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Front Page Titles (by Subject) §. 2.: Die Preisbildung im Monopolhandel. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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§. 2.: Die Preisbildung im Monopolhandel. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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§. 2.Die Preisbildung im Monopolhandel.Wir haben in dem vorigen Abschnitte auf die Gesetzmässigkeit der Preisbildung und Gütervertheilung hingewiesen, indem wir vorerst jenen einfachsten Fall unserer Betrachtung unterzogen, in welchem ein Austausch von Gütern zwischen zwei wirthschaftenden Subjecten, ohne die Einflussnahme der ökonomischen Thätigkeit anderer Personen, stattfindet. Dieser Fall, den man den isolirten Tausch nennen könnte, ist in den Anfängen der Culturentwicklung die gewöhnlichste Form des menschlichen Verkehrs, behält seine Bedeutung auch späterhin in dünn bevölkerten Landstrichen bei schwach entwickelter Cultur und ist selbst unter fortgeschrittenen wirthschaftlichen Verhältnissen nicht völlig ausgeschlossen, denn wir können ihn auch bei hochentwickelter Volkswirthschaft überall dort beobachten, wo ein Austausch von Gütern stattfindet, welche einen auf zwei wirthschaftende Individuen beschränkten Werth haben, oder aber sonstige eigenthümliche Verhältnisse die beiden Tauschenden ökonomisch isoliren. Je höher nun aber die Cultur eines Volkes sich entwickelt, um so seltener wird der Fall, dass die Grundlagen eines ökonomischen Austausches von Gütern lediglich für zwei wirthschaftende Subjecte vorhanden sind. A besitzt z. B. ein Pferd, das für ihn einen Werth hat, welcher dem von 10 Metzen Getreide gleichkommt, die neu in seine Verfügung treten würden, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser vorsorgen würde, falls er dies Thier auch nur gegen 11 Metzen Getreide austauschen möchte. Für den Landwirth B dagegen, der über einen grossen Vorrath von Getreide verfügt, aber Mangel an Pferden hat, ist ein neu in seinen Besitz tretendes Pferd ein Aequivalent für 20 Metzen seines Getreides, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse bessere Vorsorge treffen würde, wenn er für das Pford des A selbst 19, der Landwirth B2 auch dann, wenn er dafür z. B. 29, und der Landwirth B3 selbst dann, wenn er dafür 39 Metzen Getreide im Austausche hingeben möchte. In diesem Falle sind, nach dem, was wir oben sagten, rücksichtlich der in Rede stehenden Güter die Grundlagen des ökonomischen Tausches offenbar nicht nur für A und einen einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden, sondern A kann sein Pferd jedem derselben im ökonomischen Austausche hingeben und jeder dieser letzteren dasselbe im ökonomischen Austausche übernehmen. Anschaulicher noch wird das Gesagte, wenn wir den Fall in Betracht ziehen, dass nicht nur für A, sondern auch noch für mehrere andere Pferdebesitzer A2, A3 u. s. f. die Grundlagen für ökonomische Tauschoperationen mit den obigen Landwirthen bestehen würden. Setzen wir z. B. den Fall, dass für A2 schon 8, für A3 gar schon 6 neu in ihre Verfügung tretende Metzen Getreide einen ebenso grossen Werth haben würden, wie eines ihrer Pferde, so besteht kein Zweifel darüber, dass hier sogar die Grundlagen ökonomischer Tausche zwischen jedem einzelnen der obigen Viehzüchter und jedem einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden wären. In diesen beiden Fällen, also sowohl in dem ersten, wo die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen einem Monopolisten im weitesten Sinne dieses Wortes und jedem einzelnen von mehreren andern wirthschaftenden Subjecten bestehen und diese letzteren in ihrem Bestreben, diese Verhältnisse auszubeuten, um den Erwerb der Monopolgüter mit einander in Concurrenz treten, als auch in dem zweiten Falle, wo auf der einen Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines bestimmten Gutes, und auf der anderen Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines anderen Gutes, gleichzeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorhanden sind und diese Personen demnach beiderseitig mit einander concurriren, in beiden Fällen haben wir es mit viel complicirteren Verhältnissen zu thun, als dasjenige es war, welches wir im ersten Abschnitte dieses Capitels zur Darstellung gebracht haben. Wir werden aber mit dem einfacheren der beiden Fälle, der Mitbewerbung mehrerer wirthschaftenden Personen um Monopolgüter beginnen und hierauf zu dem verwickelteren Falle, der Preisbildung bei der Mitbewerbung auf beiden Seiten, übergehen. a) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz mehrerer Personen um ein einzelnes untheilbares Monopolgut.Wir haben bei Darlegung der Grundsätze der Preisbildung beim isolirten Tausche (S. 175 ff.) gesehen, dass, je nach den vorliegenden Grundlagen desselben, ein bald grösserer bald geringerer Spielraum vorhanden ist, innerhalb welches in jedem einzelnen Falle die Preisbildung erfolgen kann, ohne dass dadurch der Tausch seinen ökonomischen Charakter einbüssen würde. Zwar haben wir bemerkt, dass die Preisbildung die Tendenz hat, den ökonomischen Nutzen, welcher sich aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses erzielen lässt, nach beiden Seiten hin gleich zu vertheilen, und dass sich demnach in jedem gegebenen Falle ein gewisser Durchschnitt ergibt, nach welchem die Preise hinstreben, indess haben wir hiebei betont, dass keinerlei ökonomische Einwirkungen den Punkt fixiren, auf welchem innerhalb des oben bezeichneten Spielraumes die Preisbildung nothwendigerweise erfolgen müsste. Wenn demnach z. B. in einem gegebenen Falle für ein wirthschaftendes Individuum A ein Pferd, dass sich in seiner Verfügung befindet, keinen grössern Werth hat, als 10 Metzen Getreide, die neu in seine Verfügung treten würden, während für B, der eine reiche Getreideernte hatte, erst 80 Metzen Getreide einen gleichen Werth haben, wie ein in seinen Güterbesitz tretendes Pferd, so ist zunächst klar, dass, wofern A und B dies Verhältniss erkennen und auch die Macht haben, den Austausch der bezüglichen Güter thatsächlich zu bewerkstelligen, die Grundlagen eines ökonomischen Tausches des Pferdes des A gegen Getreide des B vorhanden sind. Es ist aber auch eben so sicher, dass sich der Preis des Pferdes zwischen den weiten Grenzen von 10 und 80 Metzen Getreide wird bilden können, ohne dass dadurch, dass der Preis sich mehr dem einen, oder dem anderen Extreme nähern würde, der ökonomische Charakter des Tausches verloren gehen möchte. Allerdings mag es höchst unwahrscheinlich sein, dass in dem obigen Falle sich der Preis jenes Pferdes etwa auf 11, oder 12, oder aber wiederum auf 78 oder 79 Metzen Getreide stellen wird, sicher ist jedoch, dass keinerlei ökonomische Ursachen vorhanden sind, die selbst eine solche Preisbildung völlig ausschliessen würden. Zugleich ist aber auch klar, dass insolange B in seinem Bestreben, das Pferd des A einzutauschen, keinen Concurrenten findet, das Tauschgeschäft naturgemäss nur zwischen A und B stattfinden kann. Setzen wir nun aber den Fall, B1 erhalte einen Concurrenten B2, der, ohne einen so grossen Ueberfluss an Getreide zu besitzen, wie B1, oder aber einen so dringenden Bedarf an einem Pferde zu haben, wie dieser letztere, ein Pferd doch immer noch so hoch, wie 30 Metzen Getreide, schätzen würde, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse schon besser vorsorgen möchte, wofern er selbst 29 Metzen Getreide für A’s Pferd hingeben würde, so ist klar, dass sowohl zwischen B1 und A, als auch zwischen B2 und A die Grundlagen für einen ökonomischen Austausch rücksichtlich des Pferdes und einer Quantität Getreide vorhanden sind. Da nun aber doch nur einer von den beiden Concurrenten um A’s Pferd dasselbe thatsächlich erstehen kann, so treten an uns zwei Fragen heran:
Die Beantwortung der ersten Frage ergiebt sich aus der nachfolgenden Betrachtung. Für B2 hat das Pferd des A einen Werth, der 30 Metzen seines Getreides gleichkommt. Er würde demnach selbst dann noch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser vorsorgen, wenn er auch 29 Metzen seines Getreides dem A für sein Pferd hingeben würde. Nun ist damit keineswegs gesagt, das B2 dem A sofort 29 Metzen für sein Pferd bieten wird, so viel ist aber sicher, dass er, um der Concurrenz des B1 nach Möglichkeit zu begegnen, selbst zu diesem Anbote sich entschliessen wird, da er höchst unökonomisch handeln würde, wofern er im äussersten Falle sich nicht selbst mit einem so geringen Tauschnutzen begnügen würde, als bei einem Austausche von 29 Metzen Getreide gegen A’s Pferd sich für ihn ergeben möchte. B1 würde dagegen offenbar unökonomisch handeln, wenn er bei dem Wettbewerb um das Pferd des A zuliesse, dass B2 dasselbe selbst um den Preis von 29 Metzen Getreide ersteben würde, denn sein ökonomischer Nutzen ist ja immer noch ein beträchtlicher, selbst dann, wenn er 30 Metzen Getreide und mehr für jenes Pferd hingiebt, das ist B2 von jenem Tauschgeschäfte ökonomisch ausschliesst∗ . Der Umstand also, dass das Tauschgeschäft noch innerhalb eines Spielraumes der Preisbildung, wo dasselbe für B2 bereits unökonomisch wäre, für B1 noch immer seinen ökonomischen Charakter beibehält, ermöglicht es diesem letzteren, sich des aus dem Tausche resultirenden Nutzens zu bemächtigen, indem er das Geschäft zugleich für seinen Concurrenten ökonomisch unmöglich macht. Da nun aber A jedenfalls unökonomisch handeln würde, falls er sein Monopolgut nicht demjenigen Concurrenten überlassen würde, welcher ihm dafür den grössten Preis zu bieten vermag, so ist nichts sicherer, als dass bei der oben gegebenen ökonomischen Sachlage das Tauschgeschäft zwischen A und B1 statthaben wird. Was nun aber die zweite Frage, jene nach den Grenzen betrifft, innerhalb welcher die Preisbildung in diesem Falle erfolgen wird, so steht zunächst fest, dass der Preis, den B1 dem A gewähren wird, 80 Metzen Getreide nicht erreichen darf, indem sonst das Tauschgeschäft für B1 den ökonomischen Charakter einbüssen würde. Es wird der Preis aber jedenfalls auch nicht unter 30 Metzen Getreide sinken können, denn sonst würde die Preisbildung innerhalb jener Grenzen fallen, wo das Tauschgeschäft auch für B2 noch vortheilhaft wäre und dieser demnach ein ökonomisches Interesse hätte, so lange mitzubieten, bis der Preis jene Grenze wieder erreichen würde. Es wird sich demnach der Preis in unserem Falle nothwendigerweise innerhalb der Grenzen von 30 und 80 Metzen Getreide bilden müssen∗ . Die Concurrenz des B2 bewirkt demnach, dass die Preisbildung beim Gütertausche zwischen A und B nicht mehr, wie dies sonst der Fall gewesen wäre, innerhalb der weiten Grenzen von 10 und 80, sondern in den engeren Grenzen von 30 und 80 Metzen Getreide erfolgen wird, denn nur bei einer innerhalb dieser Grenzen erfolgenden Preisbildung erwächst den beiden Tauschenden ein ökonomischer Nutzen aus dem Tauschgeschäfte, während doch zugleich die Concurrenz des B2 ökonomisch ausgeschlossen ist. Damit ist aber dann das einfache Verhältniss des isolirten Tausches wieder hergestellt, mit dem einzigen Unterschiede, dass die Grenzen der Preisbildung engere geworden sind, und finden die oben hinsichtlich des isolirten Tausches dargelegten Grundsätze (S. 178) im Uebrigen denn auch hier ihre volle Anwendung. Setzen wir nun weiter den Fall, dass zu den beiden bisherigen Concurrenten um das Pferd des A, nämlich zu B1 und B2, noch ein dritter Concurrent B3 hinzutreten würde, für welchen jenes Pferd einen Werth von 50 Metzen Getreide hätte, so ist nach dem, was wir soeben sagten, klar, dass das Tauschgeschäft zwar gleichfalls zwischen A und B1 stattfinden, die Preisbildung hiebei indess innerhalb der Grenzen von 50 und 80 Metzen, bei einem vierten Concurrenten, B4 für welchen das Pferd des A einen Werth von 70 Metzen Getreide hätte, das Tauschgeschäft nicht minder zwischen A und B1 stattfände, aber die Preisbildung innerhalb der Grenzen von 70 und 80 Metzen erfolgen müsste. Erst wenn ein Concurrent, z. B. das wirthschaftende Subject B5, auftreten würde, für welchen das in Rede stehende Monopolgut gar einen Werth von 90 Metzen Getreide hätte, würde das Tauschgeschäft zwischen A und diesem letzteren stattfinden, der Preis des Pferdes sich hiebei aber zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fixiren. Es ist nämlich klar, dass der in Rede stehende Concurrent die vorhandene Tauschgelegenheit zu seinem ökonomischen Nutzen auszubeuten, und doch sämmtliche übrige Concurrenten (einschliesslich B1) von demselben ökonomisch auszuschliessen in der Lage wäre. Die Preisbildung zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fände aber darin ihre Begründung, dass einerseits der Concurrent B1 nur durch einen Preis von mindestens 80 Metzen Getreide von dem Tauschgeschäfte ökonomisch ausgeschlossen werden könnte, also der Preis nicht unter diese Höhe sinken, andererseits aber auch nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte, indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Charakter einbüssen möchte. Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten, rücksichtlich eines ardern Gutes, die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so erhalten wir die nachfolgenden Grundsätze:
b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten eines Monopols.Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung gemacht, in welchem ein Monopolist ein einzelnes, untheilbares Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte um dasselbe erfolgt. Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln gedenken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten, welcher über Quantitäten eines Monopolgutes verfügt, einerseits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleichzeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen bestehen. Setzen wir den Fall, dass für den Landwirth B1, der über eine grosse Quantität Getreide, aber über keine Pferde verfügt, ein in seinen Besitz tretendes Pferd einen so hohen Werth hätte, wie 80 Metzen seines Getreides, für einen zweiten Landwirth B2 ein in seinen Besitz tretendes Pferd 70, für B3 60, für B4 50, für B5 40, für B6 30, für B7 20, für B8 gar nur 10 Metzen Getreide werth wäre, ein zweites Pferd aber für jeden dieser Landwirthe, so weit sie eines solchen überhaupt bedürfen, um 10 Metzen weniger werth als das erste, ein drittes um 10 Metzen weniger als das zweite u. s. f. jedes weitere um 10 Metzen weniger als das vorangehende, so lässt sich die eben dargelegte ökonomische Sachlage in ihren wesentlichen Momenten durch die nachfolgende Tabelle veranschaulichen:
Wenn nun in diesem Falle der Monopolist A nur ein Pferd zu Markte bringt, so ist nach dem, was wir im vorigen Abschnitte sagten, sicher, dass B1 dasselbe erstehen wird, und zwar zu einem Preise, der sich zwischen 70 und 80 Metzen Getreide fixiren muss. Setzen wir nun aber den Fall, der Monopolist A bringe nicht nur ein einzelnes Pferd, sondern 3 Pferde zu Markte, so sind wir bei jenem Falle angelangt, der hier den Gegenstand unserer speciellen Untersuchung bildet, und es fragt sich nun: Welcher von den obigen acht Landleuten, beziehungsweise welche von diesen letzteren werden die vom Monopolisten zur Veräusserung gebrachten Pferde erstehen, und welche Preise werden hiebei zur Erscheinung gelangen? Fassen wir zu diesem Zwecke die obige Tabelle in’s Auge, so ist zunächst ersichtlich, dass ein erstes, in den Besitz des B1 tretendes Pferd für denselben einen Werth von 80, ein zweites nur noch einen solchen von 70, ein drittes von 60 Metzen Getreide haben würde. Bei dieser Sachlage könnte B1 zwar ein Pferd in ökonomischer Weise zu einem Preise von 70–80 Metzen Getreide erstehen und dadurch seine sämmtlichen Concurrenten vom Tausche ökonomisch ausschliessen, in Rücksicht auf das zweite Pferd würde er indess bereits unökonomisch handeln, falls er dafür 70 Metzen Getreide, oder mehr bieten würde, da durch einen solchen Tausch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nicht besser vorgesorgt wäre, als vorher. Beim dritten Pferde wäre aber, bei einem Preise, welcher B2 noch vom Tausche ausschliessen sollte, also jedenfalls zum mindesten 70 Metzen Getreide betragen müsste, der ökonomische Nachtheil für B1, und somit der nicht ökonomische Charakter des bezüglichen Tauschgeschäftes, noch viel einleuchtender. Die ökonomische Sachlage ist demnach in dem obigen Falle eine solche, dass B1, rücksichtlich aller drei zu Markte gebrachten Pferde, seine sämmtlichen Mitconcurrenten um dieselben einerseits nur dann ausschliessen kann, wenn er für jedes derselben einen Preis von 70 Metzen Getreide, oder mehr bewilligen würde, andererseits aber bei diesem Preise nur ein Pferd in ökonomischer Weise erstehen, den Eintausch der beiden anderen Pferde zu dem obigen Preise jedoch nicht ohne seinen ökonomischen Nachtheil bewirken könnte. Da wir uns nun aber unter B1 ein ökonomisch handelndes Subject denken, also B1 seine Concurrenten nicht zwecklos, oder gar zum eigenen Schaden, sondern lediglich in der Absicht und in so weit von dem Erwerbe von Quantitäten des Monopolgutes ausschliesst, als er sich hiedurch selbst eines ökonomischen Vortheiles bemächtigen kann, der ihm entgehen würde, falls er die übrigen Concurrenten zum Austausche von Quantitäten des Monopolgutes zulassen würde, so besteht auch kein Zweifel darüber, dass derselbe in unserem Falle, wo ein Ausschluss sämmtlicher Concurrenten um das Monopolgut nach der ökonomischen Sachlage für ihn ökonomisch unmöglich ist, zunächst den Concurrenten B2 an dem Eintausche von Quantitäten des Monopolgutes participiren zu lassen sich genöthigt sehen und sogar das gemeinschaftliche Interesse mit diesem Letzteren haben wird, dass der Preis der einzelnen Theilquantitäten des Monopolgutes, hier eines Pferdes, sich so niedrig stelle, als unter den gegebenen Verhältnissen nur immer möglich ist. Fern davon also, den Preis eines Pferdes auf 70 Metzen Getreide und darüber zu treiben, wird demnach B1 sowohl, als B2 ein Interesse daran haben, zu bewirken, dass dieser Preis so tief unter 70 Metzen Getreide sich fixire, als der ökonomischen Sachlage nach nur immer zulässig ist. In diesem Bestreben werden B1 und B2 jedoch in der Mitbewerbung der übrigen Concurrenten, also zunächst in jener des B3 eine Grenze finden, und demnach doch zu solchen Preisen sich verstehen müssen, bei welchen die übrigen Concurrenten um das Monopolgut (einschliesslich des B3) vom Tausch geschäfte ökonomisch ausgeschlossen sein werden. Der Preis wird in unserem Falle sich demnach zwischen 60 und 70 Metzen Getreide bilden müssen. Zu einem innerhalb dieser Grenzen gelegenen Preise kann sich nämlich B1 mit zwei, B2 mit einem Pferde, und zwar in allen einzelnen Fällen in ökonomischer Weise versorgen, während doch gleichzeitig sämmtliche übrige Concurrenten um das Monopolgut von dem Erwerbe von Quantitäten desselben ausgeschlossen sind. Die Preisbildung innerhalb dieser Grenzen ist aber auch die einzig mögliche. Würde nämlich dieselbe unter der Grenze von 60 Metzen erfolgen, so würde B3 vom Tauschgeschäfte nicht ausgeschlossen sein und demnach den aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses resultirenden Nutzen sich zuzueignen bemüht sein, was B1 und B2, die zu höheren Preisen immer noch einen beträchtlichen ökonomischen Nutzen sich zuzuwenden in der Lage sind, als wirthschaftende Subjecte nicht zulassen können; würde der Preis die Grenze von 70 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen, so würde B2 sich gar kein, B1 aber nur ein Pferd in ökonomischer Weise austauschen können und demnach nur eines der drei zur Veräusserung gebrachten Pferde thatsächlich zur Veräusserung gelangen können. Die Preisbildung ausserhalb der Grenzen von 60 und 70 Metzen Getreide ist demnach in unserem Falle ökonomisch ausgeschlossen. Würde nun A anstatt 3 Pferden 6 Pferde zu Markte bringen, so könnten wir in ähnlicher Weise darthun, dass B1 3, B2 2 Pferde, B3 aber 1 Pferd erstehen, der Preis für ein solches aber zwischen 50 und 60 Metzen Getreide sich bilden müsste; würde aber A 10 Pferde zu Markte bringen, so würde B1 4 Pferde, B2 3 Pferde, B3 2 Pferde, B4 endlich 1 Pferd erstehen, der Preis sich aber zwischen 40 und 50 Metzen Getreide fixiren, und es ist kein Zweifel, dass, wofern der Monopolist A noch grössere Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung brächte, einerseits eine immer geringere Anzahl der obigen Landwirthe von dem Eintausche von Quantitäten des Monopolgutes ökonomisch ausgeschlossen wäre, andererseits aber auch der Preis einer bestimmten Quantität dieses letzteren immer mehr und mehr herabgedrückt werden würde. Denken wir uns unter B1 und B2 u. s. f. nicht einzelne Individuen, sondern Repräsentanten von Gruppen der Bevölkerung eines Landes, so zwar, dass wir unter B1 jene Gruppe von wirthschaftenden Individuen verstehen, welche rücksichtlich der beiden oben in Rede stehenden Güter (des Monopolgutes und des Getreides) die tauschkräftigsten und tauschlustigsten, B2 jene Gruppe von wirthschaftenden Individuen, welche in dieser Rücksicht den erstern folgen u. s. f., so steht vor uns das Bild des Monopolhandels, wie uns derselbe unter den gewöhnlichen Lebensverhältnissen thatsächlich vor die Augen tritt. Wir sehen Bevölkerungsschichten von sehr verschiedener Tauschkraft um die zu Markte gelangenden Quantitäten der Monopolgüter concurriren, sehen dieselben sich, gleich wie diess oben an einzelnen Individuen gezeigt wurde, ökonomisch von dem Eintausche dieser Quantitäten ausschliessen, die Bevölkerungsschichten, welche den Genuss von Monopolgütern entbehren müssen, desto zahlreicher werden, je geringer die zu Markte gebrachte Quantität des Monopolgutes, und umgekehrt die Monopolgüter in um so minder tauschkräftige Bevölkerungsschichten eindringen, je grösser diese Quantität ist, und parallellaufend mit den obigen Erscheinungen die Preise der Monopolgüter steigen und fallen. Fassen wir das Gesagte zusammen, so ergeben sich die nachfolgenden Grundsätze:
c) Einfluss der von dem Monopolisten fixirten Preise auf die in den Verkehrtretenden Quantitäten des Monopolgutes und auf die Vertheilung derselben unter die Concurrenten.Der Regel nach pflegt der Monopolist nicht bestimmte Quantitäten des Monopolgutes mit der Absicht zu Markte zu bringen, dieselben unter allen Umständen zu veräussern und, gleichwie bei einer Auction, den Erfolg der Mitbewerbung rücksichtlich der Preisbildung abzuwarten. Der gewöhnliche Weg ist vielmehr der, dass er eine Quantität seines Monopolgutes zu Markte bringt, oder zur Veräusserung bereit hält, aber für die einzelnen Masseinheiten derselben selbst bestimmte Preisforderungen stellt. Der Grund hievon ist der Regel nach wohl in practischen Rücksichten zu suchen, zumal in dem Umstande, dass die oben dargestellte Methode der Veräusserung von Gütern, sollen anders die Preise unter Einflussnahme aller hier wirksamen ökonomischen Factoren erfolgen, den gleichzeitigen Zusammentritt einer möglichst grossen Anzahl von Concurrenten um das Monopolgut und zugleich die Beobachtung mannigfacher Förmlichkeiten erfordert, welche die Anwendung derselben nur in einzelnen, nicht allzu häufigen Fällen als zweckmässig erscheinen lässt. Der Monopolist wird demnach in jenen Fällen, in welchen er auf einen Zusammentritt der sämmtlichen, oder doch einer ausreichenden Anzahl von Concurrenten rechnen kann und die berührten Förmlichkeiten ohne unverhältnissmässige ökonomische Opfer erfüllt werden können, wie dies z B. bei längere Zeit vorher angekündigten Auctionen in dem Hauptemporium eines Monopolartikels der Fall ist, allerdings den oben dargelegten Weg als den sichersten einschlagen, um die gesammte ihm verfügbare Menge des Monopolgutes in ökonomiscnester Weise an den Mann zu bringen, und auch sonst überall dort, wo es ihm um einen vollständigen Ausverkauf grösserer Quantitäten des Monopolgutes innerhalb einer bestimmten Zeitfrist zu thun ist, zur Auction schreiten. Der gewöhnliche Weg, auf welchem der Monopolist seine Waare in den Verkehr bringt, wird indess, wie gesagt, der sein, dass er die ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes zwar zur Veräusserung bereit halten, aber Theilquantitäten derselben gegen einen von ihm bestimmten Preis den Concurrenten um dieselben anbieten wird. Unter solchen Umständen, das ist übeall dort, wo ein Monopolist den Preis ‘der Masseinheit des Monopolgutes fixirt und den Concurrenten um dasselbe freistellt, ihren Bedarf an diesem Gute zu diesem Preise zu decken, also die Frage der Preisbildung der Hauptsache nach von vornherein gelöst ist, haben wir zu untersuchen: Erstens, welche Concurrenten bei der jeweiligen Höhe des Preises einer Masseinheit des Monopolgutes von der Erwerbung von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen sind; zweitens, welchen Einfluss der höhere, oder niedere, vom Monopolisten fixirte Preis auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes hat, und drittens, in welcher Weise die thatsächlich abgesetzte Quantität des Monopolgutes sich unter die einzelnen Concurrenten um dasselbe vertheilt? Hier ist nun zunächst sicher, dass, wofern der Monopolist den Preis einer Masseinheit des Monopolgutes so hoch fixiren würde, dass eine solche selbst für den tauschkräftigsten und tauschlustigsten der vorhandenen Concurrenten um das Monopolgut nicht einen höhern Werth hätte, als der von dem Monopolisten beanspruchte Preis, sämmtliche Concurrenten um das Monopolgut von der Erwerbung irgend welcher Theilquantitäten desselben ausgeschlossen sein würden und ein Absatz des Monopolgutes demnach überhaupt nicht stattfinden könnte. Dies würde bei der durch das mehrerwähnte Schema (S 187) dargestellten Sachlage dann eintreten, wenn der Monopolist A den Preis eines Pferdes z. B. auf 100, oder selbst auch nur auf volle 80 Metzen Getreide fixiren würde, denn es ist klar, dass bei einem solchen Preise die Möglichkeit eines ökonomischen Tausches für keinen der in unserem Falle in Betracht kommenden acht Concurrenten um das Monopolgut vorhanden wäre. Setzen wir nun aber den Fall, der obige Monopolist fixire den Preis eines Pferdes nicht so hoch, dass sämmtliche Concurrenten um das Monopolgut vom Austausche von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen sein würden, so werden dieselben in ihrem Bestreben, ihre ökonomische Lage zu verbessern, die sich ihnen darbietende Gelegenheit ohne Zweifel ergreifen und innerhalb der im vorigen Capitel dargelegten Grenzen auch thatsächlich Tauschoperationen mit dem Monopolisten eingehen. Es ist aber klar, dass der Umfang derselben durch die Höhe der Preise wesentlich mitbestimmt werden wird. Setzen wir z. B. den Fall, dass A den Preis eines Pferdes auf 75 Metzen Getreide fixiren würde, so ist ersichtlich, dass B1 bereits in der Lage wäre, ein solches in ökonomischer Weise einzutauschen, bei einem Preise von 62 Metzen Getreide B1 zwei Pferde, B2 aber ein Pferd; bei einem Preise von 54 Metzen Getreide: B1 drei, B2 zwei Pferde und B3 ein Pferd; bei einem Preise von 36 Metzen Getreide B1 fünf, B2 vier, B3 drei, B4 zwei Pferde, B5 ein Pferd erstehen wird u. s. f. Die obige Darlegung, bei welcher wir uns unter B1, B2, B3 und so fort, eben so wohl auch Concurrentengruppen von verschiedener Tauschkraft und Tauschlust vorstellen können, versinnbildlicht uns den Einfluss, welchen die von einem Monopolisten fixirten Preise, je nach der Verschiedenheit ihrer Höhe, auf die Volkswirthschaft äussern, auf das deutlichste. Je höher diese Preise, um so zahlreicher die Individuen, beziehungsweise die Schichten der Bevölkerung, welche von dem Genusse des Monopolgutes vollständig ausgeschlossen sind, um so kärglicher die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung, um so geringer aber auch die Quantitäten des Monopolgutes, welche der Monopolist umsetzt, während bei Ermässigung der Preise immer weniger wirthschaftende Subjecte (beziehungsweise Bevölkerungsschichten) von dem Erwerbe von Quantitäten des Monopolgutes vollständig ausgeschlossen werden, die Versorgung der zum Eintausch gelangenden zugleich immer vollständiger wird und der Absatz des Monopolisten fortschreitend wächst. Die genauere Präcisirung findet das oben Gesagte in den nachfolgenden Grundsätzen.
d) Die Grundsätze des Monopolhandels, (Monopolisten-Politik.)Wir haben in den beiden vorhergehenden Abschnitten dargelegt, welchen Einfluss die grössere, oder geringere zur Veräusserung gebrachte Quantität des Monopolgutes, beziehungsweise die von Seite des Monopolisten höher, oder niedriger gestellten Preise, in dem ersten Falle auf die Preisbildung, im letzteren auf die in den Verkehr tretenden Quantitäten, in beiden Fällen aber zugleich auch auf die Vertheilung der Monopolgüter unter die einzelnen Concurrenten um dieselben ausüben. Hiebei haben wir gesehen, dass der Monopolist nicht rücksichtlich sämmtlicher hier zu Tage tretenden ökonomischen Erscheinungen die allein bestimmende und massgebende Persönlichkeit ist. Nicht nur, dass das allgemeine Gesetz alles ökonomischen Gütertausches, wornach bei jedem Tausche beiden Theilen ein wirthschaftlicher Vortheil erwachsen muss, auch beim Monopolhandel seine ungeschmälerte Geltung behält, ist der Monopolist auch innerhalb dieses so begrenzten Spielraumes seiner Beeinflussung der ökonomischen Erscheinungen durchaus nicht völlig unbeschränkt. Der Monopolist kann, wie wir sahen, wofern er bestimmte Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung bringen will, nicht zugleich die Preise willkürlich fixiren; der Monopolist kann ferner, wofern er die Preise fixirt, nicht zugleich die Quantitäten bestimmen, welche bei diesen Preisen zur Veräusserung gelangen werden. Er kann demnach z. B. nicht grosse Quantitäten des Monopolgutes absetzen und zugleich bewirken, dass sich die Preis so hoch bilden, als dies der Fall wäre, wenn er geringere Quantitäten zur Veräusserung gebracht hätte, und er kann nicht die Preise in bestimmter Höhe fixiren und zugleich den Erfolg herbeiführen, dass er einen so grossen Absatz erziele, als dies bei niedrigeren Preisen der Fall sein würde. Was ihm aber eine exceptionelle Stellung im wirthschaftlichen Leben gibt, das ist der Umstand, dass er in jedem gegebene Falle die Wahl hat, entweder die in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, oder aber die Preise dieses letzteren, allein und ohne Einflussnahme anderer wirthschaftenden Subjecte, je nach dem dies die Rücksichtsnahme auf seinen ökonomischen Vortheil erfordert, zu bestimmen, und es demnach in seiner Hand hat, entweder dadurch, dass er geringere, oder grössere Quantitäten des Monopolgutes in den Verkehr bringt, die Preise, oder dadurch, dass er die Preise höher, oder niedriger stellt, die in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, je nach seinem ökonomischen Interesse, zu regeln. Die Preise des Monopolisten werden demnach innerhalb der durch den ökonomischen Charakter der Tauschoperationen gezogenen Grenzen emporschnellen, wenn er sich davon, dass er geringe Quantitäten des Monopolgutes bei hoben Preisen zur Veräugserung bringt, einen grösseren ökonomischen Nutzen verspricht, und er wird mit seinen Preisen herabgehen, falls es ihm vortheilhafter erscheint, grössere Quantitäten des Monopolgutes zu geringeren Preisen in den Verkehr zu bringen. Er wird im Anfange die Preise möglichst hoch stellen und solcherart nur geringe Quantitäten des Monopolgutes in den Verkehr bringen, und später die Preise nur allmählig bei wachsendem Absatze ermässigen, um solcherart alle Schichten der Gesellschaft nach und nach auszubeuten, falls er sich auf diese Weise den höchsten ökonomischen Nutzen zuwenden kann. Er wird umgekehrt sofort grosse Quantitäten des Monopolgutes bei niedrigen Preisen in den Verkehr bringen, wenn sein ökonomischer Vortheil ihm dies gebietet. Ja, er wird unter Umständen Veranlassung finden, einen Theil der ihm verfügbaren Quantität des Monopolgutes, anstatt denselben in den Verkehr zu bringen, der Vernichtung preiszugeben, oder, was mit Rücksicht auf den Erfolg dasselbe ist, einen Theil der bezüglichen Productionsmittel, über welche er verfügen kann, statt sie zur Production des Monopolgutes zu verwenden, ruhen zu lassen, oder zu zerstören, falls er dadurch, dass er die ganze ihm unmittelbar, oder mittelbar verfügbare Quantität des Monopolgutes in den Verkehr brächte, zu Schichten der Bevölkerung hinabsteigen müsste, die so wenig tauschkräftig, oder tauschlustig sind, dass er bei den hiedurch bedingten niederen Preisen, trotz der in den Verkehr gebrachten grösseren Quantitäten des Monopolgutes, doch einen geringeren Erlös erzielen würde, als dadurch, dass er einen Theil der ihm verfügbaren Quantität des Monopolgutes vernichtet und nur den Rest zu höheren Preisen an die tauschkräftigeren Schichten der Bevölkerung veräussert∗ . Die Politik aller Monopolisten, wenn anders dieselben wirthschaftende Individuen sind, die ihren Vortheil wahrnehmen, geht naturgemäss weder dahin, möglichst niedrige Preise zu fixiren, noch auch möglichst grosse Quantitäten des Monopolgutes umzusetzen. Sie geht weder darauf hin, das Monopolgut möglichst vielen wirthschaftenden Individuen, beziehungsweise Grup pen von solchen zugänglich zu machen, noch auch die einzelnen Individuen möglichst vollständig mit dem Monopolgute zu versorgen. An all’ dem hat der Monopolist kein wirthschaftliches Interesse. Seine Wirthschaftspolitik geht rücksichtlich der ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes auf den möglichst grossen Erlös. Er bringt demnach nicht die ganze ihm verfügbare Quantität des Monopolgutes, sondern nur eine solche zur Auction, von deren Veräusserung er sich, bei der zu erwartenden Preisbildung, den grössten Erlöss verspricht. Er fixirt die Preise nicht eben nur so hoch, um die ganze ihm verfügbare Quantität des Monopolgutes umzusetzen, sondern in einer solchen Weise, welche ihm den grössten Erlös verspricht, und seine Wirthschaftspolitik wird offenbar dann die richtigste sein, wenn er nur solche Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung bringt, beziehungsweise die Höbe der Preise in solcher Weise fixirt, dass der obige Erfolg in dem einen, wie in dem anderen Falle eintritt. Unrichtig wäre vom monopolitischen Standpunkte jedenfalls seine Politik, wenn, trotzdem er für geringere in den Verkehr gelangende Quantitäten des Monopolgutes einen höheren Erlös erzielen könnte, er doch eine grössere Quantität zur Veräusserung brächte, noch unökonomischer, falls er, anstatt sich in der Production des Monopolgutes auf jene Quantitäten zu beschränken, deren Veräusserung ihm den höchsten Gewinn verspricht, mit Aufwendung ökonomischer Güter, also mit seinerseits zu bringenden Opfern, diese Quantität vermehren und dadurch bewirken möchte, dass sein Erlös nichtsdestoweniger ein geringerer würde. Unrichtig wäre es, falls er die Preise so niedrig stellen würde, dass er zwar grössere Quantitäten umsetzen, aber dafür einen geringeren Erlös erzielen würde, als wofern er höhere Preise fixirt hätte, unrichtig vor allem wäre es, wenn er die Preise des Monopolgutes so tief stellen würde, dass er nicht sämmtliche Concurrenten um das Monopolgut, für welche bei diesen Preisen die Grundlagen zu ökonomischen Täuschen vorliegen, mit der ihm verfügbaren Quantität des Monopolgutes versorgen könnte und einige derselben leer ausgehen würden, denn es wäre dies ein deutlicher Beweis dafür, dass er die Preise zu tief gestellt habe. Bekräftigt wird das hier Gesagte durch Erfahrung und Geschichte. Die Politik aller Monopolisten hat sich innerhalb der obigen, ihrer ökonomischen Thätigkeit klar vorgezeichneten Grenzen bewegt. Wenn die holländisch-ostindische Compagnie im siebzehnten Jahrhundert einen Theil der Gewürzpflanzen auf den Molukken ausrotten liess, und auch sonst häufig grosse Mengen von Gewürzen in Ostindien und von Tabak in Nordamerika verbrannt wurden, wenn die Zünfte durch allerhand Mittel die Zahl der Gewerbtreibenden möglichst zu beschranken suchten (lange Lehrzeit, Verbot, mehr als eine bestimmte Anzahl von Lehrjungen zu halten etc.), so waren dies insgesammt, vom monopolistischen Standpunkte aus betrachtet, richtige Massregeln, um die in den Verkehr gelangenden Quantitäten der bezüglichen Monopol-Waaren in einer für die Interessen der Monopolisten, oder der Corporationen von solchen, günstigen Weise zu regeln. Als durch die freiere Gestaltung des Verkehrs, durch den Fabriksbetrieb und andere hier Einfluss nehmende Umstände, den Zünften die selbständige Regulirung der in den Verkehr gelangenden Güterquantitäten unmöglich gemacht worden war, wurde desshalb auch die ganze Zunftorganisation, soweit sie einen monopolistischen Charakter hatte, wirkungslos. Die monopolistischen Taxen u. dgl. die Preisbildung direct beeinflussenden Momente mussten der Gewalt der grösseren in den Verkehr tretenden Güterquantitäten sofort weichen. Ursprünglich zunächst darauf berechnet, einzelne das Interesse der ganzen Zunft, beziehungsweise das Interesse der Gesammtheit der Monopolisten verkennende Individuen, (Preisverderber!) in die der monopolistischen Gruppe nützlichen Schranken zurückzuweisen, wurden dieselben, sobald die Regulirung der zu Markte gebrachten Quantitäten den Zünften aus der Hand genommen war, in sich unhaltbar. Die ihren Interessen entsprechende Regulirung der in den Verkehr gelangenden Quantitäten von Gewerbserzeugnissen war deshalb stets die eifrigste Sorge aller Zunftgenossen, diejenigen, welche sie in dieser Regulirung störten, galten ihnen stets als ihre gefährlichsten Gegner, gegen wolche sie unaufhörlich den Schutz der Regierungen anriefen, und der Durchbruch dieser ihrer regulirenden Thätigkeit durch die von der Grossindustrie in den Verkehr geworfenen Quantitäten von Gewerbserzeugnissen bedeutete den Untergang des Zunftwesens. Fassen wir das in diesem Abschnitte Gesagte zusammen, so ergibt sich, dass bei jeder Seitens des Monopolisten zur Veräusserung gebrachten Quantität des Monopolgutes sich die Preisbildung, und bei jeder von dem Monopolisten fixirten Preishöhe der Masseinheit des Monopolgutes die in den Verkehr gelangende Quantität desselben, in beiden Fällen aber auch die Gütervertheilung nach bestimmten Gesetzen regelt und die hiebei zu Tage tretenden ökonomischen Erscheinungen demnach durchaus keinen zufälligen, sondern einen streng gesetzmässigen Charakter haben. Aber auch der Umstand, dass der Monopolist es in seiner Hand hat, je nach seiner Wahl entweder die Preise, oder die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes zu reguliren, schliesst, wie wir sahen, doch durchaus keine Unbestimmtheit bezüglich der hieraus resultirenden ökonomischen Erscheinungen in sich. Der Monopolist hat es allerdings in seiner Hand, höhere, oder niedrigere Preise zu fixiren, grössere, oder geringere Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung zu bringen, aber nur eine bestimmte Preisfixirung, nur eine bestimmte zu Markte gebrachte Quantität des Monopolgutes entspricht seinen ökonomischen Interessen am vollständigsten. Der Monopolist geht deshalb, wenn anders er ein wirthschaftendes Subject ist, auch in Bezug auf die Preisforderung, beziehungsweise rücksichtlich der zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, durchaus nicht willkürlich, sondern nach bestimmten Grundsätzen vor. Jede gegebene ökonomische Sachlage fördert eine innerhalb bestimmter Grenzen sich bewegende Preisbildung und Gütervertheilung zu Tage, jede andere Preisbildung und Gütervertheilung ist ökonomisch ausgeschlossen und es bieten uns somit die Erscheinungen des Monopolhandels in jeder Beziehung das Bild strenger Gesetzmässigkeit. Irrthum und mangelhafte Erkenntniss können wohl auch hier Abweichungen zu Tage fördern, es sind dies indess dann pathologische Erscheinungen der Volkswirthschaft, welche ebensowenig gegen die Gesetze der Volkswirthschaftslehre beweisen, als die Erscheinungen am kranken Körper gegen die Gesetze der Physiologie. [∗]Wir sagen oben, dass B1 den B2ökonomisch ausschliesst, um den Gegensatz zur Anwendung von physischer Gewalt, oder aber zur rechtlichen Ausschliessung des B2 vom Tauschgeschäfte zu bezeichnen. Dieser Unterschied ist aber insofern wichtig, als B2 sich leicht im Besitze einiger hundert Metzen Getreide befinden und ihm demnach physisch und rechtlich die Möglichkeit offen stehen kann, das Pferd des A einzutauschen, der einzige Grund aber warum er dies nicht thut, ökonomischer Natur ist, das ist darin liegt, dass er durch Hingabe einer grösseren Quantität Getreides, als 29 Metzen, für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nicht besser versorgen würde, als dies ohne den Tausch der Fall wäre. [∗]Es könnte die Meinung entstehen, dass die Preisbildung in dem obigen Falle nicht so sehr zwischen 30 und 80, als vielmehr genau mit 30 Metzen erfolgen werde. Dies wäre nun auch vollkommen richtig, falls es sich um einen Gantverkauf ohne fixirten Minimalpreis handeln würde, oder der Ausrufspreis bei einem solchen unter 30 Metzen Getreide festgestellt wäre. In diesem Falle müsste sich nämlich A nach dem natürlichen Sinne des Gantgeschäftes allerdings mit dem Preise von 30 Metzen begnügen und sind in analogen Verhältnissen die Ursachen der eigenthümlichen Preisbildung bei Auctionen zu suchen. Wofern indess das wirthschaftende Subject A sich durch einen Gantvertrag nicht von vornherein bindet und seine Interessen völlig frei wahrnehmen kann, liegt kein Hinderniss vor, dass der Preis sich auch mit 79 fixire, wie andererseits allerdings auch die Eventualität ökonomisch nicht ausgeschlossen ist, dass zwischen A und B1 der Preis des Pferdes auf 30 Metzen fixirt werde. [∗]Es wäre sehr irrig, würde man annehmen, dass die Preise des Monopolgutes unter allen Umständen. oder selbst auch nur der Regel nach, genau in dem umgekehrten Verhältnisse zu den vom Monopolisten zur Veräusserung gebrachten Quantitäten des Monopolgutes steigen, oder fallen, oder aber dass zwischen den vom Monopolisten fixirten Preisen und den zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes eine solche Verhältnissmässigkeit besteht. Dadurch, dass vom Monopolisten z. B. statt 1000 Masseinheiten des Monopolgutes 2000 Masseinheiten desselben zur Veräusserung gebracht werden, wird der Preis einer Masseinheit des Monopolgutes nicht nothwendigerweise z. B. von 6 fl. auf 3 fl. sinken, sondern, je nach der ökonomischen Sachlage, in dem einen Falle beispielweise nur auf 5 fl., in dem andern aber sogar auf 2 fl. Der Gesammterlös, welchen der Monopolist aus einer grössern zur Veräusserung gebrachten Quantität des Monopolgutes erzielt, kann demnach unter Umständen genau derselbe sein, wie jener aus einer geringern Quantität, er kann aber je nach den vorliegenden Verhältnissen auch grösser, oder geringer sein. Könnte z. B. der Monopolist in dem obigen Falle für 1000 Masseinheiten des Monopolgutes, falls er sie zur Veräusserung bringen würde, 6000 fl erzielen, so wird er für 2000 Masseinheiten nicht nothwendigerweise gleichfalls 6000 fl. erhalten, sondern je nach Umständen auch 10.000 fl., oder nur 4000 fl. Die Ursache hievon liegt in letzter Reihe darin, dass die Aequivalentereihen für die einzelnen Individuen, rücksichtlich verschiedener Güter, eine sehr grosse Mannigfaltigkeit aufweisen. Für B kann z. B die erste Masseinheit eines in seinen Besitz tretenden Gutes das Aequivalent von 10, die zweite von 9, die dritte von 4 und die vierte nur noch von Einer Masseinheit des Gegengutes sein, während die obige Reihe mit Rücksicht auf ein anderes Gut sich z. B. in der nachfolgenden Weise darstellt: 8, 7, 6, 5...Denken wir uns unter dem erstern Gute Getreide, unter dem letztern irgend eine Luxuswaare, so wäre klar, dass die Vermehrung der zur Veränsserung gebrachten Quantitäten des erstern über einen gewissen Punct hinaus ein viel rapideres Sinken (die Verminderung der zur Veräusserung gebrachten Quantitäten aber auch ein viel rapideres Steigen) der Getreidepreise zur Folge haben würde, als jene der Luxuswaare. |

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