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Front Page Titles (by Subject) Drittes Capitel.: Die Lehre vom Werthe. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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Drittes Capitel.: Die Lehre vom Werthe. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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Drittes Capitel.Die Lehre vom Werthe.§. 1.Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes.Wenn der Bedarf an einem Gute innerhalb eines Zeitraumes, auf welchen sich die vorsorgliche Thätigkeit der Menschen erstreckt, grösser ist, als die ihnen für diesen Zeitraum verfügbare Quantität desselben, so empfinden die Menschen in dem Streben, ihre Bedürfnisse so vollständig zu befriedigen, als dies bei der gegebenen Sachlage möglich ist, rücksichtlich des in Rede stehenden Gutes den Antrieb zu der von uns oben dargelegten Thätigkeit, welche wir ihre Wirthschaft nannten. Die Erkenntniss des obigen Verhältnisses fördert indess noch eine andere Erscheinung zu Tage, deren tieferes Verständniss von massgebender Wichtigkeit für unsere Wissenschaft ist—wir meinen den Güterwerth. Ist nämlich der Bedarf an einem Gute grösser, als die verfügbare Quantität desselben, so steht zugleich fest, dass, nachdem ein Theil der bezüglichen Bedürfnisse ohnehin wird unbefriedigt bleiben müssen, die verfügbare Quantität des in Rede stehenden Gutes um keine irgendwie practisch beachtenswerthe Theilquantität verringert werden kann, ohne dass hiedurch irgend ein Bedürfniss, für welches bis dahin vorgesorgt war, nicht, oder doch nur minder vollständig befriedigt werden könnte, als dies ohne den Eintritt der obigen Eventualität der Fall sein würde. Bei allen Gütern, welche in dem obigen Quantitäten-Verhältnisse stehen, ist demnach von der Verfügung über jede concrete, practisch noch beachtenswerthe Quantität derselben die Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses abhängig. Werden sich nun die wirthschaftenden Menschen dieses Umstandes bewusst, erkennen sie nämlich, dass von der Verfügung über jede Theilquantität der in Rede stehenden Güter, beziehungsweise von jedem concreten, in dem obigen Quantitäten-Verhältnisse stehenden Gute, die Befriedigung eines ihrer Bedürfnisse, oder doch die grössere oder geringere Vollständigkeit derselben abhängig ist, so gewinnen diese Güter für sie jene Bedeutung, die wir den Werth nennen, und es ist somit der Werth die Bedeutung, welche concrete Güter oder Güterquantitäten für uns dadurch erlangen, dass wir in der Befriedigung unserer Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig zu sein uns bewusst sind∗ . Es entspringt demnach jene Lebenserscheinung, die wir den Güterwerth nennen, aus derselben Quelle, wie der ökonomische Charakter der Güter, das ist aus dem oben dargelegten Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge∗ . Der Unterschied zwischen beiden Erscheinungen liegt aber darin, dass die Erkenntniss jenes Quantitäten-Verhältnisses einerseits unsere vorsorgliche Thätigkeit auregt, und somit die Güter, welche in diesem letzten stehen, Gegenstände unserer Wirthschaft, das ist ökonomische Güter werden, andererseits aber die Erkenntniss desselben Verhältnisses uns auch die Bedeutung zum Bewusstsein führt, welche die Verfügung über jede concrete∗ Theilquantität der uns verfügbaren Gütermenge für unser Leben, beziehungsweise für unsere Wohlfahrt hat, und die im obigen Verhältnisse stehenden Güter demnach für uns Werth erlangen∗∗ . Es ist desshalb aber auch klar, warum nur die ökonomischen Güter für uns Werth haben, während diejenigen Güter, welche in dem den nicht ökonomischen Charakter der Güter begründenden Quantitätenverhältnisse stehen, gar keinen Werth für uns erlangen können. Das Verhältniss, welches den nicht ökonomischen Charakter der Güter begründet, besteht darin, dass der Bedarf an den betreffenden Gütern geringer ist, als die verfügbare Quantität. Es giebt somit immer Theilquantitäten der nicht ökonomischen Güter, welchen kein zu befriedigendes menschliches Bedürfniss gegenübersteht und welche demnach ihre Güterqualität einbüssen können, ohne dass dadurch die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse irgendwie gefährdet würde. Es hängt somit von unserer Verfügung über concrete Güter, die keinen ökonomischen Charakter haben, keine Bedürfnissbefriedigung ab, und so kommt es, dass concrete Quantitäten der im obigen Verhältnisse stehenden, das ist der nicht ökonomischen Güter, auch keinen Werth für uns haben. Wenn der Bewohner eines Urwaldes über einige hunderttausend Baumstämme verfügt, während er doch nur etwa zwanzig Baumstämme jährlich zur vollen Deckung seines Holzbedarfes benöthigt, so wird er sich in der Befriedigung seiner Bedürfnisse keineswegs geschädigt erachten, wenn durch einen Waldbrand etwa tausend dieser Baumstämme zu Grunde gehen würden, insolange er eben mit dem Reste derselben seine Bedürfnisse so vollständig, wie früher, zu befriedigen in der Lage ist. Von der Verfügung über einen einzelnen Baumstamm hängt demnach unter solchen Verhältnissen die Befriedigung keines seiner Bedürfnisse ab und hat ein solcher für ihn desshalb auch keinen Werth. Würden sich dagegen im Urwalde auch zehn wilde Obstbäume befinden, deren Früchte das obige Subject geniesst, und wäre das Verhältniss ein solches, dass die ihm verfügbare Menge von Baumfrüchten nicht grösser wäre, als sein Bedarf an diesem Gute, so könnte allerdings kein einzelner dieser letztern Bäume zu Grunde gehen, ohne dass er in Folge dieses Umstandes Hunger leiden, oder sein Bedürfniss nach Baumfrüchten doch nur minder vollständig, als bis dahin, befriedigen könnte, und jeder einzelne dieser Obstbäume hätte desshalb für ihn Werth. Wenn die Bewohner eines Dorfes täglich tausend Eimer Wasser benöthigen, um ihren Bedarf an diesem Gute vollständig zu decken, und über einen Bach verfügen, der täglich hunderttausend Eimer Wasser führt, so hat für dieselben eine concrete Theilquantität dieses Wassers, z. B. ein Eimer, keinen Werth, weil sie ihr Bedürfniss nach Wasser auch dann noch ebenso vollständig befriedigen können, wenn diese Theilquantität ihrer Verfügung entzogen, oder dieselbe überhaupt ihre Güterqualität einbüssen würde. Ja, sie werden täglich viele tausend Eimer dieses Gutes dem Meere zufliessen lassen, ohne um dessentwillen in der Befriedigung ihres Bedürfnisses nach Wasser irgendwie geschädigt zu werden. Es wird demnach, so lange das den nicht ökonomischen Charakter des Wassers begründende Verhältniss erhalten bleibt, die Befriedigung keines ihrer Bedürfnisse von der Verfügung über einen Eimer Wasser in der Weise abhängig sein, dass diese Bedürfnissbefriedigung nicht erfolgen würde, wofern sie über jenes Gut nicht verfügen könnten und dies der Grund, warum eine solche Quantität Wasser für dieselben keinen Werth hat. Würde dagegen die Quantität Wasser, welche jener Bach führt, in Folge einer aussergewöhnlichen Dürre, oder eines anderen Naturereignisses bis auf fünfhundert Eimer täglich sinken, und wäre den Bewohnern des Dorfes, von dem wir hier sprechen, keine andere Bezugsquelle von Wasser zugänglich, so zwar, dass die gesammte denselben verfügbare Quantität nicht ausreichen würde, um ihr Bedürfniss nach Wasser vollständig zu befriedigen, so würden dieselben keinen irgendwie practisch bedeutenden Theil der ihnen dann noch verfügbaren Quantität, z. B. einen Eimer, sich entgehen lassen dürfen, ohne in der Befriedigung ihrer Bedürfnisse geschädigt zu sein und jeder concrete Theil dieser ihnen verfügbaren Quantität würde dann allerdings für sie Werth haben. Die nicht ökonomischen Güter haben demnach nicht nur, wie dies bisher angenommen wurde, keinen Tauschwerth, sondern überhaupt keinen Werth, und somit auch keinen Gebrauchswerth. Wir werden weiter unten, sobald wir noch einige wissenschaftliche Voraussetzungen gewonnen haben werden, das Verhältniss zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe eines weiteren darzulegen versuchen. Hier sei vorläfig nur bemerkt, dass der Tauschwerth sowohl als der Gebrauchswerth zwei dem allgemeinen Begriffe des Werthes subordinirte, also in ihrem Verhältnisse zu einander coordinirte Begriffe sind, und demnach Alles das, was wir oben vom Werthe im Allgemeinen sagten, eben sowohl vom Gebrauchswerthe als vom Tauschwerthe gilt. Wenn nun eine grosse Anzahl von Volkswirthschaftslehrern den nicht ökonomischen Gütern zwar keinen Tauschwerth, wohl aber Gebrauchswerth zuschreibt, ja einige neuere englische und französische Nationalökonomen den Begriff des Gebrauchswerthes überhaupt aus unserer Wissenschaft verbannt und an dessen Stelle den Begriff der Nützlichkeit gesetzt sehen wollen; so beruht dies auf einer Verkennung des wichtigen Unterschiedes zwischen den beiden obigen Begriffen und den ihnen zu Grunde liegenden Lebenserscheinungen. Nützlichkeit ist die Tauglichkeit eines Dinges, der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zu dienen, und demnach (und zwar die erkannte Nützlichkeit) eine allgemeine Voraussetzung der Güterqualität. Auch nicht ökonomische Güter sind nützlich, indem dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse ebenso wohl tauglich sind, als die ökonomischen, und diese Tauglichkeit muss auch bei ihnen eine von den Menschen erkannte sein, sonst könnten sie überhaupt nicht die Güterqualität erlangen. Was aber ein nicht ökonomisches Gut von einem solchen unterscheidet, welches in dem den ökonomischen Charakter begründenden Quantitätenverhältnisse steht, das ist der Umstand, dass nicht von der Verfügung über concrete Quantitäten des erstern, wohl aber von einer solchen über concrete Quantitäten des letztern die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse abhängig ist, und somit die ersteren wohl Nützlichkeit, nur die letzteren aber neben ihrer Nützlichkeit auch jene Bedeutung für uns haben, die wir Werth nennen. Allerdings hat der Irrthum, welcher der Verwechsluug von Nützlichkeit und Gebrauchswerth zu Grunde liegt, auf die practische Thätigkeit der Menschen keinen Einfluss gehabt. Vor wie nach hat kein wirthschaftendes Subject unter gewöhnlichen Verhältnissen einem Cubikfuss Luft, oder in quellenreichen Gegenden einem Schoppen Wasser Werth beigelegt, und der Practiker unterscheidet die Tauglichkeit einer Sache, zur Befriedigung eines seiner Bedürfnisse zu dienen, gar sehr von ihrem Werthe; wohl aber ist der obige Irrthum ein arges Hemmniss für die Ausbildung der allgemeineren Lehren unserer Wissenschaft geworden∗ . Der Umstand, dass ein Gut für uns Werth hat, liegt, wie wir sahen, darin, dass die Verfügung darüber für uns die Bedeutung einer Bedürfnissbefriedigung hat, da für dieselbe ohne unsere Verfügung über das Gut nicht vorgesorgt wäre. Nun mögen unsere Bedürfnisse immerhin zum Theile, wenigstens so weit es sich um ihre Entstehung handelt, auch von unserem Willen oder von unserer Gewöhnung abhängen, sind sie aber einmal vorhanden, so ist der Werth, den die Güter für uns haben, dann nichts willkürliches mehr, sondern die zwingende Folge der Erkenntniss ihrer Bedeutung für unser Leben oder unsere Wohlfahrt. Vergeblich würden wir uns demnach bemühen, ein Gut für werthlos zu halten, von dem uns bewusst ist, dass von der Verfügung über dasselbe die Befriedigung eines unserer Bedürfnisse abhängt, vergeblich würden wir uns aber auch bemühen, Gütern, von denen in unserer Bedürfnissbefriedigung nicht abhängig zu sein wir uns bewusst sind, Werth zuzuschreiben. Der Güterwerth ist demnach nichts willkürliches, sondern überall die nothwendige Folge der Erkenntniss des Menschen, dass von der Verfügung über ein Gut, oder einer Güterquantität die Aufrechterhaltung seines Lebens, seiner Wohlfahrt, oder doch eines, wenn auch noch so geringfügigen Theiles derselben abhängig ist. Was aber diese Erkenntniss anbelangt, so können die Menschen in Bezug auf den Werth der Güter ebensowohl irren, wie bei allen übrigen Objecten menschlicher Erkenntniss, und sie können demnach Dingen Werth zuschreiben, welche einen solchen der ökonomischen Sachlage nach in Wahrheit nicht haben, wofern sie nämlich irrthümlicherweise annehmen, dass von einem Gute oder einer Güterquantität die mehr oder minder vollständige Befriedigung ihrer Bedürfnisse abhängt, während dies Verhältniss in Wirklichkeit nicht vorhánden ist, und es tritt uns dann die Erscheinung des eingebildeten Werthes entgegen. Der Güterwerth ist in der Beziehung der Güter zu unseren Bedürfnissen begründet, nicht in den Gütern selbst. Mit dem Wechsel dieses Verhältnisses muss auch der Werth entstehen oder vergehen. Für die Bewohner einer Oase, welchen eine Quelle zu Gebote steht, die ihren Bedarf an Wasser vollauf deckt, wird eine bestimmte Quantitä davon an der Quelle selbst keinen Werth haben. Wenn jedoch die Quelle plötzlich durch ein Erdbeben ihren Wasserreichthum so weit einbüssen würde, dass für die Befriedigung der Bedürfnisse der Bewohner jener Oase nicht mehr vollständig vorgesorgt wäre, so zwar, dass die Befriedigung eines jeden concreten Bedürfnisses von der Verfügung über eine bestimmte Quantität abhängig würde, so würde eine solche auch sofort für jeden Bewohner Werth erlangen. Dieser Werth würde aber sogleich schwinden, sobald das alte Verhältniss wieder platzgreifen und die Quelle wieder ihren alten Wasserreichthum zurückerlangen würde. Ein Aehnliches würde stattfinden, wenn die Bewohnerzahl der Oase sich derart vermehren würde, dass das Wasser der Quelle nicht mehr zur Befriedigung aller Bedürfnisse ausreichen würde. Ein solcher Wechsel, herbeigeführt durch die vermehrte Zahl der Consumenten, könnte sogar mit einer gewissen Regelmässigkeit, und zwar zu solchen Zeiten stattfinden, wo die Oase von zahl reichen Karawanen besucht wäre. Der Werth ist demnach nichts den Gütern Anhaftendes. keine Eigenschaft derselben, eben so wenig aber auch ein selbstständiges, für sich bestehendes Ding. Derselbe ist ein Urtheil, welches die wirthschaftenden Menschen uber die Bedeutung der in ihrer Verfügung befindlichen Güter für die Aufrechthaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt fällen, und demnach ausserhalb des Bewusstseins derselben nicht vorhanden. Es ist demnach auch durchaus irrig, wenn ein Gut, welches für die wirthschaftenden Subjecte Werth hat, ein “Werth” genannt wird, oder aber die Volkswirthe gar von “Werthen”, gleichwie von selbstständigen realen Dingen sprechen, und der Werth solcherart objectivirt wird. Denn das, was objectiv besteht, sind doch immer nu die Dinge, beziehungsweise die Quantitäten derselben, und ihr Werth ist etwas von denselben wesentlich verschiedenes, ein Urtheil nämlich, welches sich die wirthschaftenden Individuen über die Bedeutung bilden, welche die Verfügung über dieselben für die Aufrechterhaltung ihres Lebens, beziehungsweise ihrer Wohlfahrt hat. Es hat aber die Objectivirung des seiner Natur nach durchaus subjectiven Güterwerthes gleichfalls sehr viel zur Verwirrung der Grundlagen unserer Wissenschaft beigetragen. §. 2.Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes.Wir haben bisher das Wesen und die letzten Ursachen des Werthes, somit die allem Werthe gemeinsamen Momente in den Kreis unserer Betrachtungen gezogen. Nun tritt uns aber im Leben der Werth der einzelnen Güter als eine sehr verschiedene, ja bei demselben Gute nicht selten wechselnde Grösse entgegen. Die Untersuchung über die Ursachen der Verschiedenheit des Güterwerthes und über das Mass desselben ist nun der Gegenstand, der uns in diesem Abschnitte beschäftigen wird. Der Gang unserer Untersuchung ergibt sich aber aus der nachfolgenden Betrachtung. Die Güter, die unserer Verfügung unterworfen sind, haben nicht um ihrer selbst willen für uns Werth. Wir haben vielmehr gesehen, dass zunächst nur die Befriedigung unserer Bedürfnisse für uns eine Bedeutung hat, weil unser Leben und unsere Wohlfahrt dadurch bedingt sind. Wir haben aber auch dargelegt, dass die Menschen diese Bedeutung auf die ihrer Verfügung unterworfenen Güter, wofern sie ihnen die Befriedigung von Bedürfnissen sichern, für welche ohne die Verfügung über dieselben nicht vorgesorgt sein würde, also auf die ökonomischen Güter, übertragen. In allem Güterwerth tritt uns demnach lediglich die Bedeutung entgegen, welche wir der Befriedigung unserer Bedürfnisse, also unserem Leben und unserer Wohlfahrt beimessen. Haben wir damit das Wesen des Güterwerthes erschöpfend bezeichnet, und steht es fest, dass in letzter Reihe nur die Befriedigung unserer Bedürfnisse für uns eine Bedeutung hat und aller Güterwerth lediglich eine Uebertragung dieser Bedeutung auf die wirthschaftlichen Güter ist, so kann die Verschiedenheit der Grösse des Werthes der einzelnen Güter, wie wir dieselbe im Leben zu beobachten vermögen, auch nur in der Verschiedenheit der Grösse der Bedeutung begründet sein, welche jene Bedürfnissbefriedigungen für uns haben, in Rücksicht auf welche wir von der Verfügung über diese Güter abhängig sind. Um die Verschiedenheit der Grösse des Werthes der einzelnen Güter, wie wir dieselbe im Leben zu beobachten vermögen, auf ihre letzten Ursachen zurückzuführen, wird unsere Aufgabe demnach eine doppelte sein. Wir werden zu untersuchen haben: Erstens: In wiefern die Befriedigung verschiedener concreter Bedürfnisse für die Menschen eine verschiedene Bedeutung hat? (subjectives Moment) und Zweitens: Welche concrete Bedürfnissbefriedigungen in jedem einzelnen Falle von unserer Verfügung über ein bestimmtes Gut abhängig sind? (objectives Moment). Wird sich nun bei dieser Untersuchung herausstellen, dass die einzelnen concreten Bedürfnissbefriedigungen für die Menschen eine verschiedene Bedeutung haben, und ferner, dass von unserer Verfügung über die einzelnen ökonomischen Güter Bedürfnissbefriedigungen von so verschiedener Bedeutung abhängig sind, so wird damit auch unsere obige Aufgabe gelöst, das ist, jene Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens auf ihre letzten Ursachen zurückgeführt sein, deren Erklärung wir als Problem an die Spitze dieser Untersuchung gestellt haben, wir meinen die Verschiedenheit der Grösse des Güterwerthes. Mit der Beantwortung der Frage nach den letzten Ursachen der Verschiedenheit des Güterwerthes ist aber auch die Lösung des Problems gegeben, wieso es kommt, dass der Werth der einzelnen Güter selbst ein wechselnder ist. Aller Wechsel ist nichts anderes, als eine Verschiedenheit in der Zeit und mit der Erkenntniss der letzten Ursachen der Verschiedenheit einer Kategorie von Grössen überhaupt ist demnach auch das tiefere Verständniss des Wechsels derselben gegeben. a) Verschiedenheit der Grösse der Bedeutung der einzelnen Bedürfnissbefriedigungen. (Subjectives Moment.)Was nun vorerst die Verschiedenheit der Bedeutung anbelangt, welche die einzelnen Bedürfnissbefriedigungen für uns haben, so ist es eine Thatsache der gewöhnlichsten Erfahrung, dass jene Bedürfnissbefriedigungen für die Menschen von der höchsten Bedeutung zu sein pflegen, von welchen die Erhaltung ihres Lebens abhängt, und dass das Mass der Bedeutung der übrigen Bedürfnissbefriedigungen sich für dieselben je nach dem Grade (Dauer und Intensivität) der Wohlfahrt abstuft, welche von denselben abhängig ist. Sind demnach wirthschaftende Menschen in der Lage, eine Wahl treffen zu müssen zwischen der Befriedigung eines Bedürfnisses, von welcher die Erhaltung ihres Lebens, und einer anderen, von welcher lediglich ihr grösseres oder geringeres Wohlbefinden abhängt, so pflegen sie der ersteren den Vorzug einzuräumen, und nicht minder Bedürfnissbefriedigungen, von welchen ein höherer Grad ihres Wohlbefindens, also bei gleicher Intensivität ein länger andauerndes, bei gleicher Dauer ein intensiveres Wohlbefinden abhängig ist, solchen vorziehen, bei welchen das entgegengesetzte Verhältniss obwaltet. Von der Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses, und unter unseren klimatischen Verhältnissen wohl auch von der Bekleidung unseres Körpers und der Verfügung über einen Wohnraum, hängt die Erhaltung unseres Lebens ab, während von der Verfügung über eine Carosse, ein Spielbrett u. dgl. m. lediglich ein höherer Grad unseres Wohlbefindens abhängig ist. Demgemäss können wir denn auch beobachten, dass die Menschen den Mangel an Nahrung, Bekleidung und an einem Wohnraume viel mehr fürchten, als den Mangel an einer Carosse, einem Spielbrette u. dgl. m., und der Sicherstellung der Befriedigung der ersteren Bedürfnisse eine ungleich höhere Bedeutung beimessen, als der Befriedigung jener, von welchen, wie zum Beispiel in den oben erwähnten Fällen, nur ein vorübergehender Genuss, oder erhöhter Comfort, also lediglich ein höherer Grad ihres Wohlbefindens abhängig ist. Aber auch diese letzteren Bedürfnissbefriedigungen haben eine sehr ungleiche Bedeutung für die Menschen. Weder von der Verfügung über ein bequemes Nachtlager, noch auch von jener über ein Spielbrett hängt die Erhaltung unseres Lebens ab, wohl aber trägt die Benutzung dieser Güter—allerdings in sehr ungleichem Grade—zur Erhöhung unseres Wohlbefindens bei. Eben deshalb kann aber auch kein Zweifel darüber entstehen, dass die Menschen, wenn sie die Wahl haben, entweder die Benützung eines bequemen Nachtlagers, oder die eines Spielbrettes zu entbehren, dieses letztere viel leichter entbehren, als das erstere. Haben wir solcherart gesehen, dass die Bedeutung, welche die verschiedenen Bedürfnissbefriedigungen für die Menschen haben, eine sehr ungleiche ist, indem es Bedürfnissbefriedigungen gibt, welche für dieselben die volle Bedeutung der Erhaltung ihres Lebens haben, andere, von denen ihre Wohlfahrt im höheren, noch andere, von denen sie in geringerem Masse bedingt ist und so hinab bis zu jenen Bedürfnissbefriedigungen, von welchen irgend ein geringfügier flüchtiger Genuss abhängt, so zeigt uns eine sorgfältige Betrachtung der Lebenserscheinungen, dass diese Verschiedenheit in der Bedeutung der einzelnen Bedürfnissbefriedigungen nicht nur bei der Befriedigung verschiedener Bedürfnisse im Grossen und Ganzen, sondern auch bei der mehr oder minder vollständigen Befriedigung ein und desselben Bedürfnisses zu beobachten ist. Von der Befriedigung unseres Nahrungsbedürfnisses im Allgemeinen hängt unser Leben ab. Es wäre nun aber sehr irrig, wollte man alle Nahrungsmittel, welche die Menschen zu sich zu nehmen pflegen, als solche bezeichnen, welche zur Erhaltung ihres Lebens, oder auch nur ihrer Gesundheit, das ist, ihres dauernden Wohlbefindens, erforderlich sind Jedermann weiss, wie leicht es ist, ohne das Leben, ja auch nur die Gesundheit zu gefährden, eine der gewohnten Mahlzeiten ausfallen zu lassen, ja die Erfahrung lehrt, dass die eben nur zur Erhaltung des Lebens erforderliche Menge von Nahrungsmitteln nur den kleineren Theil dessen ausmacht, was wohlhabende Personen der Regel nach verzehren und dass die Menschen sogar weit mehr Speise und Trank zu sich nehmen, als zur vollständigen Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit erforderlich sind. Die Menschen nehmen daher Nahrungsmittel zu sich, zunächst um ihr Leben zu erhalten, hierauf weitere Quantitäten, um ihre Gesundheit zu bewahren, indem eine allzu karge Ernährung, bei welcher eben nur das Leben erhalten bleibt, erfahrungsgemäss von Störungen unseres Organismus begleitet ist, endlich consumiren die Menschen aber auch noch Nahrungsmittel, nachdem sie bereits die zur Erhaltung ihres Lebens und zur Aufrechthaltung iher Gesundheit nöthigen Quantitäten derselben genossen haben, lediglich um des Genusses willen, welcher mit der Verzehrung derselben verbunden ist. Demgemäss ist auch die Bedeutung, welche die einzelnen concreten Acte der Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses für die Menschen haben, eine sehr ungleiche. Die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses bis zu jenem Puncte, wo biedurch das Leben gesichert ist, hat für jeden Menschen die volle Bedeutung der Erhaltung seines Lebens, die darüber hinausgehende Consumtion hat bis zu einem gewissen Puncte für die Menschen die Bedeutung der Erhaltung ihrer Gesundheit, das ist ihrer dauernden Wohlfahrt, die auch noch darüber hinausreichende Consumtion hat für dieselben lediglich die Bedeutung eines—wie die Beobachtung lehrt—noch überdiess sich immer mehr abschwächenden Genusses, bis die Consumtion endlich an eine gewisse Grenze gelangt, wo die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses bereits eine so vollständige ist, dass jede weitere Aufnanme von Nahrungsmitteln weder zur Erhaltung des Lebens, noch zu jener der Gesundheit beiträgt, noch auch dem Consumenten einen Genuss gewährt, sondern ihm gleichgiltig zu werden beginnt, um bei der etwaigen Fortsetzung derselben zur Pein zu werden, die Gesundheit und schliesslich das Leben zu gefährden. Aehnliche Beobachtungen können wir mit Rücksicht auf die mehr oder minder vollständige Befriedigung jedes anderen menschlichen Bedürfnisses anstellen. Ein Wohnraum, zum mindesten irgend eine gegen die Einflüsse der Witterung geschützte Schlafstelle, ist bei unseren klimatischen Verhältnissen zur Erhaltung des Lebens, eine Wohnung von einer gowissen Geräumigkeit zur Aufrechthaltung unserer Gesundheit nöthig. Ausserdem pflegen die Menschen indess, sofern sie über die Mittel hiezu verfügen, noch weitere Räumlichkeiten lediglich zu Genusszwecken zu besitzen, (Empfangszimmer, Festsäle, Spielzimmer, Pavillons, Jagdschlösser u. dgl. m.) Auch bei der Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses der Menschen ist demnach unschwer zu erkennen, dass die Bedeutung, welche die einzelnen concreten Acte dieser Befriedigung für die Menschen haben, sehr ungleich ist. Von der Befriedigung unseres Wohnungsbedürfnisses bis zu einem gewissen Puncte hängt unser Leben, von einer darüber hinausgehenden vollständigeren Befriedigung desselben unsere Gesundheit, von einer auch darüber hinausgehenden Befriedigung noch immer ein bald grösserer bald geringerer Genuss ab, bis sich endlich mit Rücksicht auf jede Person ein Punct denken lässt, wo derselben die weitere Benützung von ihr verfügbaren Wohnräumen völlig gleichgiltig, schliesslich sogar lästig werden müsste. Wir können demnach mit Rücksicht auf die grössere oder geringere Vollständigkeit der Befriedigung eines und desselben Bedürfnisses eine ähnliche Beobachtung anstellen, wie dies oben mit Rücksicht auf die verschiedenen Bedürfnisse der Menschen geschehen ist. Haben wir nämlich oben gesehen, dass die Befriedigung der verschiedenen Bedürfnisse der Menschen für dieselben eine sehr ungleiche Bedeutung hat und diese letztere sich von der Bedeutung, welche unser Leben für uns hat, bis zu jener hinab, welche wir einem flüchtigen geringfügigen Genusse beilegen, abstuft, so sehen wir nunmehr, dass die Befriedigung irgend eines bestimmten Bedürfnisses bis zu einem gewissen Grade der Vollständigkeit für uns die relativ höchste, die darüber hinausgehende Befriedigung aber eine immer geringere Bedeutung hat, bis zuletzt ein Stadium eintritt, wo eine noch vollständigere Befriedigung des betreffenden Bedürfnisses den Menschen gleichgiltig ist und schliesslich ein solches, wo jeder Act, welcher die äussere Erscheinung der Befriedigung des betreffenden Bedürfnisses hat, nicht nur keine Bedeutung mehr für die Menschen besitzt, sondern ihnen vielmehr zur Last, zur Pein wird. Um nun zum Zwecke der Erleichterung des Verständnisses der nachfolgenden schwierigen Untersuchungen zu einem ziffermässigen Ausdruck der verschiedenen Grössen zu gelangen, von welchen wir soeben gesprochen haben, wollen wir die Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, von welchen unser Leben abhängt, mit 10, und die stufenweise sich herabmindernde Bedeutung der übrigen Bedürfnissbefriedigungen mit 9, 8, 7, 6 u. s. f. bezeichnen, so zwar, dass wir eine Scala der Bedeutung der verschiedenen Bedürfnissbefriedigungen erlangen, welche mit 10 beginnt und mit 1 endet. Bringen wir nun die, in dem Masse, als das einzelne Bedürfniss bereits befriedigt ist, sich herabmindernde Bedeutung der ferneren Acte der Befriedigung desselben bei jeder einzelnen der obigen verschiedenen Bedürfnissbefriedigungen gleichfalls zum ziffermässigen Ausdruck, so ergiebt sich für jene Bedürfnissbefriedigungen, von welchen bis zu einem gewissen Punkte unser Leben, hierauf ein mit dem Grade der Vollständigkeit der erfolgten Bedürfnissbefriedigung sich herabminderndes Wohlbefinden abhängig ist, eine Scala, die mit 10 beginnt und mit 0 endet, für jene Bedürfnissbefriedigungen, deren höchste Bedeutung gleich 9 ist, eine Scala, die mit dieser Ziffer beginnt, und gleichfalls mit 0 endet u. s. f. Die zehn Scalen, die sich solcherart ergeben, sind in dem Folgenden veranschaulicht:
Nehmen wir an, Scala I drücke die sich je nach dem Grade der bereits erfolgten Befriedigung herabmindernde Bedeutung der Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses, Scala V aber des Bedürfnisses nach dem Tabakgenusse bei irgend einem Individuum aus, so ist klar, dass die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses bis zu einem gewissen Grade der Vollständigkeit eine entschieden höhere Bedeutung für jenes Individuum hat, als die Befriedigung des Bedürfnisses nach dem Tabakgenusse. Wofern aber das Nahrungsbedürfniss bereits bis zu einem gewissen Grade der Vollständigkeit befriedigt ist, so zwar, dass zum Beispiel die weitere Befriedigung desselben für jenes Individuum lediglich jene Bedeutung hat, welche wir durch die Zahl 6 ziffermässig bezeichnet haben, so beginnt der Tabakgenuss bereits dieselbe Bedeutung für dies Individuum zu gewinnen, wie die fernere Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses, und dasselbe wird daher bemüht sein, von da ab die Befriedigung seines Bedürfnisses nach Tabak mit jenem nach Nahrungsmitteln in das Gleichgewicht zu bringen. Obzwar nämlich die Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses im Allgemeinen eine ungleich höhere Bedeutung, als die Befriedigung des Bedürfnisses nach dem Tabaksgenusse, für das in Rede stehende Individuum hat, so tritt doch bei fortgesetzter Befriedigung des ersteren, wie in der obigen Tabelle veranschaulicht ist, ein Stadium ein, wo die weiteren Acte der Befriedigung des Nahrungsbedürfnisses doch für jenes Individuum eine geringere Bedeutung besitzen, als die ersten Acte der Befriedigung des im Allgemeinen minder wichtigen, aber noch gänzlich unbefriedigten Bedürfnisses nach dem Tabakgenusse. Wir glauben, durch diesen Hinweis auf eine gewöhnliche Lebenserscheinung den Sinn der obigen, lediglich um der Erleichterung der Demonstration eines eben so schwierigen, als bisher unbearbeiteten Gebietes der Psychologie gewählten Ziffern zur vollen Genüge erklärt zu haben. Die verschiedene Bedeutung, welche die Befriedigung der einzelnen concreten Bedürfnisse für die Menschen hat, ist, so wenig auch bisher die Aufmerksamkeit der Forscher auf die hier behandelten Erscheinungen gelenkt war, doch dem Bewusstsein keines wirthschaftenden Menschen fremd. Wo immer Menschen wohnen, und welche Stufe der Culturentwickelung sie auch immer einnehmen, überall können wir beobachten, wie die wirthschaftenden Individuen die Bedeutung der Befriedigung ihrer verschiedenen Bedürfnisse im Allgemeinen und jene der Einzelnen zur mehr oder minder vollständigen Befriedigung derselben führenden Acte insbesondere gegen einander abwägen, und sich schliesslich von dem Resultate dieser Prüfung in der auf die möglichst vollständige Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichteten Thätigkeit (Wirthschaft) bestimmen lassen. Ja, es ist dies Abwägen der verschiedenen Bedeutung der Bedürfnisse, die Wahl zwischen jenen, welche unbefriedigt bleiben, und jenen, welche, je nach den verfügbaren Mitteln, zur Befriedigung gelangen, und die Bestimmung des Grades, bis zu welchem diese letzteren ihre Befriedigung finden sollen, jener Theil der ökonomischen Thätigkeit der Menschen, welcher ihre Geister mehr als irgend ein anderer erfüllt, auf ihre ökonomischen Bestrebungen den weittragendsten Einfluss nimmt, und von jedem wirthschaftenden Subjecte fast ununterbrochen geübt wird. Die Erkenntniss der verschiedenen Bedeutung, welche die Befriedigung der verschiedenen Bedürfnisse und der einzelnen Acte derselben für die Menschen hat, ist aber zugleich die erste Ursache der Verschiedenheit des Werthes der Güter. b) Abhängigkeit der einzelnen Bedürfnissbefriedigungen von den concreten Gütern. (Objectives Moment.)Stünde nun jedem einzelnen, concreten Bedürfnisse der Menschen nur die Verfügung über ein einziges, ausschliesslich zur Befriedigung dieses Bedürfnisses taugliches Gut gegenüber, so zwar, dass einerseits die Befriedigung jenes Bedürfnisses nicht erfolgen würde, wofern wir über dies bestimmte Gut nicht zu verfügen vermöchten, andererseits aber auch dies Gut eben nur die Tauglichkeit hätte, zur Befriedigung jenes concreten Bedürfnisses und keines anderen zu dienen, so wäre die Bestimmung des Werthes dieses Gutes sehr leicht. Er wäre nämlich gleich der Bedeutung, welche die Befriedigung jenes Bedürfnisses für uns hätte, denn es ist klar, dass, wofern wir in der Befriedigung irgend eines Bedürfnisses von der Verfügung über ein bestimmtes Gut in der Weise abhängig sind, dass diese Bedürfnissbefriedigung nicht erfolgen würde, wofern wir über dasselbe nicht verfügen könnten, dies Gut aber zugleich zu keinem anderen Gebrauchszwecke tauglich ist, als zur Befriedigung des in Rede stehenden Bedürfnisses, dasselbe für uns zwar die volle, aber jedenfalls auch keine andere Bedeutung gewinnen kann, als diejenige, welche die gedachte Bedürfnissbefriedigung für uns hat. Je nachdem also die Bedeutung, welche jene Bedürfnissbefriedigung für uns hätte, eine grössere oder geringere wäre, würde auch der Werth des betreffenden Gutes in solch’ einem Falle für uns ein grösserer oder geringerer sein. Würde z. B. ein kurzsichtiges Individuum auf eine einsame Insel verschlagen, und fände sich unter den Gütern, die es gerettet hätte, eine seine Kurzsichtigkeit behebende Brille und keine zweite, so ist kein Zweifel, dass dieselbe für jenes Individuum die volle Bedeutung hätte, welche dieses letztere einem geschärften Sehvermögen zuschreiben würde, aber eben so sicher auch keine höhere, indem eine Brille zur Befriedigung anderer Bedürfnisse nicht wohl verwendbar ist. Im gewöhnlichen Leben ist nun aber das Verhältniss zwischen den verfügbaren Gütern und unseren Bedürfnissen der Regel nach ein viel complicirteres. Hier steht zumeist: nicht einem einzelnen concreten Bedürfnisse, sondern einem Complexe von solchen; nicht ein einzelnes Gut, sondern eine Quantität von solchen gegenüber, so zwar, dass eine bald grössere, bald geringere Anzahl in ihrer Bedeutung höchst verschiedener Bedürfnissbefriedigungen von unserer Verfügung über eine Quantität von Gütern abhängt, deren jedes einzelne wieder die Tauglichkeit hat, die obigen in ihrer Bedeutung sehr verschiedenen Bedürfnissbefriedigungen herbeizuführen. Ein isolirt wirthschaftender Landmann verfügt nach einer reichen Ernte über zweihundert Metzen Korn. Ein Theil hievon sichert ihm die Erhaltung seines Lebens und jenes seiner Familie bis zur nächsten Ernte, ein anderer die Erhaltung der Gesundheit, ein dritter Theil sichert ihm das Saamenkorn für die nächste Saat, einen vierten vermag er zur Erzeugung von Bier, Branntwein und zu anderen Luxuszwecken, einen fünften noch zur Mästung seines Viehes zu verwenden, einige erübrigende Metzen jedoch, die er für andere wichtigere Bedürfnissbefriedigungen nicht mehr verwenden kann, hat er für die Ernährung von Luxusthieren bestimmt, um dies Getreide doch irgendwie nutzbar zu machen. Es sind demnach Bedürfnissbefriedigungen von höchst verschiedener Wichtigkeit, in Rücksicht auf welche der Landmann von dem in seinen Händen befindlichen Getreide abhängt. Er sichert damit zunächst sein und seiner Familie Leben, hierauf sein und seiner Familie Gesundheit, er sichert damit ferner den Fortbetrieb seiner Wirthschaft, also eine wichtige Grundlage seiner dauernden Wohlfahrt, er verwendet endlich einen Theil seines Getreides zu Genusszwecken und zwar wieder zu solchen, die von höchst verschiedener Bedeutung für ihn sind. Es liegt somit unserer Betrachtung ein Fall vor—es ist dies aber das gewöhnliche Lebensverhältniss—in welchem Bedürfnissbefriedigungen von sehr verschiedener Bedeutung von der Verfügung über eine Güter-Quantität abhängen, welche, wie wir hier um der grösseren Einfachheit willen annehmen wollen, in allen ihren Theilen von völlig gleicher Beschaffenheit ist und es fragt sich nun: Welchen Werth hat unter solchen Umständen eine bestimmte Theilquantität des Getreides für unseren Landwirth? Werden diejenigen Metzen Getreide, welche ihm sein oder seiner Familie Leben sichern, für ihn einen höheren Werth haben, als diejenigen Metzen Getreide, die ihm seine und der Seinen Gesundheit sichern, und diese einen höheren Werth, als jene, welche ihm die Bestellung seiner Aecker ermöglichen und diese letzteren einen höheren Werth, als diejenigen Metzen Getreide, die er zu Luxuszwecken verwenden wird? u. s. f. Niemand wird läugnen, dass die Bedeutung der Bedürfnissbefriedigungen, die hier durch die einzelnen Theilquantitäten des verfügbaren Getreides gesichert erscheinen, eine sehr ungleiche ist, und sich von jener, die wir oben mit 10 bezeichnet haben, bis zu jener abstuft, die wir mit 1 bezifferten, und doch wird Niemand zu behaupten vermögen, dass einige Metzen Getreide (z. B. jene, mit welchen der Landwirth sich und seine Familie bis zur nächsten Ernte ernähren will) eine höhere, andere von gleicher Qualität (z. B. jene, aus welchen er Luxusgetränke erzeugen will) einen geringeren Werth für ihn haben werden. In diesem und so in jedem andern Falle, wo von der Verfügung über gewisse Güterquantitäten Bedürfnissbefriedigungen abhängen, deren Bedeutung eine verschiedene ist, tritt an uns nun zunächst die schwierige Frage heran, welche concrete Bedürfnissbefriedigung von einer concreten Theilquantität der in Rede stehenden Güter abhängig ist? Die Lösung dieser wichtigsten Frage der Werththeorie ergiebt sich aber aus der Betrachtung der menschlichen Wirthschaft und jener des Wesens des Güterwerthes. Wir haben gesehen, dass das Bestreben der Menschen dahin geht, ihre Bedürfnisse vollständig, wo dies aber unthunlich erscheint, doch so vollständig als möglich zu befriedigen. Steht nun eine Quantität von Gütern Bedürfnissen gegenüber, deren Befriedigung für die Menschen eine verschiedene Bedeutung hat, so werden sie zunächst jenen Bedürfnissen genügen, oder aber dafür vorsorgen, deren Befriedigung für sie die höchste Bedeutung hat. Bleibt ihnen ein Ueberschuss, so werden sie denselben der Befriedigung derjenigen Bedürfnisse zuführen, welche im Grade der Bedeutung jenen obigen Bedürfnissbefriedigungen zunächst stehen, und so fort den allfälligen Rest der Befriedigung der dem Grade nach nächst wichtigen Bedürfnisse∗ . Fragen wir nun, welchen Werth für einen wirthschaftenden Menschen, der sich im Besitze einer Güterquantität befindet, irgend eine Theilquantität hievon hat, so präcisirt sich die Frage, mit Rücksicht auf das Wesen des Werthes, dahin: Welche Bedürfnissbefriedigung würde nicht erfolgen, wofern das wirthschaftende Subject über jene Theilquantität nicht verfügen könnte, das ist, nur die ihm verfügbare Gesammtquantität nach Abzug jener Theilquantität in seiner Gewalt hätte? Die Antwort hierauf ergibt sich aus der obigen Darlegung des Wesens der menschlichen Wirthschaft und lautet dahin, dass eine jede wirthschaftende Person in diesem Falle mit der ihr dann noch erübrigenden Güterquantität jedenfalls ihre wiehtigeren Bedürfnisse mit Hintansetzung der minder wichtigen befriedigen würde, und demnach nur jene der bisher gesicherten Bedürfnissbefriedigungen nicht erfolgen würden, welche für dieselbe die geringste Bedeutung haben. Es sind demnach in jedem concreten Falle von der Verfügung über eine bestimmte Theilquantität der einer wirthschaftenden Person verfügbaren Gütermenge nur jene der durch die Gesammtquantität noch gesicherten Bedürfnissbefriedigungen abhängig, welche für diese Person die geringste Bedeutung unter diesen letztern haben und der Werth einer Theilquantität der verfügbaren Gütermenge ist für jene Person demnach gleich der Bedeutung, welche die am wenigsten wichtige der durch die Gesammtquantität noch gesicherten und mit einer gleichen Theilquantität herbeizuführenden Bedürfnissbefriedigungen für sie haben.∗ Die Untersuchung einiger concreter Fälle wird die hier dargelegten Grundsätze vollständig ins Licht stellen, und ich möchte mich dieser wichtigen Aufgabe nicht entziehen, so wohl ich auch weiss, dass ich dadurch Einzelnen langweilig erscheinen werde. Ich will es nämlich, nach dem Grundsatze Adam Smith’s, immerhin mit etwas Langweile wagen, wenn dadurch die Klarheit der Darlegungen gewinnt. Denken wir uns, um mit dem einfachsten Falle zu beginnen, ein isolirt wirthschaftendes Subject, das eine felsige Meeresinsel bewohnt, auf welcher sich eine einzige Quelle befindet, auf die es in der Befriedigung seines Bedürfnisses nach Süsswasser ausschliesslich angewiesen ist. Setzen wir nun den Fall, dieser isolirte Mensch hätte, um sein Leben zu erhalten, täglich eine Mass Wasser für sich und neunzehn Mass für diejenigen Thiere nöthig, deren Milch und Fleisch ihm den nothdürftigsten Lebensunterhalt gewähren. Setzen wir weiter den Fall, er hätte überdies vierzig Mass Wasser nöthig, theils um die volle, zur Erhaltung nicht nur seines Lebens, sondern auch seiner Gesundheit nöthige Quantität hievon zu sich nehmen zu können, theils zum Zwecke der Reinigung seines Körpers, seiner Kleider und Geräthschaften, theils für die Erhaltung einiger Thiere, deren Milch und Fleisch er benöthigt, alles dies, in soweit die Erhaltung seiner Gesundheit und überhaupt seiner dauernden Wohlfahrt davon abhängig ist; schliesslich bedarf derselbe noch weiterer vierzig Mass Wasser täglich, theils für seinen Blumengarten, theils für einige Thiere, die er, ohne ihrer zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit zu bedürfen, lediglich um der Genüsse willen hält, welche ihm eine reichlichere Nahrung, oder aber ihre blosse Gesellschaft bietet. Eine weitere Quantität, das ist mehr als hundert Mass Wasser, wüsste er aber nicht zu verwenden. So lange nun die Quelle so reich an Wasser ist, dass er nicht nur alle seine Bedürfnisse nach Wasser befriedigen, sondern täglich einige tausend Eimer ins Meer fliessen lassen kann, kurz, so lange davon, ob er über eine bestimmte Quantität, z. B. einen Eimer Wasser mehr oder weniger verfügt, die Befriedigung keines seiner Bedürfnisse abhängig ist, wird, wie wir sahen, eine solche Quantität für ihn weder den ökonomischen Charakter, noch auch Werth haben, und es kann somit auch von einem Masse des letztern nicht die Rede sein. Würde nun aber durch ein Naturereigniss bewirkt, dass die Quelle plötzlich so weit versiegen würde, dass unser Inselbewohner nur über 90 Mass Wasser täglich zu verfügen vermöchte, während ihm, wie wir sahen, 100 Mass zur vollständigen Befriedigung seiner Bedürfnisse erforderlich sind, so wäre klar, dass von der Verfügung über jede Theilquantität dieses Wassers für ihn dann bereits eine Bedürfnissbefriedigung abhängig wäre, und somit jede concrete Quantität hievon für ihn jene Bedeutung erlangen würde welche wir Werth nennen. Fragen wir nun aber, welche seiner Bedürfnissbefriedigungen in dem vorliegenden Falle von einer bestimmten Theilquantität der ihm verfügbaren 90 Mass Wasser z. B. von 10 Mass abhängig sind, so stellt sich uns die Frage auch so dar: Welche Bedürfnissbefriedigungen unseres isolirten Subjectes würden nicht erfolgen, wenn dasselbe über diese Theilquantität nicht, d. i. statt über 90 Mass nur über 80 Mass verfügen würde. Nun ist nichts sicherer, als dass das obige wirthschaftende Subject, auch wenn es nur über 80 Mass Wasser täglich verfügen könnte, vor wie nach täglich die zur Erhaltung seines Lebens nöthige Quantität Wasser zu sich nehmen, ferner so viel Thiere erhalten würde, als ihm zur Erhaltung seines Lebens unumgänglich erforderlich sind. Es würde, da diese Gebrauchszwecke nur 20 Mass Wasser täglich erfordern, die ihm erübrigenden 60 Mass dazu verwenden, um zunächst alle jene Bedürfnisse zu befriedigen, von deren Befriedigung seine Gesundheit und dauernde Wohlfahrt überhaupt bedingt sind. Da es zu diesem Zwecke im Ganzen nur 40 Eimer Wasser benöthigt, würde ihm noch ein Quantum von 20 Mass täglich erübrigen, die es zu blossen Genusszwecken verwenden könnte. Es könnte demnach entweder seinen Blumengarten, oder diejenigen Thiere erhalten, welche es bloss um des Vergnügens willen besitzt und es würde jedenfalls die Wahl zwischen diesen beiden Bedürfnissbefriedigungen so treffen, dass die ihm wichtigere, mit Hintansetzung der ihm minder wichtig erscheinenden, erfolgen würde. Ob desshalb unser Robinson bei einer ihm täglich verfügbaren Quantität von 90 Mass Wasser über 10 Mass mehr, oder weniger verfügt, ist eine Frage, die für ihn gleichbedeutend mit jener ist, ober in der Lage sein wird, die am wenigsten wichtigen der bisher mit 10 Mass Wasser täglich befriedigten Bedürfnisse weiter zu befriedigen, oder nicht, und es werden demnach zehn Mass Wasser, insolange er über die Gesammtquantität von 90 Mass Wasser täglich verfügt, für ihn nur jene Bedeutung haben, welche diese letzteren Bedürfnissbefriedigungen für ihn besitzen, also nur die Bedeutung relativ unwichtiger Genüsse. Setzen wir nun deu Fall, die Quelle, welche das Subject der isolirten Wirthschaft, von welchem wir hier sprechen, mit Wasser versorgt, würde noch weiter versiegen, so zwar, dass es nur über vierzig Mass Wasser täglich zu verfügen vermöchte. Auch jetzt noch, gleich wie vorhin, werden von der Verfügung über diese Quantität Wasser in ihrer Gesammtheit die Erhaltung seines Lebens und seiner Wohlfahrt bedingt sein; die Sachlage hätte sich indess in einem wichtigen Punkte geändert. War früher von jeder irgendwie practisch bedeutenden Theilquantität, z. B. einer Mass, ein Genuss oder irgend eine Annehmlichkeit der wirthschaftenden Persönlichkeit abhängig, so ist die Frage: ob eine Mass Wasser täglich mehr oder weniger? für unseren Robinson jetzt bereits eine solche der mehr oder minder vollständigen Erhaltung seiner Gesundheit, oder überhaupt seiner Wohlfahrt, so zwar dass, wofern ihm eine solche Quantität entgehen würde, dadurch bewirkt würde, dass er einigen seiner Bedürfnisse nicht mehr genügen könnte, von deren Befriedigung die Erhaltung seiner Gesundheit und dauernden Wohlfahrt überhaupt bedingt ist. Hatte für unseren Robinson, so lange er über viele hundert Eimer Wasser verfügen konnte, ein einzelner Eimer dieses Gutes gar keinen Werth, später, als er noch über neunzig Mass täglich verfügen konnte, jede Mass doch nur die Bedeutung eines Genusses, der von ihr abhing, so hat jetzt jede Theilquantität der ihm noch verfügbaren vierzig Mass für ihn die Bedeutung viel wichtigerer Bedürfnissbefriedigungen, denn es hängt jetzt von jeder Theilquantität jener vierzig Mass bereits die Befriedigung von Bedürfnissen ab, deren Nichtbefriedigung seine Gesundheit und seine dauernde Wohlfahrt gefährdet. Der Werth einer jeden Güterquantität ist aber gleich der Bedeutung derjenigen Bedürfnissbefriedigungen, die davon abhängen. War der Werth einer Mass Wasser für unseren Robinson anfangs gleich Null, im zweiten Falle z. B. gleich eins, so findet derselbe seinen ziffermässigen Ausdruck jetzt z. B. bereits in der Zahl sechs. Wenn nun aber bei fortgesetzter Dürre die Quelle immer mehr versiegen und schliesslich in derselben sich täglich nur noch so viel Wasser ansammeln würde, als eben erforderlich wäre, um das Leben jenes isolirten Menschen zu fristen, (also in unserem Falle circa 20 Mass, denn so viel braucht er für sich und jenen Theil seiner Heerde, ohne dessen Milch und Fleisch er nicht leben kann;) so wäre klar, dass in einem solchen Falle jede practisch noch beachtenswerthe Quantität Wasser, über die er zu verfügen vermöchte, für ihn die volle Bedeutung der Erhaltung seines Lebens, somit einen abermals erhöhten Werth hätte, der bereits in der Zahl 10 seinen ziffermässigen Ausdruk fände. Wir haben demnach gesehen, dass im ersten Falle, insolange nämlich dem in Rede stehenden Subjecte viele tausend Eimer Wasser täglich zur Verfügung standen, eine Theilquantität hievon z. B. ein Eimer gar keinen Werth hatte—weil keinerlei Bedürfnissbefriedigung von einem einzelnen Eimer abhängig war, wir sahen im zweiten Falle, dass eine concrete Theilquantität der ihm verfügbaren 90 Mass für ihn bereits die Bedeutung von Genüssen erhielt, denn die am mindesten wichtigen Bedürfnissbefriedigungen, die in diesem Falle von jener Quantität von 90 Mass abhingen, waren Genüsse, wir sahen, dass im dritten Falle, wo nur 40 Mass Wasser täglich zu seiner Verfügung standen, bereits wichtigere Bedürfnissbefriedigungen von der Verfügung über jede concrete Theilquantität abhängig waren und demgemäss sahen wir auch den Werth der Theilquantitäten steigen, welcher im vierten Falle, als noch wichtigere Bedürfnissbefriedigungen von jeder concreten Theilquantität abhängig wurden, sich abermals erhöhte. Setzen wir nun, um zu complicirteren (socialen) Verhältnissen zu übergehen, den Fall, dass auf einem Segelschiffe, das noch 20 Tagreisen vom Lande entfernt wäre, durch irgend einen Unfall die Vorräthe an Nahrungsmitteln bis auf einen kleinen Rest verloren gehen würden, so zwar, dass für jeden der Mitreisenden nur eine solche Quantität irgend eines Nahrungsmittels, z. B. von Zwieback, erhalten bliebe, die eben zur Fortfristung seines Lebens während dieser 20 Tage erforderlich wäre. Dies würde ein Fall sein, in welchen bestimmten Bedürfnissen der auf dem Segelschiffe weilenden Personen eben nur die Verfügung über bestimmte Güter gegenüber stehen würde, so zwar, dass die Befriedigung jener Bedürfnisse vollständig von der verfügbaren Gütermenge abhängig wäre. Vorausgesetzt nun das Leben der Reisenden würde nur dann erhalten bleiben können, falls jeder derselben täglich ein halbes Pfund Zwieback zu sich nehmen würde, und es verfügte jeder der Reisenden thatsächlich nur über zehn Pfund Zwieback, so würde diese Quantität von Nahrungsmitteln für jeden der Schiffsbewohner die volle Bedeutung der Erhaltung seines Lebens haben. Unter solchen Verhältnissen würde Niemand, für den sein Leben überhaupt Bedeutung hätte, sich bewegen lassen, diese Güterquantitat, oder auch nur einen irgendwie beachtenswerthen Theil davon, gegen irgend welche andere Güter, die nicht Nahrungsmittel wären, ja selbst gegen die im gemeinen Leben sonst werthvollsten Güter hinzugeben. Wollte z. B. ein reicher Mann, der sich auf dem Schiffe befände, um die Pein des Hungers zu mildern, welcher von so schmaler Kost unzertrennlich wäre, für ein Pfund Zwieback die gleiche Gewichtsmenge Gold hingeben, so würde er keinen der Mitreisenden bereit finden, auf ein solches Anerbieten einzugehen. Setzen wir nun aber den Fall, die Bewohner des Schiffes verfügten ausser den obigen zehn Pfund Schiffszwieback noch über je fünf weitere Pfunde dieses Nahrungsmittels. In diesem Falle würde das Leben dieser Personen nicht mehr von der Verfügung über ein einzelnes Pfund hievon abhängen, denn ein solches könnte ihrer Verfügung entrückt, oder aber von ihnen auch gegen andere Güter, als Nahrungsmittel, veräussert werden, ohne dass dadurch ihr Leben gefährdet werden möchte. Würde nun aber unter solchen Verhältnissen auch nicht ihr Leben von der Verfügung über ein Pfund dieses Nahrungsmittels abhängen, so würde doch diese Quantität für sie nicht nur ein Mittel gegen viele Schmerzen, sondern auch ein solches zur Erhaltung ihrer Gesundheit sein, da eine durch zwanzig Tage fortgesetzte, so ausserordentlich karge Ernährung, wie sie bei allen Jenen statt fände, die nur über zehn Pfund verfügen könnten, jedenfalls einen verderblichen Einfluss auf ihr Wohlbefinden haben müsste, und ein einzelnes Pfund Zwieback hätte unter solchen Verhältnissen für sie zwar nicht mehr die Bedeutung der Erhaltung ihres Lebens, wohl aber immer noch diejenige Bedeutung, welche jeder Einzelne derselben der Bewahrung seiner Gesundheit, beziehungsweise seines Wohlbefindens, so weit es von dieser Quantität abhängt, beilegen würde. Setzen wir nun endlich den Fall, der Restaurant des Schiffes, von dem hier die Rede ist, verlöre alle seine Vorräthe an Nahrungsmitteln und die Reisenden wären gleichfalls ohne alle eigenen Vorräthe an solchen, das Schiff wäre aber mit einigen tausend Centnern Zwieback beladen und der Capitän des Schiffes würde mit Rücksicht auf die peinliche Lage, in welcher sich die Schiffsbewohner in Folge dieses Ereignisses befänden, Jedermann freistellen, sich nach Belieben mit Zwieback zu ernähren. Die Reisenden würden selbstverständlich zum Zwieback greifen, um damit - ihren Hunger zu stillen; Niemand wird aber daran zweifeln, dass in solch einem Falle wohl ein Stück geniessbares Fleisch für jeden der Reisenden, die durch zwanzig Tage auf blosse Zwiebackkost gesetzt wären, einen ziemlich grossen Werth, ein Pfund Zwieback jedoch nur einen ausserordentlich geringen, wohl auch gar keinen Werth haben würde. Was ist nun der Grund davon, dass im ersten Falle die Verfügung über ein Pfund Zwieback für jeden der Reisenden die volle Bedeutung der Erhaltung seines Lebens, im zweiten Falle noch eine sehr hohe, im dritten Falle aber gar keine, oder doch nur eine höchst geringe Bedeutung hat? Die Bedürfnisse der Schiffsbewohner sind in allen drei Fällen dieselben geblieben, denn ihre Persönlichkeit und somit auch ihr Bedarf haben sich nicht geändert. Was sich aber geändert hat, war die diesem Bedarfe in jedem einzelnen Falle gegenüberstehende Quantität des obigen Nahrungsmittels, indem dem gleichen Bedarf der Schiffsbewohner nach Nahrungsmitteln in dem ersten Falle nur je zehn Pfund, im zweiten eine grössere, im dritten Falle aber eine noch grössere Quantität gegen. überstand und somit von Fall zu Fall die Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen sich verminderte, welche von concreten Theilquantitäten jenes Nahrungsmittels abhängig waren. Was wir nun aber hier zuerst an einem isolirten Individuum und hierauf an einer kleinen, von den übrigen Menschen zeitweilig abgeschiedenen Gesellschaft beobachten konnten, das gilt in gleicher Weise auch für die complicirteren Verhältnisse eines Volkes und der menschlichen Gesellschaft überhaupt. Der Zustand der Bewohner eines Landes nach einer schweren Miss ernte, nach einer Mittelernte und endlich in Jahren, die auf sehr günstige Ernten folgen, weist Verhältnisse auf, welche den oben gezeichneten dem Wesen nach analog sind, denn auch hier steht einem bestimmten Bedarfe in dem ersten Falle eine geringere verfügbare Quantität von Nahrungsmitteln gegenüber, als im zweiten, im zweiten aber eine geringere, als im dritten, so zwar, dass auch hier die Bedeutung der Bedürfnissbefriedigungen, welche von concreten Theilquantitäten abhängen, eine sehr verschiedene ist. Wenn in einem Lande nach einer überreichen Ernte ein Magazin mit 100.000 Metzen Korn verbrennt, so wird in Folge dieses Unglücksfalles höchstens weniger Alkohol erzeugt werden, oder aber der ärmere Theil der Bewohner jenes Landes im äussersten Falle etwas weniger vollständig sich ernähren können, ohne um dessentwillen Noth zu leiden; wenn dagegen ein solcher Unfall nach einer Mittelernte zustösst, werden sich schon viele Menschen viel wichtigere Bedürfnissbefriedigungen versagen müssen, trifft indess ein solcher Unfall mit einer Hungersnoth zusammen, so werden zahlreiche Menschen dem Hungertode anheimfallen. In jedem der drei Fälle sind nämlich von jeder concreten Theilquantität des dem betreffenden Volke verfügbaren Getreides, dem Grade der Wichtigkeit nach sehr verschiedene Bedürfnissbefriedigungen abhängig und somit ist denn auch der Werth solcher Quantitäten in allen drei Fällen ein sehr verschiedener. Fassen wir das Gesagte zusammen, eso ergeben sich als Resultat unserer bisherigen Untersuchungen die nachfolgenden Grundsätze:
Wir haben demnach in unseren bisherigen Untersuchungen einerseits die Verschiedenheit des Güterwerthes auf ihre letzten Ursachen zurückgeführt, andererseits aber auch das letzte und ursprünglichste Mass gefunden, nach welchem aller Güterwerth von den Menschen gemessen wird. Bei richtiger Auffassung des Gesagten kann es nunmehr auch nicht schwer werden, jedes Problem, bei welchem es sich um die Erklärung der Ursachen der Verschiedenheit des Werthes zweier oder mehrerer concreter Güter oder Güterquantitäten handelt, seiner Lösung zuzuführen. Fragen wir zum Beispiel darnach, warum ein Pfund Trinkwasser für uns unter gewöhnlichen Verhältnissen gar keinen Werth hat, während ein sehr geringer Bruchtheil eines Pfundes Gold oder Diamanten für uns der Regel nach einen sehr hohen Werth aufweist, so ergiebt sich die Beantwortung dieser Frage aus der nachfolgenden Betrachtung. Diamanten und Gold sind so selten, dass sich die den Menschen verfügbaren Quantitäten der erstern insgesammt in einer Kiste, das den Menschen verfügbare Gold, wie eine einfache Berechnung lehrt, in einem einzigen grossen Saal verwahren liessen. Trinkwasser ist dagegen in so grossen Quantitäten auf der Erde vorhanden, dass sich kaum ein Reservoir denken lässt, der gross genug wäre, dasselbe zu umfassen. Demgemäss vermögen die Menschen auch nur den wichtigsten Bedürfnissen, zu deren Befriedigung Gold und Diamanten dienlich sind, Genüge zu thun, während sie ihr Bedürfniss nach Trinkwasser der Regel nach nicht nur vollständig zu befriedigen vermögen, sondern auch noch überdies sehr grosse Quantitäten dieses Gutes unbenützt sich entgehen lassen, weil sie die ganze ihnen verfügbare Quantität aufzubrauchen nicht im Stande sind. Von concreten Quantitäten Trinkwasser ist demnach unter gewöhnlichen Verhältnissen kein mensch liches Bedürdniss in seiner Befriedigung derart abhängig, dass es unbefriedigt bleiben müsste, wofern die Menschen über diese concrete Quantität nicht zu verfügen vermöchten, während bei dem Golde und den Diamanten selbst die geringfügigsten unter den durch die verfügbare Gesammtquantität gesicherten Bedürfnissbefriedigungen, noch immer eine relativ hohe Bedeutung für die wirthschaftenden Menschen haben. Concrete Quantitäten von Trinkwasser haben somit für die wirthschaftenden Menschen der Regel nach keinen, solche von Gold oder Diamanten aber einen hohen Werth. Dies alles gilt nur für die gewöhnlichen Lebensverhältnisse, wo uns das Trinkwasser in Ueberfülle, Diamanten und Gold aber in sehr geringen Quantitäten verfügbar sind. In der Wüste aber, wo von einem Trunke Wasser nicht selten das Leben eines Reisenden abhängt, lässt sich dagegen allerdings der Fall denken, dass für ein Individuum von einem Pfunde Wasser wichtigere Bedürfnissbefriedigungen abhängen würden, als selbst von einem Pfunde Gold. In diesem Falle müsste folgerecht der Werth eines Pfundes Wasser für das betreffende Individuum grösser sein, als der eines Pfundes Gold. Die Erfahrung lehrt uns aber auch, dass ein solches, oder doch ein ähnliches Verhältniss in der That überall dort einzutreten pflegt, wo die ökonomische Sachlage eine derartige ist, wie wir sie soeben gezeichnet haben. c) Einfluss der verschiedenen Qualität der Güter auf ihren Werth.Die menschlichen Bedürfnisse können nicht selten durch Güter verschiedener Art, noch häufiger aber durch Güter befriedigt werden, welche zwar nicht der Art, wohl aber der Species nach verschieden sind. Dort, wo es sich um bestimmte Complexe menschlicher Bedürfnisse einerseits, und die zu ihrer Befriedigung verfügbaren Güterquantitäten andererseits handelt (S. 96), stehen den ersteren demnach nicht immer völlig homogene Güterquantitäten gegenüber, sondern nicht selten Güter verschiedener Art, noch häufiger aber solche, deren Species eine verschiedene ist. Nun haben wir, um der grössern Einfachheit der Darlegung willen, bisher von der Verschiedenheit dieser Güterquantitäten abstrahirt, und in dem Vorangehenden nur jene Fälle in das Auge gefasst, in welchen Bedürfnissen bestimmter Art (auf deren, je nach dem Vollständigkeitsgrade der bereits erfolgten Bedürfnissbefriedigung, sich abschwächende Bedeutung wir insbesondere hingewiesen haben) völlig gleichartige Güterquantitäten gegenüberstehen, um solcherart den Einfluss, welchen die Verschiedenheit der verfügbaren Quantitäten auf den Werth der Güter äussert, desto deutlicher hervortreten lassen zu können. Es erübrigt uns nunmehr, noch jene Fälle unserer Betrachtung zu unterziehen, in welchen bestimmte menschliche Bedürfnisse durch Güter verschiedener Art oder Species befriedigt werden können und somit einem gegebenen menschlichen Bedarfe verfügbare Güterquantitäten gegenüber stehen, deren concrete Theilquantitäten von verschiedener innerer Beschaffenheit sind. Hier ist nun zunächst zu bemerken, dass eine Verschiedenheit der Güter, möge dieselbe eine solche der Art, oder der Species sein, den Werth concreter Theilquantitäten der bezüglichen Güter nicht tangiren kann, wenn durch dieselbe die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse in keinerlei Weise berührt wird. Güter, welche die menschlichen Bedürfnisse in völlig gleicher Weise befriedigen, werden deshalb in wirthschaftlicher Beziehung mit Recht als völlig homogen betrachtet, wenngleich auch dieselben ihrer äusseren Erscheinung nach verschiedenen Arten oder Species angehören. Damit die Verschiedenheit der Art, beziehungsweise der Species zweier Güter, auch eine Verschiedenheit ihres Werthes begründe, ist zugleich eine verschiedene Tauglichkeit derselben, menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, also was wir, vom wirthschaftlichen Standpunkte aus, eine verschiedene Qualität derselben nennen, erforderlich, und die Untersuchung über den Einfluss, welchen diese letztere auf den Werth der concreten Güter äussert, ist demnach der Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung. Die Verschiedenheit der Qualität der Güter kann in wirthschaftlicher Beziehung eine doppelte sein: Entweder können mittelst gleicher Quantitäten verschieden qualificirter Güter menschliche Bedürfnisse in quantitativ, oder aber in qualitativ verschiedener Weise befriedigt werden. So kann zum Beispiel mittelst einer bestimmten Quantität Buchenholz das Wärmebedürfniss der Menschen in quantitativ viel intensiverer Weise befriedigt werden, als mit einer gleichen Quantität Tannenholz, während zwei gleiche Quantitäten von Nahrungsmitteln, deren Nährkraft dieselbe ist, doch das Nahrungsbedürfniss in qualitativ verschiedener Weise befriedigen können, indem z. B. mit der Verzehrung des einen ein Genuss, mit jener des andern aber ein solcher entweder nicht, oder doch nicht in gleichem Masse verbunden ist. Bei den Gütern er erstern Kategorie kann die geringere Qualität durch diez grössere Quantität vollständig ersetzt werden, bei den Gütern der letztern Art ist dies nicht möglich. Buchenholz kann zu Heizzwecken durch Tannenholz, Erlenholz durch Fichtenhloersetzt werden und Steinkohlen von geringerer Heizkraft, Eichen lohe von geringerem Tanningehalte, die gewöhulichen Arbeitsleistungen träger, oder minder leistungsfähiger Taglöhner können der Regel nach, wofern sie nur den wirthschaftenden Menschen in entsprechend grössern Quantitäten verfügbar sind, die höher qualificirten Güter vollständig ersetzen; unschmackhafte Speisen oder Getränke dagegen, dunkle und feuchte Wohnräume, die Arbeitsleistungen unintelligenter Aerzte u. dgl. m. können, selbst wenn sie uns in den grössten Quantitäten verfügbar sind, unsere Bedürfnisse doch qualitativ nie so vollständig befriedigen, als die entsprechenden höher qualificirten Güter. Da es nun bei der Werthschätzung der Güter Seitens der wirthschaftenden Menschen, wie wir sahen, lediglich auf die Bedeutung der Befriedigung jener Bedürfnisse ankommt, rücksichtlich welcher sie von der Verfügung über ein Gut abhängig sind (S. 88), die Quantität eines Gutes, wodurch eine bestimmte Bedürfnissbefriedigung herbeigeführt werden kann, hiebei aber ein secundäres Moment ist, so ist auch klar, dass geringere Quantitäten eines höher qualificirten Gutes, wofern sie, für sich allein, ein menschliches Bedürfniss genau in derselben (also in quantitativ und qualitativ gleicher) Weise befriedigen, wie grössere Quantitäten des minder qualificirten Gutes, auch den eleichen Werth für die wirthschaftenden Menschen haben, wie diese letztern, und demnach gleiche Quantitäten der verschieden qualificirten Güter, nach Massgabe des obigen Verhältnisses, ginen verschiedenen Werth aufweisen. Wenn demnach z. B. be der Werthschätzung von Eichenlohe lediglich die Gärbkraft der-i selben in Betracht kommt, so werden 7 Centner der einen Sorte, welche eben so viel Wirksamkeit haben, wie 8 Centner der andern, für die betreffenden Handwerker auch einen gleichen Werth haben und die blosse Reduction der obigen Güter auf Quantitäten von gleicher ökonomischer Wirksamkeit, (ein Mittel, das im wirthschaftlichen Leben der Menschen thatsächlich in allen ähnlichen Fällen zur Anwendung kommt,) behebt demnach vollständig die Schwierigkeit, welche aus der verschiedenen Qualität der Güter, (sofern ihre Wirksamkeit lediglich eine quantitativ verschiedene ist,) für die Werthschätzung concreter Quantitäten derselben entstehen, indem hiedurch der in Rede stehende complicirtere Fall auf das einfache Verhältniss, wie wir dasselbe oben (S. 89 ff.) dargestellt haben, zurückgeführt wird. Verwickelter ist die Frage nach dem Einflusse, welchen die verschiedene Qualität auf den Werth concreter Güter oder Güterquantitäten äussert, wenn in Folge der verschiedenen Qualität der Güter die Bedürfnisse in qualitativ verschiedener Weise zur Befriedigung gelangen. Dass auch hier die Bedeutung jener Bedürfnisse, welche unbefriedigt bleiben müssten, wofern wir über ein seiner Art, aber auch seiner besondern Qualität nach bestimmtes Gut nicht zu verfügen vermöchten, das massgebende Moment seines Werthes ist, steht nach dem, was wir oben über das allgemeine Princip der Werthbestimmung der Güter sagten, zwar ausser allem Zweifel (S.88). Die Schwierigkeit, von der wir hier sprechen, liegt denn auch nicht in dem allgemeinen Principe der Werthbestimmung der obigen Güter, sondern vielmehr in der Bestimmung jener Bedürfnissbefriedigung, welche eben von einem bestimmten concreten Gute unter Umständen abhängig ist, wo einer Gesammtheit von Bedürfnissen Güter gegenüberstehen, deren Theilquantitäten die obigen Bedürfnisse in qualitativ verschiedener Weise zu befriedigen geeignet sind, also in der practischen Anwendung des obigen Principes im wirthschaftlichen Leben der Menschen. Die Lösung dieses Problems ergiebt sich nun aber aus den nachfolgenden Betrachtungen. Die wirthschaftenden Menschen verwenden die Quantitäten der ihnen verfügbaren Güter nicht ohne Rücksicht auf die verschiedene Qualität derselben, wo immer eine solche vorhanden ist. Der Landwirth, welcher über Getreide von verschiedener Qualität verfügt, verwendet z. B. nicht etwa das schlechteste zur Aussaat, das Getreide mittlerer Qualität zur Viehmästung und das vorzüglichste zu Nahrungszwecken und zur Erzeugung von Getränken, oder aber das verschieden qualificirte Getreide ohne Wahl für den einen oder den andern Zweck, sondern das vorzüglichste nach Massgabe des Bedarfes für den ersten, das vorzüglichere von dem erübrigenden Reste für den letzten, das Getreide mindester Qualität aber für den Zweck der Viehmästung Während demnach bei Gütern, deren Theilquantitäten keine verschiedene Qualität aufweisen, die gesammte verfügbare Quantität derselben der Gesammtheit jener concreten Bedürfnisse gegenübersteht, welche mittelst dieser Güter befriedigt werden können; steht in dem Falle, wo die Theilquantitäten eines Gutes menschliche Bedürfnisse in qualitativ verschiedener Weise befriedigen, nicht mehr die Gesammtheit der verfügbaren Quantität den bezüglichen Bedürfnissen in ihrer Gesammtheit, sondern jede verfügbare Quantität von besonderer Qualität auch besondern Bedürfnissen der wirthschaftenden Menschen gegenüber. Können nun Güter einer bestimmten Qualität mit Rücksicht auf gegebene Gebrauchszwecke durch anders qualificirte Güter überhaupt nicht ersetzt werden, so findet das oben (S.99) dargelegte Gesetz der Werthbestimmung auf die concreten Quantitäten dieser Güter schon an und für sich seine volle Anwendung. Der Werth concreter Quantitäten derselben ist nämlich gleich der Bedeutung der mindest wichtigen Bedürfnissbefriedigung, für welche durch die gesammte verfügbare Quantität des bestimmt qualificirten Gutes noch vorgesorgt ist, denn diese Bedürfnissbefriedigung ist es, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung über ein concretes Gut der obigen Qualität thatsächlich abhängig sind. Können-dagegen menschliche Bedürfnisse durch verschieden qualificirte Güter, wenngleich auch in qualitativ verschiedener Weise befriedigt werden, so zwar, dass Güter der einen Qualität durch solche einer andern, wenngleich auch nicht mit derselben Wirksamkeit, ersetzt werden können, so ist der Werth eines concreten bestimmt qualificirten Gutes, oder einer solchen Theilquantität, gleich der Bedeutung der am wenigsten wichtigen Bedürfnissbefriedigung, für welche durch Güter der in Rede stehenden Qualität vorgesorgt ist, abzüglich einer um so grössern Werthquote, je geringer der Werth der Güter minderer Qualität ist, durch welche sich das bezügliche Bedürfniss gleichfalls befriedigen lässt und je geringer zugleich die Differenz zwischen der Bedeutung ist, welche die Befriedigung des bezüglichen Bedürfnisses mit dem höher, und die Befriedigung desselben Bedürfnisses mit dem niederer qualificirten Gute für die Menschen hat. Wir gelangen somit zum Resultate, dass auch überall dort, wo einem Complexe von Bedürfnissen eine Quantität von Gütern verschiedener Qualität gegenübersteht, doch von jeder concreten Theilquantität dieser letztern, beziehungsweise von jedem concreten Gute, Bedürfnissbefriedigungen von bestimmter Intensivität abhängig sind, und demnach auch in allen hier einschlägigen Fällen das oben von uns aufgestellte Princip der Bestimmung des Werthes concreter Güter seine volle Anwendbarkeit behält. d) Subjectiver Charakter des Werthmasses.—Arbeit und Werth.—Irrthum.Wir haben bereits oben, wo wir von dem Wesen des Werthes sprachen, darauf hingewiesen, dass derselbe nichts den Gütern Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben, noch viel weniger aber ein selbstständiges Ding sei und nichts dem entgegenstehe, dass ein Gut für ein wirthschaftendes Subject Werth habe, für ein anderes unter anderen Verhältnissen aber keinen Werth aufweise. Aber auch das Mass des Werthes ist durchaus subjectiver Natur und ein Gut kann desshalb, je nach Verschiedenheit des Bedarfes und der verfügbaren Menge, für ein wirthschaftendes Subject einen grossen, für ein anderes einen geringen, für ein drittes sogar keinen Werth haben. Was der eine verschmäht, oder gering achtet, wird von dem andern gesucht, was der eine preisgiebt, nicht selten von einem andern aufgelesen, und während ein wirthschaftendes Subject eine gewisse Quantität des einen Gutes einer grössern eines andern Gutes gleichschätzt, ist bei einem andern wirthschaftenden Subjecte nicht selten gerade das umgekehrte Verhältniss der Werthschätzung zu beobachten. Der Werth ist demnach nicht nur seinem Wesen, sondern auch seinem Masse nach subjectiver Natur. Die Güter haben “Werth” stets für bestimmte wirthschaftende Subjecte, aber auch nur für solche einen bestimmten Werth. Der Werth, welchen ein Gut für ein wirthschaftendes Individuum hat, ist der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigung gleich, rücksichtlich welcher das betreffende Individuum von der Verfügung über das in Rede stehende Gut abhängig ist. Ob und welche Quantitäten von Arbeit, oder von anderen Gütern höherer Ordnung zur Hervorbringung des Gutes, dessen Werth in Frage ist, verwendet wurden, hat mit der Grösse dieses letzteren keinen nothwendigen und unmittelbaren Zusammenhang. Ein nicht ökonomisches Gut (z. B. eine Quantität Holz in einem Urwalde) gewinnt deshalb keinen Werth für die Menschen, weil grosse Quantitäten von Arbeit, oder von sonstigen ökonomischen Gütern zur Hervorbringung desselben verwandt wurden, und ob ein Diamant zufällig gefunden, oder mit einem Aufwande von tausend Arbeitstagen in einer Diamantengrube gewonnen wurde, ist für seinen Werth gänzlich gleichgiltig, wie denn überhaupt im practischen Leben Niemand nach der Geschichte der Entstehung eines Gutes fragt, sondern bei Beurtheilung des Werthes desselben lediglich die Dienste im Auge hat, welche ihm dasselbe leisten wird, und deren er entbehren müsste, wofern er über das betreffende Gut nicht verfügen könnte. Es haben demnach nicht selten Güter, auf die viel Arbeit verwandt wurde, keinen, andere, auf welche keine Arbeit verwandt wurde, einen grossen, solche, auf welche viel und andere, auf welche wenig, oder keine Arbeit verwandt wurde, einen gleichen Werth für die wirthschaftenden Menschen, und es können somit die auf Herstellung eines Gutes verwandten Quantitäten von Arbeit, oder von sonstigen Productionsmitteln, nicht das massgebende Moment seines Werthes sein. Wohl zeigt uns die Vergleichung des Werthes des Productes mit dem Werthe der zur Hervorbringung desselben verwandten Productionsmittel, ob und in wie weit die Production desselben, also ein der Vergangenheit angehörender Act menschlicher Thätigkeit, ein zweckmässiger, ein ökonomischer war; auf den Werth des Productes selbst haben die auf seine Hervorbringung verwandten Güterquantitäten aber weder einen nothwendigen, noch auch einen unmittelbar massgebenden Einfluss. Auch die Meinung, dass die zur Reproduction der Güter nöthige Quantität von Arbeit, oder von sonstigen Productionsmitteln das massgebende Moment des Güterwerthes hilde, ist eine unhaltbare. Es giebt eine grosse Anzahl von Gütern, die sich nicht reproduciren lassen (z. B. Antiquitäten, Gemälde alter Meister etc.). Es giebt demnach eine Anzahl von Erscheinungen der Volkswirthschaft, bei welchen wir wohl den Werth, nicht aber die Möglichkeit der Reproduction beobachten können, und kann somit ein mit dieser letztern zusammenhängendes Moment nicht das massgebende Princip des Werthes überhaupt sein. Auch lehrt die Erfahrung, dass der Werth der zur Reproduction zahlreicher Güter (z. B. aus der Mode gekommener Kleider, veralteter Maschinen etc.) erforderlichen Productionsmittel ein weit höherer, als der Werth des Productes selbst, in manchen Fällen aber auch ein niederer ist, als der Werth dieses letzten. Weder die zur Production eines Gutes verwendete, noch die zur Reproduction eines Gutes erforderliche Quantität von Arbeit, oder sonstigen Gütern, ist demnach das massgebende Moment des Güterwerthes, sondern vielmehr die Grösse der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung über ein Gut abhängig zu sein uns bewusst sind, denn dies Princip der Werthbestimmung gilt für alle Fälle der Wertherscheinung und ist keine Ausnahme hievon im Bereiche der menschlichen Wirthschaft vorhanden. Die Bedeutung, welche eine Bedürfnissbefriedigung für uns hat, findet ihr Mass nicht in unserer Willkür, sondern vielmehr in der von unserer Willkür unabhängigen Bedeutung, welche jene Bedürfnissbefriedigung für unser Leben, oder für unsere Wohlfahrt hat. Die Bedeutung der verschiedenen Bedürfnissbefriedigungen, beziehungsweise der einzelnen Acte derselben, ist indess ein Gegenstand der Beurtheilung Seitens der wirthschaftenden Menschen, und die bezügliche Erkenntniss somit unter Umständen auch dem Irrthume unterworfen. Wir haben oben gesehen, dass für die Menschen jene Bedürfnissbefriedigungen die höchste Bedeutung haben, von welchen ihr Leben abhängt, dass im Grade der Bedeutung hierauf jene folgen, von welchen ihre Wohlfahrt bedingt ist, und zwar in der Weise, dass diejenigen Bedürfnissbefriedigungen, von welchen für die Menschen ein höherer Grad der Wohlfahrt abhängt (bei gleicher Intensivität eine länger dauernde, bei gleicher Dauer eine intensivere) eine höhere Bedeutung für dieselben haben, als jene, von welchen ein geringerer Grad ihrer Wohlfahrt abhängig ist. Damit ist nun aber durchaus nicht ausgeschlossen, dass thörichte Menschen in Folge ihrer mangelhaften Erkenntniss die Bedeutung der einzelnen Bedürfnissbefriedigungen nicht bisweilen in entgegengesetzter Weise schätzen, und selbst Individuen, deren wirthschaftliche Thätigkeit eine verständige ist, die also jedenfalls bemüht sind, die wahre Bedeutung der Bedürfnissbefriedigungen zu erkennen, um solcherart eine richtige Grundlage für ihre ökonomische Thätigkeit zu gewinnen, nicht dem Irrthume ausgesetzt sind, der ja von aller menschlichen Erkenntniss unzertrennlich ist. Insbesondere lassen sich die Menschen leicht verleiten, die Bedeutung von Bedürfnissbefriedigungen, welche in intensiver, wenn gleich auch nur rasch vorübergehender Weise ihr Wohlbefinden fördern, höher anzuschlagen, als solche Bedürfnissbefriedigungen, von welchen ein zwar minder intensives, aber über lange Zeitperioden sich erstreckendes Wohlbefinden abhängig ist, das ist, sie pflegen nicht selten vorübergehende intensive Genüsse höher zu achten, als ihre dauernde Wohlfahrt, ja bisweilen höher sogar, als ihr Leben. Verfallen demnach die Menschen schon in Bezug auf die Erkenntniss des subjectiven Momentes der Werthbestimmung nicht selten dem Irrthume, wo es sich doch lediglich um die Betrachtung ihrer persönlichen Zustände handelt, so liegt der Irrthum noch viel näher überall dort, wo es sich um die Erkenntniss des objectiven Momentes der Werthbestimmung, zumal um die Erkenntniss der Grösse der ihnen verfügbaren Quantitäten und die verschiedenen Qualitäten der Güter handelt. Eben deshalb ist es aber auch klar, warum gerade das Gebiet der Werthbestimmung der concreten Güter im wirthschaftlichen Leben so mannigfaltigen Irrthümern ausgesetzt ist, und wir nicht selten, abgesehen von jenen Schwankungen des Werthes, welche einem Wechsel im Bereiche der menschlichen Bedürfnisse, oder der den Menschen verfügbaren Güterquantitäten, oder aber endlich einem solchen der innern Beschaffenheit der Güter entspringen, auch solche beobachten können, welche die letzte Ursache lediglich in einer modificirten Erkenntniss der Bedeutung haben, welche die bezüglichen Güter für unser Leben und unsere Wohlfahrt besitzen. §. 3.Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter höherer Ordnung regelt.a) Ueber das massgebende Princip des Werthes der Güter höherer Ordnung.Unter den grundlegenden Irrthümern, welche von der weittragendsten Bedeutung für die bisherige Entwicklung unserer Wissenschaft waren, steht in erster Reihe der Grundsatz: dass die Güter desshalb für uns Werth erlangen, weil zur Hervorbringung derselben Güter verwandt wurden, welche Werth für uns hatten. Wir werden dort, wo wir von dem Preise der Güter höherer Ordnung sprechen werden, auf die besonderen Ursachen hinweisen, welche den obigen Irrthum zu Tage förderten und bewirkten, dass derselbe in einer allerdings mehrfach verclausulirten Form die Grundlage der herrschenden Preistheorien wurde. Hier sei zunächst constatirt, dass der obige Grundsatz so sehr aller Erfahrung widerstreitet (S. 120), dass derselbe unbedingt auch dann verworfen werden müsste, wenn das Problem der Feststellung eines Principes des Güterwerthes durch denselben eine formell richtige Lösung fände. Nun wird aber durch den obigen Grundsatz selbst dieser Zweck nicht erreicht, denn er bietet uns wohl einen Erklärungsgrund für den Werth jener Güter, welche wir als “Producte” bezeichnen können, nicht aber für jenen aller übrigen Güter, welche sich uns als die ursprünglichsten Elemente der Production darstellen, also zumal für den Werth aller uns von der Natur unmittelbar dargebotenen Güter, insbesondere der Bodennutzungen, ferner für den Werth der Arbeitsleistungen, und wie wir in Folge sehen werden, auch der Capitalnutzungen. Der Werth aller dieser Güter kann durch den obigen Grundsatz nicht erklärt werden, ja er wird durch denselben geradezu unbegreiflich. Durch den obigen Grundsatz wird demnach das Problem, einen für alle Fälle geltenden Erklärungsgrund des Güterwerthes festzustellen, weder sachlich noch auch formell richtig gelöst, denn einerseits steht er im Widerspruche zur Erfahrung, und andererseits ist seine Anwendbarkeit überall dort ausgeschlossen, wo Güter unserer Beobachtung vorliegen, welche nicht das Product der Verbindung von Gütern höherer Ordnung sind. Der Werth, welchen die Güter niederer Ordnung für uns haben, kann demnach nicht durch den Werth der Güter höherer Ordnung bedingt sein, welche bei der Production derselben verwendet wurden, vielmehr ist es klar, dass umgekehrt der Werth der Güter höherer Ordnung stets und ausnahmslos durch den voraussichtlichen Werth jener Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen∗ . Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der Werth der Güter höherer Ordnung auch nicht das massgebende Moment des voraussichtlichen Werthes der entsprechenden Güter niederer Ordnung, oder aber der Werth der zur Hervorbringung eines Gutes bereits verwendeten Güter höherer Ordnung das massgebende Moment seines effectiven Werthes sein kann, sondern umgekehrt unter allen Umständen der Werth der Güter höherer Ordnung sich nach dem vorraussichtlichen Werthe der Güter niederer Ordnung richtet, zu deren Hervorbringung dieselben von den wirthschaftenden Menschen bestimmt sind, oder voraussichtlich werden bestimmt werden. Dieser voraussichtliche Werth der Güter niederer Ordnung ist—was wohl beobachtet werden muss — nicht selten von jenem, welchen ähnliche Güter in der Gegenwart für uns haben, sehr verschieden, und finden desshalb die Güter höherer Ordnung, durch welche wir über Güter niederer Ordnung doch nur mit Rücksicht auf einen künftigen Zeitraum verfügen (S. 21 ff.), das Mass ihres Werthes keineswegs in dem letztern, sondern in dem erstern. Wenn wir z. B. über Salpeter, Schwefel, Kohle, die zur Schiesspulvererzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen, Vorrichtungen etc. und mittelbar durch dieselben über eine Quantität Schiesspulver nach drei Monaten verfügen, so ist klar, dass der Werth, welchen das in Rede stehende Schiesspulver voraussichtlich für uns nach drei Monaten haben wird, nicht nothwendigerweise gleich sein muss, sondern grösser oder geringer sein kann, als der Werth, welchen eine gleiche Quantität dieses Gutes in der Gegenwart für uns hat und demgemäss auch der Werth der obigen Güter höherer Ordnung sein Mass nicht in dem Werthe des Schiesspulvers in der Gegenwart, sondern in jenem findét, welchen das bezügliche Product voraussichtlich nach Ablauf der Productionsfrist für uns haben wird. Ja, es ist der Fall denkbar, dass eine bestimmte Quantität eines Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, in der Gegenwart gänzlich werthlos ist (z. B. Eis im Winter), während doch die uns gleichzeitig verfügbaren entsprechenden Güter höherer Ordnung, welche uns Quantitäten des obigen Gutes in kommenden Zeiträumen sicherstellen (z. B. die zur künstlichen Eisproduction erforderlichen Materialien und Vorrichtungen in ihrer Gesammtheit) mit Rücksicht auf diese letztern Zeiträume allerdings Werth für uns haben und so umgekehrt. Zwischen dem Werthe, welchen Güter niederer, beziehungsweise erster Ordnung, für uns in der Gegenwart haben, und dem Werthe der zur Hervorbringung solcher Güter uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung, besteht demnach kein nothwendiger Zusammenhang, vielmehr ist es klar, dass die erstern ihren Werth aus dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität in der Gegenwart herleiten, die letztern aber aus dem voraussichtlichen Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität mit Rücksicht auf jenen kommenden Zeitraum, für welchen die bezüglichen Producte uns mittelst der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung verfügbar sein werden. Steigt der voraussichtliche Werth eines Gutes niederer Ordnung in einem kommenden Zeitraume, so steigt auch unter sonst gleichen Verhältnissen der Werth derjenigen Güter höherer Ordnung, deren Besitz uns die Verfügung über die obigen Güter in dem in Rede stehenden Zeitraume sichert, während das Steigen oder Fallen des Werthes eines Gutes niederer Ordnung in der Gegenwart in keinem nothwendigen ursächlichen Zusammenhange mit dem Steigen oder Fallen des Werthes der entsprechenden uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung steht. Es ist demnach auch nicht der Werth der Güter niederer Ordnung in der Gegenwart, wornach sich der Werth der entsprechenden Güter höherer Ordnung richtet, sondern vielmehr unter allen Umständen der voraussichtliche Werth des Productes, welcher das massgebende Princip des Werthes der bezüglichen Güter höherer Ordnung ist∗ . b) Ueber die Productivität des Capitals.Die Umgestaltung von Gütern höherer in solche niederer Ordnung erfolgt gleich jedem andern Wandlungsprocesse in der Zeit und die Zeiträume, für welche wir über Güter erster Ordnung mittelbar durch unsern Besitz von Güter höherer Ordnung verfügen, liegen um so ferner ab, je höher die Ordnung dieser letztern ist. Die fortschreitende Heranziehung von Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse hat demnach, wie wir oben sahen (S. 26 ff.), allerdings den Erfolg, die Quantitäten der uns verfügbaren Genussmittel fortschreitend zu vermehren, sie ist aber nur unter der Voraussetzung möglich, dass die vorsorgliche Thätigkeit der Menschen sich auf immer entferntere Zeiträume erstreckt. Ein wilder Indianer ist ohne Unterlass damit beschäftigt, den Bedarf der nächsten Tage zu decken, der Nomade, welcher die ihm verfügbaren Nutzthiere nicht consumirt, sondern zur Aufzucht von Jungen bestimmt, producirt schon Güter, die ihm erst nach einigen Monaten verfügbar sein werden, bei Culturvölkern aber ist ein nicht geringer Theil der Mitglieder der Gesellschaft sogar mit der Hervorbringung von Gütern beschäftigt, welche erst nach Jahren, ja nicht selten erst nach Jahrzehnten, zur unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse beitragen werden. Die wirthschaftenden Menschen können demnach dadurch, dass sie die occupatorische Wirthschaft verlassen und zur Heranziehung von Gütern der höheren Ordnungen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse fortschreiten, allerdings die ihnen verfügbaren Genussmittel nach Massgabe dieses ihres Fortschrittes vermehren, aber nur mit der Beschränkung, dass sie in demselben Masse, als sie zu Gütern höherer Ordnung fortschreiten, die Zeiträume hinausrücken, auf welche sich ihre vorsorgliche Thätigkeit erstreckt. In diesem Umstande liegt nun aber eine wichtige Schranke des wirthschaftlichen Fortschrittes. Auf die Sicherstellung der den Menschen zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt in der Gegenwart, oder der nächsten Zukunft erforderlichen Genussmittel ist stets ihre ängstlichste Sorge gerichtet, eine Sorge, die sich in dem Grade abschwächt, je ferner der Zeitraum ist, auf welchen sie sich erstreckt. Diese Erscheinung ist keine zufällige, sondern im Wesen der menschlichen Natur tief begründet. Soweit nämlich von der Befriedigung unserer Bedürfnisse die Erhaltung unseres Lebens abhängig ist, muss die Sicherstellung der Befriedigung der Bedürfnisse früherer Zeiträume nothwendigerweise jener der spätern vorangehen. Auch dort, wo von unserer Verfügung über eine Güterquantität nicht unser Leben, sondern lediglich unsere dauernde Wohlfahrt, (also zumal unsere Gesundheit,) abhängig ist, ist die Erhaltung dieser letztern in einem vorangehenden Zeitraume der Regel nach die Vorbedingung derselben in einem nachfolgenden. Die Verfügung über die Mittel zur Erhaltung unserer Wohlfahrt in einem entfernten Zeitraume nützt uns nämlich wenig, wenn Noth und Mangel unsere Gesundheit in einem vorangehenden bereits zerrüttet, oder unsere Entwickelung behindert haben. Aehnlich verhält es sich selbst in Rücksicht auf solche Bedürfnissbefriedigungen, welche für uns blos die Bedeutung von Genüssen haben. Ein Genuss pflegt den Menschen, wie alle Erfahrung lehrt, in der Gegenwart, oder in einer nähern Zukunft wichtiger zu erscheinen, als ein solcher von gleicher Intensität in einem entfernteren Zeitpuncte. Das Leben der Menschen ist ein Process, in welchem die kommenden Entwickelungsphasen stets durch die vorangehenden bedingt sind, ein Process, welcher, wenn einmal unterbrochen, nicht wieder fortgesetzt, wenn einmal essentiell gestört, nicht wieder vollständig hergestellt werden kann. Die Vorsorge für die Erhaltung unseres Lebens und für unsere Entwickelung in kommenden Lebensepochen hat demnach die bezügliehe Vorsorge für die vorangehenden Lebensepochen zur nothwendigen Voraussetzung und so können wir denn auch in der That, von krankhaften Erscheinungen der Wirthschaft abgesehen, die allgemeine Beobachtung machen, dass die wirthschaftenden Menschen zunächst bemüht sind, die Befriedigung der Bedürfnisse der nächsten Zukunft und hierauf erst die ferner liegenden Zeiträume nach Massgabe der Zeitfolge sicherzustellen. Der Umstand, welcher den wirthschaftenden Menschen in ihrem Bestreben nach fortschreitender Heranziehung von Gütern höherer Ordnungen eine Schranke setzt, ist demnach die Nöthigung, mit den ihnen jeweilig verfügbaren Gütern zunächst für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse in der nächsten Zukunft, und erst hierauf für jene der ferneren Zeiträume Vorsorge zu treffen, oder mit andern Worten, der wirthschaftliche Nutzen, welcher sich für die Menschen aus der fortschreitenden Heranziehung von Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erzielen lässt, ist dadurch bedingt, dass sie nach erfolgter Deckung des Bedarfes der nächsten Zukunft auch noch Quantitäten von Gütern für die entfernteren Zeiträume verfügbar haben. In den Anfängen der Culturentwickelung und beim Beginne einer jeden neuen Phase derselben, wo erst einzelne wirthschaftende Individuen zu der Heranziehung von Gütern der nächst höheren Ordnung übergehen, (die ersten Entdecker, Erfinder, beziehungsweise Unternehmer,) pflegt jener Theil der Güter dieser Ordnung, welcher bisher noch keinerlei Verwendung in der menschlichen Wirthschaft fand, nach welchem demnach auch kein Bedarf bestand, naturgemäss den nicht ökonomischen Charakter zu haben. Grundstücke pflegen bei einem Jägervolke, das zum Ackerbaue übergeht, Materialien irgend welcher Art, welche bisher ungenützt waren und nunmehr zum erstenmale zur Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden, (z. B. Kalk, Sand, Bauholz, Bausteine etc.,) selbst nach dem Eintritt dieser letztern Eventualität, durch einige Zeit den nicht ökonomischen Charakter zu bewahren. Diese Güter sind es demnach nicht, deren begrenzte Quantität in den Anfängen der Cultur die wirthschaftenden Menschen von der fortschreitenden Heranziehung von Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse abhält. Ein anderer Theil der complementären Güter höherer Ordnung ist indess der Regel nach ein solcher, welcher bereits vor der Heranziehung einer neuen Ordnung von Gütern in irgend einem Productionszweige zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse diente und den ökonomischen Charakter aufwies. Das Saamengetreide und die Arbeitsleistungen, deren ein Individuum, das von der occupatorischen Wirthschaft zum Ackerbaue übergehen möchte, benöthigt, sind z. B. Güter dieser Art. Diese Güter nun, welche das in Rede stehende Individuum bisher als Güter niederer Ordnung verwendete und auch fernerbinals solche gebrauchen könnte, ist es als Güter höherer Ordnung zu verwenden genöthigt, wofern dasselbe an dem wirthschaftlichen Nutzen participiren will, von welchem wir oben sprachen, oder mit andern Worten, es kann diesen letzteren sich nur auf dem Wege zuwenden, dass es Güter, welche ihm auch je nach seiner Wahl für die Gegenwart, beziehungsweise für eine nähere Zukunft verfügbar sind, zur Befriedigung der Bedürfnisse einer ferneren Zeitperiode verwendet. Mit der steigenden Culturentwickelung und der fortschreitenden Heranziehung neuer Quantitäten von Gütern höherer Ordnung Seitens der wirthschaftenden Subjecte gewinnt indess auch ein grosser Theil der erstgenannten Güter höherer Ordnung (zum Beispiel: Grundstücke, Kalksteine, Sand, Bauholz etc.) den ökonomischen Charakter (S. 62 ff.) und die Möglichkeit, an den wirthschaftlichen Vortheilen zu participiren, welche mit der Heranziehung von Gütern höherer Ordnung, im Gegenhalte zu der rein occupatorischen Thätigkeit, ja bei höherer Culturentwickelung überhaupt mit der Heranziehung voh Gütern höherer Ordnung, im Gegenhalte zu der Beschränkung auf Productionsmittel niederer Ordnung, verbunden sind, ist demnach für jedes Individium dadurch bedingt, dass dasselbe über Quantitäten von ökonomischen Gütern höherer Ordnung, (überall dort, wo sich aber bereits ein lebhafter Verkehr entwickelt hat, und Güter jeder Art gegen einander ausgetauscht werden können, über Quantitäten von ökonomischen Gütern überhaupt,) bereits in der Gegenwart für kommende Zeiträume verfüge, oder mit andern Worten: Capital∗ besitze. Wir sind aber damit zu einer der wichtigsten Wahrheiten unserer Wissenschaft gelaugt, zu dem Satze von der “Productivität des Capitals,” ein Satz, welcher indess nicht in der Weise aufgefasst werden darf, als ob die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter (für entferntere Zeiträume bereits in vorangehenden Zeitperioden, also) innerhalb bestimmter Zeiträume an und für sich etwas zur Vermehrung der den Menschen verfügbaren Genussmittel beitragen könnte, sondern lediglich den Sinn hat, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb bestimmter Zeiträume für wirthschaftende Subjecte ein Mittel zur bessern und vollständigeren Befriedigung ihrer Bedürfnisse, demnach ein Gut und zwar ein wirthschaftliches Gut ist, überall dort, wo die uns verfügbaren Quantitäten von Capitalnutzungen geringer sind, als der Bedarf an denselben. Von der Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb bestimmter Zeiträume (von Capitalnutzungen) ist demnach die mehr oder minder vollständige Befriedigung unserer Bedürfnisse nicht minder abhängig, als von unserer Verfügung über andere ökonomische Güter, und dieselben werden demnach Objecte unserer Werthschätzung, und wie wir in der Folge sehen werden, auch Objecte des menschlichen Verkehres∗ . c) Ueber den Werth der complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung.Um Güter höherer Ordnung∗∗ in solche niederer Ordnung umzugestalten, ist der Ablauf eines gewissen Zeitraumes, also überall dort, wo es sich um Hervorbringung ökonomischer Güter handelt, die Verfügung über Capitalnutzungen von bestimmter Zeitdauer erforderlich. Diese letztere ist je nach der Natur der Productionsprocesse verschieden und, mit Rücksicht auf denselben Productionszweig, um so grosser, je höher die Ordnung der Güter ist, welche zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden sollen; sie ist indess von jeder Production unzertrennlich. Innerhalb dieser Zeiträume ist die Quantität von ökonomischen Gütern, von welcher wir hier sprechen (das Capital), gebunden, für andere Productionszwecke nicht verfügbar. Um demnach über ein Gut niederer Ordnung, beziehungsweise eine Quantität von solchen, in einem kommenden Zeitpuncte zu verfügen, genügt es nicht, dass wir die entsprechenden Güter höherer Ordnung in irgend einem Zeitpunkte vorübergehend in unserm Besitz haben, sondern es ist diess von der Voraussetzung abhängig, dass wir die in Rede stehenden Güter höherer Ordnung während eines, je nach der Natur des Productionsprocesses bald längern, bald kürzern Zeitraumes in unserer Verfügung behalten und in dem Productionsprocesse binden. Nun haben wir im vorigen Abschnitte gesehen, dass die Verfügung über Quantitäten ökonomischer Güter innerhalb gegebener Zeiträume für die wirthschaftenden Menschen Werth hat, gleich andern ökonomischen Gütern, und es ist demnach klar, dass überall dort, wo es sich um den Werth handelt, welchen die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung für die wirthschaftenden Menschen mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, dieser letztere dem voraussichtlichen Werthe des Productes nur insoferne gleich gesetzt werden kann, als in denselben auch der Werth der bezüglichen Capitalnutzung inbegriffen ist. Fragt es sich demnach z. B. um den Werth derjenigen Güter höherer Ordnung, durch welche wir über eine bestimmte Quantität von Getreide nach Ablauf eines Jahres verfügen werde, so wird der Werth des Samengetreides, der Bodenbenützung, der bezüglichen landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen etc., das ist der zur Hervorbringung des obigen Getreides erforderlichen Güter höherer Ordnung in ihrer Gesammtheit, allerdings sein Mass in dem voraussichtlichen Werthe dieses letztern nach Ablauf eines Jahres finden (S. 124), aber nur unter der Voraussetzung, dass in den Werth der erstern auch jener inbegriffen ist, welchen die Verfügung über die bezüglichen ökonomischen Güter innerhalb eines Jahres für die betreffenden wirthschaftenden Subjecte hat, während der Werth der in Rede stehenden Güter höherer Ordnung in der Gegenwart an und für sich nur dem Werthe des voraussichtlichen Productes nach Abzug des Werthes der bezüglichen Capitalnutzung gleich gesetzt werden kann. Setzen wir, um zu einem ziffermässigen Ausdruck des oben Gesagten zu gelangen, den voraussichtlichen Werth des nach einem Jahre verfügbaren Productes gleich 100, den Werth der Verfügung über die Quantität der bezüglichen ökonomischen Güter höherer Ordnung innerhalb eines Jahres (den Werth der Capitalbenützung) gleich 10, so ist klar, dass der Werth, welchen die Gesammtheit der complementären zur Hervorbringung des obigen Productes erforderlichen Quantitäten von Gütern höherer Ordnung mit Ausschluss der in Rede stehenden Capitalnutzung für das wirthschaftende Subject mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, nicht gleich 100, sondern nur gleich 90 und, wenn der Werth der bezüglichen Capitalbenützung 15 betrüge, gar nur gleich 85 wäre. Der Werth, welchen die Güter für die einzelnen wirthschaftenden Individuen haben, ist, wie bereits mehrfach erwähnt, die wichtigste Grundlage der Preisbildung. Wenn wir nun im Leben sehen, dass die Käufer von Gütern höherer Ordnung für die complementären, zur Hervorbringung eines Gutes niederer Ordnung erforderlichen technischen Productionsmittel∗ niemals den ganzen voraussichtlichen Preis der erstern bezahlen, sondern stets nur solche Preise zu bewilligen in der Lage sind und thatsächlich bewilligen, welche in etwas tiefer stehen, als derselbe, also der Verkauf von Gütern höherer Ordnung eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Escomptiren hat∗∗ , wobei der voraussichtliche Preis des Productes die Grundlage der Berechnung bildet, so findet diese Erscheinung in dem obigen ihre Erklärung∗ . Der Process der Umgestaltung von Gütern höherer Ordnung in solche niederer Ordnung, beziehungsweise in Güter erster Ordnung, soll er anders ein ökonomischer sein, ist ferner unter allen Umständen dadurch bedingt, dass ein wirthschaftendes Subject denselben vorbereite und in ökonomischem Sinne leite, also die ökonomischen Berechnungen, von welchen wir oben sprachen, anstelle und die Güter höherer Ordnung, einschliesslich der technischen Arbeitsleistungen, dem Processe thatsächlich zuführe, oder zuführen lasse. Diese sogenannte Unternehmerthätigkeit∗∗ , welche in den Anfängen der Cultur und auch später noch beim Kleingewerbe der Regel nach von demselben wirthschaftenden Subjecte entwickelt wird, welches auch durch seine technischen Arbeitsleistungen in den Productionsprocess eingreift, bei fortschreitender Theilung der Arbeit und Vergrösserung der Unternehmungen jedoch nicht selten die volle Zeit des betreffenden wirthschaftenden Subjectes in Anspruch nimmt, ist desshalb ein eben so nothwendiges Element der Gütererzeugung, wie die technischen Arbeitsleistungen und hat den Charakter eines Gutes höherer Ordnung und zwar, da dieselbe gleich den letztern der Regel nach ein ökonomisches Gut ist, auch Werth. Ueberall dort, wo der Werth in Frage ist, welchen complementäre Quantitäten von Gütern höherer Ordnung für uns mit Rücksicht auf die Gegenwart haben, ist demnach allerdings der voraussichtliche Werth des entsprechenden Productes massgebend für den Werth der Gesammtheit derselben, aber doch nur unter der Voraussetzung, dass in diesem letztern auch der Werth der Unternehmerthätigkeit mit inbegriffen ist. Fassen wir das hier Gesagte zusammen, so ergibt sich, dass der Werth, welchen die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung, (also die Gesammtheit von Rohstoffen, Arbeitsleistungen, Benützungen von Grundstücken, Maschinen, Werkzeugen etc.,) für uns mit Rücksicht auf die Gegenwart hat, sein Mass in dem voraussichtlichen Werthe des entsprechenden Productes findet, zu den erstern indess nicht bloss die zur technischen Production erforderlichen Güter höherer Ordnung, sondern auch die Capitalsnutzungen und die Unternehmerthätigkeit gerechnet werden müssen, indem diese letzteren eben so unausweichliche Vorbedingungen jeder ökonomischen Gütererzeugung sind, als die obigen technischen Erfordernisse derselben, und desshalb - der Werth, welchen die technischen Elemente der Production an und für sich mit Rücksicht auf die Gegenwart haben, nicht gleich dem ganzen voraussichtlichen Werthe des Productes ist, sondern sich stets in solcher Weise regelt, dass zugleich eine Marge für den Werth der Capitalbenützung und der Unternehmerthätigkeit offen bleibt. d) Ueber den Werth, welchen die einzelnen Güter höherer Ordnung für uns haben.Wir haben gesehen, dass der Werth eines concreten Gutes, beziehungsweise einer concreten Güterquantität, für das wirthschaftende Subject, das darüber verfügt, gleich ist der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche das erstere entbehren müsste, wofern es über das betreffende Gut, beziehungsweise die betreffende Güterquantität, nicht zu verfügen vermöchte, und wir könnten ohne Schwierigkeit zum Schlusse gelangen, dass auch bei Gütern höherer Ordnung der Werth einer jeden Theilquantität derselben gleich der Bedeutung ist, welche jene Bedürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung von unserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen, wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ordnung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen, sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbstständigen Werth erlangen könnten. Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst complementärer Quantitäten von Gütern höherer Ordnung über Quantitäten von Gütern niederer Ordnung verfügen, ebenso sicher ist es aber auch, dass nicht nur festbestimmte Quantitäten der einzelnen Güter höherer Ordnung mit einander im Productionswege in Verbindung gebracht werden können, etwa in der Weise, wie dies bei chemischen Verbindungen zu beobachten ist, wo nur eine gewisse Anzahl von Gewichtseinheiten des einen Stoffes sich mit einer ebenso genau begrenzten Anzahl von Gewichtseinheiten anderer Stoffe zu einem bestimmten chemischen Producte verbinden. Vielmehr lehrt uns die allgemeinste Erfahrung, dass eine bestimmte Quantität irgend eines Gutes niederer Ordnung aus Gütern höherer Ordnung, welche in sehr verschiedenen Quantitätenverhältnissen zu einander stehen, hervorgebracht werden kann, ja nicht selten ein, oder mehrere Güter höherer Ordnung, welche den complementären Charakter mit Rücksicht auf eine Gruppe von gewissen Gütern höherer Ordnung haben, gänzlich entfallen können, ohne dass die übrigen Güter dadurch die Tauglichkeit zur Hervorbringung des Gutes niederer Ordnung, bezüglich dessen sie den complementären Charakter besitzen, einbüssen würden. Um Getreide zu erzeugen, kommen Bodennutzungen, Samenfrüchte, Arbeitsleistungen, Düngstoffe, Benützungen von landwirthschaftlichen Geräthen etc. zur Anwendung. Niemand wird indess in Abrede stellen können, dass sich eine bestimmte Quantität Getreide auch ohne Düngungsmittel und ohne die Anwendung eines grossen Theiles der gebräuchlichen landwirthschaftlichen Geräthe hervorbringen lässt, wofern man nur über die übrigen zur Erzeugung des Getreides erforderlichen Güter höherer Ordnung in entsprechend grösseren Quantitäten verfügt. Lehrt uns solcherart die Erfahrung, dass einzelne complementäre Güter höherer Ordnung bei der Production von Gütern niederer Ordnung nicht selten gänzlich wegfallen können, so können wir noch viel häufiger die Beobachtung anstellen, dass nicht lediglich aus bestimmten Quantitäten von Gütern höherer Ordnung bestimmte Producte hervorgebracht werden können, sondern vielmehr der Regel nach ein sehr weiter Spielraum besteht, innerhalb welches die Production sich bewegen kann, und sich thatsächlich bewegt. Jedermann ist bekannt, dass sich, selbst bei gleicher Qualität der Aecker, eine bestimmte Quantität Getreide auf Grundstücken von sehr verschiedener Ausdehnung erzeugen lässt, je nachdem man dieselben mehr oder minder intensiv bewirthschaftet, das ist, je nachdem eine grössere, oder geringere Quantität der übrigen complementären Güter höherer Ordnung in Anwendung gebracht wird. So lässt sich zumal eine schwächere Düngung durch Herbeiziehung einer grösseren Quantität von Grundstücken, durch bessere Maschinen, oder intensivere Anwendung von landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen ersetzen und so die verminderte Quantität fast jedes einzelnen Gutes höherer Ordnung durch eine entsprechende Mehrverwendung der übrigen complementären Güter. Aber selbst dort, wo die einzelnen Güter höherer Ordnung durch Quantitäten anderer complementärer Güter nicht ersetzt werden können und durch eine Minderung der verfügbaren Quantität irgend eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine entsprechende Minderung des Productes herbeigeführt wird, (z. B. bei der Production mancher Chemikalien,) werden durch den Mangel des einen Productionsmittels die entsprechenden Quantitäten der übrigen Productionsmittel doch nicht nothwendigerweise werthlos, denn diese letztern können der Regel nach doch zur Hervorbringung anderer Güter und somit in letzter Reihe zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch der Regel nach minder wichtiger, verwendet werden, als dies der Fall sein würde, wenn die mangelnde Quantität des complementären Gutes, das hier in Rede ist, verfügbar wäre. Von einer bestimmten Quantität eines Gutes höherer Ordnung hängt demnach der Regel nach nicht die Verfügung über eine genan entsprechende Quantität des Productes ab, zu dessen Erzeugung jenes Gut dient, sondern lediglich eine Theilquantität dieses letztern, nicht selten blos die höhere Qualität des Productes, und der Werth einer Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung der Bedürfnissbefriedigungen, welche von dem ganzen Producte abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient, sondern lediglich der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, für welche durch die Theilquantität des Productes vorgesorgt ist, um welche sich das letztere mindern würde, wofern wir über die in Rede stehende Quantität des Gutes höherer Ordnung nicht zu verfügen vermöchten; dort aber, wo nicht eine Minderung der Quantität, sondern lediglich eine solche der Qualität des Productes die Folge einer Verminderung der verfügbaren Quantität eines Gutes höherer Ordnung wäre, ist der Werth der Quantitat eines einzelnen Gutes höherer Ordnung gleich der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche mit dem höher, und jenen, welche mit dem niederer qualificirten Producte herbeigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur Bedürfnissbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Verfügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung abhängig. Aber selbst in dem Falle, dass durch die Minderung der verfügbaren Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine verhältnissmässige Minderung des Productes bedingt ist, (z. B. bei manchen chemischen Producten,) selbst in diesem Falle werden die übrigen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung, für welche das eine complementäre Element der Production nunmehr mangelt, doch nicht werthlos, indem dieselben zur Production anderer Güter niederer Ordnung und somit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch vielleicht in etwas minder wichtiger, als diess sonst der Fall gewesen wäre, herangezogen werden können. Auch in diesem Falle ist demnach nicht der volle Werth des Productes, welches durch den Mangel eines einzelnen Gutes höherer Ordnung uns entgehen würde, massgebend für den Werth dieses letzteren, sondern lediglich die Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche sichergestellt sind, wofern wir über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Werth in Frage ist, verfügen, und jener der Bedürfnissbefriedigungen, welche im entgegengesetzten Falle erfolgen würden. Fassen wir die drei obigen Fälle zusammen, so ergibt sich als allgemeines Gesetz der Werthbestimmung einer concreten Quantität eines Gutes höherer Ordnung, dass der Werth derselben gleich ist der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche im Falle unserer Verfügung über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Werth in Frage ist, und jener, welche im entgegengesetzten Falle, bei jedesmaliger ökonomischer Verwendung der Gesammtheit der uns verfügbaren Güter höherer Ordnung, erfolgen würden. Es entspricht aber das obige Gesetz genau dem allgemeinen Gesetze der Werthbestimmung (S. 87 ff.), denn die durch das obige Gesetz ausgedrückte Differenz kennzeichnet eben die Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche von unserer Verfügung über ein concretes Gut höherer Ordnung abhängig ist. Fassen wir dies Gesetz mit Rücksicht auf dasjenige ins Auge, was wir oben (S. 133 ff.) rücksichtlich des Werthes der zur Hervorbringung eines Gutes erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung gesagt haben, so ergibt sich der weitere Grundsatz, dass der Werth eines Gutes höherer Ordnung um so grösser ist, je grösser der voraussichtliche Werth des Productes bei gleichem Werthe der übrigen zur Hervorbringung desselben erforderlichen complementären Güter, oder je niedriger der letztere unter sonst gleichen Verhältnissen ist. e) Ueber den Werth der Boden- und Capitalnutzung und der Arbeitsleistungen insbesondere∗ .Die Grundstücke haben keine exceptionelle Stellung im Kreise der übrigen Güter. Werden dieselben zu Genusszwecken verwendet, (als Lustgärten, Rennbahnen etc.,) so sind sie Güter erster, werden sie zur Hervorbringung anderer Güter benützt, Güter höherer Ordnung, gleich vielen anderen. Wo immer es sich desshalb um die Bestimmung ihres Werthes, oder jenes der Bodenbenützungen handelt, sind sie den Gesetzen der Werthbestimmung überhaupt und, wofern sie den Charakter von Gütern höherer Ordnung haben, insbesondere auch jenen unterworfen, welche wir soeben bezüglich der Güter höherer Ordnung entwickelt haben. Eine verbreitete Schule von Volkswirthen hat nun zwar ganz richtig erkannt, dass der Werth von Grund und Boden sich füglich nicht auf Arbeit, oder auf Capitalsaufwendungen zurückführen lasse, aber daraus die Berechtigung hergeleitet, den Grundstücken eine exceptionelle Stellung im Bereiche der Güter einzuräumen. Der methodische Missgriff, welcher in diesem Vorgehen liegt, ist indess leicht ersichtlich. Dass eine grosse und wichtige Gruppe von Erscheinungen sich unter die allgemeinen Gesetze einer Wissenschaft, welche sich mit denselben befasst, nicht einordnen lässt, ist ein deutlicher Beweis für die Reformbedürftigkeit dieser letztern, nicht aber ein Grund, der zu dem bedenklichsten methodischen Hilfsmittel berechtigen würde, zu der Absonderung einer Gruppe von Erscheinungen von den übrigen, ihrer allgemeinen Natur nach völlig gleichartigen Objecten der Beobachtung, und zur Aufstellung besonderer höchster Principien für jede der beiden Gruppen. Diese Erkenntniss hat denn auch in neuerer Zeit zu mannigfachen Versuchen geführt, die Bodenbenützungen und die Grundstücke, gleich allen andern Gütern, in den Rahmen der volkswirthschaftlichen Systeme einzuordnen und den herrschenden Principien gemäss, ihren Werth, beziehungsweise die Preise, welche für dieselben erzielt werden können, auf menschliche Arbeit, oder auf Capitalsaufwendungen zurückzuführen∗ . Die Gewaltsamkeiten, zu welchen dieser Versuch bei den Gütern im Allgemeinen und bei den Grundstücken insbesondere führen muss, sind indess offenliegend. Ob ein Grundstück mit dem grössten Aufwande menschlicher Arbeit dem Meere abgerungen, oder ohne jede Arbeit angeschwemmt, ob dasselbe ursprünglich mit Urwald bewachsen und mit Steinen überät und erst in der Folge mit grosser Anstrengung und ökonomischen Opfern gerodet, gereinigt und mit fruchtbaren Erden bedeckt wurde, oder aber von vornherein waldfrei und fruchtbar war, ist für die Beurtheilung seiner natürlichen Fruchtbarkeit, auch wohl für die Frage von Interesse, ob die Verwendungen von ökonomischen Gütern auf dies Grundstück (die Ameliorirungen) zweckmässig und ökonomisch waren, nicht aber dort, wo es sich um die allgemeinen wirthschaftlichen Beziehungen desselben und insbesondere um seinen Werth, also um die Bedeutung handelt, welche Güter für uns lediglich mit Rücksicht auf die der Zukunft angehörigen Bedürfnissbefriedigungen∗∗ erlangen. Sind solcherart die neuern Versuche, den Werth der Bodenbenutzungen, beziehungsweise der Grundstücke selbst, auf Arbeits-oder Capitalsaufwendungen zurückzuführen, lediglich als ein Ausfluss des Bestrebens zu betrachten, die herrschende Grundrententheorie, also einen Theil unserer Wissenschaft, welcher verhältnissmässig noch am wenigsten im Widerspruche mit den Erscheinungen des wirklichen Lebens steht, den gangbaren Irrthümern in den höchsten Principien unserer Wissenschaft conform zu gestalten, so muss gegen dieselbe, zumal in jener Form, in welcher Ricardo∗ sie ausgesprochen hat, doch der Vorwurf erhoben werden, dass hiedurch nicht das Princip des Werthes, welchen Bodenbenützungen für die wirthschaftenden Menschen haben∗∗ , sondern lediglich ein vereinzelntes Moment seiner Verschiedenheit ans Licht gebracht und dasselbe irrthümlicherweise zum Principe erhoben wird. Die verschiedene Beschaffenheit und Lage der Grundstücke ist unzweifelhaft eine der wichtigsten Ursachen der Verschiedenheit des Werthes der Bodenbenützungen und der Grundstücke selbst, es sind aber ausser ihr noch andere Ursachen der Verschiedenheit des Werthes dieser Güter vorhanden. Sie ist demnach nicht einmal das massgebende Princip dieser letztern, noch viel weniger aber das Princip des Werthes der Bodenbenützungen und der Grundstücke überhaupt. Wären alle Grundstücke von gleicher Beschaffenheit und gleich günstiger Lage, so würden sie nach Ricardo gar keine Rente abwerfen können, während doch nichts sicherer ist, als dass in solch einem Falle wohl ein einzelnes Moment der Verschiedenheit der Rente, welche die Grundstücke abwerfen, aber weder die Gesammtheit dieser letztern, noch aber auch die Rente selbst entfallen müsste. Andererseits ist nicht minder klar, dass in einem Lande, wo grosser Mangel an Boden besteht, auch die ungünstigst gelegenen und qualificirten Grundstücke eine Rente abwerfen würden, ohne dass dieselbe in der Theorie Ricardo’s ihre Erklärung finden könnte. Die Grundstücke und Bodenbenützungen in ihrer concreten Erscheinungsform sind Objecte unserer Werthschätzung gleich allen anderen Gütern; auch sie erlangen nur insofern Werth, als wir in der Befriedigung unserer Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig sind und die massgebenden Factoren ihres Werthes sind keine anderen, als jene, welche wir oben (Seite 87 und 114) rücksichtlich der Güter überhaupt kennen gelernt haben∗ . Auch das tiefere Verständniss der Verschiedenheit ihres Werthes ist desshalb nur auf dem Wege erreichbar, dass wir die Bodenbenützungen und die Grundstücke selbst unter den allgemeinen Gesichtspunkten unserer Wissenschaft und, so weit sie Güter höherer Ordnung sind, zumal auch in ihren Beziehungen zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung und insbesondere zu den complementären Gütern ins Auge fassen. Wir sind oben zu dem Resultate gelangt, dass die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes erforderlichen Güter höherer Ordnung (die Capitalbenützung und die Unternehmerthätigkeit mit inbegriffen) das Mass ihres Werthes in dem voraussichtlichen Werthe des Productes findet. Wo immer Bodenbenützungen zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung herangezogen werden, finden demnach auch sie im Vereine mit den übrigen complementären Gütern das Mass des Werthes in dem voraussichtlichen Werthe des Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, zu dessen Hervorbringung sie bestimmt sind, und je nachdem dieser letztere grösser oder geringer ist, bestimmt sich auch unter sonst gleichen Verhältnissen der höhere oder geringere Werth derselben. Was aber den Werth betrifft, welchen concrete Bodennutzungen, beziehungsweise concrete Grundstücke an und für sich für die wirthschaftenden Menschen haben, so regelt sich derselbe eben so wohl, wie jener aller andern Güter höherer Ordnung, nach dem Grundsatze, dass der Werth eines Gutes höherer Ordnung um so grösser ist, je grösser der Werth des voraussichtlichen Productes und je geringer unter sonst gleichen Verhältnissen der Werth der complementären Güter höherer Ordnung ist∗ . Die Bodennutzungen stehen demnach rücksichtlich ihres Werthes unter keinen anderen allgemeinen Gesetzen, als z. B. die Nutzungen von Maschinen, Werkzeugen, Wohnhäusern, Fabriken, ja als alle übrigen ökonomischen Güter, welcher Art sie auch immer sein mögen. Damit sollen die besonderen Eigenthümlichkeiten, welche die Bodennützungen, beziehungsweise die Grundstücke, gleichwie viele andere Güterarten aufweisen, durchaus nicht negirt werden. Die in Rede stehenden Güter sind einem Volke der Regel nach nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten verfügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen, zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirthschaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werthbestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen desshalb keinen exceptionellen Charakter. Der Umstand, dass auch der Preis der Arbeitsleistungen∗ sich, gleichwie jener der Bodenbenützungen, nicht ohne die grössten Gewaltsamkeiten auf den Preis der Productionskosten derselben zurückführen lässt, hat rücksichtlich dieser Kategorie von Preiserscheinungen gleichfalls zur Aufstellung besonderer Grundsätze geführt. Die gemeinste Arbeit, wird gesagt, müsse den Arbeiter sammt Familie ernähren, sonst könnte sie der Gesellschaft nicht dauernd geleistet werden; die Arbeit könne aber dem Arbeiter auch nicht viel mehr bieten, als die Subsistenzmittel, sonst würde eine Vermehrung der Arbeiter eintreten, welche den Preis ihrer Arbeitsleistungen wieder auf das obige Niveau herabdrücken würde. Das Subsistenzminimum im obigen Sinne sei deshalb das Princip, nach welchem sich der Preis der gemeinsten Arbeit regle, während der höhere Preis der übrigen Arbeitsleistungen auf Capitalsanlagen, beziehungsweise auf Talentrenten u. dgl. m., zurückgeführt werden müsse. Nun lehrt uns aber die Erfahrung, dass es concrete Arbeitsleistungen giebt, welche für die wirthschaftenden Menschen völlig nutzlos, ja schädlich, also keine Güter sind, andere, welche trotz ihrer Güterqualität doch keinen ökonomischen Charakter und keinen Werth aufweisen, und somit gleichwie die ersteren (wie wir in der Folge sehen werden) gar keinen Preis haben können. (Hiezu gehören alle Arbeitsleistungen, welche aus irgend welchen Gründen der Gesellschaft in so grossen Quantitäten verfügbar sind, dass sie den nichtökonomischen Charakter erlangen, z. B. die mit manchen unbesoldeten Aemtern verbundenen Arbeitsleistungen etc.). Die Arbeitsleistungen sind demnach nicht an und für sich und unter allen Umständen Güter, oder gar ökonomische Güter, sie haben nicht nothwendigerweise Werth, und lässt sich desshalb nicht für jede Arbeitsleistung ein Preis überhaupt, am wenigsten aber ein bestimmter Preis erzielen. Die Erfahrung lehrt uns denn auch, dass viele Arbeitsleistungen von dem Arbeiter nicht einmal gegen die nothdürftigsten Subsistenzmittel ausgetauscht werden können∗ , während für andere Arbeitsleistungen die zehn-, zwanzig- und selbst hundertfache Quantität der zur Subsistenz eines Menschen erforderlichen Güter leicht zu erlangen ist. Wo immer jedoch die Arbeitsleistungen eines Menschen thatsächlich gegen die Subsistenzmittel desselben ausgetauscht werden, ist dies doch nur die Folge des zufälligen Umstandes, dass dieselben nach den allgemeinen Grundsätzen der Preisbildung eben nur gegen einen solchen Preis und keinen anderen ausgetauscht werden konnten. Die Subsistenzmittel des Arbeiters, beziehungsweise die Subsistenzminima können demnach weder die unmittelbare Ursache, noch auch das massgebende Princip des Preises der Arbeitsleistungen sein∗∗ . In Wahrheit regelt sich denn auch der Preis concreter Arbeitsleistungen, wie wir sehen werden, gleich jenem aller anderen Güter nach ihrem Werthe. Dieser letztere aber regelt sich, wie oben dargelegt wurde, nach der Grösse der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche wir entbehren müssten, wofern wir über die betreffenden Arbeitsleistungen nicht zu verfügen vermöchten; wofern diese letztern aber Güter höherer Ordnung sind, zunächst und unmittelbar nach dem Grundsatze, dass Güter höherer Ordnung einen um so grösseren Werth für die wirthschaftenden Menschen haben, je grösser der voraussichtliche Werth des Productes bei gleichem Werthe der complementären Güter höherer Ordnung, beziehungsweise je niedriger der Werth dieser letztern ist. Die Unzulänglichkeit der Theorie, wornach der Preis der Güter durch jenen der Güter höherer Ordnung erklärt wird, welche zur Hervorbringung derselben dienten, musste sich naturgemäss auch überall dort geltend machen, wo der Preis von Capitalnutzungen in Frage kam. Wir haben die letzten Ursachen des ökonomischen Charakters, beziehungsweise des Werthes der Güter dieser Art bereits oben eines Weitern dargelegt, und auch auf die Irrthümlichkeit jener Theorie hingewiesen, welche den Preis der Capitalnutzungen als eine Entschädigung der Enthaltsamkeit des Capitalbesitzers hinstellt. In Wahrheit ist der Preis, welcher für Capitalnutzungen erlangt werden kann, wie wir sehen werden, nicht minder eine Folge ihres ökonomischen Charakters und ihres Werthes, als wie jener aller übrigen Güter, das massgebende Princip ihres Werthes aber wiederum kein anderes, als jenes der Güter überhaupt∗ . Viertes Capitel.[∗]Das Bestreben, die allen Erscheinungsformen des Güterwerthes gemeinsamen Elemente festzustellen, d. i. den allgemeinen Begriff des “Werthes” zu gewinnen, findet sich bei allen neuern Deutschen, welche die Lehre vom Werthe in selbstständiger Weise bearbeitet haben. Ebenso das Bestreben, den Gebrauchswerth der Güter von der blossen Nützlichkeit zu unterscheiden. Friedländer (Theorie d. Werthes, Dorpater Univ. Progr. 1852, S. 48) definirt den Werth als “das im menschlichen Urtheil erkannte Verhältniss, wornach ein Ding Mittel für die Erfüllung eines erstrebenswerthen Zweckes sein kann” (vergl. auch Storch, Cours d’économ. polit. T. I., S. 36). Da nun das obige Verhältniss, (wofern der erstrebenzwerthe Zweck die Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses ist, oder doch mit einer solchen im Zusammenhang steht,) eben die Nützlichkeit eines Dinges begründet, so ist die obige Definition gleichbedentend mit jener, wornach der Güterwerth als die anerkannte Zweck-Tauglichkeit, beziehungsweise als die anerkannte Nützlichkeit eines Dinges aufgefasst wird. Es ist diese letztere aber eine allgemeine Voraussetzung der Güterqualität und demnach die Definition Friedländer’s, abgesehen davon, dass sie das Wesen des Werthes nicht berührt, auch zu weit. In der That kommt derselbe (S. 50) zum Schlusse, dass die nicht ökonomischen Güter eben so wohl Objecte der Werthschätzung der Menschen sind, als die ökonomischen. Knies (Lehre vom Werth, Tübing, Zeitschr, 1855, S. 423) erkennt in dem Werthe, gleich wie viele seiner Vorgänger, den Grad der Brauchbarkeit eines Gutes für menschliche Zwecke, (vgl. noch die ältern Auflagen von Roscher’s System I., §. 4,) eine Ansicht, welcher ich jedoch um dessentwillen nicht folgen kann, weil der Werth wohl eine Grösse ist, welche gemessen werden kann, das Mass desselben aber eben so wenig zu seinem Wesen gehört, als zu jenem des Raumes, oder der Zeit. In der That fühlt Knies auch die Schwierigkeiten, zu welchen diese Auffassung vom Werthe in ihren weitern Consequenzen führt, denn er erkennt auch die Begriffsbestimmung des Werthes als Branch-barkeit, Nützlichkeit, Güterqualität selbst an und bemerkt “die Werththeorie sei an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Bedeutungen des Wortes “Werth” aufgebant,” gelangt demnach zu keinem einheitlichen Principe.—Schäffie geht (Tübing, Universitätssehrft. 1862, Abth. 5, S. 10.) von der Ansicht aus, “eine potentielle oder actuelle vom Menschen mit bewusstem Wollen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersönlichen Aussendingen sei stets erforderlich, wenn von Wirthschaften und von wirthschaftlichen Gütern solle die Rede sein können. Diese Beziehung lasse sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes, als von Seite des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objective sei sie die Brauchbarkeit, subjectiv der Werth des Gutes, Brauchbarkeit (Nützlichkeit) sei die Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke zu dienen. Werth aber sei die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit habe.” Auch diese Begriffsbestimmung des Werthes ist indess, wie Schäffie dadurch, dass er in seinen spätern Schriften, (Das gesellschaftliche System, 1867, S. 6,) den Werth als “die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringenden Opfer” definirt, selbst andeutet, entschieden zu weit, denn auch die nicht ökonomischen Güter haben Brauchbarkeit und stehen in dem obigen Verhältnisse zum Zweckbewusstsein der Menschen, ohne doch Werth aufzuweisen. Durch Schäffie’s ältere Begriffsbestimmung wird demnach der Werth nicht auf die ökonomischen Güter beschränkt, obzwar der schar fsinnige Forscher, (Tübinger Universitatsschr. 1862, a. a. O. S. 11,) sich sehr genan des Umstandes bewusst ist, dass bei den nicht ökonomischen Gütern die Wertherscheinung nicht zu Tage treten könne. Die neuere Definition Schäffie’s ist dagegen entschieden zu enge, denn nichts ist sicherer, als dass es zahlreiche ökonomische Güter gibt, welche ohne die geringsten dafür zu bringenden Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (z. B. Angesch wemmtes Land etc.), andere, welche durch ökonomische Opfer nicht erlangt werden können (z. B. Naturanlagen). Ein wichtiges Moment der tiefern Einsicht in das Wesen des Werthes wird aber hier bereits in das vollste Licht gestellt: Nicht die objective Tauglichkeit an sich (Tübing, Universitätsschr. S. 11), auch nicht der Grad der Brauchbarkeit (ibid, S. 31), sondern die Bedeutung des Gutes für das wirthschaftende Subject macht nach Schäffie das Wesen des Güterwerthes aus.—Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffasung des Werthes fördert auch Rösler (Theorie des Werthes, Hildeb. Jahrbücher 1868, IX., S. 272 ff. 406 ff.) zu Tage. Derselbe kommt zum Schlusse, “dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth unrichtig sei, und mit dem Moment des nützlichen Gebrauches der Dinge der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass vielmehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögensqualität der Dinge bezeichne und durch Realisirung der Vermögensrechtsordnung zur concreten Erscheinunggelange.” Der eigenthümliche Standpunkt Rösler’s ist aus dem Obigen ersichtlich und zugleich der Fortschritt, welcher in seiner Auffassung liegt, indem er den Kreis der Werthobjecte richtig begränzt und die Nützlickeit vom Werthe der Güter streng scheidet. Nicht einverstanden kann ich mich dagegen damit erklären, dass Rösler die Vermögensqualität eines Gutes, welche eben so wohl die Folge des oben dargelegten Quantitätenverhältnisses, als der Werth ist, zum Principe des letztern macht; auch scheint mir bedenklich, dass Rösler den Begriff der Vermögensqualität der Jurisprudenz entlehnt. (S.295, 302 ff. vgl. auch Ch. Schlözer Anfangsg. I. §. 15). Der Werth der Güter ist, gleichwie der ökonomische Charakter derselben, unabhängig von der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Erscheinung, unabhängig auch von der Rechtsordnung, ja von dem Bestande der Gesellschaft. Er ist auch in der isolirten Wirthschaft zu beobachten und kann demnach nicht in der Rechtsordnung wurzeln. Von ältern Versuchen, den allgemeinen Begriff des Werthes festzustellen, seien hier jene Montanari’s, † 1687, (della Moneta III, S. 43, p. a. der ed. Custodi), Turgot’s (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., ed. Daire), Condillac’s (Le commerce et le gouvernement 1776, S. 151 ff., ed. Daire), Garnier’s (S. 5 der Vorrede zu seiner Uebersetzung A. Smith’s), Storch’s (Cours d’économ: polit. 1815, I, S. 56 ff.) erwähnt. Zumal ist es Condillac, dessen Begriffsbestimmung des Werthes keine geringe Aehnlichkeit mit einzelnen neuern Entwickelungen dieser Lehre in Deutschland hat. [∗]Mit den Versuchen, den Unterschied zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern darauf zurückzuführen, dass die erstern Arbeitsproducte seien, die letztern aber “freiwillige Gaben der Natur,” die erstern sich uns als Objecte des Tauschverkehres darstellen, die letztern aber nicht, haben wir uns in dem vorigen Capitel eines weitern beschäftigt, und sind hiebei zum Resultate gelangt, dass der ökonomische Charakter der Güter von den beiden obigen Momenten unabhängig ist. Ein Gleiches gilt von dem Werthe. Derselbe ist, gleich wie der ökonomische Charakter der Güter, die Folge des mehrerwähnten Verhältnisses zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität der Güter, und die gleichen Gründe, welche dagegen sprechen, dass die ökonomischen Güter als “Arbeitsproducte”, beziehungsweise als “Verkehrsgüter” definirt werden, schliessen die diesbezüglichen Kriterien auch überall dort aus, wo es sich um die Unterscheidung der Güter handelt, welche für uns Werth haben, und jener, die keinen solchen aufweisen. [∗]Der Verwechslung von “Gebrauchswerth” und “Nützlichkeit,” beziehungsweise des erstern mit dem “Grade der Nützlichkeit” oder mit der “erkannten Nützlichkeit,” entspringt auch die Lehre vom abstracten Werthe der Güter (Siehe Rau, “Volkswirthschaftslehre,” §. 58 ff., 1863). Eine Gattung kann nützliche Eigenschaften haben, welche die concreten Güter zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse tauglich machen. der Grad der Nützlichkeit kann bei den verschiedenen Gattungen mit Rücksicht auf bestimmte Gebranclszwecke ein ungleicher sein (Buchenholz und Weidenholz für Heizzwecke u. dgl. m.); weder die Nützlichkeit der Gattung, noch aber auch der verschiedene Grad derselben bei den verschiedenen Gattungen oder Species kann indess “Werth” genannt werden. Nicht die Gattungen, sondern stets nur die concreten Güter sind den wirthschaftenden Individuen verfügbar, nur diese letztern demnach Güter und nur solche: Objecte unserer Wirthschaft und unserer Werthschätzung. [∗∗]Wie eine tiefer gehende Untersuchung der seelischen Vorgänge uns die Erkenntniss der Aussendinge lediglich als die zu unserem Bewusstsein gelangte Einwirkung der Dinge auf uns selbst, das ist in letzter Reihe als die Erkenntniss eines Zustandes unserer eigenen Person erscheinen lässt, so ist auch alle Bedeutung, welche wir den Dingen der Aussenwelt beimessen, in letzter Reihe nur ein Ausfluss jener Bedeutung, welche die Aufrechthaltung unserer Natur in ihrem Wesen und ihrer Entwickelung, das ist unser Leben und unsere Wohlfahrt für uns haben. Der Werth ist demnach nichts den Gütern Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben, sondern vielmehr lediglich jene Bedeutung, welche wir zunächst der Befriedigung unserer Bedürfnisse, beziehungsweise unserem Leben und unserer Wohlfahrt beilegen und in weiterer Folge auf die ökonomischen Güter, als die ausschliessenden Ursachen derselben, übertragen. [∗]Proudhon (Système des contradictions économiques, Ch. II, §. 1) wird durch den obigen Irrthum verleitet, einen unlösbaren Widerspruch zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe zu constatiren. [∗]Ist ein Gut zur Befriedigung mehrerer, der Art nach verschiedenen Bedürfnisse tauglich, deren einzelne Acte wieder eine, je nach dem Grade der Vollständigkeit der bereits erfolgten Befriedigung der bezüglichen Bedürfnisse sich abschwächende Bedeutung haben, so verwenden die wirthschaftenden Menschen auch in diesem Falle die ihnen verfügbaren Quantitäten desselben zunächst zur Sicherstellung jener Acte der in Rede stehenden Bedürfnissbefriedigungen, welche für sie ohne Rücksicht auf die Art des Bedürfnisses die höchste Bedeutung haben, den Rest zur Sicherstellung, jener concreten Bedürfnissbefriedigungen, welche in Rücksicht auf ihre Bedeutung den erstern zunächst stehen und so fort zur Sicherstellung der minder wichtigen Bedürfnisse, ein Vorgehen, welches den Erfolg hat, dass die wichtigsten jener concreten Bedürfnisse, die nicht mehr zur Befriedigung gelangen, bei allen Arten der obigen Bedürfnisse jeweilig von gleicher Bedeutung sind, also alle Bedürfnisse bis zu einem gleichen Grade der Wichtigkeit der concreten Acte derselben zur Befriedigung gelangen. [∗]Setzen wir den Fall, ein wirthschaftendes Individuum bedürfte zur vollen Befriedigung seiner sämmtlichen, rücksichtlich ihrer Wichtigkeit sich von 10 bis zu 1 abstufenden Bedürfnisse nach einem Gute, 10 concrete Güter, oder Quantitäten von solchen (also 10 Q.), während ihm nur 7 solche Güter, oder Quantitäten (also 7 Q) verfügbar wären, so ist nach dem, was wir über das Wesen der menschlichen Wirthschaft gesagt haben, zunächst sicher, dass das obige Individuum mit der ihm verfügbaren Gesammtquantität (mit 7 Q.) nur jene Bedürfnisse befriedigen wird, deren Wichtigkeit sich von 10–4 abstuft, während die übrigen, rücksichtlich ihrer Wichtigkeit sich von 3–1 abstufenden Bedürfnisse unbefriedigt bleiben werden. Welchen Werth würde nun in diesem Falle ein concretes Gut, beziehungsweise eine der obigen 7 Quantitäten (also 1 Q.), für das in Rede stehende wirthschaftende Individuum haben? Diese Frage ist nach dem, was wir über das Wesen des Güterwerthes wissen, gleichbedentend mit der Frage nach der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche nicht erfolgen würden, wofern das betreffende Individuum statt über 7 nur über 6 Güter oder Güterquantitäten (über 6 Q.) zu verfügen vermöchte? Nun ist es klar, dass die in Rede stehende Person, wenn ihr durch irgend ein Ereigniss eines der sieben ihr verfügbaren Güter, beziehungsweise Theilquantitäten entzogen würde, mit den übrigen sechs die Befriedigung der wichtigeren Bedürfnisse mit Hintansetzung der minder wichtigen vornehmen würde und demnach die Entziehung eines Gutes, oder einer der obigen Theilquantitäten, lediglich den Erfolg hätte, dass jene Bedürfnissbefriedigung entfallen möchte, deren Bedeutung unter den durch die verfügbare Gesammtquantität (also durch 7 Q.) noch gesicherten Bedürfnissbefriedungen die niedrigste ist, also diejenige, deren Bedeutung wir oben mit 4 bezeichnet haben, während die Bedürfnissbefriedigungen, beziehungsweise jene Acte derselben, deren Bedeutung von 10–5 herabreicht, vor wie nach erfolgen würden. Von der Verfügung über ein concretes Gut oder eine solche Theilquantität wäre demnach in dem obigen Falle nur eine Bedürfnissbefriedigung abhängig, deren Bedeutung wir mit 4 bezeichneten und diese Bedeutung wäre, insolange die hier in Rede stehende Person über 7 concrete Güter, beziehungsweise über die sieben oben erwähnten Theilquantitäten verfügte, der Werth jedes einzelnen Gutes, beziehungsweise jeder einzelnen Theilquantität. Nur eine Bedürfnissbefriedigung von diesem Masse der Bedeutung wäre nämlich in dem gegebenen Falle von jenem Gute, beziehungsweise von jener Theilquantität der verfügbaren Gütermenge abhängig. Befänden sich aber unter sonst gleichen Verhältnissen nur fünf Güter, beziehungsweise fünf der obigen Theilquantitäten, in der Verfügung des in Rede stehenden wirthschaftenden Subjectes, so ist ebenso klar, dass, insolange diese ökonomische Sachlage vorhanden wäre, jedes concrete Gut, beziehungsweise jede der obigen Theilquantitäten, eine Bedeutung für dasselbe hätte, die in der Zahl 6, bei 3 Gütern oder Theilquantitäten eine solche, die in der Zahl 8, bei einem einzigen Gute endlich eine solche, die in der Zahl 10 ihren ziffermässigen Ausdruck fände. [∗]Der Versuch, einen Massstab des Gebrauchswerthes der Güter aufzufinden und diesen letztern als Grundlage des Tauschwerthes derselben hinzustellen, wurde bereits von Aristoteles gemacht. “Es muss Etwas geben,” sagt derselbe (Ethic. Nic. V. 8), “was das Mass von Allem sein kann.... Dieses Mass ist nun in Wahrheit nichts anderes, als das Bedürfniss, welches Alles zusammenhält: denn bedürfte man nichts, oder Alles auf die gleiche Weise, so würde es keinen Gütertausch geben.” In demselben Sinne schreibt Galiani (Della moneta L. I, Cap. II, S. 27 der ed. 1780): “Essendo varie le dispositioni degli animi umani e varii i bisogni, vario è il valor delle cose.” Turgot, der sich mit der obigen Frage in seiner uns als Fragment überkommenen Abhandlung “Valeurs et Monnaies” in eingehender Weise beschäftigt, sagt (a. a. O. S. 81. Daire): Sobald die Cultur einen gewissen Grad erreicht hat, fängt der Mensch an, die Bedürfnisse mit einander zu vergleichen, um die Vorsorge für die Herbeischaffung der Güter dem Grade der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der verschiedenen Güter (besoins, in diesem Sinne bei den Physiokraten sehr häufig) auzupassen. Bei der Bewerthung der Güter berücksichtige der Mensch indess auch die grössere oder geringere Schwierigkeit der Herbeischaffung derselben, und so kommt Turgot (ibid S. 83) zum Schlusse: “La valeur estimative d’un objet, pour l’homme isolé, est precisement la portion du total de ses facultés, qui répond au désir qu’il a de cet objet, ou celle qu’il veut employer à satisfaire ce desir.“Zu andern Resultaten gelangt Condillac. Er sagt (Le commerce et le gouvernement 1777, S. 250 ff., Daire.): On dit qu’une chose est utile, lorsqu’elle sert à quelquesuns de nos besoins. D’après cette utilité, nous l’estimons plus ou moins. Or, cette éstime est ce que nous appelons valeur.” Während demnach bei Turgot die auf die Herbeischaffung eines Gutes gewendete Kraftaufopferung eines Menschen das Mass für den Gebrauchswerth eines Gutes ist, ist es nach Condillac der Grad seiner Nützlichkeit: zwei Grundanschauungen, welche seither vielfach in den Schriften englischer und französischer Nationalökonomen wiederkehren. eine tiefer gehende Behandlung hat die Frage nach dem Masse des Gebrauchswerthes indess erst bei den Deutschen gefunden. In einer vielfach angeführten Stelle, in welcher B. Hildebrand Proudhon’s Widersprüche gegen die herrschende Werththeorie zurückweist (Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft, 1848, S. 318 ff) sagt derselbe: “Da der Nutzwerth immer eine Relation der Sache zum Menschen ist, so hat jede Gütergattung das Mass ihres Nutzwerthes an der Stimme und Rangordnung der menschlichen Bedürfnisse, welche sie befriedigt, und wo keine Menschen und keine Bedürfnisse existiren, dort giebt es auch keinen Nutzwerth. Die Summe des Nutzwerthes, welche jede Gütergattung besitzt, bleibt daher, sobald sich nicht die Bedürfnisse der menschlichen Gesellschaft ändern, unveränderlich, und vertheilt sich auf die einzelnen Stücke der Gattung, je nach der Quantität derselben. Je mehr sich die Summe der Stücke vergrössert, desto geringer wird der Antheil, welcher jedem Stücke vom Nutzwerthe der Gattung zufällt und umgekehrt.” Die obige Darlegung, welche eine unvergleichliche Auregung zur Forschung bot, leidet nichtsdestoweniger an zwei Gebrechen, welche, wie wir sehen werden, spätere Bearbeiter der Lehre zum Theile auch empfunden haben und zu beseitigen bemüht waren. Unter dem Werthe einer “Gütergattung” kann in dem obigen Zusammenhange füglich nichts Anderes verstanden werden, als der Werth, welchen die Gesammtheit der verfügbaren Güter einer Gattung für die menschliche Gesellschaft hat, Dieser Werth ist indess nicht realer Natur, das ist: nirgends in Wahrheit zu beobachten, indem der Werth stets nur im Individuum und zwar rücksichtlich concreter Güterquantitäten zur Erscheinung gelangt (v. oben S. 81). Würde man aber auch davon abschen und den obigen “Gattungswerth” als die Gesammtheit des Werthes auffassen, welchen die concreten Güter einer Gattung für die einzelnen, Mitglieder der Gesellschaft, in deren Verfügung sie sich befinden, haben, so würde der obige Satz H’s doch nicht bestehen können, denn es ist klar, dass schon eine verschiedene Vertheilung der in Rede stehenden Güter, geschweige denn die Veränderung der verfügbaren Quantität derselben den “Gattungswerth” in diesem Sinne verändern, ja, unter Umständen gänzlich aufheben müsste. Ein “Gattungswerth” im eigentlichen Sinne des Wortes ist demnach, wofern man die “Nützlichkeit,” die “erkannte Nützlichkeit,” beziehungsweise den “Grad der Nützlichkeit nicht mit dem “Werthe” verwechselt, nicht realer Natur, nicht existent, der Gattungswerth im Sinne der Gesammtheit des Werthes der concreten Güter einer gewissen Gattung für die einzelnen Mit glieder der menschlichen Gesellschaft aber—auch wenn die Bedürfnisse dieser letzteren sich nicht ändern—keine unveränderliche Grösse und die Grundlage, auf welcher H. sein Calcul aufbaut, demnach anfechtbar. Dann tritt noch der Umstand, dass H. die verschiedene Bedeutung, welche die Befriedigung der einzelnen concretens Bedürfnisse für die Menschen hat, nicht in Berücksichtigung zieht, wenn er den “Werth der Gattung” auf die einzelnen Stücke der Gattung je nach der Quantität vertheilt. (Vgl. schon Knie’s Tüb. Ztsch. 1855, S. 463 ff.) Das wahre Element der obigen Lehre, H’s, liegt in der sc’ arfsinnigen und für alle Zeiten giltigen Beobachtung, dass der Gebrauchswerth der Güter sich mehrt, wenn die verfügbare Quantität derselben vermindert wird, und so umgekehrt, H. geht aber entschieden zu weit, indem er überall eine genaue Verhältnissmässigkeit annimmt.—Einen Versuch zur Lösung des obigen Problems in anderer Richtung macht Friedländer (Die Theorie des Werthes; Dorpater Univ. Schr. 1852, Seite 60 ff.). Derselbe kommt zu dem Resultate, dass “die durchschnittliche concrete Bedürfnisseinheit. (das Mittel der innerhalb der verschiedenen Classen der Gesellschaft gefundenen besonderen Bedürfnisseinheiten) der allgemeine Ausdruck für den objectiven volkswirthschaftlichen Gebrauchswerth sei und der Bruch, welcher die Quoten ausdrückt, welche die einzelnen Brauchlichkeiten zur Bedürfnisseinheit beitragen und das Werthverhältniss derselben zur mittleren concreten Bedürfnisseinheit anzeigt, das Mass für den objectiven Werth der einzelnen Brauchlichkeiten abgebe.” Ich glaube, dass gegen die obige Lösung des Problems vor Allem einzuwenden ist, dass der subjective Charakter des Güterwerthes vollständig verkannt wird, wenn ein “mittlerer Mensch” mit einem “Durchschnittsbedarf” construirt wird, da ja der Gebrauchswerth, welchen ein und dasselbe Gut für zwei verschiedene Personen nach Massgabe ihres Bedarfes und der ihnen verfügbaren Quantität hat, ein höchst verschiedener zu sein pflegt. “Die Feststellung des Gebrauchswerthes in Bezug auf den mittleren Menschen” löst demnach in Wahrheit nicht das obige Problem, da es sich bei demselben um das Mass des Gebrauchswerthes der Güter, wie derselbe von uns in den concreten Fällen beobachtet werden kann, also mit Rücksicht auf concrete Menschen handelt. Fr. gelangt denn auch lediglich zur Bestimmung des Masses für “den objectiven Werth” der einzelnen Güter (S. 68), während ein solcher in Wahrheit doch gar nicht vorhanden ist. Einen tief gehenden Versuch. das obige Problem zu lösen, hat auch Knies in der bereits erwähnten Abhandlung (Die nat.-ökon. Lehre vom Werthe, Tübing. Ztsch. 1855) gemacht. “Die Bedingungen für die Abschätzung des Gebrauchswerthes der Güter,” sagt K. (S. 429) ganz richtig, “können in nichts Anderem, als in den wesentlichen Elementen für den Begriff des Gebrauchswerthes gefunden werden.” Der Umstand, dass K. diesen letztern, wie wir oben sahen, nicht eng genug begrenzt, verleitet ihn indess auch zu manchen anfechtbaren Schlüssen rücksichtlich der Bestimmung des Werthmasses. “Die Grösse des Gebrauchswerthes der Güter,” fährt K. fort, “hängt ab: a) von der Intensivität des menschlichen Bedürfnisses, welches sie befriedigen, b) von der Intensivität, in welcher sie ein menschliches Bedürfniss befriedigen...Hiernach stellt sich eine Classification und Stufenleiter der menschlichen Bedürfnisse ein, mit welcher eine Classification und Stufenleiter der Gütergattungen correspondirt.” Nun ist das Bedürfniss nach Wasser eines der intensivsten unter den menschlichen Bedürfnissen, denn von seiner Befriedigung hängt unser Leben ab, und Niemand vermag zu läugnen, dass frisches Quellwasser dies Bedürfniss in der intensivsten Weise befriedigt. Es müsste demnach dies Gut—wofern K’s Princip des Werthmasses das richtige wäre—auf der Stufenleiter der Gütergattungen eine der höchsten Stufen einnehmen, Während doch concrete Quantitäten hievon der Regel nach keinen Werth haben, Gütergattungen aber, wie wir bereits oben zeigten, überhaupt keinen Werth haben können. Wenn K. im Verlaufe seiner Abhandlung nach einer ausführlichen Untersuchung über das Mass des “abstracten Güterwerthes” auch den privatwirthschaftlich-concreten Gebrauchswerth (S. 461) zur Sprache bringt, so geschieht es doch nur, um mit Rau den häfigen Gegensatz zwischen dem “Gattungswerthe” (in Wahrheit “Nützlichkeit“) und dem concreten Werthe der Güter, also den sehr richtigen Satz darzuthun, dass das Mass der Nützlichkeit der Dinge etwas von dem Masse ihres Werthes wesentlich verschiedenes ist. Zu einem Principe der Grössenbestimmung des Gebrauchswerthes in seiner concreten Form gelangt K. nicht, obzwar er demselben an einer Stelle seiner gedankeureichen Abhandlung (S. 441) sehr nahe kommt.—Von einem anderen Standpunkte aus ist Schäffle (Tübing. Univers. Schriften, 1862, 5. Abth., S. 12 ff.) an die Lösung der Frage gegangen. “Die Thätigkeit des Wirthschaftens,” schreibt der scharfsinnige Forscher, “wird um so energischer in Anregung kommen, je dringender das persönliche Bedürfniss für ein Gut, und je schwieriger das diesem Bedürfniss entsprechende Gut zu beschaffen ist. Je mehr diese beiden Factoren: Intensivität des Begehrens und Intensivität der Schwierigkeit des Erlangens, auf einander wirken, desto stärker tritt die Bedeutung des Gutes in das die wirthschaftliche Thätigkeit leitende Bewusstsein. Auf dieses Grundverhältniss führen alle Sätze über Mass und Bewegung des Werthes zurüek.” Ich stimme nun Sch. vollkommen bei, wenn er sagt, dass je dringender das persönliche Bedürfniss nach einem Gute ist, um so energischer auch unsere wirthschaftliche Thätigkeit in Bewegung gesetzt wird, überall dort, wo es sich darum handelt, uns das bezügliche Gut zu verschaffen; andererseits ist aber nicht minder sicher, dass nicht wenige Güter, nach welchen wir die dringendsten Bedürfnisse empfinden (z. B Wasser), der Regel nach gar keinen, andere, welche nur zur Befriedigung von Bedürfnissen von viel geringerer Bedeutung tauglich sind (Jagdschlösser künstliche Wildententeiche u. dgl. m.) einen nicht unbeträchtlichen Werth für die Menschen haben. Die Dringlichkeit der Bedürfnisse, zu deren Befriedigung ein Gut tauglich ist, kann demnach an und für sich nicht das massgebende Moment des Werthes eines Gutes sein, selbst wenn man von dem Umstande absehen will, dass die meisten Güter doch zur Befriedigung verschiedener Bedürfnisse, deren Intensivität gleichfalls eine verschiedene ist, dienlich sind, und somit bei dem obigen Principe die sichere Bestimmung der massgebenden Grösse, also dasjenige zweifelhaft bleibt, was eben in Frage ist. Eben so wenig ist aber auch die Intensivität der Schwierigkeit des Erlangens eines Gutes an und für sich das Mass seines Werthes. Güter von sehr geringem Werthe sind nicht selten nur mit den grössten Schwierigkeiten zu erlangen, und ist es nicht richtig, dass die wirthschaftliche Thätigkeit der Menschen um so energischer in Anregung kommt, je grösser die obigen Schwierigkeiten sind. Im Gegentheil richten die Menschen ihre wirthschaftliche Thätigkeit stets auf die Erlangung jener Güter, welche bei gleicher Dringlichkeit des Bedürfnisses mit den geringsten Schwierigkeiten erlangt werden können. Weder der eine noch der andere Theil des obigen Doppelprincips bietet demnach an und für sich ein massgebendes Princip für die Werthbestimmung. Allerdings sagt Sch.: “Je mehr diese beiden Factoren: Intensivität des Begehrens und Intensivität der Schwierigkeit des Erlangens, auf einander wirken, desto stärker tritt die Bedeutung des Gutes in das die wirthschaftliche Thätigkeit leitende Bewusstsein.” Es ist aber klar, dass, wenn wir uns auch, wie Sch. dies (a. a. O. S. 7) ausdrücklich betont, die wirthschaftliche Thätigkeit “mit Bewusstsein auf die allseitige Erfüllung der sittlich vernünftigen Lebenszwecke gerichtet,” oder mit andern Worten die Güter in den Händen vernünftig wirthschaftender Subjecte denken—ein Umstand, in dem, wie Sch. ganzrichtig erkannt hat, allerdings ein wesentliches Moment zur Lösung der obigen Widersprüche liegt—doch die Frage ungelöst bleibt, wie eigentlich “die beiden obigen Factoren auf einander wirken” und wieso in Folge dieser gegenseitigen Einwirkung ein jedes Gut ein bestimmtes Mass der Bedeutung für die wirthschaftenden Menschen erlangt.—Unter den neuern Nationalökonomen, welche die Lehre vom Werthmasse als Theil eines Systems behandelt haben, ist insbesondere Stein wegen der originellen Auffassung dieser Lehre zu nennen. St., welcher den Werth (System der Staatswissenschaft I., S. 169 ff., 1852) als “das Verhältniss des Masses eines bestimmten Gutes zum Leben der Güter überhaupt” definirt, gelangt (S. 171 ff.) zu der folgenden Formel für die Bestimmung des Werthmasses: “Das wirkliche Werthmass eines Gutes wird gefunden, indem die Masse der übrigen Güter mit der Masse des fraglichen Gutes dividirt wird. Um dies aber zu können, muss zuerst für die gesammte Gütermasseio eins dieser Elemente wegfällt, das Object ein Gut zu sein aufhört. Die se Elemente eines jeden wirklichen Gutes sind nun in diesem Gute wieder in bestimmtem Masse enthalten, und das Mass dieser Elemente bestimmt das Mass des einzelnen, wirklichen Gutes für sich. Daraus folgt, dass das Massverhältniss aller einzelnen Güter untereinander, oder ihr allgemeines Werthmass gegeben ist in dem Verhältniss der Guterelemente und ihrer Masse innerhalb des einen Gutes zu demjenigen innerhalb des audern. Und die Bestimmung und Berechnung dieses Verhältnisses ist mithin die Bestimmung des wirklichen Werthmasses.” (Vergl. auch a. a. O S. 181 ff. die Formel der Werthgleichung.) [∗]Unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist bedingt durch den voraussichtlichen ökonomischen Charakter (S. 67), beziehungsweise durch den voraussichtlichen Werth der Güter, zu deren Hervorbringung sie dienen. Wir können somit in der Sicherstellung unseres Bedarfes, beziehungsweise in der Befriedigung unserer Bedürfnisse auch nicht von der Verfügung über Güter abhängig sein, welche lediglich zur Hervorbringung solcher Güter niederer Ordung dienlich sind, die voraussichtlich keinen Werth haben werden (weil wir an ihnen eben keinen Bedarf haben), und es ergiebt sich somit der Grundsatz, dass der Werth der Güter höherer Ordnung durch den voraussichtlichen Werth der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen. Güter höherer Ordnung können demnach nur insoferne Werth erlangen, den erlangten aber auch nur insolange behaupten, als sie zur Hervorbringung von Gütern dienen, welche voraussichtlich Werth für uns haben werden. [∗]Zunächst und unmittelbar hat nur die Befriedigung unserer Bedürfnisse für uns eine Bedeutung, und findet diese letztere in jedem concreten Falle ihr Mass in der Wichtigkeit der bezüglichen Bedürfnissbefriedigung für unser Leben und unsere Wohlfahrt. Diese Bedeutung, und zwar in ihrer quantitativen Bestimmtheit, übertragen wir zunächst auf jene concreten Güter, von welchen wir, in der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse unmittelbar abhängig zu sein, uns bewusst sind, das ist auf die ökonomischen Güter erster Ordnung, nach den im vorigen Abschnitte dargelegten Grundsätzen. Wo immer aber unser Bedarf durch Güter erster Ordnung nicht, oder nicht vollständig gedeckt ist, das ist in allen Fällen, wo die Güter erster Ordnung eben Werth für uns erlangen, greifen wir in dem Bestreben unsere Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen nach den entsprechenden Gütern der nächst höheren Ordnung und übertragen den Werth der Güter erster Ordnung, fortschreitend auf die Güter zweiter, dritter und höherer Ordnung überall dort, wo auch diese letztern den ökonomischen Charakter aufweisen. Auch der Werth der Güter höherer Ordnung ist demnach in letzter Reihe nichts anderes, als eine besondere Erscheinungsform jener Bedeutung, welche wir unserem eigenen Leben und unserer Wohlfahrt beimessen, und das massgebende Moment desselben, gleichwie bei den Gütern erster Ordnung, in letzter Reihe lediglich die Bedeutung, welche jene Bedürfnisbefriedigungen für uns haben, rücksichtlich welcher wir von der Vorfügung über die Güter höherer Ordnung, deren Werth in Frage ist, abhängig zu sein uns bewusst sind. Der Causalnexus der Güter bewirkt indess, dass der Werth der Güter höherer Ordnung sein Mass nicht unmittelbar in der voraussichtlichen Bedeutung der endlichen Bedürfnissbefriedigung, sondern zunächst in dem voraussichtlichen Werthe der entsprechenden Güter niederer Ordnung findet. [∗]Der häufigste Fehler, welcher nicht nur bei der Eintheilung, sondern auch bei der Begriffsbestimmung des Capitals begangen wird, ist, dass der technische, statt des wirthschaftlichen Standpunktes betont wird. (Vid. dagegen schon Lotz: Staatswirthschaft I., 19, und Herrmann: Staatsw. Untersuchungen, 1832, S. 62.) Die Eintheilung der Güter in Productiv- und Genussmittel, (Güter höherer und erster Ordnung,) ist eine wissenschaftlich berechtigte, fällt aber mit der Eintheilung des Vermögens in Capital und Nichtcapital durchaus nicht zusammen. Ebenso unhaltbar scheint mir die Meinung derjenigen zu sein, welche jeden Vermögensbestandtheil, welcher deuernd Einkommen gewährt, “Capital” nennen. Die consequente Ausbildung dieser Lehre führt (wofern der Begriff des Vermögens auch auf die Arbeitskraft und jener des Einkommens auch auf die Nutzungen von Gebrauchsgütern Seitens ihrer Besitzer ausgedehnt wird; vid. Herrmann: Staatsw. Unters, 1832, S. 300 ff., und Schmoller: Die Lehre vom Einkommen, Tübing, Zeitsch., 1863, S. 63 ff., S. 76 ff.) dazu, dass, sowohl die Arbeitskraft, (vid schon Canard, Principies d’econ. pol S. 9; Say, Cours, 1828, I. p. 285), als auch Grundstücke (vid. Ehrenberg: Staatsw. nach Naturgesetzen, 1819, S. 13; Oberndorfer: Nationalökonomie, 1822, S, 207; Edinb. Review. Vol. IV., p. 364 ff.; Herrmann: Staatsw. Unters, 1832, S. 48 ff., Hasner System I., 294) endlich auch alle Gebrauchsgüter von einiger Dauer (Hermann: Staatsw. Untersuch., 1832, S. 63) Capitalien genannt werden müssten. In Wahrheit versteht man unter Capitalien aber nur jene Quantitäten ökonomischer Güter, welche uns in der Gegenwart für kommende Zeiträume, also innerhalb gegebener Zeiträume verfügbar sind und uns jene Nutzung gestatten, deren Wesen und ökonomischen Charakter wir oben (S. 127 ff.) eines weitern dargelegt haben. Damit dieser Erfolg eintreten könne, ist indess das Zusammentreffen der folgenden Voraussetzungen nöthig. Es muss 1. der Zeitraum, innerhalb welches das wirthschaftende Subject über die bezüglichen Quantitäten ökonomischer Güter verfügt, ausreichend sein, um demselben eine Production (im wirthschaftlichen Sinne des Wortes, S. 133) zu ermöglichen. 2. Es müssen die Quantitäten dem Umfange und der Beschaffenheit nach der Art sein, dass das bezügliche wirthschaftende Subject durch dieselben entweder mittelbar oder unmittelbar über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung verfügt. Quantitäten von ökonomischen Gütern, welche den wirthschaftenden Subjecten nur für so kurze Zeiträume, oder in Rücksicht auf Quantität, Beschaffenheit oder andere Thatumstände derart verfügbar sind, dass die Productivität derselben ausgeschlossen ist, sind demnach keine Capitalien. Der wichtigste Unterschied zwischen einzelnen Vermögensobjecten, welche Einkommen gewähren (Grundstücke, Gebäude etc.) und Capitalien besteht darin, dass die erstern concrete, dauerhafte Güter sind, deren Nutzungen selbst wieder Güterqualität und ökonomischen Charakter aufweisen, die letztern aber, sei es nun mittelbar oder unmittelbar, Gesammtheitens von ökonomischen Gütern höherer Ordnung (complementäre Quantitäten von solchen) darstellen, deren Nutzung zwar gleichfalls den ökonomischen Charakter hat und desshalb Einkommen gewährt, deren Productivität indess wesentlich anderer Natur ist, als jene der obigen Vermögensobjecte. Auf das sprachwidrige Zusammenfassen der beiden obigen Gruppen von Einkommensquellen unter dem Begriff des Capitals lassen sich fast sämmtliche Schwierigkeiten zurückführen, welche aus der Lehre vom Capital für die Theorie entstanden sind.—Der Umstand, dass unter entwickelten Verkehrsverhältnissen Capitalien sehr häufig in der bequemen Form von Geldsummen und auch sonst der Regel nach in Gelde geschätzt den Capitalbedürftigen zur Benützung dargeboten werden, hat zur Folge gehabt, dass im gemeinen Leben unter Capitalien der Regel nach Geldsummen verstanden werden. Dass der Begriff des Capitals hiebei viel zu eng aufgefasst und eine besondere Species des letztern zum Typus desselben überhaupt erhoben wird, ist einleuchtend. In den entgegengesetzten Fehler verfallen dagegen jene, welche die Geldcapitalien nicht als wahre Capitalien, sondern blos als Repräsentanten von solchen ansehen. Die Ansicht der erstern ist jener der Mercantilisten analog, welche nur im Gelde “Vermögen” sahen, die letztere jener mancher zu weit gehenden Gegner des Mercantilismus, welche in Geldsummen überhaupt keine wahren Vermögensobjecte erkennen. (Siehe von Neuern namentlich: Chevalier, Cours d’econ. polit, III, p. 380, und Carey: Socialwissenschaft, XXXII., §. 3.). In Wahrheit ist das Geldcapital nur eine bequeme, dem Zwecke des Capitals unter entwickelten Verkehrsverhältnissen besonders entsprechende Form desselben (Vgl. H. Brocher in Hildebr. Jahrbüch, VII, S. 33 ff.). Sehr schön betont dies Knies (Die politische Oekonomie, 1853, S. 87) vom historischen Standpunkte aus: “Wir finden bei allen einzelnen Nationen insofern eine Analogie der Entwickelung, als überall das Capital seine wirthschaftliche Kraft erst nach der Einführung und der verbreiteteren Anwendung des Metallgeldes stärker entwickeln, seine ausgedehntere Macht erst auf den höheren Culturstufen entfalten konnte.” Das Geld erleichtert demnach allerdings die Uebertragung von Capitalien aus einer Hand in die andere, insbesondere auch den Verkehr mit Capitalnutzungen und den Umsatz des Capitals in jede beliebige Form (die beliebige Benützung derselben), dem Begriffs des Capitals ist jedoch jener des Geldes vollständig fremd. (Vgl. Dühring: Zur Kritik des Capitalbegriffes “Hildebrand’s Jahrbücher, V, S. 318 ff., und Kleinwächter: “Beitrag zur Lehre vom Capitale,” ibid. IX., 369 ff.) [∗]Wenn von einigen Nationalökonomen die Zinszahlung als eine Entschädigung für die Enthaltsamkeit des Capitalbesitzers hingestellt wird, so ist dagegen zu bemerken, dass die Enthaltsamkeit einer Person an und für sich nicht die Güterqualität und demnach auch nicht Werth für uns erlangen kann. Auch entstcht das Capital durchaus nicht in allen Fällen durch Enthaltsamkeit, sondern in vielen Fällen (z. B. überall dort, wo bisher nicht-ökonomische Güter höherer Ordnung durch den wachsenden Bedarf der Gesellschaft den ökonomischen Charakter erlangen) durch blosse Occupation. Die Zinszahlung ist demnach nicht als Entschädigung des Capitalbesitzers für seine Enthaltsamkeit zu betrachten, sondern nichts anderes, als der Eintausch eines ökonomischen Gutes (der Capitalbenützung) gegen ein anderes, (z. B. gegen Geld). Allerdings verfällt Carey (Socialwissenschaft, XXXIX, §.6) in den entgegengesetzten Irrthum, wenn er der Sparsamkeit eine der Capitalerzeugung geradezu feindliche Tendenz zuschreibt. [∗∗]Als Güter höherer Ordnung sind nicht nur die technischen Productionsmittel zu betrachten, sondern überhaupt alle Güter, welche erst durch die Verbindung mit andern Gütern höherer Ordnung der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zugeführt werden. Die Waaren, welche der Grosshändler nur mit Aufwendung von Capitalnutzungen, Frachten und verschiedenen specifischen Arbeitsleistungen in die Hände der Detailhändler gelangen lassen kann, sind als Güter höherer Ordnung zu betrachten, und eben so die Waaren, welche sich in den Händen des Krämers befinden. Selbst der Speculant fügt den Objecten seiner Speculation zum mindesten seine Unternehmerthätigkeit und Capitalnutzungen hinzu, nicht selten auch Conservirungsarbeiten, Magazinsbenutzungen u. dgl. m. [∗]Vgl. Hasner: System d. pol. Oekonomie. 1860, I., S. 29. [∗∗]Wer über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügt, verfügt dadurch nicht sofort und unmittelbar über die erstern, sondern erst nach Ablauf eines durch die Natur des Productionsprocesses bedingten, bald längern, bald kürzern Zeitraumes. Will er nun für seine Güter höherer Ordnung sofort die entsprechenden Güter niederer Ordnung, oder was unter entwickelten Verkehrsverhältnissen dasselbe ist, die entsprechende Geldsumme, austauschen, so befindet er sich allerdings in einer ähnlichen Lage, wie derjenige, welcher über eine Summe in einem kommenden Zeitpunkte (z.B. nach 6 Monaten) verfügt und dieselbe sich sofort verfügbar machen will. Ist die Absicht des Besitzers von Gütern höherer Ordnung wohl darauf gerichtet, dieselben an eine dritte Person zu übertragen, begnügt er sich aber damit, dass ihm das Entgelt erst nach Beendigung des Productionsprocesses geleistet werde, so entfällt naturgemäss dies “Escomptiren” und wir können denn auch in der That beobachten, dass der Preis von Gütern, welche auf Credit gegeben werden, (ganz abgesehen von der Gefahrprämie,) um so höher ist, je ferner der vereinbarte Zahlungstermin liegt. In dem Obigen liegt aber auch zugleich die Erklärung der grossen Förderung der productiven Thätigkeit eines Volkes durch den Credit. In der weitaus grössern Mehrzahl von Fällen bestehen Creditgeschäfte in der Hingabe von Gütern höherer Ordnung an diejenigen, welche dieselben zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung verarbeiten. Durch den Credit wird die Production, oder doch der umfangreichere Betrieb, sehr oft erst ermöglicht, und daher die verderbliche Stockung und Beschränkung der productiven Thätigkeit eines Volkes, wenn der Credit desselben plötzlich versiegt. [∗]Je länger der Zeitraum ist, welchen eine Production in Anspruch nimmt, um so höher ist allerdings unter sonst gleichen Umständen die Productivität derselben, um so grösser aber auch der Werth der Capitalbenützung, so zwar, dass sich der Werth von Gütern höherer Ordnung, welche für Productionen von sehr verschiedener Daner in Gebrauch gezogen werden können und uns je nach unserer Wahl Genussmittel von verschiedenem Werthe in verschiedenen Zeiträumen sichern, mit Rücksicht auf die Gegenwart ins Gleichgewicht stellt. [∗∗]Es ist bereits mehrfach die Frage aufgeworfen worden, welche Functionen zur Unternehmerthätigkeit gehören. Hier ist nun zunächst im Auge zu behalten, dass zu den Gütern höherer Ordnung, über welche ein Unternehmer zum Zwecke einer bestimmten Production verfügt, nicht selten auch seine eigenen technischen Arbeitsleistungen gehören, die er in einem solchen Falle denn auch gleich jenen anderer Personen ihrer Bestimmung zuführt. Der Journaleigenthümer ist demnach nicht selten zugleich Mitarbeiter seines Journales, der Gewerbeunternehmer zugleich Arbeiter. Unternehmer sind beide jedoch nicht durch ihre technische Mitwirkung beim Productionsprocesse, sondern dadurch, dass sie Güter höherer Ordnung durch ihr wirthschaftliches Calcül und schliesslich durch einen Willensact einem bestimmten Productionszwecke zuführen. Die Unternehmerthätigkeit umfasst a) die Information über die wirthschaftliche Sachlage, b) die sämmtlichen Berechnungen, welche ein Productionsprocess, soll er anders ein ökonomischer sein, zu seiner Voraussetzung hat, oder mit andern Worten das wirthschaftliche Calcül, c) den Willensact, durch welchen Güter höherer Ordnung (unter entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo der Regel nach jedes ökonomische Gut gegen andere umgesetzt werden kann, Güter überhaupt) einer bestimmten Production gewidmet werden, und endlich d) die Ueberwachung der möglichst ökonomischen Durchführung des Productionsplanes. Die hier dargelegte Unternehmerthätigkeit pflegt bei geringfügigen Unternehmungen nur einen sehr unbeträchtlichen Theil der Zeit des Unternehmers in Anspruch zu nehmen, während bei grossen Unternehmungen nicht nur der Unternehmer selbst, sondern nicht selten auch noch einige Gehilfen von derselben vollauf in Anspruch genommen werden. Wie gross aber auch immer die Thätigkeit dieser letztern sein mag, immer lassen sich in jener des Unternehmers die vier obigen Elemente beobachten, selbst dann noch, wenn dieselbe sich schliesslich und endlich auf die Widmung von Vermögenstheilen zu gewissen, nur der Gattung nach bestimmten Productionszwecken, auf die Auswahl von Personen und die Controle beschränkt, (z. B. bei Actiengesellschaften.) Nicht einverstanden kann ich mich, nach dem Gesagten, mit Mangoldt erklären, welcher (Die Lehre vom Unternehmergewinn, 1855, S. 36 ff) “die Uebernahme der Gefahr” bei einer Production als das wesentliche an der Unternehmung bezeichnet, während die “Gefahr” doch nur etwas accidentielles ist und der Verlustdie Gewinn-Chance gegenübersteht. [∗]Der Umstand, dass der Preis der Bodennutzungen, der Capitalnutzungen und der Arbeitsleistungen, oder mit andern Worten: Bodenrente, Capitalzins und Arbeitslohn, wie wir in der Folge sehen werden, nicht ohne die grössten Gewaltsamkeiten auf Arbeitsquantitäten, beziehungsweise auf Productionskosten zurückgeführt werden können, hat die Vertreter der diesbezüglichen Theorien in die Nothwendigkeit versetzt, für die obigen drei Güterarten Principien der Preisbildung aufzustellen, welche von den für die übrigen Güter geltenden Grundsätzen vollständig abweichen. Nun haben wir in dem Vorangehenden dargethan, dass alle Werth erscheinungen, hinsichtlich welcher Güter sie auch immer zu Tage treten, derselben Natur sind, denselben Ursprung haben und der Werth auch rücksichtlich seines Masses in allen Fällen nach den gleichen Principion sich regelt. Da nun, wie wir in den beiden nächsten Capiteln sehen werden, der Preis der Güter eine Folge ihres Werthes für die wirthschaftenden Menschen ist und auch die Grösse des erstern unter allen Umständen in jener des letztern ihr massgebendes Princip findet, so ist zugleich klar, dass auch die Bodenrente, der Capitalzins und der Arbeitslohn sich nach den gleichen allgemeinen Grundsätzen regeln. In dem Obigen befassen wir uns indess lediglich mit dem Werthe der Bodennutzungen, der Capitalnutzungen und der Arbeitsleistungen, und werden erst dann auf Grundlage der hier gewonnenen Resultate die Grundsätze aufstellen, nach welchen sich der Preis der obigen Güter regelt, wenn wir die allgemeine Theorie des Preises überhaupt dargelegt haben werden. [∗]Canard: Principes d’econ. polit., 1801, S. 5 ff.; Carey: Principles of Soc. Sc. XLII §. 1; Bastiat: Harmonies écon., Chap. 9; Max Wirth: Grundzüge d. Nationalök., 1861. S. 347 ff.; Rösler: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, 1864, §. 100. [∗∗]Aus dem Obigen ergibt sich zugleich, dass wir überall dort, wo wir von Bodennutzungen sprechen, darunter die zeitlich gemessenen Nutzungen von Grundstücken verstehen, wie sie in der Wirthschaft der Menschen thatsächlich vorkommen und nicht die Benützung “ursprünglicher Kräfte,” denn nur die erstern sind Gegenstände der menschlichen Wirthschaft, die letztern im concreten Falle lediglich Gegenstand einer zumeist noch sehr aussichtslosen historischen Untersuchung und für die wirthschaftenden Menschen irrelevant. Ob der Boden, den ein Landwirth für ein Jahr, oder für eine Reihe von Jahren pachtet, seine Fruchtbarkeit aus Capitalanfwendungen aller Art herleitet, oder von vornherein fruchtbar war, kümmert diesen wenig und hat keinen Einfluss auf den Preis, den er für die Bodenbenützung bezahlt und der Käufer eines Grundstückes bringt bei seinem Calcül wohl die “Zukunft,” nicht aber die “Vergangnheit” des Grundstückes in Rechnung. [∗]Ricardo: Principles of P. E., Chap. 2 und 33. [∗∗]Vgl. Rodhertus: Sociale Briefe au v. Kirchmann, 3. Br., 1851, S. 9 ff. [∗]Wenn Rodbertus (Sociale Briefe an v. Kirchmann, 3. Brief, S. 41 ff.) zum Schlusse gelangt, dass die Capitalbesitzer und Grundeigenthümer in Folge unserer socialen Einrichtungen in der Lage sind, den Arbeitern einen Theil des Arbeitsproductes zu entziehen und solcherart, ohne zu arbeiten, “mitleben” können, so beruht dies auf der irrigen Voraussetzung, dass das ganze Ergebniss eines Productionsprocesses als Arbeitsproduct zu betrachten sei. Die Arbeitsleistungen sind lediglich ein Element des obigen Processes und auch nicht in höherem Masse ökonomische Güter, als die übrigen Elemente der Production und insbesondere die Boden- und Capitalnutzungen. Die Capital- und Grundbesitzer leben demnach auch nicht von dem, was sie den Arbeitern entziehen, sondern von ihren Capital- und Bodennutzungen, welche für Individuum und Gesellschaft ebenso wohl Werth haben, als die Arbeitsleistungen. [∗]Der Werth der Grundstücke richtet sich nach dem voraussichtlichen Werthe der Bodennutzungen, nicht umgekehrt dieser letztere nach dem erstern. Der Werth der Grundstücke ist nichts anderes, als der voraussichtliche Werth der Gesammtheit der Bodennntzungen zurückbezogen auf die Gegenwart. Je höher der voraussichtliche Werth der Bodennutzungen und je geringer der Werth der Capitalnutzungen, um so höher somit der Werth der Grundstücke. Wir werden in der Folge sehen, dass der Werth der Güter die Grundlage der Preise derselben ist. Wenn in Zeiten des wirthschaftlichen Aufschwunges eines Volkes regelmässig die Erscheinung zu Tage tritt, dass der Preis der Grundstücke in rascher Progression wächst, so hat dies seinen Grund einerseits in dem Steigen der Bodenrente und andererseits in dem Sinken des Zinsfusses. [∗]Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen verbunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vortheile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird. Arbeiten dieser Art können desshalb- für die Gesellschaft nicht leicht den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfnissbefriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modificirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehmlichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegenheit genug zur lohnenden Arbeit vorhanden ist.—Zu den Arbeitsleistungen ist entschieden auch die Unternehmerthätigkeit zu rechnen. Auch sie ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches Werth für die wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Verfügung über Capitalnutzungen zur nothwendigen Voraussetzung, indem dieselben sonst nicht wirksam werden können. Dieser letztere Umstand besehränkt die einem Volke verfügbare Unternehmerthätigkeit im Allgemeinen und insbesondere jene, welche nur unter der Voraussetzung wirksam werden kann, dass den bezüglichen wirthschaftenden Individuen Nutzungen grosser Capitalien verfügbar sind, auf verhältnissmässig sehr geringe Quantitäten. [∗]In Berlin kann keine Weissnähterin sich mit ihrer Hände Arbeit bei 15stündigem täglichem Nähen dasjenige verdienen, was sie zu ihrem Leben braucht; Nahrung, Wohnung und Holz vermag ihre Einnahme zu decken, aber die Kleidung kann sie sich auch bei dem angestrengtesten Fleisse nicht verdienen. (Vgl. Carnap in der deutschen Vierteljahrschrift 1868, II. Abth., S. 165.) Ein Aehnliches ist auch in den meisten der übrigen Grossstädte zu beobachten. [∗∗]Die Lebensweise der Arbeiter ist durch ihr Einkommen bedingt, nicht aber das Einkommen durch ihre Lebensweise, obzwar dies letztere in einer sonderbaren Verwschslung von Ursache und Wirkung allerdings oft behauptet wurde. [∗]Eine besondere Eigenthümlichkeit trifft bei der Preisbildung der Capitalnutzungen, wie wir in der Folge sehen werden, insofern zu Tage, als dieselben in den meisten Fällen nicht veräussert werden können, ohne dass die betreffenden Capitalien selbst in das Eigenthum der Ersteher der Capitalnutzungen übergeben werden, ein Umstand, welcher eine Gefahr fur den Capitalbesitzer in sich schliesst, für welche derselbe durch eine Prämie entschädigt werden muss. |

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