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Subject Area: Economics
Topic: General Treatises on Economics
Collection: German Library of Liberty

§. 3.: Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter höherer Ordnung regelt. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]

Edition used:

Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).

About Liberty Fund:

Liberty Fund, Inc. is a private, educational foundation established to encourage the study of the ideal of a society of free and responsible individuals.


§. 3.

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter höherer Ordnung regelt.

a) Ueber das massgebende Princip des Werthes der Güter höherer Ordnung.

Unter den grundlegenden Irrthümern, welche von der weittragendsten Bedeutung für die bisherige Entwicklung unserer Wissenschaft waren, steht in erster Reihe der Grundsatz: dass die Güter desshalb für uns Werth erlangen, weil zur Hervorbringung derselben Güter verwandt wurden, welche Werth für uns hatten. Wir werden dort, wo wir von dem Preise der Güter höherer Ordnung sprechen werden, auf die besonderen Ursachen hinweisen, welche den obigen Irrthum zu Tage förderten und bewirkten, dass derselbe in einer allerdings mehrfach verclausulirten Form die Grundlage der herrschenden Preistheorien wurde. Hier sei zunächst constatirt, dass der obige Grundsatz so sehr aller Erfahrung widerstreitet (S. 120), dass derselbe unbedingt auch dann verworfen werden müsste, wenn das Problem der Feststellung eines Principes des Güterwerthes durch denselben eine formell richtige Lösung fände.

Nun wird aber durch den obigen Grundsatz selbst dieser Zweck nicht erreicht, denn er bietet uns wohl einen Erklärungsgrund für den Werth jener Güter, welche wir als “Producte” bezeichnen können, nicht aber für jenen aller übrigen Güter, welche sich uns als die ursprünglichsten Elemente der Production darstellen, also zumal für den Werth aller uns von der Natur unmittelbar dargebotenen Güter, insbesondere der Bodennutzungen, ferner für den Werth der Arbeitsleistungen, und wie wir in Folge sehen werden, auch der Capitalnutzungen. Der Werth aller dieser Güter kann durch den obigen Grundsatz nicht erklärt werden, ja er wird durch denselben geradezu unbegreiflich.

Durch den obigen Grundsatz wird demnach das Problem, einen für alle Fälle geltenden Erklärungsgrund des Güterwerthes festzustellen, weder sachlich noch auch formell richtig gelöst, denn einerseits steht er im Widerspruche zur Erfahrung, und andererseits ist seine Anwendbarkeit überall dort ausgeschlossen, wo Güter unserer Beobachtung vorliegen, welche nicht das Product der Verbindung von Gütern höherer Ordnung sind. Der Werth, welchen die Güter niederer Ordnung für uns haben, kann demnach nicht durch den Werth der Güter höherer Ordnung bedingt sein, welche bei der Production derselben verwendet wurden, vielmehr ist es klar, dass umgekehrt der Werth der Güter höherer Ordnung stets und ausnahmslos durch den voraussichtlichen Werth jener Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen .

Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der Werth der Güter höherer Ordnung auch nicht das massgebende Moment des voraussichtlichen Werthes der entsprechenden Güter niederer Ordnung, oder aber der Werth der zur Hervorbringung eines Gutes bereits verwendeten Güter höherer Ordnung das massgebende Moment seines effectiven Werthes sein kann, sondern umgekehrt unter allen Umständen der Werth der Güter höherer Ordnung sich nach dem vorraussichtlichen Werthe der Güter niederer Ordnung richtet, zu deren Hervorbringung dieselben von den wirthschaftenden Menschen bestimmt sind, oder voraussichtlich werden bestimmt werden.

Dieser voraussichtliche Werth der Güter niederer Ordnung ist—was wohl beobachtet werden muss — nicht selten von jenem, welchen ähnliche Güter in der Gegenwart für uns haben, sehr verschieden, und finden desshalb die Güter höherer Ordnung, durch welche wir über Güter niederer Ordnung doch nur mit Rücksicht auf einen künftigen Zeitraum verfügen (S. 21 ff.), das Mass ihres Werthes keineswegs in dem letztern, sondern in dem erstern.

Wenn wir z. B. über Salpeter, Schwefel, Kohle, die zur Schiesspulvererzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen, Vorrichtungen etc. und mittelbar durch dieselben über eine Quantität Schiesspulver nach drei Monaten verfügen, so ist klar, dass der Werth, welchen das in Rede stehende Schiesspulver voraussichtlich für uns nach drei Monaten haben wird, nicht nothwendigerweise gleich sein muss, sondern grösser oder geringer sein kann, als der Werth, welchen eine gleiche Quantität dieses Gutes in der Gegenwart für uns hat und demgemäss auch der Werth der obigen Güter höherer Ordnung sein Mass nicht in dem Werthe des Schiesspulvers in der Gegenwart, sondern in jenem findét, welchen das bezügliche Product voraussichtlich nach Ablauf der Productionsfrist für uns haben wird. Ja, es ist der Fall denkbar, dass eine bestimmte Quantität eines Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, in der Gegenwart gänzlich werthlos ist (z. B. Eis im Winter), während doch die uns gleichzeitig verfügbaren entsprechenden Güter höherer Ordnung, welche uns Quantitäten des obigen Gutes in kommenden Zeiträumen sicherstellen (z. B. die zur künstlichen Eisproduction erforderlichen Materialien und Vorrichtungen in ihrer Gesammtheit) mit Rücksicht auf diese letztern Zeiträume allerdings Werth für uns haben und so umgekehrt.

Zwischen dem Werthe, welchen Güter niederer, beziehungsweise erster Ordnung, für uns in der Gegenwart haben, und dem Werthe der zur Hervorbringung solcher Güter uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung, besteht demnach kein nothwendiger Zusammenhang, vielmehr ist es klar, dass die erstern ihren Werth aus dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität in der Gegenwart herleiten, die letztern aber aus dem voraussichtlichen Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität mit Rücksicht auf jenen kommenden Zeitraum, für welchen die bezüglichen Producte uns mittelst der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung verfügbar sein werden. Steigt der voraussichtliche Werth eines Gutes niederer Ordnung in einem kommenden Zeitraume, so steigt auch unter sonst gleichen Verhältnissen der Werth derjenigen Güter höherer Ordnung, deren Besitz uns die Verfügung über die obigen Güter in dem in Rede stehenden Zeitraume sichert, während das Steigen oder Fallen des Werthes eines Gutes niederer Ordnung in der Gegenwart in keinem nothwendigen ursächlichen Zusammenhange mit dem Steigen oder Fallen des Werthes der entsprechenden uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung steht.

Es ist demnach auch nicht der Werth der Güter niederer Ordnung in der Gegenwart, wornach sich der Werth der entsprechenden Güter höherer Ordnung richtet, sondern vielmehr unter allen Umständen der voraussichtliche Werth des Productes, welcher das massgebende Princip des Werthes der bezüglichen Güter höherer Ordnung ist .

b) Ueber die Productivität des Capitals.

Die Umgestaltung von Gütern höherer in solche niederer Ordnung erfolgt gleich jedem andern Wandlungsprocesse in der Zeit und die Zeiträume, für welche wir über Güter erster Ordnung mittelbar durch unsern Besitz von Güter höherer Ordnung verfügen, liegen um so ferner ab, je höher die Ordnung dieser letztern ist. Die fortschreitende Heranziehung von Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse hat demnach, wie wir oben sahen (S. 26 ff.), allerdings den Erfolg, die Quantitäten der uns verfügbaren Genussmittel fortschreitend zu vermehren, sie ist aber nur unter der Voraussetzung möglich, dass die vorsorgliche Thätigkeit der Menschen sich auf immer entferntere Zeiträume erstreckt. Ein wilder Indianer ist ohne Unterlass damit beschäftigt, den Bedarf der nächsten Tage zu decken, der Nomade, welcher die ihm verfügbaren Nutzthiere nicht consumirt, sondern zur Aufzucht von Jungen bestimmt, producirt schon Güter, die ihm erst nach einigen Monaten verfügbar sein werden, bei Culturvölkern aber ist ein nicht geringer Theil der Mitglieder der Gesellschaft sogar mit der Hervorbringung von Gütern beschäftigt, welche erst nach Jahren, ja nicht selten erst nach Jahrzehnten, zur unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse beitragen werden.

Die wirthschaftenden Menschen können demnach dadurch, dass sie die occupatorische Wirthschaft verlassen und zur Heranziehung von Gütern der höheren Ordnungen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse fortschreiten, allerdings die ihnen verfügbaren Genussmittel nach Massgabe dieses ihres Fortschrittes vermehren, aber nur mit der Beschränkung, dass sie in demselben Masse, als sie zu Gütern höherer Ordnung fortschreiten, die Zeiträume hinausrücken, auf welche sich ihre vorsorgliche Thätigkeit erstreckt.

In diesem Umstande liegt nun aber eine wichtige Schranke des wirthschaftlichen Fortschrittes. Auf die Sicherstellung der den Menschen zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt in der Gegenwart, oder der nächsten Zukunft erforderlichen Genussmittel ist stets ihre ängstlichste Sorge gerichtet, eine Sorge, die sich in dem Grade abschwächt, je ferner der Zeitraum ist, auf welchen sie sich erstreckt. Diese Erscheinung ist keine zufällige, sondern im Wesen der menschlichen Natur tief begründet. Soweit nämlich von der Befriedigung unserer Bedürfnisse die Erhaltung unseres Lebens abhängig ist, muss die Sicherstellung der Befriedigung der Bedürfnisse früherer Zeiträume nothwendigerweise jener der spätern vorangehen. Auch dort, wo von unserer Verfügung über eine Güterquantität nicht unser Leben, sondern lediglich unsere dauernde Wohlfahrt, (also zumal unsere Gesundheit,) abhängig ist, ist die Erhaltung dieser letztern in einem vorangehenden Zeitraume der Regel nach die Vorbedingung derselben in einem nachfolgenden. Die Verfügung über die Mittel zur Erhaltung unserer Wohlfahrt in einem entfernten Zeitraume nützt uns nämlich wenig, wenn Noth und Mangel unsere Gesundheit in einem vorangehenden bereits zerrüttet, oder unsere Entwickelung behindert haben. Aehnlich verhält es sich selbst in Rücksicht auf solche Bedürfnissbefriedigungen, welche für uns blos die Bedeutung von Genüssen haben. Ein Genuss pflegt den Menschen, wie alle Erfahrung lehrt, in der Gegenwart, oder in einer nähern Zukunft wichtiger zu erscheinen, als ein solcher von gleicher Intensität in einem entfernteren Zeitpuncte.

Das Leben der Menschen ist ein Process, in welchem die kommenden Entwickelungsphasen stets durch die vorangehenden bedingt sind, ein Process, welcher, wenn einmal unterbrochen, nicht wieder fortgesetzt, wenn einmal essentiell gestört, nicht wieder vollständig hergestellt werden kann. Die Vorsorge für die Erhaltung unseres Lebens und für unsere Entwickelung in kommenden Lebensepochen hat demnach die bezügliehe Vorsorge für die vorangehenden Lebensepochen zur nothwendigen Voraussetzung und so können wir denn auch in der That, von krankhaften Erscheinungen der Wirthschaft abgesehen, die allgemeine Beobachtung machen, dass die wirthschaftenden Menschen zunächst bemüht sind, die Befriedigung der Bedürfnisse der nächsten Zukunft und hierauf erst die ferner liegenden Zeiträume nach Massgabe der Zeitfolge sicherzustellen.

Der Umstand, welcher den wirthschaftenden Menschen in ihrem Bestreben nach fortschreitender Heranziehung von Gütern höherer Ordnungen eine Schranke setzt, ist demnach die Nöthigung, mit den ihnen jeweilig verfügbaren Gütern zunächst für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse in der nächsten Zukunft, und erst hierauf für jene der ferneren Zeiträume Vorsorge zu treffen, oder mit andern Worten, der wirthschaftliche Nutzen, welcher sich für die Menschen aus der fortschreitenden Heranziehung von Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erzielen lässt, ist dadurch bedingt, dass sie nach erfolgter Deckung des Bedarfes der nächsten Zukunft auch noch Quantitäten von Gütern für die entfernteren Zeiträume verfügbar haben.

In den Anfängen der Culturentwickelung und beim Beginne einer jeden neuen Phase derselben, wo erst einzelne wirthschaftende Individuen zu der Heranziehung von Gütern der nächst höheren Ordnung übergehen, (die ersten Entdecker, Erfinder, beziehungsweise Unternehmer,) pflegt jener Theil der Güter dieser Ordnung, welcher bisher noch keinerlei Verwendung in der menschlichen Wirthschaft fand, nach welchem demnach auch kein Bedarf bestand, naturgemäss den nicht ökonomischen Charakter zu haben. Grundstücke pflegen bei einem Jägervolke, das zum Ackerbaue übergeht, Materialien irgend welcher Art, welche bisher ungenützt waren und nunmehr zum erstenmale zur Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden, (z. B. Kalk, Sand, Bauholz, Bausteine etc.,) selbst nach dem Eintritt dieser letztern Eventualität, durch einige Zeit den nicht ökonomischen Charakter zu bewahren. Diese Güter sind es demnach nicht, deren begrenzte Quantität in den Anfängen der Cultur die wirthschaftenden Menschen von der fortschreitenden Heranziehung von Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse abhält.

Ein anderer Theil der complementären Güter höherer Ordnung ist indess der Regel nach ein solcher, welcher bereits vor der Heranziehung einer neuen Ordnung von Gütern in irgend einem Productionszweige zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse diente und den ökonomischen Charakter aufwies. Das Saamengetreide und die Arbeitsleistungen, deren ein Individuum, das von der occupatorischen Wirthschaft zum Ackerbaue übergehen möchte, benöthigt, sind z. B. Güter dieser Art.

Diese Güter nun, welche das in Rede stehende Individuum bisher als Güter niederer Ordnung verwendete und auch fernerbinals solche gebrauchen könnte, ist es als Güter höherer Ordnung zu verwenden genöthigt, wofern dasselbe an dem wirthschaftlichen Nutzen participiren will, von welchem wir oben sprachen, oder mit andern Worten, es kann diesen letzteren sich nur auf dem Wege zuwenden, dass es Güter, welche ihm auch je nach seiner Wahl für die Gegenwart, beziehungsweise für eine nähere Zukunft verfügbar sind, zur Befriedigung der Bedürfnisse einer ferneren Zeitperiode verwendet.

Mit der steigenden Culturentwickelung und der fortschreitenden Heranziehung neuer Quantitäten von Gütern höherer Ordnung Seitens der wirthschaftenden Subjecte gewinnt indess auch ein grosser Theil der erstgenannten Güter höherer Ordnung (zum Beispiel: Grundstücke, Kalksteine, Sand, Bauholz etc.) den ökonomischen Charakter (S. 62 ff.) und die Möglichkeit, an den wirthschaftlichen Vortheilen zu participiren, welche mit der Heranziehung von Gütern höherer Ordnung, im Gegenhalte zu der rein occupatorischen Thätigkeit, ja bei höherer Culturentwickelung überhaupt mit der Heranziehung voh Gütern höherer Ordnung, im Gegenhalte zu der Beschränkung auf Productionsmittel niederer Ordnung, verbunden sind, ist demnach für jedes Individium dadurch bedingt, dass dasselbe über Quantitäten von ökonomischen Gütern höherer Ordnung, (überall dort, wo sich aber bereits ein lebhafter Verkehr entwickelt hat, und Güter jeder Art gegen einander ausgetauscht werden können, über Quantitäten von ökonomischen Gütern überhaupt,) bereits in der Gegenwart für kommende Zeiträume verfüge, oder mit andern Worten: Capital besitze.

Wir sind aber damit zu einer der wichtigsten Wahrheiten unserer Wissenschaft gelaugt, zu dem Satze von der “Productivität des Capitals,” ein Satz, welcher indess nicht in der Weise aufgefasst werden darf, als ob die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter (für entferntere Zeiträume bereits in vorangehenden Zeitperioden, also) innerhalb bestimmter Zeiträume an und für sich etwas zur Vermehrung der den Menschen verfügbaren Genussmittel beitragen könnte, sondern lediglich den Sinn hat, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb bestimmter Zeiträume für wirthschaftende Subjecte ein Mittel zur bessern und vollständigeren Befriedigung ihrer Bedürfnisse, demnach ein Gut und zwar ein wirthschaftliches Gut ist, überall dort, wo die uns verfügbaren Quantitäten von Capitalnutzungen geringer sind, als der Bedarf an denselben.

Von der Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb bestimmter Zeiträume (von Capitalnutzungen) ist demnach die mehr oder minder vollständige Befriedigung unserer Bedürfnisse nicht minder abhängig, als von unserer Verfügung über andere ökonomische Güter, und dieselben werden demnach Objecte unserer Werthschätzung, und wie wir in der Folge sehen werden, auch Objecte des menschlichen Verkehres .

c) Ueber den Werth der complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung.

Um Güter höherer Ordnung∗∗ in solche niederer Ordnung umzugestalten, ist der Ablauf eines gewissen Zeitraumes, also überall dort, wo es sich um Hervorbringung ökonomischer Güter handelt, die Verfügung über Capitalnutzungen von bestimmter Zeitdauer erforderlich. Diese letztere ist je nach der Natur der Productionsprocesse verschieden und, mit Rücksicht auf denselben Productionszweig, um so grosser, je höher die Ordnung der Güter ist, welche zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden sollen; sie ist indess von jeder Production unzertrennlich.

Innerhalb dieser Zeiträume ist die Quantität von ökonomischen Gütern, von welcher wir hier sprechen (das Capital), gebunden, für andere Productionszwecke nicht verfügbar. Um demnach über ein Gut niederer Ordnung, beziehungsweise eine Quantität von solchen, in einem kommenden Zeitpuncte zu verfügen, genügt es nicht, dass wir die entsprechenden Güter höherer Ordnung in irgend einem Zeitpunkte vorübergehend in unserm Besitz haben, sondern es ist diess von der Voraussetzung abhängig, dass wir die in Rede stehenden Güter höherer Ordnung während eines, je nach der Natur des Productionsprocesses bald längern, bald kürzern Zeitraumes in unserer Verfügung behalten und in dem Productionsprocesse binden.

Nun haben wir im vorigen Abschnitte gesehen, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb gegebener Zeiträume für die wirthschaftenden Menschen Werth hat, gleich andern ökonomischen Gütern, und es ist demnach klar, dass überall dort, wo es sich um den Werth handelt, welchen die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung für die wirthschaftenden Menschen mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, dieser letztere dem voraussichtlichen Werthe des Productes nur insoferne gleich gesetzt werden kann, als in denselben auch der Werth der bezüglichen Capitalnutzung inbegriffen ist.

Fragt es sich demnach z. B. um den Werth derjenigen Güter höherer Ordnung, durch welche wir über eine bestimmte Quantität von Getreide nach Ablauf eines Jahres verfügen werde, so wird der Werth des Samengetreides, der Bodenbenützung, der bezüglichen landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen etc., das ist der zur Hervorbringung des obigen Getreides erforderlichen Güter höherer Ordnung in ihrer Gesammtheit, allerdings sein Mass in dem voraussichtlichen Werthe dieses letztern nach Ablauf eines Jahres finden (S. 124), aber nur unter der Voraussetzung, dass in den Werth der erstern auch jener inbegriffen ist, welchen die Verfügung über die bezüglichen ökonomischen Güter innerhalb eines Jahres für die betreffenden wirthschaftenden Subjecte hat, während der Werth der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung in der Gegenwart an und für sich nur dem Werthe des voraussichtlichen Productes nach Abzug des Werthes der bezüglichen Capitalnutzung gleich gesetzt werden kann.

Setzen wir, um zu einem ziffermässigen Ausdruck des oben Gesagten zu gelangen, den voraussichtlichen Werth des nach einem Jahre verfügbaren Productes gleich 100, den Werth der Verfügung über die Quantität der bezüglichen ökonomischen Güter höherer Ordnung innerhalb eines Jahres (den Werth der Capitalbenützung) gleich 10, so ist klar, dass der Werth, welchen die Gesammtheit der complementären zur Hervorbringung des obigen Productes erforderlichen Quantitäten von Gütern höherer Ordnung mit Ausschluss der in Rede stehenden Capitalnutzung für das wirthschaftende Subject mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, nicht gleich 100, sondern nur gleich 90 und, wenn der Werth der bezüglichen Capitalbenützung 15 betrüge, gar nur gleich 85 wäre.

Der Werth, welchen die Güter für die einzelnen wirthschaftenden Individuen haben, ist, wie bereits mehrfach erwähnt, die wichtigste Grundlage der Preisbildung. Wenn wir nun im Leben sehen, dass die Käufer von Gütern höherer Ordnung für die complementären, zur Hervorbringung eines Gutes niederer Ordnung erforderlichen technischen Productionsmittel niemals den ganzen voraussichtlichen Preis der erstern bezahlen, sondern stets nur solche Preise zu bewilligen in der Lage sind und thatsächlich bewilligen, welche in etwas tiefer stehen, als derselbe, also der Verkauf von Gütern höherer Ordnung eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Escomptiren hat∗∗ , wobei der voraussichtliche Preis des Productes die Grundlage der Berechnung bildet, so findet diese Erscheinung in dem obigen ihre Erklärung .

Der Process der Umgestaltung von Gütern höherer Ordnung in solche niederer Ordnung, beziehungsweise in Güter erster Ordnung, soll er anders ein ökonomischer sein, ist ferner unter allen Umständen dadurch bedingt, dass ein wirthschaftendes Subject denselben vorbereite und in ökonomischem Sinne leite, also die ökonomischen Berechnungen, von welchen wir oben sprachen, anstelle und die Güter höherer Ordnung, einschliesslich der technischen Arbeitsleistungen, dem Processe thatsächlich zuführe, oder zuführen lasse. Diese sogenannte Unternehmerthätigkeit∗∗ , welche in den Anfängen der Cultur und auch später noch beim Kleingewerbe der Regel nach von demselben wirthschaftenden Subjecte entwickelt wird, welches auch durch seine technischen Arbeitsleistungen in den Productionsprocess eingreift, bei fortschreitender Theilung der Arbeit und Vergrösserung der Unternehmungen jedoch nicht selten die volle Zeit des betreffenden wirthschaftenden Subjectes in Anspruch nimmt, ist desshalb ein eben so nothwendiges Element der Gütererzeugung, wie die technischen Arbeitsleistungen und hat den Charakter eines Gutes höherer Ordnung und zwar, da dieselbe gleich den letztern der Regel nach ein ökonomisches Gut ist, auch Werth. Ueberall dort, wo der Werth in Frage ist, welchen complementäre Quantitäten von Gütern höherer Ordnung für uns mit Rücksicht auf die Gegenwart haben, ist demnach allerdings der voraussichtliche Werth des entsprechenden Productes massgebend für den Werth der Gesammtheit derselben, aber doch nur unter der Voraussetzung, dass in diesem letztern auch der Werth der Unternehmerthätigkeit mit inbegriffen ist.

Fassen wir das hier Gesagte zusammen, so ergibt sich, dass der Werth, welchen die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung, (also die Gesammtheit von Rohstoffen, Arbeitsleistungen, Benützungen von Grundstücken, Maschinen, Werkzeugen etc.,) für uns mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, sein Mass in dem voraussichtlichen Werthe des entsprechenden Productes findet, zu den erstern indess nicht bloss die zur technischen Production erforderlichen Güter höherer Ordnung, sondern auch die Capitalsnutzungen und die Unternehmerthätigkeit gerechnet werden müssen, indem diese letzteren eben so unausweichliche Vorbedingungen jeder ökonomischen Gütererzeugung sind, als die obigen technischen Erfordernisse derselben, und desshalb - der Werth, welchen die technischen Elemente der Production an und für sich mit Rücksicht auf die Gegenwart haben, nicht gleich dem ganzen voraussichtlichen Werthe des Productes ist, sondern sich stets in solcher Weise regelt, dass zugleich eine Marge für den Werth der Capitalbenützung und der Unternehmerthätigkeit offen bleibt.

d) Ueber den Werth, welchen die einzelnen Güter höherer Ordnung für uns haben.

Wir haben gesehen, dass der Werth eines concreten Gutes, beziehungsweise einer concreten Güterquantität, für das wirthschaftende Subject, das darüber verfügt, gleich ist der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche das erstere entbehren müsste, wofern es über das betreffende Gut, beziehungsweise die betreffende Güterquantität, nicht zu verfügen vermöchte, und wir könnten ohne Schwierigkeit zum Schlusse gelangen, dass auch bei Gütern höherer Ordnung der Werth einer jeden Theilquantität derselben gleich der Bedeutung ist, welche jene Bedürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung von unserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen, wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ordnung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen, sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbstständigen Werth erlangen könnten.

Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst complementärer Quantitäten von Gütern höherer Ordnung über Quantitäten von Gütern niederer Ordnung verfügen, ebenso sicher ist es aber auch, dass nicht nur festbestimmte Quantitäten der einzelnen Güter höherer Ordnung mit einander im Productionswege in Verbindung gebracht werden können, etwa in der Weise, wie dies bei chemischen Verbindungen zu beobachten ist, wo nur eine gewisse Anzahl von Gewichtseinheiten des einen Stoffes sich mit einer ebenso genau begrenzten Anzahl von Gewichtseinheiten anderer Stoffe zu einem bestimmten chemischen Producte verbinden. Vielmehr lehrt uns die allgemeinste Erfahrung, dass eine bestimmte Quantität irgend eines Gutes niederer Ordnung aus Gütern höherer Ordnung, welche in sehr verschiedenen Quantitätenverhältnissen zu einander stehen, hervorgebracht werden kann, ja nicht selten ein, oder mehrere Güter höherer Ordnung, welche den complementären Charakter mit Rücksicht auf eine Gruppe von gewissen Gütern höherer Ordnung haben, gänzlich entfallen können, ohne dass die übrigen Güter dadurch die Tauglichkeit zur Hervorbringung des Gutes niederer Ordnung, bezüglich dessen sie den complementären Charakter besitzen, einbüssen würden. Um Getreide zu erzeugen, kommen Bodennutzungen, Samenfrüchte, Arbeitsleistungen, Düngstoffe, Benützungen von landwirthschaftlichen Geräthen etc. zur Anwendung. Niemand wird indess in Abrede stellen können, dass sich eine bestimmte Quantität Getreide auch ohne Düngungsmittel und ohne die Anwendung eines grossen Theiles der gebräuchlichen landwirthschaftlichen Geräthe hervorbringen lässt, wofern man nur über die übrigen zur Erzeugung des Getreides erforderlichen Güter höherer Ordnung in entsprechend grösseren Quantitäten verfügt.

Lehrt uns solcherart die Erfahrung, dass einzelne complementäre Güter höherer Ordnung bei der Production von Gütern niederer Ordnung nicht selten gänzlich wegfallen können, so können wir noch viel häufiger die Beobachtung anstellen, dass nicht lediglich aus bestimmten Quantitäten von Gütern höherer Ordnung bestimmte Producte hervorgebracht werden können, sondern vielmehr der Regel nach ein sehr weiter Spielraum besteht, innerhalb welches die Production sich bewegen kann, und sich thatsächlich bewegt. Jedermann ist bekannt, dass sich, selbst bei gleicher Qualität der Aecker, eine bestimmte Quantität Getreide auf Grundstücken von sehr verschiedener Ausdehnung erzeugen lässt, je nachdem man dieselben mehr oder minder intensiv bewirthschaftet, das ist, je nachdem eine grössere, oder geringere Quantität der übrigen complementären Güter höherer Ordnung in Anwendung gebracht wird. So lässt sich zumal eine schwächere Düngung durch Herbeiziehung einer grösseren Quantität von Grundstücken, durch bessere Maschinen, oder intensivere Anwendung von landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen ersetzen und so die verminderte Quantität fast jedes einzelnen Gutes höherer Ordnung durch eine entsprechende Mehrverwendung der übrigen complementären Güter.

Aber selbst dort, wo die einzelnen Güter höherer Ordnung durch Quantitäten anderer complementärer Güter nicht ersetzt werden können und durch eine Minderung der verfügbaren Quantität irgend eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine entsprechende Minderung des Productes herbeigeführt wird, (z. B. bei der Production mancher Chemikalien,) werden durch den Mangel des einen Productionsmittels die entsprechenden Quantitäten der übrigen Productionsmittel doch nicht nothwendigerweise werthlos, denn diese letztern können der Regel nach doch zur Hervorbringung anderer Güter und somit in letzter Reihe zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch der Regel nach minder wichtiger, verwendet werden, als dies der Fall sein würde, wenn die mangelnde Quantität des complementären Gutes, das hier in Rede ist, verfügbar wäre.

Von einer bestimmten Quantität eines Gutes höherer Ordnung hängt demnach der Regel nach nicht die Verfügung über eine genan entsprechende Quantität des Productes ab, zu dessen Erzeugung jenes Gut dient, sondern lediglich eine Theilquantität dieses letztern, nicht selten blos die höhere Qualität des Productes, und der Werth einer Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung der Bedürfnissbefriedigungen, welche von dem ganzen Producte abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient, sondern lediglich der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, für welche durch die Theilquantität des Productes vorgesorgt ist, um welche sich das letztere mindern würde, wofern wir über die in Rede stehende Quantität des Gutes höherer Ordnung nicht zu verfügen vermöchten; dort aber, wo nicht eine Minderung der Quantität, sondern lediglich eine solche der Qualität des Productes die Folge einer Verminderung der verfügbaren Quantität eines Gutes höherer Ordnung wäre, ist der Werth der Quantitat eines einzelnen Gutes höherer Ordnung gleich der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche mit dem höher, und jenen, welche mit dem niederer qualificirten Producte herbeigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur Bedürfnissbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Verfügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung abhängig.

Aber selbst in dem Falle, dass durch die Minderung der verfügbaren Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine verhältnissmässige Minderung des Productes bedingt ist, (z. B. bei manchen chemischen Producten,) selbst in diesem Falle werden die übrigen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung, für welche das eine complementäre Element der Production nunmehr mangelt, doch nicht werthlos, indem dieselben zur Production anderer Güter niederer Ordnung und somit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch vielleicht in etwas minder wichtiger, als diess sonst der Fall gewesen wäre, herangezogen werden können. Auch in diesem Falle ist demnach nicht der volle Werth des Productes, welches durch den Mangel eines einzelnen Gutes höherer Ordnung uns entgehen würde, massgebend für den Werth dieses letzteren, sondern lediglich die Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche sichergestellt sind, wofern wir über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Werth in Frage ist, verfügen, und jener der Bedürfnissbefriedigungen, welche im entgegengesetzten Falle erfolgen würden.

Fassen wir die drei obigen Fälle zusammen, so ergibt sich als allgemeines Gesetz der Werthbestimmung einer concreten Quantität eines Gutes höherer Ordnung, dass der Werth derselben gleich ist der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche im Falle unserer Verfügung über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Werth in Frage ist, und jener, welche im entgegengesetzten Falle, bei jedesmaliger ökonomischer Verwendung der Gesammtheit der uns verfügbaren Güter höherer Ordnung, erfolgen würden.

Es entspricht aber das obige Gesetz genau dem allgemeinen Gesetze der Werthbestimmung (S. 87 ff.), denn die durch das obige Gesetz ausgedrückte Differenz kennzeichnet eben die Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche von unserer Verfügung über ein concretes Gut höherer Ordnung abhängig ist.

Fassen wir dies Gesetz mit Rücksicht auf dasjenige ins Auge, was wir oben (S. 133 ff.) rücksichtlich des Werthes der zur Hervorbringung eines Gutes erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung gesagt haben, so ergibt sich der weitere Grundsatz, dass der Werth eines Gutes höherer Ordnung um so grösser ist, je grösser der voraussichtliche Werth des Productes bei gleichem Werthe der übrigen zur Hervorbringung desselben erforderlichen complementären Güter, oder je niedriger der letztere unter sonst gleichen Verhältnissen ist.

e) Ueber den Werth der Boden- und Capitalnutzung und der Arbeitsleistungen insbesondere .

Die Grundstücke haben keine exceptionelle Stellung im Kreise der übrigen Güter. Werden dieselben zu Genusszwecken verwendet, (als Lustgärten, Rennbahnen etc.,) so sind sie Güter erster, werden sie zur Hervorbringung anderer Güter benützt, Güter höherer Ordnung, gleich vielen anderen. Wo immer es sich desshalb um die Bestimmung ihres Werthes, oder jenes der Bodenbenützungen handelt, sind sie den Gesetzen der Werthbestimmung überhaupt und, wofern sie den Charakter von Gütern höherer Ordnung haben, insbesondere auch jenen unterworfen, welche wir soeben bezüglich der Güter höherer Ordnung entwickelt haben.

Eine verbreitete Schule von Volkswirthen hat nun zwar ganz richtig erkannt, dass der Werth von Grund und Boden sich füglich nicht auf Arbeit, oder auf Capitalsaufwendungen zurückführen lasse, aber daraus die Berechtigung hergeleitet, den Grundstücken eine exceptionelle Stellung im Bereiche der Güter einzuräumen. Der methodische Missgriff, welcher in diesem Vorgehen liegt, ist indess leicht ersichtlich. Dass eine grosse und wichtige Gruppe von Erscheinungen sich unter die allgemeinen Gesetze einer Wissenschaft, welche sich mit denselben befasst, nicht einordnen lässt, ist ein deutlicher Beweis für die Reformbedürftigkeit dieser letztern, nicht aber ein Grund, der zu dem bedenklichsten methodischen Hilfsmittel berechtigen würde, zu der Absonderung einer Gruppe von Erscheinungen von den übrigen, ihrer allgemeinen Natur nach völlig gleichartigen Objecten der Beobachtung, und zur Aufstellung besonderer höchster Principien für jede der beiden Gruppen.

Diese Erkenntniss hat denn auch in neuerer Zeit zu mannigfachen Versuchen geführt, die Bodenbenützungen und die Grundstücke, gleich allen andern Gütern, in den Rahmen der volkswirthschaftlichen Systeme einzuordnen und den herrschenden Principien gemäss, ihren Werth, beziehungsweise die Preise, welche für dieselben erzielt werden können, auf menschliche Arbeit, oder auf Capitalsaufwendungen zurückzuführen .

Die Gewaltsamkeiten, zu welchen dieser Versuch bei den Gütern im Allgemeinen und bei den Grundstücken insbesondere führen muss, sind indess offenliegend. Ob ein Grundstück mit dem grössten Aufwande menschlicher Arbeit dem Meere abgerungen, oder ohne jede Arbeit angeschwemmt, ob dasselbe ursprünglich mit Urwald bewachsen und mit Steinen überät und erst in der Folge mit grosser Anstrengung und ökonomischen Opfern gerodet, gereinigt und mit fruchtbaren Erden bedeckt wurde, oder aber von vornherein waldfrei und fruchtbar war, ist für die Beurtheilung seiner natürlichen Fruchtbarkeit, auch wohl für die Frage von Interesse, ob die Verwendungen von ökonomischen Gütern auf dies Grundstück (die Ameliorirungen) zweckmässig und ökonomisch waren, nicht aber dort, wo es sich um die allgemeinen wirthschaftlichen Beziehungen desselben und insbesondere um seinen Werth, also um die Bedeutung handelt, welche Güter für uns lediglich mit Rücksicht auf die der Zukunft angehörigen Bedürfnissbefriedigungen∗∗ erlangen.

Sind solcherart die neuern Versuche, den Werth der Bodenbenutzungen, beziehungsweise der Grundstücke selbst, auf Arbeits-oder Capitalsaufwendungen zurückzuführen, lediglich als ein Ausfluss des Bestrebens zu betrachten, die herrschende Grundrententheorie, also einen Theil unserer Wissenschaft, welcher verhältnissmässig noch am wenigsten im Widerspruche mit den Erscheinungen des wirklichen Lebens steht, den gangbaren Irrthümern in den höchsten Principien unserer Wissenschaft conform zu gestalten, so muss gegen dieselbe, zumal in jener Form, in welcher Ricardo sie ausgesprochen hat, doch der Vorwurf erhoben werden, dass hiedurch nicht das Princip des Werthes, welchen Bodenbenützungen für die wirthschaftenden Menschen haben∗∗ , sondern lediglich ein vereinzelntes Moment seiner Verschiedenheit ans Licht gebracht und dasselbe irrthümlicherweise zum Principe erhoben wird.

Die verschiedene Beschaffenheit und Lage der Grundstücke ist unzweifelhaft eine der wichtigsten Ursachen der Verschiedenheit des Werthes der Bodenbenützungen und der Grundstücke selbst, es sind aber ausser ihr noch andere Ursachen der Verschiedenheit des Werthes dieser Güter vorhanden. Sie ist demnach nicht einmal das massgebende Princip dieser letztern, noch viel weniger aber das Princip des Werthes der Bodenbenützungen und der Grundstücke überhaupt. Wären alle Grundstücke von gleicher Beschaffenheit und gleich günstiger Lage, so würden sie nach Ricardo gar keine Rente abwerfen können, während doch nichts sicherer ist, als dass in solch einem Falle wohl ein einzelnes Moment der Verschiedenheit der Rente, welche die Grundstücke abwerfen, aber weder die Gesammtheit dieser letztern, noch aber auch die Rente selbst entfallen müsste. Andererseits ist nicht minder klar, dass in einem Lande, wo grosser Mangel an Boden besteht, auch die ungünstigst gelegenen und qualificirten Grundstücke eine Rente abwerfen würden, ohne dass dieselbe in der Theorie Ricardo’s ihre Erklärung finden könnte.

Die Grundstücke und Bodenbenützungen in ihrer concreten Erscheinungsform sind Objecte unserer Werthschätzung gleich allen anderen Gütern; auch sie erlangen nur insofern Werth, als wir in der Befriedigung unserer Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig sind und die massgebenden Factoren ihres Werthes sind keine anderen, als jene, welche wir oben (Seite 87 und 114) rücksichtlich der Güter überhaupt kennen gelernt haben . Auch das tiefere Verständniss der Verschiedenheit ihres Werthes ist desshalb nur auf dem Wege erreichbar, dass wir die Bodenbenützungen und die Grundstücke selbst unter den allgemeinen Gesichtspunkten unserer Wissenschaft und, so weit sie Güter höherer Ordnung sind, zumal auch in ihren Beziehungen zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung und insbesondere zu den complementären Gütern ins Auge fassen.

Wir sind oben zu dem Resultate gelangt, dass die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes erforderlichen Güter höherer Ordnung (die Capitalbenützung und die Unternehmerthätigkeit mit inbegriffen) das Mass ihres Werthes in dem voraussichtlichen Werthe des Productes findet. Wo immer Bodenbenützungen zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung herangezogen werden, finden demnach auch sie im Vereine mit den übrigen complementären Gütern das Mass des Werthes in dem voraussichtlichen Werthe des Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, zu dessen Hervorbringung sie bestimmt sind, und je nachdem dieser letztere grösser oder geringer ist, bestimmt sich auch unter sonst gleichen Verhältnissen der höhere oder geringere Werth derselben. Was aber den Werth betrifft, welchen concrete Bodennutzungen, beziehungsweise concrete Grundstücke an und für sich für die wirthschaftenden Menschen haben, so regelt sich derselbe eben so wohl, wie jener aller andern Güter höherer Ordnung, nach dem Grundsatze, dass der Werth eines Gutes höherer Ordnung um so grösser ist, je grösser der Werth des voraussichtlichen Productes und je geringer unter sonst gleichen Verhältnissen der Werth der complementären Güter höherer Ordnung ist .

Die Bodennutzungen stehen demnach rücksichtlich ihres Werthes unter keinen anderen allgemeinen Gesetzen, als z. B. die Nutzungen von Maschinen, Werkzeugen, Wohnhäusern, Fabriken, ja als alle übrigen ökonomischen Güter, welcher Art sie auch immer sein mögen.

Damit sollen die besonderen Eigenthümlichkeiten, welche die Bodennützungen, beziehungsweise die Grundstücke, gleichwie viele andere Güterarten aufweisen, durchaus nicht negirt werden. Die in Rede stehenden Güter sind einem Volke der Regel nach nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten verfügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen, zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirthschaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werthbestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen desshalb keinen exceptionellen Charakter.

Der Umstand, dass auch der Preis der Arbeitsleistungen sich, gleichwie jener der Bodenbenützungen, nicht ohne die grössten Gewaltsamkeiten auf den Preis der Productionskosten derselben zurückführen lässt, hat rücksichtlich dieser Kategorie von Preiserscheinungen gleichfalls zur Aufstellung besonderer Grundsätze geführt. Die gemeinste Arbeit, wird gesagt, müsse den Arbeiter sammt Familie ernähren, sonst könnte sie der Gesellschaft nicht dauernd geleistet werden; die Arbeit könne aber dem Arbeiter auch nicht viel mehr bieten, als die Subsistenzmittel, sonst würde eine Vermehrung der Arbeiter eintreten, welche den Preis ihrer Arbeitsleistungen wieder auf das obige Niveau herabdrücken würde. Das Subsistenzminimum im obigen Sinne sei deshalb das Princip, nach welchem sich der Preis der gemeinsten Arbeit regle, während der höhere Preis der übrigen Arbeitsleistungen auf Capitalsanlagen, beziehungsweise auf Talentrenten u. dgl. m., zurückgeführt werden müsse.

Nun lehrt uns aber die Erfahrung, dass es concrete Arbeitsleistungen giebt, welche für die wirthschaftenden Menschen völlig nutzlos, ja schädlich, also keine Güter sind, andere, welche trotz ihrer Güterqualität doch keinen ökonomischen Charakter und keinen Werth aufweisen, und somit gleichwie die ersteren (wie wir in der Folge sehen werden) gar keinen Preis haben können. (Hiezu gehören alle Arbeitsleistungen, welche aus irgend welchen Gründen der Gesellschaft in so grossen Quantitäten verfügbar sind, dass sie den nichtökonomischen Charakter erlangen, z. B. die mit manchen unbesoldeten Aemtern verbundenen Arbeitsleistungen etc.). Die Arbeitsleistungen sind demnach nicht an und für sich und unter allen Umständen Güter, oder gar ökonomische Güter, sie haben nicht nothwendigerweise Werth, und lässt sich desshalb nicht für jede Arbeitsleistung ein Preis überhaupt, am wenigsten aber ein bestimmter Preis erzielen.

Die Erfahrung lehrt uns denn auch, dass viele Arbeitsleistungen von dem Arbeiter nicht einmal gegen die nothdürftigsten Subsistenzmittel ausgetauscht werden können , während für andere Arbeitsleistungen die zehn-, zwanzig- und selbst hundertfache Quantität der zur Subsistenz eines Menschen erforderlichen Güter leicht zu erlangen ist. Wo immer jedoch die Arbeitsleistungen eines Menschen thatsächlich gegen die Subsistenzmittel desselben ausgetauscht werden, ist dies doch nur die Folge des zufälligen Umstandes, dass dieselben nach den allgemeinen Grundsätzen der Preisbildung eben nur gegen einen solchen Preis und keinen anderen ausgetauscht werden konnten. Die Subsistenzmittel des Arbeiters, beziehungsweise die Subsistenzminima können demnach weder die unmittelbare Ursache, noch auch das massgebende Princip des Preises der Arbeitsleistungen sein∗∗ .

In Wahrheit regelt sich denn auch der Preis concreter Arbeitsleistungen, wie wir sehen werden, gleich jenem aller anderen Güter nach ihrem Werthe. Dieser letztere aber regelt sich, wie oben dargelegt wurde, nach der Grösse der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche wir entbehren müssten, wofern wir über die betreffenden Arbeitsleistungen nicht zu verfügen vermöchten; wofern diese letztern aber Güter höherer Ordnung sind, zunächst und unmittelbar nach dem Grundsatze, dass Güter höherer Ordnung einen um so grösseren Werth für die wirthschaftenden Menschen haben, je grösser der voraussichtliche Werth des Productes bei gleichem Werthe der complementären Güter höherer Ordnung, beziehungsweise je niedriger der Werth dieser letztern ist.

Die Unzulänglichkeit der Theorie, wornach der Preis der Güter durch jenen der Güter höherer Ordnung erklärt wird, welche zur Hervorbringung derselben dienten, musste sich naturgemäss auch überall dort geltend machen, wo der Preis von Capitalnutzungen in Frage kam. Wir haben die letzten Ursachen des ökonomischen Charakters, beziehungsweise des Werthes der Güter dieser Art bereits oben eines Weitern dargelegt, und auch auf die Irrthümlichkeit jener Theorie hingewiesen, welche den Preis der Capitalnutzungen als eine Entschädigung der Enthaltsamkeit des Capitalbesitzers hinstellt. In Wahrheit ist der Preis, welcher für Capitalnutzungen erlangt werden kann, wie wir sehen werden, nicht minder eine Folge ihres ökonomischen Charakters und ihres Werthes, als wie jener aller übrigen Güter, das massgebende Princip ihres Werthes aber wiederum kein anderes, als jenes der Güter überhaupt .

Viertes Capitel.

Die Lehre vom Tausche.

[]Unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist bedingt durch den voraussichtlichen ökonomischen Charakter (S. 67), beziehungsweise durch den voraussichtlichen Werth der Güter, zu deren Hervorbringung sie dienen. Wir können somit in der Sicherstellung unseres Bedarfes, beziehungsweise in der Befriedigung unserer Bedürfnisse auch nicht von der Verfügung über Güter abhängig sein, welche lediglich zur Hervorbringung solcher Güter niederer Ordung dienlich sind, die voraussichtlich keinen Werth haben werden (weil wir an ihnen eben keinen Bedarf haben), und es ergiebt sich somit der Grundsatz, dass der Werth der Güter höherer Ordnung durch den voraussichtlichen Werth der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen. Güter höherer Ordnung können demnach nur insoferne Werth erlangen, den erlangten aber auch nur insolange behaupten, als sie zur Hervorbringung von Gütern dienen, welche voraussichtlich Werth für uns haben werden.

[]Zunächst und unmittelbar hat nur die Befriedigung unserer Bedürfnisse für uns eine Bedeutung, und findet diese letztere in jedem concreten Falle ihr Mass in der Wichtigkeit der bezüglichen Bedürfnissbefriedigung für unser Leben und unsere Wohlfahrt. Diese Bedeutung, und zwar in ihrer quantitativen Bestimmtheit, übertragen wir zunächst auf jene concreten Güter, von welchen wir, in der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse unmittelbar abhängig zu sein, uns bewusst sind, das ist auf die ökonomischen Güter erster Ordnung, nach den im vorigen Abschnitte dargelegten Grundsätzen. Wo immer aber unser Bedarf durch Güter erster Ordnung nicht, oder nicht vollständig gedeckt ist, das ist in allen Fällen, wo die Güter erster Ordnung eben Werth für uns erlangen, greifen wir in dem Bestreben unsere Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen nach den entsprechenden Gütern der nächst höheren Ordnung und übertragen den Werth der Güter erster Ordnung, fortschreitend auf die Güter zweiter, dritter und höherer Ordnung überall dort, wo auch diese letztern den ökonomischen Charakter aufweisen. Auch der Werth der Güter höherer Ordnung ist demnach in letzter Reihe nichts anderes, als eine besondere Erscheinungsform jener Bedeutung, welche wir unserem eigenen Leben und unserer Wohlfahrt beimessen, und das massgebende Moment desselben, gleichwie bei den Gütern erster Ordnung, in letzter Reihe lediglich die Bedeutung, welche jene Bedürfnisbefriedigungen für uns haben, rücksichtlich welcher wir von der Vorfügung über die Güter höherer Ordnung, deren Werth in Frage ist, abhängig zu sein uns bewusst sind. Der Causalnexus der Güter bewirkt indess, dass der Werth der Güter höherer Ordnung sein Mass nicht unmittelbar in der voraussichtlichen Bedeutung der endlichen Bedürfnissbefriedigung, sondern zunächst in dem voraussichtlichen Werthe der entsprechenden Güter niederer Ordnung findet.

[]Der häufigste Fehler, welcher nicht nur bei der Eintheilung, sondern auch bei der Begriffsbestimmung des Capitals begangen wird, ist, dass der technische, statt des wirthschaftlichen Standpunktes betont wird. (Vid. dagegen schon Lotz: Staatswirthschaft I., 19, und Herrmann: Staatsw. Untersuchungen, 1832, S. 62.) Die Eintheilung der Güter in Productiv- und Genussmittel, (Güter höherer und erster Ordnung,) ist eine wissenschaftlich berechtigte, fällt aber mit der Eintheilung des Vermögens in Capital und Nichtcapital durchaus nicht zusammen. Ebenso unhaltbar scheint mir die Meinung derjenigen zu sein, welche jeden Vermögensbestandtheil, welcher deuernd Einkommen gewährt, “Capital” nennen. Die consequente Ausbildung dieser Lehre führt (wofern der Begriff des Vermögens auch auf die Arbeitskraft und jener des Einkommens auch auf die Nutzungen von Gebrauchsgütern Seitens ihrer Besitzer ausgedehnt wird; vid. Herrmann: Staatsw. Unters, 1832, S. 300 ff., und Schmoller: Die Lehre vom Einkommen, Tübing, Zeitsch., 1863, S. 63 ff., S. 76 ff.) dazu, dass, sowohl die Arbeitskraft, (vid schon Canard, Principies d’econ. pol S. 9; Say, Cours, 1828, I. p. 285), als auch Grundstücke (vid. Ehrenberg: Staatsw. nach Naturgesetzen, 1819, S. 13; Oberndorfer: Nationalökonomie, 1822, S, 207; Edinb. Review. Vol. IV., p. 364 ff.; Herrmann: Staatsw. Unters, 1832, S. 48 ff., Hasner System I., 294) endlich auch alle Gebrauchsgüter von einiger Dauer (Hermann: Staatsw. Untersuch., 1832, S. 63) Capitalien genannt werden müssten. In Wahrheit versteht man unter Capitalien aber nur jene Quantitäten ökonomischer Güter, welche uns in der Gegenwart für kommende Zeiträume, also innerhalb gegebener Zeiträume verfügbar sind und uns jene Nutzung gestatten, deren Wesen und ökonomischen Charakter wir oben (S. 127 ff.) eines weitern dargelegt haben. Damit dieser Erfolg eintreten könne, ist indess das Zusammentreffen der folgenden Voraussetzungen nöthig. Es muss 1. der Zeitraum, innerhalb welches das wirthschaftende Subject über die bezüglichen Quantitäten ökonomischer Güter verfügt, ausreichend sein, um demselben eine Production (im wirthschaftlichen Sinne des Wortes, S. 133) zu ermöglichen. 2. Es müssen die Quantitäten dem Umfange und der Beschaffenheit nach der Art sein, dass das bezügliche wirthschaftende Subject durch dieselben entweder mittelbar oder unmittelbar über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung verfügt. Quantitäten von ökonomischen Gütern, welche den wirthschaftenden Subjecten nur für so kurze Zeiträume, oder in Rücksicht auf Quantität, Beschaffenheit oder andere Thatumstände derart verfügbar sind, dass die Productivität derselben ausgeschlossen ist, sind demnach keine Capitalien. Der wichtigste Unterschied zwischen einzelnen Vermögensobjecten, welche Einkommen gewähren (Grundstücke, Gebäude etc.) und Capitalien besteht darin, dass die erstern concrete, dauerhafte Güter sind, deren Nutzungen selbst wieder Güterqualität und ökonomischen Charakter aufweisen, die letztern aber, sei es nun mittelbar oder unmittelbar, Gesammtheitens von ökonomischen Gütern höherer Ordnung (complementäre Quantitäten von solchen) darstellen, deren Nutzung zwar gleichfalls den ökonomischen Charakter hat und desshalb Einkommen gewährt, deren Productivität indess wesentlich anderer Natur ist, als jene der obigen Vermögensobjecte. Auf das sprachwidrige Zusammenfassen der beiden obigen Gruppen von Einkommensquellen unter dem Begriff des Capitals lassen sich fast sämmtliche Schwierigkeiten zurückführen, welche aus der Lehre vom Capital für die Theorie entstanden sind.—Der Umstand, dass unter entwickelten Verkehrsverhältnissen Capitalien sehr häufig in der bequemen Form von Geldsummen und auch sonst der Regel nach in Gelde geschätzt den Capitalbedürftigen zur Benützung dargeboten werden, hat zur Folge gehabt, dass im gemeinen Leben unter Capitalien der Regel nach Geldsummen verstanden werden. Dass der Begriff des Capitals hiebei viel zu eng aufgefasst und eine besondere Species des letztern zum Typus desselben überhaupt erhoben wird, ist einleuchtend. In den entgegengesetzten Fehler verfallen dagegen jene, welche die Geldcapitalien nicht als wahre Capitalien, sondern blos als Repräsentanten von solchen ansehen. Die Ansicht der erstern ist jener der Mercantilisten analog, welche nur im Gelde “Vermögen” sahen, die letztere jener mancher zu weit gehenden Gegner des Mercantilismus, welche in Geldsummen überhaupt keine wahren Vermögensobjecte erkennen. (Siehe von Neuern namentlich: Chevalier, Cours d’econ. polit, III, p. 380, und Carey: Socialwissenschaft, XXXII., §. 3.). In Wahrheit ist das Geldcapital nur eine bequeme, dem Zwecke des Capitals unter entwickelten Verkehrsverhältnissen besonders entsprechende Form desselben (Vgl. H. Brocher in Hildebr. Jahrbüch, VII, S. 33 ff.). Sehr schön betont dies Knies (Die politische Oekonomie, 1853, S. 87) vom historischen Standpunkte aus: “Wir finden bei allen einzelnen Nationen insofern eine Analogie der Entwickelung, als überall das Capital seine wirthschaftliche Kraft erst nach der Einführung und der verbreiteteren Anwendung des Metallgeldes stärker entwickeln, seine ausgedehntere Macht erst auf den höheren Culturstufen entfalten konnte.” Das Geld erleichtert demnach allerdings die Uebertragung von Capitalien aus einer Hand in die andere, insbesondere auch den Verkehr mit Capitalnutzungen und den Umsatz des Capitals in jede beliebige Form (die beliebige Benützung derselben), dem Begriffs des Capitals ist jedoch jener des Geldes vollständig fremd. (Vgl. Dühring: Zur Kritik des Capitalbegriffes “Hildebrand’s Jahrbücher, V, S. 318 ff., und Kleinwächter: “Beitrag zur Lehre vom Capitale,” ibid. IX., 369 ff.)

[]Wenn von einigen Nationalökonomen die Zinszahlung als eine Entschädigung für die Enthaltsamkeit des Capitalbesitzers hingestellt wird, so ist dagegen zu bemerken, dass die Enthaltsamkeit einer Person an und für sich nicht die Güterqualität und demnach auch nicht Werth für uns erlangen kann. Auch entstcht das Capital durchaus nicht in allen Fällen durch Enthaltsamkeit, sondern in vielen Fällen (z. B. überall dort, wo bisher nicht-ökonomische Güter höherer Ordnung durch den wachsenden Bedarf der Gesellschaft den ökonomischen Charakter erlangen) durch blosse Occupation. Die Zinszahlung ist demnach nicht als Entschädigung des Capitalbesitzers für seine Enthaltsamkeit zu betrachten, sondern nichts anderes, als der Eintausch eines ökonomischen Gutes (der Capitalbenützung) gegen ein anderes, (z. B. gegen Geld). Allerdings verfällt Carey (Socialwissenschaft, XXXIX, §.6) in den entgegengesetzten Irrthum, wenn er der Sparsamkeit eine der Capitalerzeugung geradezu feindliche Tendenz zuschreibt.

[∗∗]Als Güter höherer Ordnung sind nicht nur die technischen Productionsmittel zu betrachten, sondern überhaupt alle Güter, welche erst durch die Verbindung mit andern Gütern höherer Ordnung der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zugeführt werden. Die Waaren, welche der Grosshändler nur mit Aufwendung von Capitalnutzungen, Frachten und verschiedenen specifischen Arbeitsleistungen in die Hände der Detailhändler gelangen lassen kann, sind als Güter höherer Ordnung zu betrachten, und eben so die Waaren, welche sich in den Händen des Krämers befinden. Selbst der Speculant fügt den Objecten seiner Speculation zum mindesten seine Unternehmerthätigkeit und Capitalnutzungen hinzu, nicht selten auch Conservirungsarbeiten, Magazinsbenutzungen u. dgl. m.

[]Vgl. Hasner: System d. pol. Oekonomie. 1860, I., S. 29.

[∗∗]Wer über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügt, verfügt dadurch nicht sofort und unmittelbar über die erstern, sondern erst nach Ablauf eines durch die Natur des Productionsprocesses bedingten, bald längern, bald kürzern Zeitraumes. Will er nun für seine Güter höherer Ordnung sofort die entsprechenden Güter niederer Ordnung, oder was unter entwickelten Verkehrsverhältnissen dasselbe ist, die entsprechende Geldsumme, austauschen, so befindet er sich allerdings in einer ähnlichen Lage, wie derjenige, welcher über eine Summe in einem kommenden Zeitpunkte (z.B. nach 6 Monaten) verfügt und dieselbe sich sofort verfügbar machen will. Ist die Absicht des Besitzers von Gütern höherer Ordnung wohl darauf gerichtet, dieselben an eine dritte Person zu übertragen, begnügt er sich aber damit, dass ihm das Entgelt erst nach Beendigung des Productionsprocesses geleistet werde, so entfällt naturgemäss dies “Escomptiren” und wir können denn auch in der That beobachten, dass der Preis von Gütern, welche auf Credit gegeben werden, (ganz abgesehen von der Gefahrprämie,) um so höher ist, je ferner der vereinbarte Zahlungstermin liegt. In dem Obigen liegt aber auch zugleich die Erklärung der grossen Förderung der productiven Thätigkeit eines Volkes durch den Credit. In der weitaus grössern Mehrzahl von Fällen bestehen Creditgeschäfte in der Hingabe von Gütern höherer Ordnung an diejenigen, welche dieselben zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung verarbeiten. Durch den Credit wird die Production, oder doch der umfangreichere Betrieb, sehr oft erst ermöglicht, und daher die verderbliche Stockung und Beschränkung der productiven Thätigkeit eines Volkes, wenn der Credit desselben plötzlich versiegt.

[]Je länger der Zeitraum ist, welchen eine Production in Anspruch nimmt, um so höher ist allerdings unter sonst gleichen Umständen die Productivität derselben, um so grösser aber auch der Werth der Capitalbenützung, so zwar, dass sich der Werth von Gütern höherer Ordnung, welche für Productionen von sehr verschiedener Daner in Gebrauch gezogen werden können und uns je nach unserer Wahl Genussmittel von verschiedenem Werthe in verschiedenen Zeiträumen sichern, mit Rücksicht auf die Gegenwart ins Gleichgewicht stellt.

[∗∗]Es ist bereits mehrfach die Frage aufgeworfen worden, welche Functionen zur Unternehmerthätigkeit gehören. Hier ist nun zunächst im Auge zu behalten, dass zu den Gütern höherer Ordnung, über welche ein Unternehmer zum Zwecke einer bestimmten Production verfügt, nicht selten auch seine eigenen technischen Arbeitsleistungen gehören, die er in einem solchen Falle denn auch gleich jenen anderer Personen ihrer Bestimmung zuführt. Der Journaleigenthümer ist demnach nicht selten zugleich Mitarbeiter seines Journales, der Gewerbeunternehmer zugleich Arbeiter. Unternehmer sind beide jedoch nicht durch ihre technische Mitwirkung beim Productionsprocesse, sondern dadurch, dass sie Güter höherer Ordnung durch ihr wirthschaftliches Calcül und schliesslich durch einen Willensact einem bestimmten Productionszwecke zuführen. Die Unternehmerthätigkeit umfasst a) die Information über die wirthschaftliche Sachlage, b) die sämmtlichen Berechnungen, welche ein Productionsprocess, soll er anders ein ökonomischer sein, zu seiner Voraussetzung hat, oder mit andern Worten das wirthschaftliche Calcül, c) den Willensact, durch welchen Güter höherer Ordnung (unter entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo der Regel nach jedes ökonomische Gut gegen andere umgesetzt werden kann, Güter überhaupt) einer bestimmten Production gewidmet werden, und endlich d) die Ueberwachung der möglichst ökonomischen Durchführung des Productionsplanes. Die hier dargelegte Unternehmerthätigkeit pflegt bei geringfügigen Unternehmungen nur einen sehr unbeträchtlichen Theil der Zeit des Unternehmers in Anspruch zu nehmen, während bei grossen Unternehmungen nicht nur der Unternehmer selbst, sondern nicht selten auch noch einige Gehilfen von derselben vollauf in Anspruch genommen werden. Wie gross aber auch immer die Thätigkeit dieser letztern sein mag, immer lassen sich in jener des Unternehmers die vier obigen Elemente beobachten, selbst dann noch, wenn dieselbe sich schliesslich und endlich auf die Widmung von Vermögenstheilen zu gewissen, nur der Gattung nach bestimmten Productionszwecken, auf die Auswahl von Personen und die Controle beschränkt, (z. B. bei Actiengesellschaften.) Nicht einverstanden kann ich mich, nach dem Gesagten, mit Mangoldt erklären, welcher (Die Lehre vom Unternehmergewinn, 1855, S. 36 ff) “die Uebernahme der Gefahr” bei einer Production als das wesentliche an der Unternehmung bezeichnet, während die “Gefahr” doch nur etwas accidentielles ist und der Verlustdie Gewinn-Chance gegenübersteht.

[]Der Umstand, dass der Preis der Bodennutzungen, der Capitalnutzungen und der Arbeitsleistungen, oder mit andern Worten: Bodenrente, Capitalzins und Arbeitslohn, wie wir in der Folge sehen werden, nicht ohne die grössten Gewaltsamkeiten auf Arbeitsquantitäten, beziehungsweise auf Productionskosten zurückgeführt werden können, hat die Vertreter der diesbezüglichen Theorien in die Nothwendigkeit versetzt, für die obigen drei Güterarten Principien der Preisbildung aufzustellen, welche von den für die übrigen Güter geltenden Grundsätzen vollständig abweichen. Nun haben wir in dem Vorangehenden dargethan, dass alle Werth erscheinungen, hinsichtlich welcher Güter sie auch immer zu Tage treten, derselben Natur sind, denselben Ursprung haben und der Werth auch rücksichtlich seines Masses in allen Fällen nach den gleichen Principion sich regelt. Da nun, wie wir in den beiden nächsten Capiteln sehen werden, der Preis der Güter eine Folge ihres Werthes für die wirthschaftenden Menschen ist und auch die Grösse des erstern unter allen Umständen in jener des letztern ihr massgebendes Princip findet, so ist zugleich klar, dass auch die Bodenrente, der Capitalzins und der Arbeitslohn sich nach den gleichen allgemeinen Grundsätzen regeln. In dem Obigen befassen wir uns indess lediglich mit dem Werthe der Bodennutzungen, der Capitalnutzungen und der Arbeitsleistungen, und werden erst dann auf Grundlage der hier gewonnenen Resultate die Grundsätze aufstellen, nach welchen sich der Preis der obigen Güter regelt, wenn wir die allgemeine Theorie des Preises überhaupt dargelegt haben werden.

Zu den seltsamsten wissenschaftlichen Streitfragen gehört jedenfalls auch die, ob die Bodenrente, beziehungsweise der Capitalzins, vom moralischen Standpunkte aus berechtigt, oder “unmoralisch” seien. Ich glaube nämlich, dass unsere Wissenschaft unter Anderem wohl auch die Ursachen zu erforschen habe. warum, und unter welchen Voranssetzungen die Bodennutzungen, beziehungsweise die Capitalnutzungen. für uns Güter sind, den ökonomischen Charakter aufweisen, Werth erlangen und endlich im Güterverkehre erscheinen. also für dieselben Quantitäten anderer ökonomischer Güter (Preise) erlangt werden können—die Frage nach dem rechtlichen oder moralischen Charakter dieser Thatsachen aber ausserhalb der Sphäre unserer Wissenschaft liegt. Wo immer die Boden- und Capitalnutzungen Preise haben, überall dort ist dies die Folge ihres Werthes; dieser letztere ist aber nichts willkürliches (S. 85), sondern die nothwendige Consequenz ihres ökonomischen Charakters; die Preise der obigen Güter (die Bodenrente und der Capitalzins) sind demnach das nothwendige Product der ökonomischen Sachlage, unter welcher sie entstehen und werden dieselben um so sicherer entrichtet, je ausgebildeter der Rechtszustand eines Volkes und je geläuterter dessen öffentliche Moral ist. Wohl mag es für den Menschenfreund betrübend erscheinen, dass die Verfügung über ein Grundstück oder ein Capital innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dem Besitzer nicht selten ein höheres Einkommen gewährt, als die angestrengteste Thätigkeit dem Arbeiter innerhalb desselben Zeitraumes. Der Grund hievon ist indess kein unmoralischer, sondern liegt darin, dass in den obigen Fällen eben von der Nutzung jenes Grundstückes, beziehungsweise jenes Capitals, die Befriedigung wichtigerer menschlicher Bedürfnisse abhängig sind, als von den in Rede stehenden Arbeitsleistungen. Die Agitation jener, welche einen grösseren Antheil der einer Gesellschaft verfügbaren Genussmittel den Arbeitern zugewendet sehen möchten, als dies gegenwärtig der Fall ist, verlangen demnach, so weit dies Begehren nicht Hand in Hand mit einer tüchtigeren Ausbildung des Arbeiterstandes geht, oder sich auf eine freiere Entfaltung der Concurrenzverhältnisse beschränkt, nichts anderes, als eine Entlohnung der Arbeit über ihren Werth, das ist Entlohnung der Arbeiter nicht so sehr nach dem, was ihre Leistungen der Gesellschaft werth sind, als vielmehr nach dem Massstabe einer würdigeren Existenz derselben, einer möglichst gleichen Vertheilung der Genussmittel und Mühseligkeiten des Lebens. Die Lösung der Frage auf dieser Grundlage hat nun aber allerdings eine völlige Umgestaltung unserer socialen Verhältnisse zur Voraussetzung. (Vgl. Schütz Tübing. Ztsch., 1855., S. 171 ff.)

[]Canard: Principes d’econ. polit., 1801, S. 5 ff.; Carey: Principles of Soc. Sc. XLII §. 1; Bastiat: Harmonies écon., Chap. 9; Max Wirth: Grundzüge d. Nationalök., 1861. S. 347 ff.; Rösler: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, 1864, §. 100.

[∗∗]Aus dem Obigen ergibt sich zugleich, dass wir überall dort, wo wir von Bodennutzungen sprechen, darunter die zeitlich gemessenen Nutzungen von Grundstücken verstehen, wie sie in der Wirthschaft der Menschen thatsächlich vorkommen und nicht die Benützung “ursprünglicher Kräfte,” denn nur die erstern sind Gegenstände der menschlichen Wirthschaft, die letztern im concreten Falle lediglich Gegenstand einer zumeist noch sehr aussichtslosen historischen Untersuchung und für die wirthschaftenden Menschen irrelevant. Ob der Boden, den ein Landwirth für ein Jahr, oder für eine Reihe von Jahren pachtet, seine Fruchtbarkeit aus Capitalanfwendungen aller Art herleitet, oder von vornherein fruchtbar war, kümmert diesen wenig und hat keinen Einfluss auf den Preis, den er für die Bodenbenützung bezahlt und der Käufer eines Grundstückes bringt bei seinem Calcül wohl die “Zukunft,” nicht aber die “Vergangnheit” des Grundstückes in Rechnung.

[]Ricardo: Principles of P. E., Chap. 2 und 33.

[∗∗]Vgl. Rodhertus: Sociale Briefe au v. Kirchmann, 3. Br., 1851, S. 9 ff.

[]Wenn Rodbertus (Sociale Briefe an v. Kirchmann, 3. Brief, S. 41 ff.) zum Schlusse gelangt, dass die Capitalbesitzer und Grundeigenthümer in Folge unserer socialen Einrichtungen in der Lage sind, den Arbeitern einen Theil des Arbeitsproductes zu entziehen und solcherart, ohne zu arbeiten, “mitleben” können, so beruht dies auf der irrigen Voraussetzung, dass das ganze Ergebniss eines Productionsprocesses als Arbeitsproduct zu betrachten sei. Die Arbeitsleistungen sind lediglich ein Element des obigen Processes und auch nicht in höherem Masse ökonomische Güter, als die übrigen Elemente der Production und insbesondere die Boden- und Capitalnutzungen. Die Capital- und Grundbesitzer leben demnach auch nicht von dem, was sie den Arbeitern entziehen, sondern von ihren Capital- und Bodennutzungen, welche für Individuum und Gesellschaft ebenso wohl Werth haben, als die Arbeitsleistungen.

[]Der Werth der Grundstücke richtet sich nach dem voraussichtlichen Werthe der Bodennutzungen, nicht umgekehrt dieser letztere nach dem erstern. Der Werth der Grundstücke ist nichts anderes, als der voraussichtliche Werth der Gesammtheit der Bodennntzungen zurückbezogen auf die Gegenwart. Je höher der voraussichtliche Werth der Bodennutzungen und je geringer der Werth der Capitalnutzungen, um so höher somit der Werth der Grundstücke. Wir werden in der Folge sehen, dass der Werth der Güter die Grundlage der Preise derselben ist. Wenn in Zeiten des wirthschaftlichen Aufschwunges eines Volkes regelmässig die Erscheinung zu Tage tritt, dass der Preis der Grundstücke in rascher Progression wächst, so hat dies seinen Grund einerseits in dem Steigen der Bodenrente und andererseits in dem Sinken des Zinsfusses.

[]Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen verbunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vortheile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird. Arbeiten dieser Art können desshalb- für die Gesellschaft nicht leicht den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfnissbefriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modificirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehmlichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegenheit genug zur lohnenden Arbeit vorhanden ist.—Zu den Arbeitsleistungen ist entschieden auch die Unternehmerthätigkeit zu rechnen. Auch sie ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches Werth für die wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Verfügung über Capitalnutzungen zur nothwendigen Voraussetzung, indem dieselben sonst nicht wirksam werden können. Dieser letztere Umstand besehränkt die einem Volke verfügbare Unternehmerthätigkeit im Allgemeinen und insbesondere jene, welche nur unter der Voraussetzung wirksam werden kann, dass den bezüglichen wirthschaftenden Individuen Nutzungen grosser Capitalien verfügbar sind, auf verhältnissmässig sehr geringe Quantitäten.

[]In Berlin kann keine Weissnähterin sich mit ihrer Hände Arbeit bei 15stündigem täglichem Nähen dasjenige verdienen, was sie zu ihrem Leben braucht; Nahrung, Wohnung und Holz vermag ihre Einnahme zu decken, aber die Kleidung kann sie sich auch bei dem angestrengtesten Fleisse nicht verdienen. (Vgl. Carnap in der deutschen Vierteljahrschrift 1868, II. Abth., S. 165.) Ein Aehnliches ist auch in den meisten der übrigen Grossstädte zu beobachten.

[∗∗]Die Lebensweise der Arbeiter ist durch ihr Einkommen bedingt, nicht aber das Einkommen durch ihre Lebensweise, obzwar dies letztere in einer sonderbaren Verwschslung von Ursache und Wirkung allerdings oft behauptet wurde.

[]Eine besondere Eigenthümlichkeit trifft bei der Preisbildung der Capitalnutzungen, wie wir in der Folge sehen werden, insofern zu Tage, als dieselben in den meisten Fällen nicht veräussert werden können, ohne dass die betreffenden Capitalien selbst in das Eigenthum der Ersteher der Capitalnutzungen übergeben werden, ein Umstand, welcher eine Gefahr fur den Capitalbesitzer in sich schliesst, für welche derselbe durch eine Prämie entschädigt werden muss.