfalls darf ohne Vorbehalt angenommen werden, daß wenn heute von Marktwirtschaft gesprochen wird, niemand mehr - es sei denn, daß damit eine bewußte gesellschaftspolitische Kritik oder Polemik verbunden werden soll - an extrem-liberalistische Formen des vorigen Jahrhunderts denkt. Die Begrün der der klassischen Nationalökonomie deckten in einem theoretisch klar herausgearbeiteten System die innere Gesetzmäßigkeit einer freiheitlichen Ordnung auf; sie ließen ökonomische Zusammenhänge erkennen, die aus der Sicht der reinen Ökonomie absoluten Rang beanspruchen konnten. Aber vielleicht hat die Mit- und Nachwelt zu wenig bedacht, daß sich wirtschaftliches Geschehen im Bereich der “politischen” Ökonomie abspielt, die andere, d.h. von außen her einwirkende politische Daten setzt. Diese in bezug auf Umfang und Stärke der Abweichungen abschätzen zu können, bedarf es der Projizierung auf des reine Denkmodell der klassischen Lehre als einem in sich geschlossenen System. Die eingetretenen Wandlungen vom ursprünglichen Liberalismus bis zum marktwirtschaitlichen Denken in einem neuzeitlichen Sinn sind naturgemäß nicht zuletzt auch aus der soziologischen Gemengelage zu begreifen. Sie fallen wesentlich in die Zeit der stärker aufkommenden Industrialisierung und der aus ihr erwachsenden Not-und Mißstände. Das ist denn schließlich auch der Grund dafür, daß sich die Vorstellungen von wirtschaftlicher Freiheit und sozialer Gerechtigkeit entscheidend verändert haben.

Es ist in Deutschland in erster Linie der vor allen Dingen immer mächtiger aufkommenden, vornehmlich mit dem Namen Walter Eucken verbundenen “Freiburger Schule” zu danken, das Kernübel oder anders ausgedrückt, den Denkfehler einer liberalen Zeitepoche offengelegt zu haben. Nicht wie der Sozialismus lange glaubte, mußte eine liberale Ordnung an dem Grundsatz der Freizügigkeit scheitern; - sie krankte auch nicht an zu viel Freiheit, die den Arbeitgeber glauben lassen könnte und wohl auch glauben ließ, daß ihm kraft seiner gesellschaftlichen Stellung oder wirtschaftlichen Funktion das Recht zustünde, die Freiheit Dritter fast willkürlich einengen zu dürfen. Die Mängel des Liberalismus lagen nicht eigentlich in Denkfehlern, sondern in der mangelnden Berücksichtigung der seinerzeit wohl gültigen, aber auf die Dauer immer unhaltbarer werdenden gesellschafts- und rechtspolitischen Auffassungen Wenn ursprünglich die ungleiche Stärke der Marktpartner eine schonungslose Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft ermöglichte, so hat doch in der Folgezeit das aufkommende Gewissen soziale Schäden dieser Art erkennen und die Gesellschaft gegen sie angehen lassen.

In einer späteren Phase aber wurde nicht nur der Versuch unternommen, sondern massenhaft praktiziert, durch privatrechtliche Verträge, - über Kartellvereinbarungen oder andere Formen von Wettbewerbsbeschränkungen - gegenüber dem auf dem sozialen Felde sich lockernden Machteinfluß neue starke Macht- und Marktpositionen aufzubauen. Das liberale System wurde trotz der ihm zugrundeliegenden theoretischen Begründung von seiten der wirtschaftlichen Praxis nicht so sehr als eine Wettbewerbsordnung betrachtet oder in diesem Sinn gehandhabt, wenngleich die dynamische industrielle Entwicklung im Verein mit der Verdichtung des Welthandels dieses bewegende Element einer freiheitlichen Wirtschaftsauffassung immer mehr zur Geltung kommen ließ.

Rückblickend wäre man fast zu sagen geneigt, daß der Zwiespalt zwischen dem nicht mehr unterdrückbaren Wettbewerb undden Versuchen, ihn trotzdem bändigen zu wollen, bis zu unserer Gegenwart ein gut Teil neuzeitlicher Wirtschaftsgeschichte einschließt. Das Ordnungsdenken der Freiburger Schule - der sog. Ordo-Liberalen - hat zweifellos das Wettbewerbsbewußtsein neu belebt, aber damit auch zu einem Streitobjekt erhoben. Das Ordnungselement des Wettbewerbs hat jedenfalls dank der durch die Freiburger Schule gewonnenen Erkenntnisse wieder einen festen Standort innerhalb der freien Marktwirtschaft zugewiesen bekommen, - ja, der Wettbewerb oder genauer gesagt die sozialen Auswirkungen des nicht mehr beliebig manipulierbaren Wettbewerbs haben nach dem politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch in Deutschland jenem Ordnungsdenken im System der Sozialen Marktwirtschaft auch politischen Gehalt gegeben.

Und ein weiteres Element kennzeichnet trotz geistiger Verwandtschaft den Unterschied zwischen jenem ursprünglichen liberalistischen Denken und dem modernen Geist der Marktwirtschaft, - im besonderen der Sozialen Marktwirtschaft - daß für diese Ordnung nicht nur technisch automatisch wirkende Verfahren des Marktausgleichs, sondern nicht zuletzt geistige und sittliche Vorstellungen bestimmend sind. Wäre es nur dies, daß das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage über die freie Preisbildung vollzogen werden soll, dann wurde das zur Rechtfertigung oder gedanklichen Ausfüllung einer gesellscnattlichen Ordnung nicht ausreichen. Die Obersätze sind sittlicher Art und lassen uns fragen, ob und inwieweit sich eine Obrigkeit oder ein staatlich privilegiertes Kollektiv das Recht anmaßen darf, trotz Anerkennung übergeordneter Gemeinschaftsaufgaben die individuelle Freiheit willkürlich einzuengen oder gar aufzuheben.

Die private Initiative – insbesondere das freie Unternehmertum – als konstitutives Element einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung

Privatinitiative in der Wirtschaft kann natürlich nicht besagen, daß es immer nur die individuelle Entscheidung einer Einzelpersönlichkeit ist, die den Ausschlag für das wirtschaftliche Geschehen gibt. In Kapitalgesellschaften z.B. werden sich beschlußfassende Gremien wie Aufsichtsrat und Vorstand über die Maxime des Handelns einigen müssen. Wirklich schöpferische Gedanken aber, die neue Wege weisen, werden nicht in Kollektiven geboren, sondern tragen immer einen persönlichen Stempel. Daß solche Ideen dann bis zur Reife der Anwendung von vielen Köpfen durchdacht und überprüft werden, ändert nichts an dem Tatbestand, daß es Kollektivgehirne nicht gibt.

Um aber in den Proportionen des wirklichen Lebens zu bleiben, ist zuzugeben, daß selbst ein tüchtiger und erfolgreicher Unternehner nicht jeden Tag Neues ersinnt, wohl aber jeden Tag wach genug sein muß, sich in einer ständig wandelnden Welt zu behaupten. Dazu gehört dann nicht zuletzt auch der Mut zu raschen fol-genschweren Entscheidungen, bei denen es um Sein oder Nicht-Sein gehen kann. Der Schein, daß das vielleicht früher einmal gegolten habe, heute aber dank der vermeintlichen Rechenhaftigkeit und Lenkbarkeit des wirtschaitlichen Geschehens dem Unternehmer diese Sorge weitgehend abgenommen sei, trügt nicht nur; - nein, dieser falsche Schein ist nicht einmal frommer Betrug. Wir haben es in Deutscoland in den letzten Jahren hinlänglich erlebt, daß sich mehr oder minder alle Prognosen, die Orientierungshilfen sein sollten, als unrichtig erwiesen und im letzten jeder Unternehmer im guten und im bösen auf sich selbst gestellt war.

Welche materiellen Ergebnisse, nicht zuletzt auch welche sozialen Konsequenzen (meist Schäden) eine Volkswirtschaft ohne Unternehmerinitiative hinnehmen muß, läßt sich am Beispiel kommunistischer Volkswirtschaften nachweisen. In diesen gibt es unbestreitbar ebenso tüchtige Techniker und Betriebsleiter wie in der freien Welt auch. Aber es gibt eben keine Unternehmer, weil ohne offene Märkte, ohne freien Wettbewerb und auch bei nur sehr beschränkter freier Konsumwahl fär diese spezifische Aufgabe oder Qualität kein Raum ist. Solche Länder können technische Höchstleistungen vollbringen, nicht aber nach westlichen Vorstellungen auch nur relativ primitive Bedürfnisse befriedigen.

Aus dem Gesagten ist wohl deutlich genug ersichtlich, daß es einen freien Unternehmer nur auf der Grundlage einer freiheitlich politischen Ordnung und demgemäß auch nur im Rahmen eines marktwirtschaftlichen Systems geben kann. Jede Einengung dieser Freiheiten läßt den Unternehmer unfähig werden, auch für sein Land Fruchtbares zu leisten, ohne daß mit der Preisgabe dieses Prinzips nach aller Erfahrung auch nur die geringste Hoffnung auf bessere Lösungen oder brauchbaren Ersatz winkte. Was muß sich eigentlich noch ereignen, um bestätigt zu finden, daß die Marktwirtschaft zugleich auch die leistungsfähigste soziale Ordnung begründet. Da aber Marktwirtschaft (und in ihrer moralischen Anlage vor allem die Soziale Marktwirtschaft) ein freies Unternehmertum voraussetzt, läßt sich eine unmittelbare Beziehung zwischen unternehmerischer Tätigkeit, Wohlstand und sozialer Sicherheit unter Redlichen nicht bestreiten. Es ist ja auch charakteristisch genug, daß in der Bundesrepublik Deutschland außer extremen Gruppierungen wie z.B. den Jungsozialisten keine Partei es wagt, das Prinzip einer freien Unternehmungswirtschaft öffentlich anzugreifen, - wenn vielleicht auch manche hoffen, durch Erhöhung der Grund-, der Vermögens- und Erbschaftssteuer auf kaltem Wege eine Umstrukturierung unserer Gesellschaftsordnung einleiten zu können. Das wird sorgfältig zu beobachten sein, um nicht über viele kleine Schritte schließlich in eine sozialistische Gesellschaft einzumünden.

Immer häufiger ist heute zu hören, daß angesichts einer wirtschaftlichen Entwicklung, die zunehmend durch Konzentrationen, Fusionen und immer mächtigere Wirtschaftsballungen sowohl im Bereich der Industrie als auch des Handels gekennzeichnet ist, der Entfaltung privater Initiative nach den Grundsätzen einer Wettbewerbswirtschaft - und das ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft - immer weniger Spielraum bleibt. Manche Erscheinungen scheinen diese Auffassung zu stützen, obwohl es ein bedenklicher Irrtum wäre, annehmen zu wollen, daß mit wachsender Unternehmungsgröße der Wettbewerb verflacht oder gar völlig ausgeschaltet wird. Soweit solche Tendenzen wahrnehmbar oder dahin zielende Handlungen nachzuweisen sind, ist es - heute unbestritten - Sache des Gesetzgebers, offenkundige Mißbräuche dieser Art zu verhindern und zu ahnden. Tatsächlich ist ja auch in Fragen der Mißbrauchsaufsicht bzw. einer Fusionskontrolle mit neuen gesetzlichen Regelungen zu rechnen.

Ich bin - wie bekannt - jedoch nicht bereit, eine private Initiative zur Unterbindung des Wettbewerbs zu tolerieren oder überhaupt als “Initiative” gelten zu lassen. Zugegeben, daß es auch heute noch Unternehmer alter Schule gibt, die einer vergangenen Kartellherrlichkeit nachtrauern, aber über sie ist die Zeit bereits hinweggegangen. Um der Gerechtigkeit und der Vollständigkeit willen sei auch gar nicht geleugnet, daß manche unternehmerischen Zus ammenschlüsse nicht rein rationaler Überlegung entsprangen, sondern dem Verlangen nach Stärkung der eigenen Marktposition, womöglich auch der Erlangung von Marktmacht dienen sollen. Im Rahmen einer freien Marktwirtschaft aber sind Monopol- oder selbst Oligopolpositionen schwer aufzubauen und noch schwieriger zu verteidigen, weil mit der weltweiten Öffnung der Märkte alles noch so gute - d.h. in diesem Fall “schlechte” - Wollen in sich zusammenbricht. Das Schwergewicht der Betrachtung muß heute auf Versuche überstaatlicher Wettbewerbsbeschränkung gerichtet sein.

Wenn sich private Initiative auch im Leistungswettbewerb bewähren soll, dann darf sie vor allem nicht politisch oder gar parteipolitisch behindert werden. Das sollte jedenfalls unstrittig sein, daß der private Lebensbereich im Rahmen unserer gesetzlich fundierten Ordnung von staatlicher Bevormundung frei sein muß. Niemand sollte gezvrungen werden können, irgendeiner Organisation oder Institution untertan zu werden; - vielmehr ist in dieser Richtung die freie Entscheidung des Bürgers sicherzustellen. Das gehört auch zu dem Begriff der Privatinitiative, daß der Mensch nicht nur Gruppenwesen, sondern zuerst Einzelpersönlichkeit ist und bleiben soll. Wir sollten in einer gereiften Demokratie der Würde der Einzelpersönlichkeit zu höherer Geltung verhelfen. Fernab einer Illusion, das Gruppendenken überwinden oder einebnen zu können, wird es unserer Gesellschaft zum Fluch, wenn die Individualität völlig untergeht, d.h. wenn die Eigenpersönlichkeit sich nicht mehr entfalten und bewähren kann. Die Bewahrung des privaten Lebensraumes betrifft also - wie erwähnt - nicht etwa nur die gewerbliche Wirtschaft im unternehmerischen Bereich. Vielmehr ist jeder einzelne Wirtschafts bürger angesprochen, der sich das Recht und die Freiheit vorbehalten will, sein persönliches und individuelles Leben nach eigener Vorstellung zu gestalten.

Diese Überlegungen gelten jedoch nicht nur im nationalen Raum, sondern auch im internationalen Rahmen. Es gibt keine mehr auf friedliches Zusammenleben der Völker abzielende Wirtschaitsverfassung als die Marktwirtschaft. Sie entzieht sich nach Maßgabe eines auf Leistung begründeten Wettbewerbs jedwedem Versuch eines Staates, wirtschaftliche Stärke als Instrument politischer Macht mißbrauchen zu wollen. So lange der Warenaustausch über die Grenzen privater Initiative obliegt, bleibt für eine staatliche Beherrschung dieses dem Nutzen aller Völker dienenden friedlichen Miteinanderlebens kein Raum.

Aus diesen Gründen haben wir nach dem Zusammenbruch in Deutschland diese Ordnung aufgebaut und damit weltweite Anerkennung gefunden. Wer dagegen heute in diesen Kategorien denkt, gilt nur zu leicht als altmodisch und rückständig. Progressiv ist hingegen der, der nicht mehr in Ordnungsvorstellungen, sondern nur noch in Aktionen denkt. Immer mehr prägen auch in der freien Welt ein seichter Pragmatismus oder ein verderblicher Konformismus die politische Gesinnung. Wer den Wert der Ordnung als Lebensrahmen nicht erkannt hat, kann sie auch nicht verteidigen.

Die gesellschaftspolitische Problematik des Ordnungsbegriffes

In unserem Aufsatz ist bis jetzt häufig die Vokabel “Ordnung"aufgetaucht, ohne sie näher zu kennzeichnen. Dieses Versäumnis soll nun nachgeholt werden.

Es war das Verdienst der Freiburger Schule, Walter Eucken's und seiner Freunde, die Volkswirtschaftslehre wieder zu strengem Ordnungsdenken zurückgeführt zu haben; - nicht allein um das Schreckgespenst staatlicher Planwirtschaft zu bannen oder die aufkommende Ökonometrie auf den ihr gemäßen Platz zu verweisen, sondern mehr noch um dem öden geistlosen Pragmatismus die Zucht geistiger Ordnung entgegenzusetzen. Ich stehe für meine Person nicht an, die heute vielgerühmte pragmatische Verhaltensweise als Kapitulation vor der Wahrheit bzw. als Feigheit vor der Wirklichkeit ins rechte aber gewiß nicht strahlende Licht zu rücken. Wer nicht mehr weiter weiß, wer vor Entscheidungen zurückschreckt, der gilt heute vielfach als klug und wird dazu noch als fähiger Politiker gewertet, wenn er “pragmatisch” handelt, d.h. dem Zufall des Augenblicks Rechnung trägt. Den Pragmatikern folgen auf dem Fuße die bloßen Opportunisten und schließlich auch noch die überhaupt gesinnungslosen Konformisten.

Das scheint denn überhaupt ein Zeichen unserer Zeit zu sein, weniger in “Ordnungen” als in “Reglementierungen” zu denken. Das manifestiert sich äußerlich in der Errichtung von immer neuen Institutionen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Der Versuch, durch i mer umfassenderes Eingreifen des Staats oder von Kollektivgebilden das gesellschaftswirtschaftliche und soziale Leben bis zum Ausgleich auch der kleinsten “Ungerechtigkeiten” perfektionieren zu wollen, führt nur zu leicht von einer natürlichen Ordnung fort. Der Satz, daß diejenigen die Welt zur Hölle werden ließen, die sie zu ihrem Himmel erheben wollten, schließt zweifellos viel Wahrheit ein. Und wer dürfte sich auch anmaßen, zu wissen, was “gerecht” oder auch “sozial” ist. Unsere heutige Gesellschaft, die sich so gern modern geriert, ist fortdauernd am Werk, Gott - oder wenn Sie so wollen—die Schöpfung korrigieren zu wollen.

Ich selbst bin z.B. davon überzeugt, daß im wirtschaftlichen Leben der echte, nicht manipulierte Wettbewerb das beste und auch wohltätigste Ausleseprinzip verkörpert, während andere der Meinung sind, daß um der “Gleichheit” willen die Lebensmöglichkeiten menschlicher Individuen obrigkeitlich gesteuert werden müßten. Der Zug zu immer stärkerer Gleichmacherei tritt trotz unleugbarer menschlicher Differenziertheit als gesellschaftliche Zielsetzung immer mehr in den Vordergrund. Aber da wir bekanntlich nicht alle Engel sind oder nach Idealen leben, müsste diese Methode auf die Dauer auch zu einer Einebnung der Leistung führen und unsere Kraft schwächen, den viel genannten Anforderungen unserer Zeit—man denke nur an die Fülle der ja tatsächlich immer dringlicher werdenden Gemeinschaftsaufgaben—genüge tun zu können. So sehr die Solidarität zu loben ist, jeden Menschen vor Not und Elend bewahrt zu wissen, so notwendig bleibt es doch auch, neben die Solidarität das Gebot der Subsidiarität zu stellen. In einer menschlichen Gesellschaft folgen die mit Geist, Seele und Gewissen ausgestatteten Staatsbürger eben nicht den naturgesetzlichen Regeln eines Termitenstaates. Aber deshalb mussen menschliche Ordnungen der Freiheit und der Individualität möglichst breiten Raum gönnen.

Man möge mich der Subjektivität zeihen, wenn ich mit der Praktizierung der “Sozialen Marktwirtschaft” den Versuch unternahm, Freiheit mit Ordnung zu verbinden, um mehr Gerechtigkeit obwalten zu lassen. “Ordnung” soll hier nicht allein und nicht so sehr als Rechtsordnung in einem schematischen Sinn, sondern als Lebensordnung einer Gemeinschaft verstanden werden. Diese selbst kann enger oder weiter ausgelegt werden; ja sie reicht von der Familie bis zum Staat und wechselt dabei wohl die Gestalt, im letzten aber nicht Gehalt und Inhalt. Das heißt, daß jedwede Form menschlicher Gesellung der Anerkennung gemeinverbindlicher Spielregeln bedarf. Jenes “es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt” gründet auf der Einsicht, daß der Verzicht auf Ordnung selbst im engen Raum Unfrieden, wenn nicht gar das Chaos heraufbeschwören mußte. Nun aber wird der eine oder andere fragen wollen, wie as denn um die Versöhnung von Freiheit und Ordnung bestellt ist. Lassen Sie mich als Antwort mich selbst zitieren, wenn ich wiederholt asführte, daß Ordnung ohne Freiheit nur zu oft den Zwang gebiert,—Freiheit ohne Ordnung aber allzu leicht chaotisch zu entarten droht. Die Geschichte bietet für beide Thesen Beispiele genug dar.

Wenn Diktaturen behaupten, daß in ihrem Raum “Ordnung” herrsche, reife Demokratien aber darauf verweisen, daß in ihrem Geltungsbereich Ordnung als selbstverständliche Ein—und Unterordnung freier Menschen in Gesellschaft und Staat zu verstehen ist, wird uns bewußt, daß Zwangsordnungen jede Demokratie zerstören müssen, während der bejahte positive und konstruktive Ordnungswille die Stärke einer wahrhaft vom Volke getragenen Demokratie ausmacht. Der tragikomische Gedanken, eine Gesellschaftsordnung unter Polizeiaufsicht stellen zu wollen, bleibt hoffentlich eine Absurdität. Es scheint in diesem Zusammenhang wieder notwendig zu werden, Ordnung nicht als befohlenen Zustand, sondern als eine auf innerem Gleichgewicht beruhende harmonie zu begreifen. Harmonie in diesem Sinne bedeutet aber nicht erstarrte Glückseligkeit, sondern bleibt im Rahmen einer frei gewählten Lebensordnung immer noch dynamisches Geschehen.

Die daraus zu ziehende ordnungspolitische Erkenntnis lautet, daß einenur materielle Ausdeutung des inneren Wesens der Marktwirtschaft nicht ausreicht, um diese auch schon Gesellschaftsform an sich sein zu lassen. In einer Entwicklungsphase, die das Leben immer rechenhafter gestalten möchte, kann die Gefahr nicht übersehen werden, daß eine aktive Wirtschaftspolitik die Marktwirtschaft immer weniger an Ordnungsvorstellungen ausrichten, als nach vorgefaßten politischen Plänen manipulieren will. ) Es gibt deshalb keine echte Marktwirtschaft, die dem Staat erlaubt, die ökonomischen Daten willkürlich und kurzfristig nach ideologischen oder parteipolitischen Vorstellungen zu verändern. Ohne den Mechanismus der Marktwirtschaft zu beeinträchtigen, können auf solche Weise Entwicklungen angestoßen werden, die mit dem Geist einer freien Gesellschaft nicht mehr zu vereinbaren sind. Man denke z.B. an die Steuerpolitik, hinsichtlich deren Fortführung auch in Deutschland kollektivistische Gedanken vordringen: eine noch immer weiter zugespitzte Erhöhung der Einkommenssteuer zu Lasten höher Verdienender, eine drastische Erhöhung der Grund—, Vermögens— und Erbschaftssteuer werden zwar als sozialer Fortschritt dargeboten, obwohl rechnerisch und aus langer internationaler Erfahrung nachweisbar ist, daß der vermeintliche fiskalische Gewinn durch den Verlust an wirtschaftlicher Energie mehr als aufgewogen wird.

Wenn also eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nur mit geistigem und sittlichem Geholt denkbar erscheint, dann können auch die Normen für die einer freien Gesellschaft gemäße Wirtschaftspolitik nicht willkürlich gesetzt oder verändert werden. Mit anderen Worten: eine Marktwirtschaft muß die Züge einer freien Gesellschaft bereits in sich selbst tragen, um als Ordnungsbegriff gewertet werden zu können. Das wiederum heißt: es gibt keinen freien Markt außerhalb einer freien Gesellschaft.

Die Rückwirkung von inflationären Prozessen auf die Wirtschaftsordnung

In manchen Ländern sind Zeichen und Ansätze einer Desillusionierung erkennbar, dem Fluch einer fortschreitenden Inflationierung entrinnen zu können. Es gilt daher, die Geister wachzurütteln und aufzuzeigen, daß wir die Freiheit verlieren und in die Fänge des Kollektivicmus geraten, wenn wir dem inflationistischen Übel nicht entgegentreten. Der immer mehr wahrzunehmende Hang und Drang breiter Bevölkerungsschichten nach Schutz in kollektiver Sicherheit, ist freiheitlich gesinnten Menschen nicht angeboren, sondern wesentilich Folge einer Entwicklung, die besonders mittelständische Existenzen und freiberuflich Tätige fragen und daran zweifeln lassen, ob angesichts des Geldwertschwundes ihre Lebensarbeit und -leistung zu einer Daseinsfüsorge ausreichen. Der relative Rückgang der Spartätigkeit setzt eine weitere Mahnung. Unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensbesteuerung in Verbindung mit einem Geldwertschwund von 4–5 %, dem ja nicht nur die Zinserträge, sondern auch das Kapital selbst unterliegt, kann es gar nicht ausbleiben, daß der Spar- aber auch der Leistungswille Schaden leiden. Auf diese Weise aber treiben wir der Auflösung einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung zu.

Wenn der Bürger nicht mehr die Überzeugung hegt - und dieses Bewußtsein muß zwangsläufig in einem inflationären Prozeß verlorengehen -, sein eigenes Schicksal aus eigener Kraft gestalten zu können, dann verkümmert auch der Mut zu einem freien Bekenntnis. Wenn das Gefühl der Abhängigkeit vom Staat und seiner Gnade oder von Kollektiven überhand nimmt, kann man auch keine Zivilcourage erwarten. Aber auf diesem Wege werden freie Bürger zu Untertanen degradiert. Wieder bestätigt ein Vergleich zwischen der Lebensordnung in totalitären Staaten und freien Ländern die Gültigkeit dieser Aussage. Es sind darum auch nicht Gutgläubige, die uns Zwischenlösungen nach Art des jugoslawischen Wirtschaftssystems anbieten und die Spannungen zwischen zwei verschiedenen Lebensformen auf Mißverständnisse reduzieren möchten, sondern reine Kollektivisten, die unser Gewissen einschläfern wollen. Kommunistische Volkswirtschaften, die über das Produktivkapital, Handelsmonopole, und das Recht der Preisbestimmung verfügen und damit eine Vielzahl von Eingriffsmöglichkeiten haben, bedürfen keines Kapitalmarktes; sie schöpfen selbstherrlich ab bevor die Verbraucher ihre Rationen zugewiesen halten, wohingegen in freiheitlich demokratischen Ländern der Staat neben der Besteuerung seiner Bürgèr darauf angewiesen bleibt, daß diese durch Bildung von Sparkapital sowohl der privaten Wirtschaft als auch der Öffentlichen Hand ausreichende Mittel zur Verfügung stellen. Im Rahmen unserer Ordnung aber kann ein Kapitalmarkt weder funktionieren noch genügend gespeist werden, wenn und solange der inflationäre Trend andauert. Da keine Volkswirtschaft im Wettbewerb auf Rationalisierung und Produktivitätssteigerung verzichten kann, und die Öffentlichen Hände zur Erfüllung von Gemeinschaftsaufgaben verpflichtet sind, wird die private Wirtschaft in höhere Preise, aber selbstverständlich auch in höhere Löhne auszuweichen versuchen - der Staat aber höhere Steuern erheben müssen, um, wenn eine Inflationsrunde abgelaufen ist, mit der nächsten zu beginnen. So gebiert die Inflation von heute die von morgen; sie nährt sich sozusagen aus sich selbst heraus. Und das soll zwingender Gesetzmäßigkeit entsprechen?

Mag da und dort auch noch der Glaube vorherrschen, es stünden dennoch Auswege offen, dann sollte in der Zwischenzeit die Wirklichkeit alle eines besseren belehrt haben. Und selbst wenn es wahr wäre, daß durch Inflation der technische Fortschritt zu beschleunigen sei—was in Wahrheit ein Trugschluß ist—, dann wäre dieser vermeintliche Gewinn durch die Zerstörung der freien Gesellschaft zu teuer bezahlt. Der Irrglaube an die Rechenhaftigkeit und Machbarkeit des gesellschaftlichen Geschehens und die Überschaubarkeit menschlicher Reaktionen hat viel zur Fehlausrichtung der Konjunkturpolitik beigetragen. Viele Staaten wollten, selbstverständlich ohne Übernahme eines Obligos, durch Zielprojektionen oder sog. Orientierungshilfen die Wirtschaft in eine von ihnen vorgestellte Richtung drängen. Wenn aber dieses “Planen” am wirklichen Leben vorbeigeht, hat sich nicht etwa der Staat geirrt;—nein, der Bürger hat versagt. Er ist schuld, wenn der Staat, um seine eigenen Fehler zu überdecken, zu Zwangsmaßnahmen' greift, wie sie in Mietstopp oder Mietkontrolle, in Preis—oder Lohn-stopp Ausdruck finden. Die Endstation auf diesem Wege der Unordnung muß der Verlust demokratischer Freiheit sein. Wenn als Folgewirkung der Inflation in einem Land gar nicht so sehr Steuer—, sondern Kapitalflucht um sich greift, und vielleicht gar noch die Rückkehr zur Devisenzwangswirtschaft Rettung bringen soll, dann wird in kürzester Zeit all das verspielt sein, was nach dem Zusammenbruch Hoffnung und Rettung war. Die Demontage der Weltwirtschaft und der Rückfall in nationalen Protektioniemus lassen die Weltwirtschaft nicht gesunden, sondern geben sie der Auflösung anheim.

Die Gefährdung der freiheitlichen Gesellschaftsordnung durch zunehmenden Staatseinfluß

Wurde die angeblich freie Warktwirtschaft von gester-wie oben dargestellt-durch die Verfälschung des Freiheitsbegriffes vielfach von Unternehmerseite zu manipulieren versucht, so droht der Sozialen Marktwirtschaft durch eine falsche Ausdeutung des Begriffes “sozial” die Gefahr, durch einen immer stärker werdenden Dirigismus bzw. einen immer mächtiger aufkommenden Kollektivismus nunmehr von staatswegen manipuliert zu werden. Die Bereitschaft von immer mehr Gruppen und Schichten, ihr Leben, ihre Sicherheit und ihre Zukunft im Kollektiv geborgen wissen zu wollen, entspringt weniger einem echten Verlangen, als sogar gegen innere Ablehnung der nur zu oft berechtigten Sorge, daß der einzelne -auf sich gestellt - gar nicht mehr in der Lage ist, den Widrigkeiten, den Zufällen und Wechselfällen politischer Entscheidungen oder auch konjunktureller Entwicklungen wirksam begegnen zu konnen. Wenn immer mehr Betriebe oder Unternehmungen von der Angst befallen werden, daß sie ohne direkte oder indirekte Unterstützung des Staates in ihrer Existenz bedroht sind, dann werden sie untertan und hörig,-sie werden reif zur Flucht ins Kollektiv. Daß sich über einen solchen Prozeß die Marktwirtschaft auflösen müßte, sollte allen Nachdenklichen und Wissenden noch viel stärker ins Bewußtsein gerückt werden, die oft aus Bequemlichkeit oder um des billigen Vorteils eines Augenblicks willen in ihrem inneren Widerstand gegenüber solchen Überwucherungen zu erlahmen drohen.

Das gesellschaftliche Spannungsverhältnis findet heute weniger in dem Dualismus “Sozialismus-Kapitalismus” als in der Entscheidung für Kollektivismus oder Freiheit zeitnahen Ausdruck. Dabei soll durchaus berücksichtigt werden, daß die rasch voranschreitende Technik und auch die Anwendung neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in Verbindung mit steigendem Wohlstand sowohl die Lebensformen als auch die Lebensmöglichkeiten wesentlich verändert haben. Das, was wir heute in der Bundesrepublik Deutschland unter “Gemeinschaftsaufgaben” verstehen, entspringt und entspricht nicht einer kollektivistischen Geisteshaltung, sondern dient umgekehrt dem Nutzen des Individuums, in jenen Bereichen-ich füge beispielhaft an: Wissenschaft und Bildung, öffentliches Gesundheitswesen, Straßenbau und Verkehr-, die das menschliche Einzelwesen aus eigener Kraft nicht mehr glücklich zu bewältigen oder zu ordnen vermag. Soweit daraus zwangsläufig die Notvendigkeit einer stärkeren Beteiligung des Staates am Sozialprodukt bzw. Volkseinkommen resultiert, sollte die Gesellschaft das zu akzeptieren bereit sein.

Aber eben an dieser Stelle melden sich die Zweifel und beginnt die gesellschaftspolitische Problematik. Dient es wirklich dem Wohl der Menschen, der inneren Festigung der Gesellschaft oder der Stärkung des demokratischen Gedankens, wenn es Sucht oder auch “modern” geworden ist, dem Staate immer mehr Eingriffsrechte in die private Sphäre des Bürgers zuzugestehen? Will dieser nicht erkennen, daß er vermeintliche Wohltaten mit zunehmender Abhängigkeit und Hörigkeit gegenüber dem Kollektiv bezahlt? Ja, er zanlt es sogar auch noch in bar-ob in Pfund Sterling, US-Dollar oder Deutsche Mark-, weil kein Staat seinen Bürgern mehr zurückzugeben vermag, als er ihnen abgenommen hat;—gleichgültig ob durch höhere Besteuerung oder durch Inflation. Daß z.B. Großbritannien, das klassische Land freiheitlicher liberaler Ideen von weltumspannendem Einfluß, in den Strudel kollektivistischer Denkart geriet, ist geschichtshistorisch ebenso wenig verständlich wie die Feststelung, daß die Bundesrepublik Deutschland, die sich aus tiefstem Sturz durch eine freiheitliche Ordnung errettete, heute mehr und mehr bereit zu sein scheint, Gleichmacherei als gemäße Gesellschaftsform anzuerkennen.

Wir haben daher den Goldenen Schnitt zu finden, der die gemäßen Relationen zwischen der wirtschaftlichen Betätigung des Staates und der der Privaten bestimmt. Wer soll in Zukunft für die Wirtschaftspolitik verantwortlich sein oder spezieller gefragt: Wo liegen für eine Regierung die Grenzen, die dem Geiste einer Marktwirtschaft noch gerecht werden? Ist es so oder wird es dahin kommen, daß nicht mehr die freien Entscheidungen der Staatsbürger-gleich ob Produzent oder Konsument, ob Unternehmer oder Arbeitnehme-in ihren eigenen Seinsbereichen die wirtschaftliche Entwicklung gestalten, dann bleibt nur die Alternative, daß der Staat das Leben der Bürger seinem Reglement unterwirft. Das ist dann eine neue Art von Plan- oder Befehlswirtschaft, wenn die Menschen unter den äußeren Zeichen einer Marktwirtschaft und ihren mechanischen Gesetzmäßigkeiten noch einmal ihre Freiheit verlieren.

Es muß daher immer wieder betont werden, daß es die eigentliche und vornehmste Aufgabe des Staates ist, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, innerhalb dessen sich der Staatsbürger frei bewegen dürfen soll. Und das wieder erfordert die Handhabung einer Wirtschaftspolitik, in der die wirtschaftenden Menschen aller sozialen Schichten dessen gewiß sein dürfen, nicht ständig unvorhersehbaren politischen Entscheidungen ausgesetzt zu sein. Es geht hier darum, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen unserer Lebensordnung nicht einem täglich auswechselbaren Instrumentarium der Politik zu überantworten.

Der Gesetzgeber kann zwar bestimmte Verhaltensweisen dekretieren, im letzten aber menschliche Gesinnung nicht unterdrücken. So gesehen ist die Marktwirtschaft nicht etwa nur ein mechanisches Prinzip, sondern vielmehr Ausdruck einer auf Gesinnung und Gesittung, auf Freiheit und Recht begründeten Lebensordnung. Und gerade das macht im politischen Leben ihre Schwäche, aber - wie ich hoffe - noch mehr ihre Stärke aus.

[]Man denke etwa an die “Zielprojektionen,” d.s. exante Quantifizierungen der Hauptkreislaufgrößen, auf deren Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland eine Globalsteuerung der Wirtschaft betrieben werden soll.