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Front Page Titles (by Subject) §. 1.: Die Grundlagen des ökonomischen Tausches. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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§. 1.: Die Grundlagen des ökonomischen Tausches. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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§. 1.Die Grundlagen des ökonomischen Tausches.“Ob der Hang der Menschen, zu tauschen, zu handeln und eine Sache gegen eine andere hinzugeben, einer von den ursprünglichen Principien der menschlichen Natur ist, oder ob die nothwendige Folge der Vernunft und des Sprachvermögens der Menschen,” oder welche Ursachen sonst die Menschen zum Austausche ihrer Güter führen, diese Frage hat Adam Smith unbeantwortet gelassen. Sicher sei nur so viel, bemerkt der ausgezeichnete Denker, dass die Lust am Tausche allen Menschen gemein ist und bei keiner Thiergattung sich vorfindet∗ . Setzen wir nun, um zunächst das obige Problem vollkommen klar zu stellen, den Fall, zwei benachbarte Landleute hätten nach einer günstigen Ernte einen grossen Ueberfluss an Gerste derselben Art, und es würde dem thatsächlichen Austausche von Quantitäten derselben kein Hinderniss entgegenstehen. In diesem Falle könnten die beiden Landleute sich der Lust am Tausche in unbeschränkter Weise hingeben und z. B. je 100 Metzen ihrer Gerste, oder sonst beliebige Quantitäten dieses Gutes gegeneinander austauschen und wieder austauschen. Obzwar nun aber nicht abzusehen ist, warum sie nicht auch in diesem Falle tauschen sollten, wofern der Austausch von Gütern an und für sich für die Tauschenden mit einer Lust verbunden wäre, so ist, wie ich glaube, doch nichts sicherer, als dass dieselben in dem obigen Falle sich jedes Austausches enthalten, und falls sie nichtsdestoweniger einen solchen Tausch vornehmen würden, in die Gefahr kämen, von den übrigen wirthschaftenden Individuen, um solcher Lust am Tausche willen, geradezu für unsinnig erklärt zu werden. Setzen wir nun aber gar den Fall, dass ein Jäger einen grossen Ueberfluss an Thierfellen, also an Stoffen zur Bekleidung, aber nur einen sehr geringen Vorrath an Nahrungsmitteln besässe, so zwar, dass für sein Bedürfniss nach Bekleidung vollauf, für sein Nahrungsbedürfniss aber nur in sehr mangelhafter Weise vorgesorgt wäre, während bei einem ihm benachbarten Ackerbauer gerade das umgekehrte Verhältniss obwalten würde, und nehmen wir weiter an, dass auch in diesem Falle dem Vollzuge eines Austausches von Nahrungsmitteln des Jägers gegen Bekleidungsstoffe des Ackerbauers keinerlei Hinderniss entgegenstünde, so ist doch nicht minder klar, dass in diesem Falle ein solcher Austausch von Gütern zwischen den beiden obigen Subjecten noch viel weniger stattfinden wird, als in dem obigen. Würde nämlich der Jäger seinen geringen Vorrath von Nahrungsmitteln gegen den eben so geringfügigen Vorrath des Ackerbauers an Thierfellen umtauschen, so würde der Ueberfluss des Jägers an Bekleidungsstoffen und zugleich der Ueberfluss des Ackerbauers an Nahrungsmitteln zwar noch in etwas grösser werden, als vor dem Tausche. Da aber nunmehr für die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses des Jägers und für die Befriedigung des Bedürfnisses des Landmannes nach Kleidung gar nicht vorgesorgt wäre, die wirthschaftliche Lage der Tauschenden sich somit entschieden verschlechtert hätte, so könnte doch Niemand behaupten, dass diese beiden wirthschaftenden Subjecte an solch einem Tausche eine Lust empfinden würden; vielmehr ist nichts sicherer, als dass sowohl der Jäger, als auch der Landwirth sich gegen solch’ einen Tausch, durch welchen ihre Wohlfahrt entschieden beeinträchtigt, vielleicht gar ihr Leben in Gefahr gesetzt würde, auf das Entschiedenste sträuben würden, und wäre er dennoch erfolgt, nichts Eiligeres zu thun hätten, als denselben wieder rückgängig zu machen. Der Hang der Menschen zum Tausche muss demnach einen anderen Grund haben, als die Lust an dem Tausche selbst, denn wäre der Tausch an und für sich eine Lust, also Selbstzweck, und nicht vielmehr eine, nicht selten mühselige und mit Gefahren und ökonomischen Opfern verbundene Thätigkeit, so wäre in der That nicht abzusehen, warum die Menschen nicht auch in den obigen und so in tausend anderen Fällen tauschen, ja den Tausch bis ins Unbegrenzte fortsetzen würden, während wir doch im Leben überall zu beobachten vermögen, dass die wirthschaftenden Menschen sich jeden Tausch vorher wohl überlegen und schliesslich für jeden gegebenen Zeitpunct eine Grenze eintritt, über welche hinaus zwei Individuen nicht weiter tauschen. Ist es nun sicher, dass der Tausch für die Menschen kein Selbstzweck, noch weniger an und für sich eine Lust ist, so wird es nunmehr unsere Aufgabe sein, Wesen und Ursprung des Tausches in dem Nachfolgenden darzulegen. Denken wir uns, um mit dem einfachsten Falle zu beginnen, zwei Landleute A und B, von welchen jeder bisher eine isolirte Wirthschaft führte und von denen der erstere nach einer aussergewöhnlich reichen Ernte so viel Getreide besässe, dass er nach einer noch so reichlichen Vorsorge für die Befriedigung aller seiner Bedürfnisse einen gewissen Theil davon für sich und sein Hauswesen nicht mehr zu verwenden vermöchte. Der zweite Landwirth B, ein Nachbar des ersten, hätte wiederum, wie wir annehmen wollen, eine so gute Weinernte gehabt, dass er aus Mangel an Gefässen und weil sein Keller ohnehin noch von früheren Jahrgängen her gefüllt ist, schon nahe daran wäre, einen Theil des eingelagerten älteren Weines, der von einem schlechteren Jahrgange herrührt, auszuschütten. Diesem Ueberflusse auf der einen Seite könnte der grösste Mangel auf der andern Seite gegenüberstehen. Der Landmann, der einen Ueberfluss an Getreide hat, muss den Genuss des Weines vollständig entbehren, weil er überhaupt keine Weinberge besitzt, und der zweite Landwirth von dessen Ueberfluss an Wein wir hörten, leidet Mangel an Nahrungsmitteln. Während demnach der erste Landwirth viele Metzen Korn auf seinen Aeckern verderben lassen kann, würde ihm ein Eimer Wein viele Genüsse verschaffen, die er jetzt entbehren muss; während der zweite Landwirth daran ist, nicht nur einen, sondern mehrere Eimer Wein dem Verderben Preis zu geben, könnte er doch einige Metzen Getreide in seiner Wirthschaft sehr wohl verwenden. Der erste Landmann dürstet, der zweite hungert, während doch schon durch jenes Getreide, das A auf seinen Aeckern verfaulen zu lassen und durch jenen Wein, den B auszuschütten entschlossen ist, beiden Theilen geholfen wäre. Der erste Landwirth könnte dann vor wie nach sein Nahrungsbedürfniss und jenes seiner Familie vollständig befriedigen, abor nebenbei sich auch noch den Genuss des Weintrinkens gewähren, während der zweite Landwirth vor wie nach Wein in Fülle geniessen könnte, aber nicht zu hungern brauchte. Es ist demnach klar, dass uns hier ein Fall vorliegt, wo dadurch, dass die Verfügung über concrete Güter des A an B und umgekehrt concreter Güter des B an A übergehen würde, die Bedürfnisse beider wirthschaftenden Subjecte besser befriedigt werden könnten, als dies ohne eine solche gegenseitige Uebertragung der Fall sein würde. Der eben dargelegte Fall, in welchem durch die wechselseitige Uebertragung von Gütern, die für keinen der beiden Tauschenden Werth haben, also ohne jedwedes ökonomische Opfer, die Bedürfnisse derselben besser befriedigt werden können, als ohne eine solche Uebertragung der Fall wäre, ist allerdings ge eignet, uns das Wesen jenes ökonomischen Verhältnisses auf’s Einleuchtendste vor das Bewusstsein zu führen, dessen Ausbeutung der Tausch ist. Wir würden jedoch das hier vorliegende Verhältniss viel zu enge auffassen, wollten wir es lediglich auf jene Fälle beschränken, wo der Verfügung einer Person, Quantitäten eines Gutes unterstehen, die grössër sind, als selbst ihr voller Bedarf, und diese Person doch zugleich Mangel an einem anderen Gute leidet, während eine zweite Person wiederum einen eben so grossen Ueberfluss an diesem letzteren und Mangel an dem ersteren Gute hat; jenes Verhältniss liegt vielmehr schon überall dort unserer Beobachtung vor, wo sich in dem Besitze einer Person Güter befinden, von welchen bestimmte Quantitäten für dieselbe überhaupt einen geringeren Werth haben, als Quantitäten eines anderen im Besitze einer zweiten Person befindlichen Gutes, während bei dieser letzteren Person das umgekehrte Verhältniss statt hat. Nehmen wir z. B. an, dass in dem obigen Falle der erstere Landmann zwar nicht so viel Getreide, und der zweite Landmann nicht so viel Wein geerntet hätte, dass der erstere einen Theil hievon auf seinen Aeckern verderben, der letztere aber einen Theil seines Weines wegschütten könnte, ohne in der Befriedigung seiner Bedürfnisse geschädigt zu werden, nehmen wir vielmehr an, dass jeder der beiden Landleute die gauze seiner Verfügung unterstehende Quantität des betreffenden Gutes doch irgendwie nutzbringend für sich und sein Hauswesen verwenden könnte. Setzen wir z. B. den Fall, dass der erstere Landwirth seinen ganzen Vorrath an Getreide dadurch nutzbringend machen könnte, dass er nach der vollständigen Vorsorge für die Befriedigung seiner wichtigeren Be ürfnisse nach diesem Gute, eine gewisse Quantität hievon zur Mästung seines Viches verwenden würde, während der zweite Landwirth nicht einen so grossen Ueberfluss an Wein hätte, dass er etwa einen Theil hievon wegschütten müsste, vielmehr die ihm verfügbare Quantität dieses Gutes nur eben noch ausreichen würde, um Theilquantitäten hievon an seine Sclaven zur Anreizung ihrer Arbeitskraft zu verabfolgen: so ist kein Zweifel, dass ein bestimmtes Quantum, z. B. ein Metzen Getreide für den ersten, ein bestimmtes Quantum, z. B. ein Eimer Wein für den zweiten Landwirth, zwar nur einen geringen, aber doch immerhin irgend einen Werth hätte, weil in mittelbarer oder unmittelbarer Weise von einem solchen Quantum in beiden Fällen eine gewisse Bedürfnissbefriedigung der beiden Landleute abhängen würde. Hat nun aber in einem solchen Falle für den ersten Landwirth eine bestimmte Quantität, z. B. ein Metzen Getreide, einen gewissen Werth, so ist dadurch doch keineswegs ausgeschlossen, dass eine bestimmte Quantität, z. B. ein Eimer Wein, für ihn nicht einen höheren Werth hätte, (indem die Genüsse, die er sich hiedurch zu verschaffen vermöchte, für ihn eine viel höhere Bedeutung haben würden, als die mehr oder minder reichliche Mästung seines Viehes mit Getreide;) während wiederum für den zweiten Landwirth ein Eimer Wein zwar gleichfalls einen gewissen Werth hat, damit aber durchaus nicht ausgeschlossen ist, dass ein Metzen Getreide für ihn nicht einen viel höheren Werth haben kann, indem derselbe ihm und seiner Familie eine reichlichere Ernährung, vielleicht gar die Vermeidung der Qualen des Hungers sichert. Die allgemeinste Fassung jenes Verhältnisses, das wir hier als die wichtigste Grundlage alles menschlichen Güterverkehres zur Darlegung bringen, ist demnach die folgende: Ein wirthschaftendes Subject A verfügt über concrete Quantitäten eines Gutes, welche für dasselbe einen geringeren Werth haben, als gewisse Quantitäten eines anderen Gutes, die sich in der Verfügung eines anderen wirthschaftenden Subjectes B befinden, während bei diesem letzteren in Rücksicht auf die Werthschätzung derselben Güterquantitäten das umgekehrte Verhältniss eintritt, so zwar, dass die gleiche Quantität des zweiten Gutes für ihn einen geringeren Werth hat, als jene des ersteren in der Verfügung des A befindlichen Gutes∗ . Tritt nun zu diesem Verhältnisse noch
so liegt unserer Beobachtnng ein Verhältniss vor, wobei es lediglich von dem übereinstimmenden Willen zweier wirthschaftender Subjecte abhängt, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse besser oder vollständiger vorzusorgen, als dies ohne die Ausbeutung jenes Verhältnisses der Fall wäre. Dasselbe Princip nun, welches die Menschen in ihrer wirthschaftlichen Thätigkeit überhaupt leitet, das Bestreben, ihre Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen, dasselbe Princip also, das die Menschen dazu führt, die Nützlichkeiten in der äusseren Natur zu erforschen und ihrer Verfügung zu unterwerfen, dieselbe Sorge nach Verbesserung ihrer wirthschaftlichen Lage, führt nun dieselben auch dazu, die obigen Verhältnisse, wo immer sie vorliegen, auf das Eifrigate zu erforschen und zum Zwecke der besseren Befriedigung ihrer Bedürfnisse auszubeuten, das ist, in unserem Falle zu bewirken, dass jene Güterübertragung, von der wir oben sprachen, auch thatsächlich erfolge. Es ist dies aber die Ursache aller jener Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens, welche wir mit dem Worte “Tausch” bezeichnen, ein Begriff, welcher in diesem unserer Wissenschaft eigenthümlichen Sinne viel weiter, als im populären, oder insbesondere auch im juristischen Sinne des Wortes ist, indem er im erstern Sinne auch den Kauf und alle partiellen Uebertragungen ökonomischer Güter, so weit sie gegen Entgelt erfolgen, (Pachtung, Miethe etc.) umfasst. Fassen wir das Gesagte zusammen, so ergibt sich als Resultat unserer bisherigen Untersuchung: dass das Princip, welches die Menschen zum Tausche führt, kein anderes ist, als dasjenige, dass sie bei ihrer gesammten ökonomischen Thätigkeit überhaupt leitet, d. i. das Streben nach der möglichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Die Lust, welche die Menschen bei dem ökonomischen Austausche von Gütern empfinden, ist aber jenes allgemeine Gefühl der Freude, welches die Menschen empfinden, wofern durch irgend ein Ereigniss für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse besser vorgesorgt wird, als dies ohne den Eintritt desselben der Fall gewesen wäre. Dieser Erfolg ist jedoch mit Rücksicht auf die gegenseitige Uebertragung von Gütern, wie wir sahen, an drei Voraussetzungen gebunden:
Wo auch nur eine dieser drei Vorbedingungen mangelt, fehlen die Grundlagen zu einem ökonomischen Tausche und ist ein solcher dadurch in Rücksicht auf die bezüglichen wirthschaftenden Subjecte und Güter ökonomisch ausgeschlossen. [∗]Wealth o. N. B.I, Ch. 2, Basil 1801, S. 20. [∗]Nennen wir die beiden hier in Rede stehenden Personen A und B, die in der Verfügung des A befindliche Quantität des ersten Gutes 10 a, die in der Verfügung des B befindliche Quantität des zweiten Gutes 10 b. Nennen wir nun den Werth, den die Quantität 1 a für A hat = W, den Werth, den 1 b für ihn hätte, wofern er darüber verfügen könnte = W + x; den Werth, den 1 b für B hat = w und jenen, welchen 1 a für ihn hätte = w + y; so ist sicher, dass durch die Uebertragung von 1 a aus der Verfügung des A in jene des B, und umgekehrt von 1 b aus der Verfügung des B in jene des A, dieser letztere au Werth x, während B an Werth y gewinnt, oder mit anderen Worten, sich A nach dem Tausche in derselben Lage befindet, als ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich x ist, und B, als ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich y ist, neu zu seinem bisherigen Vermögen hinzugetreten wäre. |

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