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Front Page Titles (by Subject) §. 3.: Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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§. 3.: Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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§. 3.Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.a) Die Entstehung der Concurrenz.Man würde den Begriff des Monopolisten viel zu enge auffassen, wollte man denselben auf jene Personen beschränken, welche gegen die Concurrenz anderer wirthschaftender Subjecte durch die Staatsgewalt, oder sonst in gesellschaftlicher Weise geschützt sind. Es giebt Personen, welche durch ihren Besitz, oder in Folge eigenthümlicher Fähigkeiten und Verhältnisse Güter zu Markte bringen können, rücksichtlich welcher andere wirthschaftende Personen, durch die physische, oder ökonomische Unmöglichkeit, ein Gleiches zu thun, von der Concurrenz im Anbote an und für sich ausgeschlossen sind. Aber auch dort, wo solche eigenthümliche Verhältnisse nicht vorhanden sind, können ohne jede gesellschaftliche Beschränkung Monopolisten erstehen. Jeder Handwerksmann, der sich in einem Orte, wo Seinesgleichen noch nicht bestehen, etablirt, jeder Kaufmann, Arzt oder Rechtsanwalt, der sich in einem Orte niederlässt, wo bisher noch Niemand sein Gewerbe, oder seine Kunst ausübt, ist in einem gewissen Sinne Monopolist, denn die von ihm der Gesellschaft zum Austausch angebotenen Güter können, zum mindesten in zahlreichen Fällen, eben nur bei ihm erstanden werden. Die Chroniken mancher blühenden Städte wissen uns nicht selten von dem ersten Kunstweber zu erzählen, der sich, als die Ortschaft noch klein und schwach bevölkert war, daselbst angesied elt, und noch jetzt kann der Reisende in Osteuropa und selbst bei uns in kleinern Ortschaften der in Rede stehenden eigenthümlichen Gattung von Monopolisten auf Schritt und Tritt begegnen. Das Monopol, als factischer Zustand und nicht als gesellschaftliche Beschränkung der freien Concurrenz aufgefasst, ist demnach der Regel nach das ältere, das ursprünglichere, die Concurrenz das der Zeitfolge nach spätere und der Darsteller der eigenthümlichen Erscheinungen des Tauschhandels unter dem Vorherrschen der Concurrenz wird demnach mit Vortheil an die Erscheinungen des Monopolhandels anknüpfen. Die Art und Weise, in welcher sich die Concurrenz aus dem Monopol entwickelt, hängt innig mit dem Fortschritte der wirthschaftlichen Cultur zusammen. Das Anwachsen der Bevölkerung, die gesteigerten Bedürfnisse der einzelnen wirthschaftenden Individuen, ihr steigender Wohlstand, zwingen den Monopolisten in zahlreichen Fällen, selbst bei gesteigerter Production, immer mehr Schichten der Bevölkerung von dem Genusse des Monopolgutes auszuschliessen, gestatten ihm gleichzeitig, seine Preise immer mehr und mehr emporzuschrauben und die Gesellschaft wird solcherart zu einem immer günstigeren Objecte für seine monopolistische Ausbeutungspolitik Ein erster Handwerker irgend einer bestimmten Art, ein erster Arzt, ein erster Rechtsfreund ist in jedem Orte ein willkommener Mann. Wenn derselbe indess keiner Concurrenz begegnet während gleichzeitig der Ort aufblüht, wird er fast ohne Ausnahme nach einiger Zeit bei den minder wohlhabenden Schichten der Bevölkerung in den Ruf eines harten und selbstsüchtigen Mannes kommen und selbst bei den wohlhabenderen Bewohnern des Ortes für eigennützig gelten. Dem wachsenden Bedarf der Gesellschaft nach seinen Waaren, (beziehungsweise nach seinen Dienstleistungen,) kann der Monopolist nicht immer entsprechen und, wenn er es vermag, liegt eine entsprechende Vermehrung seines Absatzes, wie wir sahen, nicht immer in seinem ökonomischen Interesse. Er wird demnach in den meisten Fällen dazu geführt werden, eine Auswahl zwischen seinen Kunden zu treffen und ein Theil der Concurrenten um sein Monopolgut wird entweder ganz leer ausgehen, oder damit doch nur widerwillig und schlecht versorgt werden und selbst die wohlhabenderen Kunden werden oft über Vernachlässigungen aller Art und über die Kostspieligkeit der Dienstleistungen zu klagen haben. Die eben dargelegte wirthschaftliche Sachlage pflegt nun zugleich auch diejenige zu sein, welche, mit dem Bedürfnisse nach der Concurrenz, wo immer nicht gesellschaftliche, oder sonstige Hindernisse dem entgegenstehen, die Concurrenz selbst hervorruft und es wird unsere Aufgabe sein, die Wirkungen zu untersuchen, welche das Auftreten derselben auf die Gütervertheilung, den Umsatz und den Preis einer Waare, im Vergleiche zu den analogen, beim Monopolhandel beobachteten Erscheinungen, ausüben. b) Wirkung der von den Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, und bestimmter von ihnen fixirten Preise auf den Absatz und in beiden Fällen auf die Vertheilung der Waare unter die Concurrenten um dieselbe∗ .Nehmen wir, um der leichtern Uebersichtlichkeit willen, den bei der Darlegung der Gesetze des Monopolhandels beispielsweise angeführten Fall auch hier zur Grundlage unserer Darstellung, so ergiebt sich das nachfolgende Schema:
in welchem B1, B2, B3 etc. einzelne Landleute, oder Gruppen von solchen darstellen, für welche ein jedes erste in ihre Verfügung tretende Pferd ein Aequivalent der daneben gestellten Quantität von Getreide, jedes weitere Pferd das Aequivalent einer um 10 Metzen Getreide geringern Quantität ist, und es fragt sich nunmehr, welchen Einfluss die grössern, oder geringern, von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, beziehungsweise auf die Vertheilung der bezüglichen Waare unt er die Concurrenten um dieselbe haben werden. Nehmen wir nun zunächst an, es seien zwei Concurrenten im Anbote A1 und A2 vorhanden und dieselben brächten zusammen 3 Pferde zur Veräusserung, wovon A1 2 Pferde und A2 1 Pferd; so ist nach dem, was wir oben sagten, klar, dass in diesem Falle der Landwirth B1 2 Pferde, der Landwirth B2 aber 1 Pferd und zwar zu Preisen erstehen wird, welche zwischen 70 und 60 Metzen Getreide sich bilden werden, indem ein höherer Preis durch das ökonomische Interesse der beiden Landleute B1 und B2, ein niederer Preis durch die Concurrenz des B3 ausgeschlossen ist. Nehmen wir den Fall, dass A1 und A2 6 Pferde zur Veräusserung bringen, so ist nicht minder sicher, dass B1 hievon 3, B2 2 und B3 1 Stück erstehen, der Preis aber sich zwischen 60 und 50 Metzen Getreide stellen wird u. s. f.∗ . Vergleichen wir die hier mit Rücksicht auf bestimmte, von mehreren Concurrenten zur Veräusserung gebrachte Quantitäten einer Waare erfolgende Preisbildung und Gütervertheilung mit jener, welche wir beim Monopolhandel beobachtet haben, so begegnen wir einer vollständigen Analogie. Ob ein Monopolist, oder aber mehrere Concurrenten im Anbote eine bestimmte Quantität einer Waare zur Veräusserung bringen, und in welcher Weise diese Quantität auch immer unter die einzelnen Concurrenten im Anbote vertheilt ist, die Wirkung auf die Preisbildung. beziehungsweise auf die Gütervertheilung unter die Concurrenten um die bezügliche Waare ist immer die gleiche. Die grössere oder geringere zur Veräusserung gebrachte Quantität eines Gutes hat demnach allerdings einen sehr bestimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Gütervertheilung beim Monopolhandel sowohl, wie bei dem Tauschhandel unter dem Einflusse der Concurrenz, ob aber eine bestimmte Quantität einer Waare von einem Monopolisten allein, oder von mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen zur Veräusserung gebracht wird, hat keinen Einfluss auf die eben erwähnten Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens. Ein Gleiches können wir dort beobachten, wo Waaren zu bestimmten Preisen angeboten werden. Die grössere, oder geringere Höhe der Preise hat, wie wir sahen, einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesammtabsatz der betreffenden Waare sowohl, als auch auf die Quantität, welche jeder einzelne Concurrent um dieselbe thatsächlich erwerben wird; ob aber die Waaren (bei den so fixirten Preisen) von einem einzelnen, oder von mehreren wirthschaftenden Subjecten zu Markte gebracht werden, hat weder auf den Absatz im Ganzen, noch auch auf die Quantitäten, welche in die Hände der einzelnen wirthschaftenden Individuen übergehen, einen unmittelbaren und nothwendigen Einfluss. Die Grundsätze, welche wir bezüglich der Einwirkung bestimmter, zur Veräusserung gebrachter Quantitäten einer Monopolwaare auf die Preisbildung (S. 186) und jene, welche wir bezüglich bestimmter Preise auf den Absatz derselben (S. 191 ff.), in beiden Fällen aber auch auf ihre Vertheilung unter die einzelnen Concurrenten um dieselbe, entwickelt haben, sind demnach ihrem vollen Inhalte nach auch für alle jene Fälle anwendbar, wo eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten im Anbote) zum Austausch angebotenen Quantitäten einer Waare in Concurrenz treten. c) Rückwirkung der Concurrenz im Anbote eines Gutes auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten desselben, beziehungsweise auf die Anbotpreise (Concurrenz-Politik.)Dass bei jeder bestimmten, zur Veräusserung gebrachten Quantität eines Gutes sich bestimmte Preise bilden, und bei jeder Preisfixirung ein bestimmter Absatz, in beiden Fällen aber auch eine bestimmte Gütervertheilung zur Erscheinung gelangt, und dass in dieser Rücksicht es gleichgiltig ist, ob die betreffenden Quantitäten des in Rede stehenden Gutes von einem Monopolisten, oder mehreren Concurrenten im Anbote zu Markte gebracht werden, haben wir soeben dargelegt. Ob demnach z. B. 1000 Masseinheiten eines Gutes von einem Monopolisten, oder von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebracht werden, die Preisbildung und Gütervertheilung werden in beiden Fällen, unter sonst gleichen Verhältnissen, gleich sein; ob eine Waare von einem Monopolisten, oder von mehreren Concurrenten zu einem bestimmten Preise, z. B. zum Preise von drei Masseinheiten des Gegengutes für eine Masseinheit der erstern, ausgeboten wird, der Absatz wird in beiden Fällen ein gleich grosser, die Vertheilung der abgesetzten Quantitäten unter die einzelnen Concurrenten um das in Rede stehende Gut die nämliche sein. Wenn demnach die Concurrenz im Anbote überhaupt welche Wirkungen auf die Preisbildung, den Gesammtabsatz und die Vertheilung eines Gutes unter die Concurrenten um dasselbe äussern soll, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass unter der Herrschaft der Concurrenz im Anbote, entweder andere Quantitäten des betreffenden Gutes zur Veräusserung gelangen, oder aber die Concurrenten im Anbote der Gesellschaft andere Preise zu stellen sich genöthigt sehen, als dies beim Monopolhandel der Fall ist. Der Einfluss der Concurrenz im Anbote einer Waare auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten und die Vertheilung derselben, beziehungsweise auf die Ausbotpreise, ist nun der Gegenstand, der uns in dem Nachfolgenden besehäftigen wird. Fassen wir zur vollständigen Klarstellung der hier hervortretenden ökonomischen Erscheinungen den einfachen Fall in’s Auge, dass die einem Monopolisten verfügbare Quantität des Monopolgutes plötzlich in die Hände zweier Concurrenten gelangen würde. Ein Monopolist ist gestorben und hat seine Monopolgüter und Productionsmittel zwei Erben zu gleichen Theilen hinterlassen—dies wäre ein solcher Fall, wie wir ihn eben hingestellt haben. Nun ist es nicht unmöglich, dass die beiden Erben des Monopolisten, anstatt gegenseitig zu concurriren, die oben dargelegte Monopolpolitik des Erblassers gemeinschaftlich fortsetzen, oder aber zur gemeinsamen Ausbeutung der Consumenten in ein gegenseitiges Einverständniss treten und dann gemeinsam die Quantitäten der zur Veräusserung gelangenden Güter, beziehungsweise die Preise derselben reguliren werden. Es ist auch nicht undenkbar, dass dieselben ohne ausdrückliche Uebereinkunft “in dem gegenseitigen wohlverstandenen Interesse” die obige monopolistische Politik, soweit sie dieselbe in ihrem eigenen ökonomischen Interesse gelegen finden, gegen ihre Kunden beobachten werden. In diesen beiden Fällen, die wir in der wirthschaftlichen Entwickelung der Menschen aller Orten beobachten können∗ , würden dann allerdings dieselben Erscheinungen zu Tage treten, welche wir oben beim Monopolhandel beobachten konnten; die bezüglichen wirthschaftenden Subjecte wären aber dann eben keine Concurrenten im Anbote, sondern Monopolisten, und von diesen ist hier nicht die Rede. Setzen wir aber den Fall, jeder der beiden Erben des Monopolisten sei entschlossen, in selbständiger Weise den Vertrieb des bisherigen Monopolgutes fortzusetzen, so haben wir einen Fall der wirklichen Concurrenz vor uns und es fragt sich, welche Quantitäten des bisherigen Monopolgutes werden nunmehr im Gegensatze zu der frühern Sachlage zur Veräusserung gelangen, beziehungsweise welche Preise im Anbote von den beiden Concurrenten fixirt werden? Wir haben im vorigen Abschnitte esehen, dass es nicht selten im ökonomischen Interesse des Monopolisten liegt, Theilquantitäten der ihm verfügbaren Menge des Monopolgutes nicht in den Verkehr zu bringen, das ist, dieselben zu zerstören, oder sonst dem Verderben preiszugeben, weil er für eine geringere Quantität desselben am Markte nicht selten einen grösseren Erlös erzielen kann, als wenn er die ganze ihm verfügbare Quantität bei niedrigeren Preisen zur Veräusserung bringen würde. Ein Monopolist verfügt über 1000 Pfund einer Monopolwaare. Derselbe kann nach der gegebenen ökonomischen Sachlage 800 Pfund zum Preise von je 9 Loth Silber absetzen, während er die ganze ihm verfügbare Quantität der Monopolwaare nur zu je 6 Loth Silber an den Mann bringen könnte. Es steht demnach in seiner Hand, 6000 Loth Silber für die ganze ihm verfügbare Quantität der Monopolwaare, oder 7200 Loth Silber für 800 Pfund derselben zu lösen. Die Wahl, die der Monopolist, falls er ein wirthschaftendes Subject ist, das seine Interessen wahrnimmt, hier treffen wird, ist nicht zweifelhaft. Er wird 200 Pfund seiner Monopolwaare vernichten, dem Verderben preisgeben, oder aber in sonstiger Weise dem Verkehre entziehen und nur die erübrigenden 800 Pfund zur Veräusserung bringen, oder, was dasselbe ist, solche Preise stellen, bei welchen der eben bezeichnete Erfolg eintritt. Werden nun aber die in Rede stehenden 1000 Pfund der bisherigen Monopolwaare zwischen zwei Concurrenten getheilt, so wird die obige Politik für jeden einzelnen dieser letztern sofort ökonomisch unmöglich sein. Würde nämlich der eine von beiden einen Theil der ihm verfügbaren Quantität vernichten, oder sonst dem Verkehre entziehen, so würde er dadurch allerdings eine gewisse Preissteigerung einer Masseinheit seiner Waare hervorrufen, was er aber nicht, oder doch nur in sehr seltenen Fällen zu bewirken vermöchte, ist die Erzielung eines höheren Erlöses auf diesem Wege. Setzen wir den Fall, A1, der erste der beiden Concurrenten, würde von den ihm verfügbaren 500 Pfund des Monopolgutes 200 Pfund vernichten, oder sonst dem Verkehre entziehen, so würde er hiedurch allerdings bewirken können, dass der Preis einer Masseinheit des in Rede stehenden Gutes z. B. von 6 auf 9 Loth Silber steigen, nicht aber, dass ihm ein grösserer Gesammterlös zufallen würde; der Erfolg seiner Massregel wäre nämlich, dass A2 für seine 500 Pfund, statt 3000 Loth Silber, 4500 Loth Silber, er selbst aber für die ihm erübrigenden 300 Masseinheiten (statt 3000) nur 2700 Loth Silber im Austausch erlangen, also der beabsichtigte Nutzen lediglich seinem Concurrenten zufallen, ihm selbst aber ein beträchtlicher Schaden erwachsen würde. Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Concurrenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Concurrenten im Anbote einen ökonomischen Vortheil daraus ziehen kann, dass er etwa einen Theil der ihm verfügbaren Quantität einer Waare der Vernichtung preisgiebt, dem Verkehre entzieht, oder, was dasselbe ist, die ihm zur Erzeugung derselben verfügbaren Productionsmittel ungenützt lässt. Auch eine zweite dem Monopol eigenthümliche Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens wird durch die Concurrenz beseitigt, wir meinen die successive Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten, von der wir im vorigen Capitel gesprochen haben. Haben wir nämlich gesehen, dass es für den Monopolisten nicht selten vortheilhaft sein kann, im Anfange nur geringe Quantitäten des Monopolgutes bei hohen Preisen in den Verkehr zu bringen, und nur nach und nach minder tauschkräftige Schichten der Bevölkerung zum Tausche hinzuzulassen, um so aile Schichten der Bevölkerung allmälig auszubeuten, so ist ein solches Vorgehen durch die Concurrenz sofort unmöglich gemacht. Würde nämlich A1 trotz der Concurrenz des A2 eine solche stufenweise Ausbeutung der Gesellschaftsschichten versuchen und im Anfange nur geringe Quantitäten des bezüglichen Gutes in den Verkehr bringen, so würde er hiedurch nicht etwa bewirken, dass die Preise bis zu jener Grenze emporschnellen würden, wo ihm ein Nutzen erwächst, sondern nur den Erfolg herbeiführen, dass sein Concurrent die so geschaffenen Lücken ausfüllen und den beabsichtigten ökonomischen Nutzen sich zueignen würde. Was immer demnach die Wirkungen jeder wahren Concurrenz auf die Gütervertheilung und Preisbildung sind, so viel steht zunächst fest, dass durch dieselbe jene zwei für die Gesellschaft verderblichsten Auswüchse des Monopolhandels, von denen wir oben sprachen, jedenfalls beseitigt werden. Weder die Vernichtung eines Theiles der verfügbaren Quantität der Waare, rücksichtlich welcher Concurrenz im Anbote besteht, noch auch die Vernichtung eines Theiles der zu ihrer Hervorbringung dienlichen Mittel liegt im Interesse der einzelnen Concurrenten und die allmählige Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten wird unmöglich. Aber noch eine andere viel wichtigere Folge für das wirthschaftliche Leben der Menschen hat das Auftreten der Concurrenz. Ich meine die Vermehrung der den wirthschaftenden Menschen verfügbaren Quantitäten der bis dahin monopolisirten Waare. Das Monopol hat zur Folge, dass der Regel nach nur ein Theil der dem Monopolisten verfügbaren Quantität der Monopolgüter zur Veräusserung gelangt, beziehungsweise nur ein Theil der ihm verfügbaren Productivmittel in Thätigkeit versetzt wird; diesen Uebelstand beseitigt sofort jede wahre Concurrenz. Aber sie hat den weiteren Erfolg, dass sie die verfügbare Quantität der bis dahin monopolisirten Waare überhaupt steigert. Es ist jedenfalls eine sehr seltene Erscheinung, dass die zwei, oder mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen verfügbaren Productionsmittel so eng begrenzt sind, als diejenigen, über welche ein Monopolist verfügt und die Quantität einer Waare, über welche mehrere Concurrenten zusammengenommen verfügen können, ist demnach in der weitaus grössern Mehrzahl der Fälle bedeutend grösser, als diejenige, welche ein Monopolist zu Markte zu bringen vermag. Das Auftreten einer jeden wahren Concurrenz hat demnach zur Folge, dass nicht nur die gesammte verfügbare Quantität einer Waare thatsächlich zur Veräusserung gelangt, sondern auch den weitern viel wichtigeren Erfolg, dass sie diese letztere noch überdiess bedeutend steigert, solcherart, wenn anders nicht eine natürliche Beschränkung der Productionsmittel vorliegt, immer mehr und mehr Gesellschaftskreise bei sinkenden Preisen zur Consumtion des Artikels gelangen und die Versorgung der Gesellschaft überhaupt eine immer vollständigere wird∗ . Auch in der Tendenz der ökonomischen Thätigkeit der bei der Erzeugung eines Gutes betheiligten wirthschaftenden Personen findet durch das Auftreten der Concurrenz ein mächtiger Umschwung statt. Dem Monopolisten ist naturgemäss das Bestreben eigen, seine Monopolgüter nur den höhern Gesellschaftsschichten zugänglich zu machen und alle minder tauschkräftigen Schichten der Gesellschaft vom Genusse derselben auszuschliessen, weil es für ihn der Regel nach viel vortheilhafter und immer bequemer ist, grosse Gewinne an geringern, als geringe Gewinne an grössern Quantitäten zu erzielen; die Concurrenz, welche selbst den geringsten ökonomischen Gewinn, wo immer er möglich ist, auszubeuten bemüht ist, hat dagegen die Tendenz, mit den Gütern in so tiefe Gesellschaftskreise herabzusteigen, als die jeweilige ökonomische Sachlage dies nur immer gestattet. Der Monopolist hat die Regelung der Preise, beziehungsweise der in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes innerhalb gewisser Grenzen in der Hand und verzichtet bereitwillig auf den kleinen Gewinn, der sich an Gütern machen lässt, die für den Consum der ärmern Volks, hichten berechnet sind, um die tauschkräftigern um so besser ausbeuten zu können. Bei der Concurrenz dagegen, wo kein einzelner Producent die Regelung der Preise, beziehungsweise der in den Verkehr gelangenden Quantitäten eines Gutes selbständig in seiner Hand hat, ist dem einzelnen Concurrenten selbst der geringste Gewinn erwünscht und die Ausbeutung der vorhandenen Möglichkeit, solche Gewinne zu machen, wird nicht ferner versäumt. Die Concurrenz führt denn auch zu der Production im Grossen mit ihrer auf viele kleine Gewinne gerichteten Tendenz und ihrem hohen Grade von Wirthschaftlichkeit, denn je geringer der Gewinn bei dem einzelnen Gute, um so gefährlicher wird jeder unökonomische Schlendrian, und je heftiger die Concurrenz, um so weniger möglich der gedankenlose Fortbetrieb der Geschäfte nach altgewohnten Methoden. Sechstes Capitel.Gebrauchswerth und Tauschwerth.a) Ueber das Wesen des Gebrauchswerthes und des Tauschwerthes.So lange die wirthschaftliche Entwickelung eines Volkes so tief steht, dass bei dem Mangel eines jeden nennenswerthen Verkehrs der Güterbedarf der einzelnen Familien direct durch ihre eigene Production gedeckt werden muss, haben die Güter für die wirthschaftenden Subjecte selbstverstandlich nur unter der Voraussetzung Werth, dass sie ihrer inneren Natur nach geeignet sind, Bedürfnisse der isolirt wirthschaftenden Individuen, oder solche ihrer Familien∗ , in direoter Weise zu befriedigen. Wenn aber die wirthschaftenden Menschen in Folge der fortschreitenden Erkenntniss ihrer ökonomischen Interessen in Verkehr mit einauder treten, Güter gegen Güter zu tauschen beginnen und sich schliesslich ein Zustand ergibt, in welchem der Besitz von ökonomischen Gütern denjenigen, welche über dieselben verfügen, die Macht gibt, durch Zuhilfenahme von Tauschoperationen über Güter anderer Art zu verfügen, dann ist es zur Sicherstellung der Befriedigung bestimmter Bedürfnisse nicht mehr unbedingt erforderlich, dass die wirthschaftenden Individuen über die zur direoten Befriedigung dieser letztern erforderlichen Güter verfügen. Unter entwickelten Culturverhältnissen können die wirthschaftenden Subjecte sich die Befriedigung ihrer Bedürfnisse zwar vor wie nach dadurch sicher stellen, dass sie sich in den Besitz solcher Güter setzen, welche bei directer Verwendung jenen Erfolg herbeiführen, den wir die Befriedigung dieser Bedürfnisse nennen, sie können denselben Erfolg aber auch in indirecter Weise herbeiführen, indem sie Güter ihrer Verfügung unterwerfen, welche je nach der ökonomischen Sachlage geeignet sind, gegen die obigen zur directen Befriedigung der in Rede stehenden Bedürfnisse erforderlichen Güter umgetauscht zu werden, und es entfällt somit die obige besondere Voraussetzung des Güterwerthes. Nun ist der Werth, wie wir sahen, die Bedeutung, welche ein Gut für uns dadurch erlangt, dass wir uns in der Befriedigung eines unserer Bedürfnisse von der Verfügung über dasselbe abhängig zu sein bewusst sind, so zwar, dass diese Befriedigung nicht erfolgen würde, wofern wir über das in Rede stehende Gut nicht zu verfügen vermöchten. Ohne das Eintreffen dieser Vorbedingung ist die Erscheinung des Werthes undenkbar, aber sie ist nicht geknüpft an die Vorbedingung der directen, oder aber der indirecten Sicherstellung unseres Bedarfes. Damit ein Gut Werth erlange, muss es uns die Befriedigung von Bedürfnissen sichern, für welche nicht vorgesorgt wäre, wofern wir über jenes Gut nicht verfügen könnten; ob dies indess in directer oder indirecter Weise geschieht, ist überall dort, wo es sich um die allgemeine Erscheinung des Werthes handelt, ganz nebensächlich. Für einen isolirten Pelzjäger hat das Fell eines erlegten Bären nur insoferne Werth, als er die Befriedigung irgend eines Bedürfnisses entbehren müsste, wofern er darüber nicht verfügen würde; für denselben Jäger hat, nachdem er in den Tauschverkehr getreten, das gleiche Pelzwerk genau unter denselben Voraussetzungen Werth. Der Unterschied in den beiden Fällen, der indess das Wesen der Wertherscheinung im Allgemeinen durchaus nicht berührt, besteht nur darin, dass der Pelzjäger im ersten Falle den schädlichen Einflüssen der Witterung preisgegeben wäre, oder die Befriedigung irgend eines andern Bedürfnisses entbehren müsste, zu welcher das in Rede stehende Gut in directer Weise verwendet werden kann, im zweiten Falle aber auf Bedürfnissbefriedigungen verzichten müsste, welche er mittelst jener Güter herbeizuführen vermag, über die er durch den Besitz des Pelzwerkes indirect (auf dem Wege des Tausches) zu verfügen vermag. Der Werth in dem ersten und der Werth in dem zweiten Falle sind demnach lediglich zwei verschiedene Formen derselben Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens und bestehen beide in der Bedeutung, welche Güter für wirthschaftende Subjecte dadurch erlangen, dass diese letztern in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig zu sein sich bewusst sind. Was aber der Erscheinung des Werthes in jedem der beiden Fälle einen besonderen Charakter verleiht, das ist der Umstand, dass die Güter für die wirthschaftenden Subjecte, welche über dieselben verfügen, in dem ersten Falle mit Rücksicht auf ihre directe, im zweiten Falle mit Rücksicht auf ihre indirecte Verwendung jene Bedeutung erlangen, welche wir den Güterwerth nennen, ein Unterschied, der indess für das Leben und nicht minder für unsere Wissenschaft wichtig genug ist, um die Nothwendigkeit einer besonderen Bezeichnung dieser beiden Formen der Einen allgemeinen Wertherscheinung hervortreten zu lassen und so nennen wir denn den Werth in dem ersten Falle Gebrauchswerth, im letzteren aber Tauschwerth∗ . Der Gebrauchswerth ist demnach die Bedeutung, welche Güter dadurch für uns erlangen, dass sie uns in directer Weise die Befriedigung von Bedürfnissen unter Umständen sichern, unter welchen ohne unsere Verfügung über dieselben für diese Bedürfnissbefriedigungen nicht vorgesorgt wäre; der Tauschwerth aber ist die Bedeutung, welche Güter dadurch für uns erlangen, dass durch den Besitz derselben der gleiche Erfolg unter gleichen Verhältnissen in indirecter Weise gesichert wird. b) Ueber das Verhältniss zwischen dem Gebrauchswerthe und Tauschwerthe der Güter.In der isolirten Wirthschaft haben die den wirthschaftenden Individuen verfügbaren ökonomischen Güter für dieselben entweder Gebrauchswerth, oder überhaupt keinen Werth. Aber auch unter entwickelten Culturverhältnissen und bei lebhaftem Verkehre können zahlreiche Fälle beobachtet werden, wo ökonomische Güter für die wirthschaftenden Subjecte, welche über dieselben verfügen, keinerlei Tauschwerth haben, obzwar ihr Gebrauchswerth für diese Personen ganz ausser allem Zweifel steht. Die Krücke eines eigenthümlich verkrüppelten Menschen, Notizen, welche nur derjenige, welcher sie abgefasst hat, zu benützen vermag, Familiendocumente, alle diese und so zahlreiche andere Güter haben für bestimmte Individuen nicht selten einen sehr bedeutenden Gebrauchswerth, während dieselben Individuen in den meisten Fällen es doch vergeblich versuchen würden, irgend welche Bedürfnisse in indirecter, durch Tausch vermittelten Weise mit jenen Gütern zu befriedigen. Viel häufiger noch können wir bei fortgeschrittener Cultur jedoch das entgegensetzte Verhältniss beobachten. Die Brillen und optischen Instrumente, welche ein Optiker am Lager hält, haben für diesen letzteren, chirurgische Instrumente für diejenigen, welche sie verfertigen und damit Handel treiben, Werke in fremden, nur wenigen Gelehrten verständlichen Sprachen für die Buchhändler der Regel nach keinen Gebrauchswerth, während alle diese Güter mit Rücksicht auf die sich darbietenden Tauschgelegenheiten, für die obengenannten Personen doch zumeist einen unzweifelhaften Tauschwerth haben. In diesen und so in allen andern Fällen, wo ökonomische Güter für diejenigen, welche darüber verfügen, entweder nur Gebrauchswerth, oder nur Tauschwerth haben, kann die Frage, welcher von beiden der die wirthschaftliche Thätigkeit der betreffenden Individuen bestimmende ist, gar nicht entstehen. Diese Fälle bilden indess doch nur Ausnahmen im wirthschaftlichen Leben der Menschen, denn der Regel nach haben die wirthschaftenden Individuen überall dort, wo sich bereits ein nennenswerther Tauschverkehr entwickelt hat, die Wahl, die in ihrer Verfügung befindlichen ökonomischen Güter, entweder in directer, oder aber in indirecter Weise, zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und die ökonomischen Güter haben somit für dieselben der Regel nach eben sowohl Gebrauchswerth, als auch Tauschwerth. Die Kleidungsstücke die Zimmereinrichtnugsstücke, das Geschmeide, und so tausend andere Güter, welche sich in unserer Verfügung befinden, haben für uns der Regel nach einen ganz unzweifelhaften Gebrauchswerth; aber eben so sicher ist es, dass wir dieselben unter entwickelten Verkehrsverhältnissen auch in indirecter Weise zur Befriedigung von Bedürfnissen heranziehen können, und es haben diese Güter für uns demnach gleichzeitig auch Tauschwerth. Die Bedeutung, welche diese Güter mit Rücksicht auf die directe, und jene, welche sie mit Rücksicht auf die indirecte Verwendung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse für uns haben, sind nun zwar, wie wir sahen, lediglich verschiedene Formen der einen, allgemeinen Erscheinung des Werthes; ihrem Grade nach kann jedoch diese Bedeutung in den beiden Fällen sehr grosse Verschiedenheiten aufweisen. Der goldene Becher, welchen ein armer Mann in einer Lotterie gewinnt, wird für ihn unzweifelhaft einen hohen Tauschwerth haben, denn er wird in den Stand gesetzt sein, mittelst des in Rede stehenden Bechers viele Bedürfnisse, für welche sonst nicht vorgesorgt sein würde, in indirecter, das ist durch Tausch vermittelter Weise zu befriedigen. Der Gebrauchswerth dieses Bechers wird dagegen für dasselbe wirthschaftende Subject jedenfalls ein kaum nenneuswerther sein. Umgekehrt hat eine dem Auge ihres Besitzers genau entsprechende Brille für denselben der Regel nach einen nicht unbedeutenden Gebrauchswerth, während der Tauschwerth einer solchen in den meisten Fällen ein sehr geringer ist. Ist es nun aber sicher, dass im wirthschaftlichen Leben der Menschen zahlreiche Fälle beobachtet werden können, in welchen ökonomische Güter für die wirthschaftenden Subjecte, in deren Verfügung sie sich befinden, gleichzeitig Gebrauchswerth und Tauschwerth haben, und ist es ferner sicher, dass diese letztern sich uns nicht selten als verschiedene Grössen darstellen, so fragt es sich nun, welche dieser beiden Grössen in jedem gegebenen Falle für das ökonomische Bewusstsein und das ökonomische Handeln der Menschen die massgebende, oder aber mit andern Worten, welcher dieser beiden Werthe in jedem einzelnen Falle der ökonomische ist. Die Lösung dieser Frage ergiebt sich aus der Betrachtung des Wesens der menschlichen Wirthschaft und jenes des Werthes. Der leitende Gedanke der gesammten wirthschaftlichen Thätigkeit der Menschen ist die möglichst vollständige Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Sind nun mit Rücksicht auf die directe Verwendung eines Gutes wichtigere Bedürfnissbefriedigungen der wirthschaftenden Subjecte durch dasselbe sichergestellt, als bei indirecter Verwendung, ist es demnach sicher, dass, wofern das wirthschaftende Subject ein Gut in indirecter Weise zur Befriedigung seiner Bedürfnisse heranziehen würde, wichtigere Bedürfnisse desselben unbefriedigt bleiben müssten, als bei der directen Verwendung, so kann kein Zweifel darüber bestehen, dass der Gebrauchswerth desselben der für das wirthschaftliche Bewusstsein und für das ökonomische Handeln des betreffenden wirthschaftenden Subjectes Bestimmende sein wird, im umgekehrten Falle aber der Tauschwerth. Die im erstern Falle bei directer, im zweiten Falle aber bei indirecter Verwendung der Güter gesicherten Bedürfnissbefriedigungen sind nämlich diejenigen, die bei wirthschaftenden Individuen jedenfalls erfolgen würden und demnach von ihnen entbehrt werden müssten, wofern sie über die betreffenden Güter nicht verfügen würden. Es ist demnach in allen Fällen, wo ein Gut für dessen Besitzer sowohl Gebrauchswerth, als auch Tauschwerth hat, derjenige der ökonomische, welcher der grössere ist. Es ist aber nach dem, was wir im vierten Capitel sagten, klar, dass in allen Fällen, wo die Grundlagen eines ökonomischen Tausches vorhanden sind, der Tauschwerth, dort, wo dies nicht der Fall ist, der Gebrauchswerth der Güter der ökonomische ist. c) Ueber den Wechsel im ökonomischen Schwerpunkte des Güterwerthes.Den ökonomischen Werth der Güter zu erkennen, das ist, jeweilig darüber im Klaren zu sein, ob ihr Gebrauchswerth oder ihr Tauschwerth der ökonomische ist, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der wirthschaftenden Menschen. Von dieser Erkenntniss hängt nämlich die Entscheidung der Frage ab, welche Güter, beziehungsweise welche Theilquantitäten derselben, in ihrem Besitze zu behalten, und welche zur Veräusserung zu bringen in ihrem ökonomischen Interesse liegt. Die richtige Beurtheilung dieses Verhältnisses gehört aber zugleich auch zu den schwierigsten Aufgaben der practischen Wirthschaft, und zwar nicht nur deshalb, weil selbst bei verwickelteren Verkehrsverhältnissen hiezu ein Ueberblick über alle vorhandenen Gebrauchs- und Tauschgelegenheiten erforderlich ist, sondern vor Allem auch um dessentwillen, weil die Verhältnisse, welche die Grundlage für eine richtige Beurtheilung der obigen Frage bilden, vielfachem Wechsel unterworfen sind. Es ist nämlich klar, dass Alles, was den Gebrauchswerth eines Gutes für uns verringert, unter sonst gleichen Umständen zu bewirken vermag, dass der Tauschwerth dieser Güter zum ökonomischen wird, alles aber, was den Gebrauchswerth eines Gutes für uns erhöht, den Erfolg haben kann, dass für uns der Tauschwerth in den Hintergrund der Bedeutung tritt, die Erhöhung, oder Verringerung des Tauschwerthes eines Gutes unter sonst gleichen Verhältnissen aber die entgegengesetzte Wirkung auszuüben vermag. Zu den hauptsächlichsten Ursachen dieses Wechsels gehören folgende: Erstens: Der Wechsel in der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, zu welchen ein Gut dem wirthschaftenden Subjecte, welches darüber verfügt, dient, insofern als hiedurch der Gebrauchswerth desselben für dessen Besitzer vermehrt, oder vermindert wird. So wird der Tabak- oder der Weinvorrath, welcher sich im Besitze einer Person befindet, für sie einen vorwiegenden Tauschwerth erhalten, falls dieselbe am Tabak- oder Weingenusse den Geschmack verliert. So veräussern Jagdliebhaber, oder Freunde des Sports, wenn ihre Liebhabereien für sie die frühere Bedeutung verlieren, lediglich aus diesem Grunde ihre Jagdgeräthe und Jagdthiere etc., da durch die Minderung des Gebrauchswerthes der obigen Güter der Tauschwerth derselben für sie in den Vordergrund der Bedeutung tritt. Insbesondere pflegt der Uebergang aus einem Lebensalter in das andere solche Veränderungen im Gefolge zu haben. Die Befriedigung desselben Bedürfnisses hat für den Jüngling eine andere Bedeutung, als für den Mann, und für diesen letztern wiederum eine andere Bedeutung, als für den Greis. Die natürliche Entwicklung des Menschen hat demnach schon an und für sich im Gefolge, dass der Gebrauchswerth der Güter einem nicht unbeträchtlichen Wechsel unterliegt, und so z B. die naiven Unterhaltungsmittel des Kindes für den Jüngling, die Bildungsmittel dieses letzteren für den Mann, die Erwerbsmittel des Mannes für den Greis an Gebrauchswerth einbüssen und einen vorwiegenden Tauschwerth erlangen. Es ist denn auch keine Erscheinung gewöhnlicher, als dass die Güter, welche für das kindliche Lebensalter einen überwiegenden Gebrauchswerth hatten, von dem Jünglinge veräussert werden. Wir sehen Personen, die in das Mannesalter treten, der Regel nach nicht nur viele dem Jünglingsalter eigenthümliche Genussmittel, sondern auch die Bildungsmittel ihrer Jugend veräussern, wie denn auch bei Greisen uns die Erscheinung so häufig entgegetritt, dass sie nicht nur die Genussmittel des Mannesalters, deren Benützung Lebenskraft und Muth erfordert, sondern auch die Erwerbsmittel (Fabriken, Gewerbsunternehmungen u. dgl. m.) in andere Hände gelangen lassen. Wenn die wirthschaftliche Bewegung, welche eine Folge dieses Umstandes ist, nicht so stark an die Oberfläche der Erscheinungen tritt, als dies dem natürlichen Verlaufe der Dinge nach der Fall sein müsste, so ist der Grund hievon in dem Familienleben der Menschen zu suchen und dem, nicht so sehr in Folge entgeltlicher Verträge, als vielmehr in Folge der Befriedigung von Gemüthsbedürfnissen vor sich gehenden Uebergange von Gütern aus dem Besitze der ältern Familienglieder in jenen der Jüngern. So ist denn die Familie mit der ihr eigenthümlichen Wirthschaft ein wesentliches Moment der Stabilität der wirthschaftlichen Verhältnisse der Menschen. Die Erhöhung des Gebrauchswerthes eines Gutes für dessen Besitzer hat naturgemäss den entgegengesetzten Erfolg. Der Besitzer eines Forstes z. B., für welchen die jährlich geschlagene Holzquantität bisher nur Tauschwerth hatte, wird den Austausch seines Holzes gegen andere Güter der Regel nach sofort einstellen, wenn er einen Hochofen zur Eisenschmelzung angelegt hat und zum Betriebe desselben des vollen Erzeugnisses seiner Waldungen bedarf. Der Literat, welcher bisher seine Arbeiten an Verleger veräusserte, wird dies ferner unterlassen, wenn er ein eigenes Journal begründet hat u. s. f. Zweitens kann der blosse Wechsel in der Beschaffenheit eines Gutes den Schwerpunkt der ökonomischen Bedeutung desselben verrücken, insofern als dadurch der Gebrauchswerth desselben für den Besitzer verändert wird, der Tauschwerth aber entweder unverändent bleibt oder doch nicht in gleichem Verhältnisse wie der erstere steigt oder fällt. So pflegen Kleider, Pferde, Hunde, Carossen und dergleichen Gegenstände, wenn sie in äusserlich leicht erkennbarer Weise Schaden nehmen, für reiche Leute ihren Gebrauchswerth fast gänzlich einzubüssen und ihr Tauschwerth, obzwar gleichfalls gemindert, tritt dann in den Vordergrund der Bedeutung. Sie pflegen an Gebrauchswerth für die obigen Personen noch mehr zu verlieren, als an Tauschwerth. Umgekehrt verändern sich die Güter in vielen Fällen derart, dass der Tauschwerth derselben, welcher bisher der ökonomische war, für die wirthschaftenden Subjecte, welche darüber verfügen, gegen den Gebrauchswerth zurücktritt. So pfleger, Speisewirthe und Delikatessenhändler Gerichte, die äusserlich Schaden nehmen, für ihren eigenen Gebrauch zu verwenden, da diese Güter hiedurch ihren Tauschwerth fast gänzlich einbüssen, während der Gebrauchswerth derselben nicht selten derselbe bleibt, oder sich doch nicht in dem gleichen Masse wie der Tauschwerth mindert. Aehnliche Erscheinungen können wir auch bei den übrigen Gewerbsleuten beobachten, und so kommt es, dass Schuhmacher, zumal in kleinen Ortschaften, nicht selten misslungene Schuhe, Schneider verschnittene Kleider, und Hutmacher Hüte tragen, mit welchen ihnen ein kleiner Unfall zugestossen ist. Wir gelangen nun zur dritten und wichtigsten Ursache des Wechsels im ökonomischen Schwerpunkt des Güterwerthes: Wir meinen die Vermehrung der Gütermenge, welche der Verfügung der wirthschaftenden Subjecte untersteht. Durch die Vermehrung der Quantität irgend eines Gutes, welche der Verfügung einer Person untersteht, wird der Gebrauchswerth einer jeden Theilquantität hievon für ihren Besitzer unter sonst gleichen Verhältnissen fast immer vermindert, so zwar, dass der Tauschwerth derselben dann für den Besitzer leicht eine überwiegende Bedeutung erhält. Nach der Ernte wird der Tauschwerth des Getreides für die Landwirthe fast ohne Ausnahme der ökonomische und bleibt dies so lange, bis durch fortgesetzte Veräusserung von Theilquantitäten der Gebrauchswerth desselben wieder der überwiegende wird. Das Getreide, welches die Landwirthe noch im Sommer besitzen, hat denn auch in der That der Regel nach für sie bereits einen vorwiegenden Gebrauchswerth. Wir haben aber an einer anderen Stelle dieses Werkes (Cap. IV, §. 2) gezeigt, wo die Grenze liegt, bei welcher der Tauschwerth der Güter gegen den Gebrauchswerth derselben in den Hintergrund der Bedeutung tritt. Für einen Erben, der bereits vor dem Anfalle der Erbschaft mit Möbeln in ausreichender Weise versehen war, und in dem Nachlasse des Erblassers noch ein anderes reiches Mobiliar findet, werden viele Möbelstücke einen sehr geringen, manche vielleicht gar keinen Gebrauchswerth haben und demnach einen vorwiegenden Tauschwerth erlangen. Der Erbe wird aber in der Veräusserung von Möbelstücken so lange fortfahren, bis der in seinem Besitze befindliche Rest für ihn wiederum einen überwiegenden Gebrauchswerth haben wird. Umgekehrt hat die Verminderung der einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren Quantität eines Gutes zumeist zur Folge, dass der Gebrauchswerth desselben für den Besitzer steigt und dadurch Quantitäten dieses Gutes, welche sonst zum Austausche bestimmt gewesen wären, einen vorwiegenden Gebrauchswerth erhalten. Von besonderer Wichtigkeit ist in dieser Beziehung die Wirkung der Veränderung im Vermögensbesitze überhaupt. Die Vermehrung oder Verminderung des Vermögens ist unter entwickelten Verkehrsverhältnissen für das wirthschaftende Subject, welches die Vermögensänderung erfährt, gleichbedeutend mit einer Vermehrung, beziehungsweise einer Verminderung fast jeder einzelnen Art von ökonomischen Gütern. Ein Mann, der verarmt, ist genöthigt, sich in der Befriedigung fast sämmtlicher Bedürfnisse einzuschränken. Er wird einzelne Bedürfnisse quantitativ und qualitativ minder vollständig, andere wohl auch gar nicht befriedigen. Finden sich nun nach seiner Verarmung in seinem Besitze feinere Genussmittel, oder Luxusgegenstände, welche ehedem zur harmonischen Befriedigung seiner Bedürfnisse beitrugen; den geänderten Verhältnissen indess nicht mehr entsprechen, so wird er dieselben, wofern er ein wirthschaftendes Subject ist, veräussern, um mit ihrem Erlöse wichtigere Bedürfnisse seiner Person und seiner Familie zu befriedigen, die sonst unbefriedigt bleiben müssten. Personen, die ihr Vermögen durch unglückliche Speculationen, oder durch sonstige Unglücksfälle zum grossen Theil einbüssen, verkaufen denn auch in der That ihren Schmuck, die in ihrem Besitze befindlichen Kunstwerke und sonstige Luxusgegenstände, um sich mit den Nothwendigkeiten des Lebens zu versehen. Aber auch der steigende Reichthum hat, eine ähnliche, obwohl ihr r Tendenz nach entgegengesetzte Wirkung im Gefolge, indem hiedurch viele Güter, die bisher vorwiegenden Gebrauchswerth für den Besitzer hatten, diesen letztern einbüssen, und der Tauschwerth derselben in den Vordergrund der ökonomischen Bedeutung tritt. So pflegen plötzlich reich gewordene Leute ihr einfaches Mobiliar, ihren ärmlichen Schmuck, ihre unzureichenden Wohnhäuser und sonstige Güter, die bisher für sie einen überwiegenden Gebrauchswerth hatten, zu veräussern. Siebentes Capitel.Die Lehre von der Waare.[∗]Vgl. J. Prince-Smith in der Vierteljahrschrift für Volksw., 1863. IV., S. 148 ff. [∗]Aus dem Obigen ist zugleich ersichtlich, von welch’ hoher Wichtigkeit Märkte. Messen, Börsen und überhaupt alle Concentrationspuncte des Verkehres für die Wirthschaft des Menschen sind, indem bei complicirteren Verkehrsverhältnissen eine ökonomische Preisbildung ohne die obigen Einrichtungen geradezu unmöglich ist. Die Speculation, welche sich daselbst entwickelt, hat die Wirkung, die unökonomische Preisbildung—aus welchen Ursachen dieselbe auch immer erfolgen mag—zu verhindern, oder doch in ihrem schädlichen Einfluss auf die menschliche Wirthschaft abzuschwächen. (Vgl. J. Prince Smith in der Berliner “Vierteljahrschrift für Volksw,” 1863, IV, S. 143 ff.; O. Michaelis, ibid. 1864. IV, S. 130 ff., 1865, V u. VI; K. Scholz, ibid. 1867, I. S. 25 ff., u. A. Emminghaus, ibid. S. 61 ff.) [∗]Keine Erscheinung ist gewöhnlicher, als dass ein Monopolist sich gegen das Auftreten eines Concurrenten in feindseligster Weise wehrt, keine aber auch häufiger, als dass er sich mit dem bereits etablirten Concurrenten verständigt. Sein Interesse geht dahin, den Concurrenten nicht aufkommen zu lassen. Hat sich dieser aber nichtsdestoweniger festgesetzt, so geht dann sein ökonomisches Interesse dahin, gemeinschaftlich mit ihm eine gemilderte Monopolpolitik weiter zu treiben, überall dort, wo ein Spielraum für Monopolistenpolitik auch nach dem Auftreten eines Concurrenten vorhanden ist. Die scharfe Concurrenz pflegt in solchen Fällen beiden wirthschaftenden Subjecten nachtheilig zu sein und daher die der Regel nach rasch erfolgende Verständigung der Anfangs so feindlich sich gegenüberstehenden Concurrenten. [∗]Wir haben in dem Vorangehenden auf die Ursachen hingewiesen, welche bewirken, dass der Monopolist der Regel nach nicht bestimmte Quantitäten seiner Waare schlechthin zur Veräusserung bringt, und die Preisbildung, gleich wie bei einer Auction, abwartet, sondern in den meisten Fällen von vornherein gewisse Preise für eine Waare fixirt und der Wirkung derselben auf den Absatz entgegensieht. Ein Aehnliches gilt nun auch dort, wo mehrere Concurrenten im Anbote einer Waare auftreten. Auch hier pflegt jeder derselben seine Waare zu einem bestimmten Preise auszubieten und denselben so zu calculiren, dass ihm voraussichtlich ein möglichst hoher Erlös zufalle. Was aber seine diesbezügliche Thätigkeit von jener des Monopolisten unterscheidet, ist, dass dieser Letztere, wie wir sahen, es oft in seinem Interesse gelegen finden kann, die Preise so hoch zu stellen, dass nur ein Theil der ihm verfügbaren Quantität in den Consum gelangt, während der Erstere durch die Concurrenz gezwungen ist, die Preise mit Rücksicht auf die gesammte in seinen und seiner Concurrenten Händen befindlichen Quantitäten festzustellen, und die Preise demnach—von Irrthum und Unkenntniss der wirthschaftenden Subjecte abgesehen.—sich unter der Einwirkung der gesammten, den Concurrenten im Anbote verfügbaren Quantitäten bilden. Dazu tritt nun noch der Umstand, dass die verfügbare Quantität der Waaren durch die Concurrenz, wie wir sahen, überhaupt beträchtlich gestergert wird, und es liegt hierin die Ursache der Ermässigung der Preise, welche die Concurrenz im Gefolge hat. [∗]Vgl. Schmoller, Tübing. Ztsch. 1863. S 53. [∗]Bernhardi sagt (Versuch einer Kritik der Gründe etc., 1849, S 79): Es sei in nenerer Zeit mehrfach hervorgehoben worden, dass schon Aristoteles (Pol. I, 6) den Unterschied zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe gekaunt hätte; A. Smith habe dieselben indess unabhängig vom griechischen Weisen scharf gesondert. Dagegen ist nun zu bemerken, dass der grössere Theil der berühmt gewordenen Stelle A. Smith’s (Wealth. of Nat. I, Ch. IV; Vol. I. p. 42, Basil, 1801) mit einer Stelle Law’s (Considération sur le nummeraire, Chap I, p. 443 ff., ed. Daire) fast wörtlich übereinstimmt und Turgot (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., Daire) den Gebrauchswerth und Tauschwerth (valeur estimative und valeur commercable) nicht nur scharf gesondert, sondern auch bereits eingehend behandelt hat. Von dogmengeschichtlichem Interesse ist auch eine Stelle ans den Werken des schottischen Moralphilosophen Hutcheson, des berühmten Lehrers A Smith’s (System of moral philosophy 1755, II, p. 53 ff.), in welcher sich die Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth, wenn auch noch nicht die von A. Smith gebrauchte Terminologie bereits vorfindet. (Vgl. auch Locke: Considérations of the lowering of interest ect. Works, II, p 20 ff. und Le Trosne: De l’interêt social (1777) Chap. I, §. 3.)—Von Neneren haben ausser den bereits oben (S. 78) Genanuten: Friedländer Knies, Schäffle, Rösler, welche die Theorie des Werthes gleichwie Michaelis (Vierteljahrschrift für Volksw., 1863, I, S. 1) und Lindwurm (Hildebrand’s Jahrbücher, IV, 1865, S. 165 ff.) zum Gegenstande von Specialforschungen machten, den Unterschied zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth eingehend behandelt: Soden: Nationalökonomie, 1805, I, §. 42 ff. u. IV, §. 52 ff.; Hufeland: N. Grundlegung, 1807, I, §. 30 ff., Storch: Cours d’écon. pol. I, S. 37 ff.; Lotz: Handbuch, 1837, I, § 9: Rau: Volkswirthschaftsleure, I, §. 57 ff.; Bernhardi: Untersuchung d. Gründe etc., 1849, S. 69 ff.; Roscher: System, I, §. 4 ff.; Thomas: Theorie d. Verkehrs, I, S. 11; Stein: System, I, S. 168 ff.—Nichts zeigt übrigens das Streben nach philosophischer Vertiefung der Volkswirthschaftslehre bei den Deutschen und den auf das practische gerichteten Sinn der Engländer besser, als etwa eine Vergleichung der Bearbeitungen, welche die Lehre vom Werthe bei den Deutschen und den Engländern gefunden hat. Ricardo: Principles (1817), Chap. 28; Malthus: Principles, 1820, S 51 u. Definitions, 1827, Chap. II, S. 7 der edit. 1853; J St. Mill: Principles, B. III, Ch. I, §. 2, 6. ed. gebrauchen, gleichwie A. Smith “value in use” gleichbedeutend mit “utility.” Torrens: On the production of wealth, S. 8, und Mac Culloch halten sogar den Ausdruck “utility” anstatt “value in use” fest (Principles, 1864, S. 4) gleichwie unter den neuern Franzosen Bastiat (Harmonies écon. 1864, S. 256). Lauderdale (An Inquiry etc., 1804, S. 12) und Senior (Politic. Economy, 1863, S. 6 ff.) kennzeichnen die Nützlichkeit wohl als eine Bedingung des Tauschwerthes, aber nicht als Gebrauchswerth, welchen letztern Begriff sie überhaupt zurückweisen. Was man in England aber unter Tauschwerth versteht, geht wohl am besten aus der nachfolgenden Stelle J. St. Mill’s (Book III, Chap. I, §. 2) hervor: “The words “Value” and “Price” were used as synonymous by the early political economists and are not always discriminated even by Ricardo. But the most accurate modern writers, to avoid the wasteful expenditure of two good scientific terms on a single idea, have employed Price to express the value of a thing in relation to money: the quantity of money for which it will exchange; by the Value,, or exchange value of a thing (we shall understand) its general power of purchasing; the command which its possession gives over purchaseable commodities in general.“ |
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