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Front Page Titles (by Subject) §. 1.: Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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§. 1.: Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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§. 1.Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes.Wenn der Bedarf an einem Gute innerhalb eines Zeitraumes, auf welchen sich die vorsorgliche Thätigkeit der Menschen erstreckt, grösser ist, als die ihnen für diesen Zeitraum verfügbare Quantität desselben, so empfinden die Menschen in dem Streben, ihre Bedürfnisse so vollständig zu befriedigen, als dies bei der gegebenen Sachlage möglich ist, rücksichtlich des in Rede stehenden Gutes den Antrieb zu der von uns oben dargelegten Thätigkeit, welche wir ihre Wirthschaft nannten. Die Erkenntniss des obigen Verhältnisses fördert indess noch eine andere Erscheinung zu Tage, deren tieferes Verständniss von massgebender Wichtigkeit für unsere Wissenschaft ist—wir meinen den Güterwerth. Ist nämlich der Bedarf an einem Gute grösser, als die verfügbare Quantität desselben, so steht zugleich fest, dass, nachdem ein Theil der bezüglichen Bedürfnisse ohnehin wird unbefriedigt bleiben müssen, die verfügbare Quantität des in Rede stehenden Gutes um keine irgendwie practisch beachtenswerthe Theilquantität verringert werden kann, ohne dass hiedurch irgend ein Bedürfniss, für welches bis dahin vorgesorgt war, nicht, oder doch nur minder vollständig befriedigt werden könnte, als dies ohne den Eintritt der obigen Eventualität der Fall sein würde. Bei allen Gütern, welche in dem obigen Quantitäten-Verhältnisse stehen, ist demnach von der Verfügung über jede concrete, practisch noch beachtenswerthe Quantität derselben die Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses abhängig. Werden sich nun die wirthschaftenden Menschen dieses Umstandes bewusst, erkennen sie nämlich, dass von der Verfügung über jede Theilquantität der in Rede stehenden Güter, beziehungsweise von jedem concreten, in dem obigen Quantitäten-Verhältnisse stehenden Gute, die Befriedigung eines ihrer Bedürfnisse, oder doch die grössere oder geringere Vollständigkeit derselben abhängig ist, so gewinnen diese Güter für sie jene Bedeutung, die wir den Werth nennen, und es ist somit der Werth die Bedeutung, welche concrete Güter oder Güterquantitäten für uns dadurch erlangen, dass wir in der Befriedigung unserer Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig zu sein uns bewusst sind∗ . Es entspringt demnach jene Lebenserscheinung, die wir den Güterwerth nennen, aus derselben Quelle, wie der ökonomische Charakter der Güter, das ist aus dem oben dargelegten Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge∗ . Der Unterschied zwischen beiden Erscheinungen liegt aber darin, dass die Erkenntniss jenes Quantitäten-Verhältnisses einerseits unsere vorsorgliche Thätigkeit auregt, und somit die Güter, welche in diesem letzten stehen, Gegenstände unserer Wirthschaft, das ist ökonomische Güter werden, andererseits aber die Erkenntniss desselben Verhältnisses uns auch die Bedeutung zum Bewusstsein führt, welche die Verfügung über jede concrete∗ Theilquantität der uns verfügbaren Gütermenge für unser Leben, beziehungsweise für unsere Wohlfahrt hat, und die im obigen Verhältnisse stehenden Güter demnach für uns Werth erlangen∗∗ . Es ist desshalb aber auch klar, warum nur die ökonomischen Güter für uns Werth haben, während diejenigen Güter, welche in dem den nicht ökonomischen Charakter der Güter begründenden Quantitätenverhältnisse stehen, gar keinen Werth für uns erlangen können. Das Verhältniss, welches den nicht ökonomischen Charakter der Güter begründet, besteht darin, dass der Bedarf an den betreffenden Gütern geringer ist, als die verfügbare Quantität. Es giebt somit immer Theilquantitäten der nicht ökonomischen Güter, welchen kein zu befriedigendes menschliches Bedürfniss gegenübersteht und welche demnach ihre Güterqualität einbüssen können, ohne dass dadurch die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse irgendwie gefährdet würde. Es hängt somit von unserer Verfügung über concrete Güter, die keinen ökonomischen Charakter haben, keine Bedürfnissbefriedigung ab, und so kommt es, dass concrete Quantitäten der im obigen Verhältnisse stehenden, das ist der nicht ökonomischen Güter, auch keinen Werth für uns haben. Wenn der Bewohner eines Urwaldes über einige hunderttausend Baumstämme verfügt, während er doch nur etwa zwanzig Baumstämme jährlich zur vollen Deckung seines Holzbedarfes benöthigt, so wird er sich in der Befriedigung seiner Bedürfnisse keineswegs geschädigt erachten, wenn durch einen Waldbrand etwa tausend dieser Baumstämme zu Grunde gehen würden, insolange er eben mit dem Reste derselben seine Bedürfnisse so vollständig, wie früher, zu befriedigen in der Lage ist. Von der Verfügung über einen einzelnen Baumstamm hängt demnach unter solchen Verhältnissen die Befriedigung keines seiner Bedürfnisse ab und hat ein solcher für ihn desshalb auch keinen Werth. Würden sich dagegen im Urwalde auch zehn wilde Obstbäume befinden, deren Früchte das obige Subject geniesst, und wäre das Verhältniss ein solches, dass die ihm verfügbare Menge von Baumfrüchten nicht grösser wäre, als sein Bedarf an diesem Gute, so könnte allerdings kein einzelner dieser letztern Bäume zu Grunde gehen, ohne dass er in Folge dieses Umstandes Hunger leiden, oder sein Bedürfniss nach Baumfrüchten doch nur minder vollständig, als bis dahin, befriedigen könnte, und jeder einzelne dieser Obstbäume hätte desshalb für ihn Werth. Wenn die Bewohner eines Dorfes täglich tausend Eimer Wasser benöthigen, um ihren Bedarf an diesem Gute vollständig zu decken, und über einen Bach verfügen, der täglich hunderttausend Eimer Wasser führt, so hat für dieselben eine concrete Theilquantität dieses Wassers, z. B. ein Eimer, keinen Werth, weil sie ihr Bedürfniss nach Wasser auch dann noch ebenso vollständig befriedigen können, wenn diese Theilquantität ihrer Verfügung entzogen, oder dieselbe überhaupt ihre Güterqualität einbüssen würde. Ja, sie werden täglich viele tausend Eimer dieses Gutes dem Meere zufliessen lassen, ohne um dessentwillen in der Befriedigung ihres Bedürfnisses nach Wasser irgendwie geschädigt zu werden. Es wird demnach, so lange das den nicht ökonomischen Charakter des Wassers begründende Verhältniss erhalten bleibt, die Befriedigung keines ihrer Bedürfnisse von der Verfügung über einen Eimer Wasser in der Weise abhängig sein, dass diese Bedürfnissbefriedigung nicht erfolgen würde, wofern sie über jenes Gut nicht verfügen könnten und dies der Grund, warum eine solche Quantität Wasser für dieselben keinen Werth hat. Würde dagegen die Quantität Wasser, welche jener Bach führt, in Folge einer aussergewöhnlichen Dürre, oder eines anderen Naturereignisses bis auf fünfhundert Eimer täglich sinken, und wäre den Bewohnern des Dorfes, von dem wir hier sprechen, keine andere Bezugsquelle von Wasser zugänglich, so zwar, dass die gesammte denselben verfügbare Quantität nicht ausreichen würde, um ihr Bedürfniss nach Wasser vollständig zu befriedigen, so würden dieselben keinen irgendwie practisch bedeutenden Theil der ihnen dann noch verfügbaren Quantität, z. B. einen Eimer, sich entgehen lassen dürfen, ohne in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse geschädigt zu sein und jeder concrete Theil dieser ihnen verfügbaren Quantität würde dann allerdings für sie Werth haben. Die nicht ökonomischen Güter haben demnach nicht nur, wie dies bisher angenommen wurde, keinen Tauschwerth, sondern überhaupt keinen Werth, und somit auch keinen Gebrauchswerth. Wir werden weiter unten, sobald wir noch einige wissenschaftliche Voraussetzungen gewonnen haben werden, das Verhältniss zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe eines weiteren darzulegen versuchen. Hier sei vorläfig nur bemerkt, dass der Tauschwerth sowohl als der Gebrauchswerth zwei dem allgemeinen Begriffe des Werthes subordinirte, also in ihrem Verhältnisse zu einander coordinirte Begriffe sind, und demnach Alles das, was wir oben vom Werthe im Allgemeinen sagten, eben sowohl vom Gebrauchswerthe als vom Tauschwerthe gilt. Wenn nun eine grosse Anzahl von Volkswirthschaftslehrern den nicht ökonomischen Gütern zwar keinen Tauschwerth, wohl aber Gebrauchswerth zuschreibt, ja einige neuere englische und französische Nationalökonomen den Begriff des Gebrauchswerthes überhaupt aus unserer Wissenschaft verbannt und an dessen Stelle den Begriff der Nützlichkeit gesetzt sehen wollen; so beruht dies auf einer Verkennung des wichtigen Unterschiedes zwischen den beiden obigen Begriffen und den ihnen zu Grunde liegenden Lebenserscheinungen. Nützlichkeit ist die Tauglichkeit eines Dinges, der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zu dienen, und demnach (und zwar die erkannte Nützlichkeit) eine allgemeine Voraussetzung der Güterqualität. Auch nicht ökonomische Güter sind nützlich, indem dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse ebenso wohl tauglich sind, als die ökonomischen, und diese Tauglichkeit muss auch bei ihnen eine von den Menschen erkannte sein, sonst könnten sie überhaupt nicht die Güterqualität erlangen. Was aber ein nicht ökonomisches Gut von einem solchen unterscheidet, welches in dem den ökonomischen Charakter begründenden Quantitätenverhältnisse steht, das ist der Umstand, dass nicht von der Verfügung über concrete Quantitäten des erstern, wohl aber von einer solchen über concrete Quantitäten des letztern die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse abhängig ist, und somit die ersteren wohl Nützlichkeit, nur die letzteren aber neben ihrer Nützlichkeit auch jene Bedeutung für uns haben, die wir Werth nennen. Allerdings hat der Irrthum, welcher der Verwechsluug von Nützlichkeit und Gebrauchswerth zu Grunde liegt, auf die practische Thätigkeit der Menschen keinen Einfluss gehabt. Vor wie nach hat kein wirthschaftendes Subject unter gewöhnlichen Verhältnissen einem Cubikfuss Luft, oder in quellenreichen Gegenden einem Schoppen Wasser Werth beigelegt, und der Practiker unterscheidet die Tauglichkeit einer Sache, zur Befriedigung eines seiner Bedürfnisse zu dienen, gar sehr von ihrem Werthe; wohl aber ist der obige Irrthum ein arges Hemmniss für die Ausbildung der allgemeineren Lehren unserer Wissenschaft geworden∗ . Der Umstand, dass ein Gut für uns Werth hat, liegt, wie wir sahen, darin, dass die Verfügung darüber für uns die Bedeutung einer Bedürfnissbefriedigung hat, da für dieselbe ohne unsere Verfügung über das Gut nicht vorgesorgt wäre. Nun mögen unsere Bedürfnisse immerhin zum Theile, wenigstens so weit es sich um ihre Entstehung handelt, auch von unserem Willen oder von unserer Gewöhnung abhängen, sind sie aber einmal vorhanden, so ist der Werth, den die Güter für uns haben, dann nichts willkürliches mehr, sondern die zwingende Folge der Erkenntniss ihrer Bedeutung für unser Leben oder unsere Wohlfahrt. Vergeblich würden wir uns demnach bemühen, ein Gut für werthlos zu halten, von dem uns bewusst ist, dass von der Verfügung über dasselbe die Befriedigung eines unserer Bedürfnisse abhängt, vergeblich würden wir uns aber auch bemühen, Gütern, von denen in unserer Bedürfnissbefriedigung nicht abhängig zu sein wir uns bewusst sind, Werth zuzuschreiben. Der Güterwerth ist demnach nichts willkürliches, sondern überall die nothwendige Folge der Erkenntniss des Menschen, dass von der Verfügung über ein Gut, oder einer Güterquantität die Aufrechterhaltung seines Lebens, seiner Wohlfahrt, oder doch eines, wenn auch noch so geringfügigen Theiles derselben abhängig ist. Was aber diese Erkenntniss anbelangt, so können die Menschen in Bezug auf den Werth der Güter ebensowohl irren, wie bei allen übrigen Objecten menschlicher Erkenntniss, und sie können demnach Dingen Werth zuschreiben, welche einen solchen der ökonomischen Sachlage nach in Wahrheit nicht haben, wofern sie nämlich irrthümlicherweise annehmen, dass von einem Gute oder einer Güterquantität die mehr oder minder vollständige Befriedigung ihrer Bedürfnisse abhängt, während dies Verhältniss in Wirklichkeit nicht vorhánden ist, und es tritt uns dann die Erscheinung des eingebildeten Werthes entgegen. Der Güterwerth ist in der Beziehung der Güter zu unseren Bedürfnissen begründet, nicht in den Gütern selbst. Mit dem Wechsel dieses Verhältnisses muss auch der Werth entstehen oder vergehen. Für die Bewohner einer Oase, welchen eine Quelle zu Gebote steht, die ihren Bedarf an Wasser vollauf deckt, wird eine bestimmte Quantitä davon an der Quelle selbst keinen Werth haben. Wenn jedoch die Quelle plötzlich durch ein Erdbeben ihren Wasserreichthum so weit einbüssen würde, dass für die Befriedigung der Bedürfnisse der Bewohner jener Oase nicht mehr vollständig vorgesorgt wäre, so zwar, dass die Befriedigung eines jeden concreten Bedürfnisses von der Verfügung über eine bestimmte Quantität abhängig würde, so würde eine solche auch sofort für jeden Bewohner Werth erlangen. Dieser Werth würde aber sogleich schwinden, sobald das alte Verhältniss wieder platzgreifen und die Quelle wieder ihren alten Wasserreichthum zurückerlangen würde. Ein Aehnliches würde stattfinden, wenn die Bewohnerzahl der Oase sich derart vermehren würde, dass das Wasser der Quelle nicht mehr zur Befriedigung aller Bedürfnisse ausreichen würde. Ein solcher Wechsel, herbeigeführt durch die vermehrte Zahl der Consumenten, könnte sogar mit einer gewissen Regelmässigkeit, und zwar zu solchen Zeiten stattfinden, wo die Oase von zahl reichen Karawanen besucht wäre. Der Werth ist demnach nichts den Gütern Anhaftendes. keine Eigenschaft derselben, eben so wenig aber auch ein selbstständiges, für sich bestehendes Ding. Derselbe ist ein Urtheil, welches die wirthschaftenden Menschen uber die Bedeutung der in ihrer Verfügung befindlichen Güter für die Aufrechthaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt fällen, und demnach ausserhalb des Bewusstseins derselben nicht vorhanden. Es ist demnach auch durchaus irrig, wenn ein Gut, welches für die wirthschaftenden Subjecte Werth hat, ein “Werth” genannt wird, oder aber die Volkswirthe gar von “Werthen”, gleichwie von selbstständigen realen Dingen sprechen, und der Werth solcherart objectivirt wird. Denn das, was objectiv besteht, sind doch immer nu die Dinge, beziehungsweise die Quantitäten derselben, und ihr Werth ist etwas von denselben wesentlich verschiedenes, ein Urtheil nämlich, welches sich die wirthschaftenden Individuen über die Bedeutung bilden, welche die Verfügung über dieselben für die Aufrechterhaltung ihres Lebens, beziehungsweise ihrer Wohlfahrt hat. Es hat aber die Objectivirung des seiner Natur nach durchaus subjectiven Güterwerthes gleichfalls sehr viel zur Verwirrung der Grundlagen unserer Wissenschaft beigetragen. [∗]Das Bestreben, die allen Erscheinungsformen des Güterwerthes gemeinsamen Elemente festzustellen, d. i. den allgemeinen Begriff des “Werthes” zu gewinnen, findet sich bei allen neuern Deutschen, welche die Lehre vom Werthe in selbstständiger Weise bearbeitet haben. Ebenso das Bestreben, den Gebrauchswerth der Güter von der blossen Nützlichkeit zu unterscheiden. Friedländer (Theorie d. Werthes, Dorpater Univ. Progr. 1852, S. 48) definirt den Werth als “das im menschlichen Urtheil erkannte Verhältniss, wornach ein Ding Mittel für die Erfüllung eines erstrebenswerthen Zweckes sein kann” (vergl. auch Storch, Cours d’économ. polit. T. I., S. 36). Da nun das obige Verhältniss, (wofern der erstrebenzwerthe Zweck die Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses ist, oder doch mit einer solchen im Zusammenhang steht,) eben die Nützlichkeit eines Dinges begründet, so ist die obige Definition gleichbedentend mit jener, wornach der Güterwerth als die anerkannte Zweck-Tauglichkeit, beziehungsweise als die anerkannte Nützlichkeit eines Dinges aufgefasst wird. Es ist diese letztere aber eine allgemeine Voraussetzung der Güterqualität und demnach die Definition Friedländer’s, abgesehen davon, dass sie das Wesen des Werthes nicht berührt, auch zu weit. In der That kommt derselbe (S. 50) zum Schlusse, dass die nicht ökonomischen Güter eben so wohl Objecte der Werthschätzung der Menschen sind, als die ökonomischen. Knies (Lehre vom Werth, Tübing, Zeitschr, 1855, S. 423) erkennt in dem Werthe, gleich wie viele seiner Vorgänger, den Grad der Brauchbarkeit eines Gutes für menschliche Zwecke, (vgl. noch die ältern Auflagen von Roscher’s System I., §. 4,) eine Ansicht, welcher ich jedoch um dessentwillen nicht folgen kann, weil der Werth wohl eine Grösse ist, welche gemessen werden kann, das Mass desselben aber eben so wenig zu seinem Wesen gehört, als zu jenem des Raumes, oder der Zeit. In der That fühlt Knies auch die Schwierigkeiten, zu welchen diese Auffassung vom Werthe in ihren weitern Consequenzen führt, denn er erkennt auch die Begriffsbestimmung des Werthes als Branch-barkeit, Nützlichkeit, Güterqualität selbst an und bemerkt “die Werththeorie sei an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Bedeutungen des Wortes “Werth” aufgebant,” gelangt demnach zu keinem einheitlichen Principe.—Schäffie geht (Tübing, Universitätssehrft. 1862, Abth. 5, S. 10.) von der Ansicht aus, “eine potentielle oder actuelle vom Menschen mit bewusstem Wollen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersönlichen Aussendingen sei stets erforderlich, wenn von Wirthschaften und von wirthschaftlichen Gütern solle die Rede sein können. Diese Beziehung lasse sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes, als von Seite des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objective sei sie die Brauchbarkeit, subjectiv der Werth des Gutes, Brauchbarkeit (Nützlichkeit) sei die Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke zu dienen. Werth aber sei die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit habe.” Auch diese Begriffsbestimmung des Werthes ist indess, wie Schäffie dadurch, dass er in seinen spätern Schriften, (Das gesellschaftliche System, 1867, S. 6,) den Werth als “die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringenden Opfer” definirt, selbst andeutet, entschieden zu weit, denn auch die nicht ökonomischen Güter haben Brauchbarkeit und stehen in dem obigen Verhältnisse zum Zweckbewusstsein der Menschen, ohne doch Werth aufzuweisen. Durch Schäffie’s ältere Begriffsbestimmung wird demnach der Werth nicht auf die ökonomischen Güter beschränkt, obzwar der schar fsinnige Forscher, (Tübinger Universitatsschr. 1862, a. a. O. S. 11,) sich sehr genan des Umstandes bewusst ist, dass bei den nicht ökonomischen Gütern die Wertherscheinung nicht zu Tage treten könne. Die neuere Definition Schäffie’s ist dagegen entschieden zu enge, denn nichts ist sicherer, als dass es zahlreiche ökonomische Güter gibt, welche ohne die geringsten dafür zu bringenden Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (z. B. Angesch wemmtes Land etc.), andere, welche durch ökonomische Opfer nicht erlangt werden können (z. B. Naturanlagen). Ein wichtiges Moment der tiefern Einsicht in das Wesen des Werthes wird aber hier bereits in das vollste Licht gestellt: Nicht die objective Tauglichkeit an sich (Tübing, Universitätsschr. S. 11), auch nicht der Grad der Brauchbarkeit (ibid, S. 31), sondern die Bedeutung des Gutes für das wirthschaftende Subject macht nach Schäffie das Wesen des Güterwerthes aus.—Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffasung des Werthes fördert auch Rösler (Theorie des Werthes, Hildeb. Jahrbücher 1868, IX., S. 272 ff. 406 ff.) zu Tage. Derselbe kommt zum Schlusse, “dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth unrichtig sei, und mit dem Moment des nützlichen Gebrauches der Dinge der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass vielmehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögensqualität der Dinge bezeichne und durch Realisirung der Vermögensrechtsordnung zur concreten Erscheinunggelange.” Der eigenthümliche Standpunkt Rösler’s ist aus dem Obigen ersichtlich und zugleich der Fortschritt, welcher in seiner Auffassung liegt, indem er den Kreis der Werthobjecte richtig begränzt und die Nützlickeit vom Werthe der Güter streng scheidet. Nicht einverstanden kann ich mich dagegen damit erklären, dass Rösler die Vermögensqualität eines Gutes, welche eben so wohl die Folge des oben dargelegten Quantitätenverhältnisses, als der Werth ist, zum Principe des letztern macht; auch scheint mir bedenklich, dass Rösler den Begriff der Vermögensqualität der Jurisprudenz entlehnt. (S.295, 302 ff. vgl. auch Ch. Schlözer Anfangsg. I. §. 15). Der Werth der Güter ist, gleichwie der ökonomische Charakter derselben, unabhängig von der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Erscheinung, unabhängig auch von der Rechtsordnung, ja von dem Bestande der Gesellschaft. Er ist auch in der isolirten Wirthschaft zu beobachten und kann demnach nicht in der Rechtsordnung wurzeln. Von ältern Versuchen, den allgemeinen Begriff des Werthes festzustellen, seien hier jene Montanari’s, † 1687, (della Moneta III, S. 43, p. a. der ed. Custodi), Turgot’s (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., ed. Daire), Condillac’s (Le commerce et le gouvernement 1776, S. 151 ff., ed. Daire), Garnier’s (S. 5 der Vorrede zu seiner Uebersetzung A. Smith’s), Storch’s (Cours d’économ: polit. 1815, I, S. 56 ff.) erwähnt. Zumal ist es Condillac, dessen Begriffsbestimmung des Werthes keine geringe Aehnlichkeit mit einzelnen neuern Entwickelungen dieser Lehre in Deutschland hat. [∗]Mit den Versuchen, den Unterschied zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern darauf zurückzuführen, dass die erstern Arbeitsproducte seien, die letztern aber “freiwillige Gaben der Natur,” die erstern sich uns als Objecte des Tauschverkehres darstellen, die letztern aber nicht, haben wir uns in dem vorigen Capitel eines weitern beschäftigt, und sind hiebei zum Resultate gelangt, dass der ökonomische Charakter der Güter von den beiden obigen Momenten unabhängig ist. Ein Gleiches gilt von dem Werthe. Derselbe ist, gleich wie der ökonomische Charakter der Güter, die Folge des mehrerwähnten Verhältnisses zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität der Güter, und die gleichen Gründe, welche dagegen sprechen, dass die ökonomischen Güter als “Arbeitsproducte”, beziehungsweise als “Verkehrsgüter” definirt werden, schliessen die diesbezüglichen Kriterien auch überall dort aus, wo es sich um die Unterscheidung der Güter handelt, welche für uns Werth haben, und jener, die keinen solchen aufweisen. [∗]Der Verwechslung von “Gebrauchswerth” und “Nützlichkeit,” beziehungsweise des erstern mit dem “Grade der Nützlichkeit” oder mit der “erkannten Nützlichkeit,” entspringt auch die Lehre vom abstracten Werthe der Güter (Siehe Rau, “Volkswirthschaftslehre,” §. 58 ff., 1863). Eine Gattung kann nützliche Eigenschaften haben, welche die concreten Güter zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse tauglich machen. der Grad der Nützlichkeit kann bei den verschiedenen Gattungen mit Rücksicht auf bestimmte Gebranclszwecke ein ungleicher sein (Buchenholz und Weidenholz für Heizzwecke u. dgl. m.); weder die Nützlichkeit der Gattung, noch aber auch der verschiedene Grad derselben bei den verschiedenen Gattungen oder Species kann indess “Werth” genannt werden. Nicht die Gattungen, sondern stets nur die concreten Güter sind den wirthschaftenden Individuen verfügbar, nur diese letztern demnach Güter und nur solche: Objecte unserer Wirthschaft und unserer Werthschätzung. [∗∗]Wie eine tiefer gehende Untersuchung der seelischen Vorgänge uns die Erkenntniss der Aussendinge lediglich als die zu unserem Bewusstsein gelangte Einwirkung der Dinge auf uns selbst, das ist in letzter Reihe als die Erkenntniss eines Zustandes unserer eigenen Person erscheinen lässt, so ist auch alle Bedeutung, welche wir den Dingen der Aussenwelt beimessen, in letzter Reihe nur ein Ausfluss jener Bedeutung, welche die Aufrechthaltung unserer Natur in ihrem Wesen und ihrer Entwickelung, das ist unser Leben und unsere Wohlfahrt für uns haben. Der Werth ist demnach nichts den Gütern Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben, sondern vielmehr lediglich jene Bedeutung, welche wir zunächst der Befriedigung unserer Bedürfnisse, beziehungsweise unserem Leben und unserer Wohlfahrt beilegen und in weiterer Folge auf die ökonomischen Güter, als die ausschliessenden Ursachen derselben, übertragen. [∗]Proudhon (Système des contradictions économiques, Ch. II, §. 1) wird durch den obigen Irrthum verleitet, einen unlösbaren Widerspruch zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe zu constatiren. |

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