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Front Page Titles (by Subject) §. 3.: Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft und die wirthschaftlichen (ökonomischen) Güter. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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§. 3.: Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft und die wirthschaftlichen (ökonomischen) Güter. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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§. 3.Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft und die wirthschaftlichen (ökonomischen) Güter.a) Die wirthschaftlichen Güter.Wir haben in den beiden vorangehenden Abschnitten gesehen, wie die einzelnen Individuen sowohl, als auch die durch den Verkehr verbundenen Bewohner ganzer Länder und Ländergruppen bemüht sind, sich einerseits über ihren Bedarf in kommenden Zeiträumen und andererseits über die ihnen zur Deckung desselben verfügbaren Güterquantitäten ein Urtheil zu bilden, um solcherart die unentbehrliche Grundlage für ihre auf die Befriedigung der Bedürfnisse gerichtete Thätigkeit zu gewinnen. Die Aufgabe, an welche wir nunmehr schreiten, ist, darzuthun, wie die Menschen, auf Grundlage der obigen Erkenntnisse, die ihnen verfügbaren Güterquantitäten (Genussmittel und Productionsmittel) der mölichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse zuführen. Das Resultat der obigen Untersuchung über Bedarf und verfügbare Quantität der Güter kann ein dreifaches sein:
Nun können wir das erste dieser Verhältnisse, wobei nothwendigerweise ein Theil der Bedürfnisse nach den betreffenden Gütern unbefriedigt bleiben muss, bei der weitaus grössern Mehrzahl der Güter fortdauernd beobachten. Ich will hier nicht auf die Luxusgegenstände hinweisen, weil bei diesen das obige Verhältniss von selbst klar zu Tage tritt. Aber auch die gröbsten Kleidungsstücke, die gewöhnlichsten Wohnräume und Einrichtungsstücke, die gemeinsten Nahrungsmittel u. s. f. sind Güter dieser Art. Selbst Erden, Steine und die unscheinbarstch Ahfälle sind uns, der Regel nach, nicht in so grosser Quantität verfügbar, dass wir nicht noch weitere Quantitäten derselben verwenden könnten. Wo immer nun dies Verhältniss, im Hinblick auf einen gegebenen Zeitraum, zu Tage tritt, d. i., von den Menschen erkannt wird, dass der Bedarf an einem Gute grösser ist, als die ihnen verfügbare Quantität, überall dort ergibt sich für dieselben die weitere Erkenntniss, dass kein irgend wie practisch bedeutender Theil der verfügbaren Quantität seine nützlichen Eigenschaften einbüssen, oder der Verfügung der Menschen entzogen werden kann, ohne dass irgend welche concrete menschliche Bedürfnisse unbefriedigt bleiben müssten, für welche bis dahin vorgesorgt war, oder dieselben doch nur minder vollständig befriedigt werden könnten, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Die nächste Folge, welche diese Erkenntniss auf die der möglichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse zugewendete Thätigkeit der Menschen äussert, ist, dass dieselben bemüht sind:
Die auf die eben genannten Zwecke gerichtete Thätigkeit der Menschen in ihrer Gesammtheit nennen wir nun aber ihre Wirthschaft und die in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter als die ausschliesslichen Objecte derselben: die wirthschaftlichen Güter, im Gegensatze zu jenen, bei welchen die Menschen keine practische Nöthigung zur wirthschaftlichen Thätigkeit finden, und zwar aus Ursachen, die, wie wir weiter unten sehen werden, ebensowohl auf ein der exactesten Bestimmung zugängliches Quantitätenverhältniss zurückgeführt werden können wie wir dies bei den wirthschaftlichen Gütern soeben gezeigt haben∗ . Bevor wir jedoch an die Darlegung dieses Verhältnisses und der Lebenserscheinungen schreiten, welche in demselben, ihre letzte Begründung finden, wollen wir noch einer Erscheinung des socialen Lebens gedenken, die von unermesslicher Bedeutung für die Wohlfahrt der Menschen geworden ist, und in ihren letzten Ursachen demselben Quantitätenverhältnisse entspringt, das wir oben kennen gelernt haben. Wir haben bisher die Lebenserscheinungen, welche daraus resultiren, dass bei einer Gruppe von Gütern der Bedarf der Menschen grösser ist, als die ihnen verfügbare Quantität derselben, ganz im Allgemeinen, ohne besondere Rücksichtnahme auf die sociale Gliederung der Menschen dargestellt, so zwar, dass das bisher Gesagte, ebensowohl für das isolirte Individuum, als für eine Gesellschaft in ihrer Gesammtheit, wie immer sie auch organisirt sein mag, seine Geltung hat. Das Zusammenleben von Menschen, welche ihre individuellen Interessen auch als Glieder der Gesellschaft verfolgen, fördert indess bei allen jenen Gütern, welche in dem mehrerwähnten Quantitätenverhältnisse stehen, eine besondere Erscheinung zu Tage, deren Darstellung hier ihre Stelle finden mag. Tritt nämlich das obige Quantitätenverhältniss mit Rücksicht auf eine Gesellschaft ein, das ist, steht dem grösseren Bedarfe einer Gesellschaft an einem Gute eine geringere verfügbare Quantität desselben gegenüber, so ist, nach dem was wir oben sagten, unmöglich, dass die bezüglichen Bedürfnisse aller Individuen, aus welchen die Gesellschaft zusammengesetzt ist, ihre vollständige Befriedigung finden, vielmehr ist nichts sicherer, als dass die Bedürfnisse eines Theiles der Mitglieder dieser Gesellschaft nicht, oder doch nur in unvollständiger Weise zur Befriedigung gelangen werden. Da findet denn der menschliche Egoismus einen Antrieb, sich geltend zu machen, und es wird jedes Individuum bemüht sein, dort, wo die verfügbare Quantität nicht für Alle ausreicht, seinen eigenen Bedarf mit Ausschluss der Andern möglichst vollständig zu decken. Bei diesem Bestreben werden die einzelnen Individuen sehr verschiedene Erfolge erzielen. Wie immer aber auch die Vertheilung der in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter erfolgen mag, stets wird der Bedarf eines Theiles der Mitglieder der Gesellschaft nicht, oder doch nur unvollständig gedeckt sein, und es werden diese letztern demnach mit Rücksicht auf jede Theilquantität der verfügbaren Gütermenge ein Interesse haben, welches dem der jeweiligen Besitzer entgegengesetzt ist. Damit ist aber auch die Nothwendigkeit ausgesprochen, dass die einzelnen Individuen in dem Besitze der in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter durch die Gesellschaft gegen allfällige Gewaltthätigkeiten anderer Individuen geschützt werden, und so gelangen wir denn zu dem ökonomischen Ursprunge unserer gegenwärtigen Rechtsordnung und zunächst des sogenannten Besitzschutzes, der Grundlage des Eigenthums. Es haben demnach die menschliche Wirthschaft und das Eigenthum einen gemeinsamen wirthschaftlichen Ursprung, denn beide haben ihren letzten Grund darin, dass es Güter gibt, deren verfügbare Quantität geringer ist, als der Bedarf der Menschen, und ist das Eigenthum somit, gleich wie die Wirthschaft der Menschen, keine willkürliche Erfindung, sondern vielmehr die einzig mögliche practische Lösung jenes Problems, das uns die Natur der Dinge, das obige Missverhältniss zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge, bei allen wirthschaftlichen Gütern aufdrängt. Es ist demnach auch unmöglich, die Institution des Eigenthums zu beseitigen, ohne die Ursachen aufzuheben, die mit Nothwendigkeit dazu führten, das ist, ohne zugleich die verfügbare Quantität sämmtlicher ökonomischen Güter so weit zu vermehren, dass der Bedarf aller Mitglieder der Gesellschaft vollständig gedeckt sei, oder aber die Bedürfnisse der Menschen so weit zu veringern, dass die ihnen verfügbaren Güter zur vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse ausreichen würden. Ohne dass solcherart das Gleichgewicht zwischen Bedarf und verfügbarer Menge hergestellt werden würde, könnte eine neue sociale Ordnung wohl bewirken, dass andere Personen die verfügbaren Quantitäten ökonomischer Güter zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse verwenden würden, als dies gegenwärtig der Fall ist, niemals könnte aber hierdurch verhindert werden, dass es Personen gäbe, deren Bedarf an den ökonomischen Gütern nicht, oder nur unvollständig gedeckt wäre, und denen gegenüber die Besitzer ökonomischer Güter gegen allfällige Gewaltthätigkeiten geschützt werden müssten. Das Eigenthum in dem obigen Sinne ist demnach unzertrennbar von der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Gestalt und alle socialen Reformpläne können vernünftigerweise nur auf eine zweckmässige Vertheilung der ökonomischen Güter, nicht aber auf die Aufhebung der Institution des Eigenthums selbst. gerichtet sein. b) Die nicht ökonomischen Güter.Wir haben in dem vorhergehenden Abschnitte die Lebenserscheinungen dargethan, welche in Folge des Umstandes zu Tage treten, dass der Bedarf an gewissen Gütern grösser ist, als die verfügbare Quantität derselben. Wir gelangen nunmehr zur Darlegung jener Thatsachen, welche in Folge des entgegengesetzten Verhältnisses zur Erscheinung gelangen, des Verhältnisses nämlich, wornach der Bedarf der Menschen an einem Gute geringer ist, als die ihnen verfügbare Quantität desselben. Die nächste Folge dieses Verhältnisses ist die Erkenntniss Seitens der Menschen, dass nicht nur für die Befriedigung aller ihrer Bedürfnisse nach den betreffenden Gütern vollständig vorgesorgt ist, sondern dass sie die ganze ihnen verfügbare Quantität der in dem obigen Verhältnisse stehenden Güter zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse aufzubrauchen nicht in der Lage sein werden. Setzen wir den Fall. ein Gebirgsbach, der an einem Dorfe vorbeifliesst, führe während eines Tages 200.000 Eimer Wasser, mit dem Unterschiede jedoch, dass er zur Zeit von Regengüssen und im Frühjahre, wenn der Schnee der Berge schmilzt, bis zu 300.000, zur Zeit der grössten Dürre aber nur 100.000 Eimer Wasser führt. Setzen wir nun weiter den Fall, dass die Bewohner jenes Dorfes an Trink- und sonstigem Nutzwasser, bei vollständiger Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach diesem Gute, der Regel nach 200, höchstens aber 300 Eimer täglich benöthigen, so steht ihrem höchsten Bedarfe von 300 Eimern die Verfügung über wenigstens 100.000 Eimer täglich gegenuber. In diesem und so in jedem anderen Falle, in welchem das obige Quantitätenverhältniss vorliegt, ist nun klar, dass nicht nur für die Befriedigung sämmtlicher Bedürfnisse nach dem in Rede stehenden Gute vollständig vorgesorgt ist, sondern die wirthschaftenden Subjecte die ihnen verfügbare Quantität sogar nur theilweise zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse aufzubrauchen in der Lage sind. Auch ist ersichtlich, dass Theilquantitäten dieser Güter ihrer Verfügung entzogen werden, oder aber ihre nützlichen Eigenschaften einbüssen können, ohne dass hiedurch die Befriedigung ihrer Bedürfnisse irgendwie beeinträchtigt würde, wofern nur das obige Quantitätenverhältniss hiedurch nicht etwa in sein Gegentheil umgewandelt wird. Es haben demnach die wirthschaftenden Menschen, rücksichtlich dieser Güter weder die practische Nöthigung, jede Theilquantität derselben in ihrer Verfügung zu erhalten, noch auch jede dieser letztern in ihren nützlichen Eigenschaften zu conserviren. Auch die dritte und vierte der oben erwähnten Erscheinungsformen der wirthschaftlichen Thätigkeit der Menschen kann bei den Gütern nicht beobachtet werden, deren verfügbare Quantität grösser ist, als der Bedarf an denselben. Welchen Sinn hätte nämlich, bei dem Vorhandensein dieses Verhältnisses, das Bestreben der Menschen, eine Wahl zu treffen zwischen jenen Bedürfnissen, welche sie mit der ihnen verfügbaren Quantität befriedigen, und jenen, die unbefriedigt zu lassen, sie sich bescheiden werden, dort, wo sie selbst bei vollständiger Befriedigung ihrer Bedürfnisse die ganze ihnen verfügbare Quantität aufzubrauchen ausser Stande sind? Und was könnte die Menschen bewegen, mit jeder gegebenen Quantität dieser Güter, einen möglichst grossen Erfolg, und jeden gegebenen Erfolg mit einer möglichst geringen Quantität derselben erzielen zu wollen? Es ist somit klar, dass alle jene Formen, in welchen die wirthschaftliche Thätigkeit der Menschen zur Erscheinung gelangt, bei jenen Gütern, deren verfügbare Quantität grösser ist, als der Bedarf an denselben, in eben so naturgemässer Weise ausgeschlossen sind, als dieselben bei den im entgegengesetzten Quantitätenverhältnisse stehenden Güter nothwendigerweise zu Tage treten; sie sind denn auch keine Objecte der menschlichen Wirthschaft und wir nennen sie desshalb die nicht ökonomischen Güter. Wir naoen bisher das Verhältniss, welches den nicht ökonomischen Charakter der Güter begründet, im Allgemeinen, also ohne besondere Rücksichtsnahme auf den gegenwärtigen socialen Zustand der Menschen betrachtet. Es erübrigt uns nur noch, auf die besonderen socialen Erscheinungen hinzuweisen, welche in Folge des obigen Quantitätenverhältnisses zu Tage treten. Das Bestreben der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft, mit Ausschluss aller übrigen Mitglieder derselben über correcte Güterquantitäten zu verfügen, hat, wie wir sahen, darin seinen Ursprung, dass die der Gesellschaft verfügbare Quantität gewisser Güter geringer ist, als der Bedarf und dass demnach, bei dem Umstande, als die vollständige Deckung des Bedarfes aller Individuen unter dem Vorwalten eines solchen Verhältnisses unmöglich ist, jedes einzelne Individuum den Antrieb hat, seinen Bedarf mit Anschluss aller anderen wirthschaftenden Subjecte zu decken. Bei der Concurrenz sämmtlicher Mitglieder der Gesellschaft um eine Güterquantität, die unter allen Umständen nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse der einzelnen Individuen vollständig zu befriedigen, ist aber, wie wir sahen, eine practische Lösung des hier obwaltenden Widerspruches der Interessen nicht anders denkbar, als dadurch, dass die einzelnen Theilquantitäten der gesammten der Gesellschaft verfügbaren Quantität in den Besitz der einzelnen wirthschaftenden Subjecte gelangen und diese letzteren, bei gleichzeitigem Ausschlusse aller übrigen wirthschaftenden Individuen, in ihrem Besitze durch die Gesellschaft geschützt werden. Wesentlich anders verhält sich nun dies bei jenen Gütern, die keinen ökonomischen Charakter haben. Hier ist die der Gesellschaft verfügbare Güterquantität grösser, als ihr Bedarf, so zwar, dass, selbst wenn alleIndividuen ihre bezüglichen Bedürfnisse vollständig befriedigen, doch noch Theilquantitäten der verfügbaren Gütermenge erübrigen, die völlig nutzlos für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse verloren gehen Unter solchen Umständen liegt für kein Individuum die practische Nöthigung vor, sich eine für die Deckung seines Bedarfes ausreichende Theilquantität sicher zu stellen, denn die blosse Erkenntniss jenes Quantitäten-verhältnisses, das den nicht ökonomischen Charakter der betreffenden Güter begründet, ist ihm Bürgschaft zur Genüge, dass, selbst wenn alle übrigen Mitglieder der Gesellschaft ihren nBedarf an diese Gütern vollständig decken, doch noch mehr als ausreichende Quantitäten davon für die Befriedigung seiner Bedürfnisse erübrigen werden. Das Bestreben der einzelnen Individuen ist, wie die Erfahrung lehrt, denn auch nicht darauf gerichtet, Theilquantitäten der nicht ökonomischen Güter und zwar mit Ausschluss aller übrigen Individuen für die Befriedigung ihrer individuellen Bedürfnisse sich zu sichern, und es sind diese Güter, wie sie überhaupt kein Gegenstand der Wirthschaft sind, so zunächst auch kein Gegenstand des Eigenthumswillens der Menschen. Wir können vielmehr bei allen Gütern, welche in dem den nicht ökonomischen Charakter begründenden Verhältnisse stehen, auch thatsächlich ein Bild des Communismus beobachten, denn die Menschen sind Communisten überall, wo dies mit Rücksicht auf die vorhandenen natürlichen Grundlagen möglich ist. In Ortschaften, welche an Flüssen liegen, die mehr Wasser führen, als die Bewohner derselben zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach diesem Gute zu verwenden vermögen, geht jedes Individuum zum Flusse, um eine beliebige Quantität Wasser zu schöpfen; in Urwäldern holt sich jeder ungehindert die ihm nöthige Quantität Holz, auch lässt Jedermann soviel Luft und Licht in seine Wohnung, als ihm gut dünkt. Dieser Communismus findet aber in dem obigen Quantitätenverhältnisse seine ebenso naturgemässe Begründung, als das Eigenthum in dem entgegengesetzten Verhältnisse. c) Verhältniss zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern.Wir haben in den beiden vorangehenden Abschnitten das Wesen und den Ursprung der menschlichen Wirthschaft in den Kreis unserer Betrachtungen gezogen und dargethan, dass der Unterschied zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern in letzter Reihe in einer der exactesten Auffassung zugänglichen Verschiedenheit im Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität dieser Güter begründet ist. Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der ökonomische, beziehungsweise der nicht ökonomische Charakter der Güter nichts ihnen Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben ist, und dass desshalb jedes Gut, ohne Rücksicht auf innere Eigenschaften, oder äusserliche Momente∗ den ökonomischen Charakter erlangt, falls es in das oben dargelegte Quantitätenverhältniss tritt und denselben ein büsst, wofern dies Verhältniss in sein Gegentheil verwandelt wird. Die Erfahrung lehrt uns denn auch, dass Güter derselben Art, welche an bestimmten Orten keinen okonomischen Charakter aufweisen, an andern ökonomische Güter sind, ia dass Güter derselben Art an demselben Orte mit dem Wechsel der Verhältnisse auch den ökonomischen Charakter erlangen und einbüssen. Während in quellenreichen Gegenden Quantitäten guten Trinkwassers, in Urwäldern rohe Baumstämme, in manchan Ländern selbst Grundstücke keinen ökonomischen Charakter haben, weisen dieselben Güter gleichzeitig an anderen Orten den ökonomischen Charakter auf, und die Beispiele sind nicht minder zahlreich, dass Güter, welche zu einer gewissen Zeit und an einem bestimmten Orte keinen ökonomischen Charakter hatten, an demselben Orte, aber zu einer anderen Zeit den ökonomischen Charakter erlangten. Diese Verschiedenheiten und dieser Wechsel der Güter kann demnach in den Eigenschaften derselben nicht begründet sein. Wir können uns vielmehr bei genauer und sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Verhältnisse in allen Fällen die Ueberzeugung verschaffen, dass dort, wo Güter derselben Art gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten einen verschiedenen Charakter haben, das Verhältniss zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge an den beiden Orten ein verschiedenes ist, und überall dort, wo an dem nämlichen Orte Güter, die ursprünglich den nicht ökonomischen Charakter aufwiesen, zu ökonomischen wurden, oder der umgekebrte Fall eintrat, ein Wechsel in dem obigen Quantitätenverhältnisse stattgefunden hat. Die Ursachen, aus welchen nicht ökonomische Güter zu ökonomischen werden, können nach dem, was wir oben sagten, nur doppelter Art sein. Entweder hat diese Erscheinung ein Steigen des Bedürfnisses, oder eine Verminderung der verfügbaren Quantität zur Voraussetzung. Die wichtigsten Ursachen, aus welchen sich eine Steigerung des Bedarfes ergibt, sind:
Es sind dies aber, wie wir wohl nicht besonders zu betonen brauchen, durchaus Erscheinungen, welche den Uebergang der menschen aus niederen in höhere Culturstufen begleiten und es ergibt sich daraus die naturgemässe Folge, dass mit der wachsenden Cultur die nicht ökonomischen Güter die Tendenz haben, den ökonomischen Charakter anzunehmen, und zwar hauptsächlich desshalb, weil das eine der hier Einfluss nehmenden Momente, der menschliche Bedarf nämlich, mit der Culturentwickelung sich steigert. Tritt nun noch die Verminderung der verfügbaren Quantität jener Güter, die bisher den nicht ökonomischen Charakter aufwiesen, hinzu (z. B. beim Holze durch Ausrodung, oder Devastirung von Wäldern, wie sie gewissen Culturentwicklungen eigenthümlich sind), so ist nichts natürlicher, als dass Güter, deren verfügbare Quantität auf einer frühern Culturstufe den Bedarf weit überragte und die demnach den nicht ökonomischen Charakter aufwiesen, im Laufe der Zeit zu ökonomischen werden. An vielen Orten, zumal in der neuen Welt, lässt sich dieser Uebergang des nicht ökonomischen Charakters in den ökonomischen bei einigen Gütern, zumal beim Holze und bei den Grundstücken historisch nachweisen, ja noch in der Gegenwart beobachten und ich glaube, obzwar die Nachrichten in dieser Beziehung nur mangelhafte sind, dass sich in dem einst so waldreicheu Deutschland doch nur wenige Orte finden werden, in welchen die Bewohner jenen Uebergang, z. B. beim Holze, dereinst nicht erfahren hätten. Es ist aber nach dem Gesagten klar, dass auch aller Wechsel, wodurch ökonomische Güter zu nicht ökonomischen, und umgekehrt, diese letzten zu ökonomischen werden, lediglich auf einen Wechsel des Verhältnisses zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität zurückzuführen ist. Ein eigenthümliches wissenschaftliches Interesse nehmen die Güter in Anspruch, welche rücksichtlich der bei denselben zu Tage tretenden Erscheinungen eine Mittelstellung zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern einnehmen. Zu diesen sind zunächst die Güter zu zählen, welche bei bochentwickelter Cultur, um ihrer besondern Wichtigkeit willen, Seitens der Gesellschaft in so grosser Quantität producirt und der öffentlichen Benützung dargeboten werden, dass dieselben auch dem ärmsten Gesellschaftsmitgliede in beliebiger Quantität zur Verfügung stehen und somit für die Consumenten den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Solch ein Gut pflegt bei hoher Cultur z. B. der Volksschulunterricht zu sein. Auch gutes gesundes Trinkwasser gilt den Bewohnern vieler Städte für ein so wichtiges Gut, dass sie dasselbe, wo es nicht in natürlicher Fülle vorhanden ist, mittelst Wasserleitungen in die öffentlichen Brunnen führen und zwar in so grossen Quantitäten, dass der Bedarf der Bewohner an Trinkwasser nicht nur vollständig gedeckt ist, sondern der Regel nach noch bedeutende Quantitäten über diesen Bedarf hinaus verfügbar sind. Während auf niederen Culturstufen die Unterweisung eines Lehrers für den dieser Unterweisung Bedürftigen ein ökonomisches Gut ist, wird dies Gut bei hoch entwickelter Cultur, Dank der Vorsorge der Gesellschaft, für jeden einzelnen Bewohner des Landes zu einem nicht ökonomischen und nicht minder in vielen grossen Städten gutes und gesundes Trinkwasser, wo es bisher für die Consumenten einen ökonomischen Charakter hatte, zu einem nicht ökonomischen Gute. Umgekehrt können Güter, welche den Menschen von Natur aus in einer ihren Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, doch für die Consumenten derselben den ökonomischen Charakter erlangen, wenn ein Gewalthaber die übrigen wirthschaften Subjecte von der freien Verfügung über diese Güter ausschliesst. In waldreichen Ländern sind die Ortschaften sehr zahlreich, die von Natur aus von holzreichen Wäldern umgeben sind, so zwar, dass die verfügbare Holzquantität den Bedarf der Bewohner weitaus übersteigt und demnach das Holz in rohen Baumstämmen dem natürlichen Laufe der Dinge nach keinen ökonomischen Charakter haben würde. Dadurch aber, dass ein Gewalthaber sich des ganzen Waldes, oder doch des weitaus grösseren Theiles desselben bemächtigt, kann er die Holzquantitäten, die den Bewohnern der betreffenden Ortschaft thatsächlich verfügbar sind, derart reguliren, dass das Holz für dieselben nichtsdestoweniger einen ökonomischen Charakter gewinnt. In den waldreichen Karpathen gibt es z. B. zahlreiche Ortschaften, in welchen die Kleingrundbesitzer, die ehemaligen Grundholden, von den Grossgrundbesitzern dass ihnen nöthige Holz kaufen müssen, während diese Letzteren selbst jährlich viele tausende Baumstämme im Walde vermodern lassen, da die ihnen verfügbaren Quantitäten weitaus grösser sind als der vorhandene Bedarf. Es ist dies aber ein Fall, in welchem Güter, die dem natürlichen Laufe der Dinge nach keinen ökonomischen Charakter haben würden, für die Consumenten künstlicherweise zu ökonomischen werden, und bei welchen denn auch thatsächlich alle jene Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens beobachtet werden können, die den ökonomischen Gütern eigenthümlich sind∗ . Endlich sind auch noch jene Güter hieher zu rechnen, welche zwar mit Rücksicht auf die Gegenwart noch den nicht ökonomischen Charakter aufweisen, im Hinblick auf küftige Entwickelungen jedoch von den wirthschaftenden Menschen in mancher Beziehung bereits den ökonomischen Gütern gleichgeachtet werden. Wenn nämlich die verfügbare Quantität eines nicht ökonomischen Gutes sich fortauernd verringert, beziehungsweise der Bedarf an demselben sich fortdauernd vermehrt, und das Verhältniss zwischen beiden ein solches ist, dass der endliche Uebergang des nicht ökonomischen Charakters des in Rede stehenden Gutes in den ökonomischen vorausgesehen werden kann, so pflegen die wirthschaftenden Individuen concrete Theilquantitäten desselben, auch wenn das den nicht ökonomischen Charakter des Gutes begründende Quantitätenverhältniss noch thatsächlich vorliegt, mit Rücksicht auf künftige Zeiträume, doch bereits zu Gegenständen ihrer Wirthschaft zu machen und unter socialen Verhältnissen sich ihren individuellen Bedarf durch Besitzergreifung entsprechender Quantitäten sicherzustellen. Ein gleiches gilt von jenen nicht ökonomischen Gütern, deren verfügbare Quantität einem sehr starken Wechsel unterliegt, so zwar, dass nur die Verfügung über einen gewissen Ueberfluss in gewöhnlichen Zeitläufen die Verfügung über den Bedarf in Zeiten des Mangels sichert, und ebenso von allen jenen nicht ökonomischen Gütern, bei welchen die Grenze zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität bereits so nahe gerückt ist (hieher gehört vor Allem der S. 51 erwähnte dritte Fall), dass Missbrauch oder Missverstand einzelner wirthschaftenden Individuen den Uebrigen leicht verderblich werden kann, oder besondere Rücksichten (z. B. der Bequemlichkeit, Reinlichkeit etc.) die Besitzergreifung concreter Theilquantitäten der nicht ökonomischen Güter räthlich erscheinen lassen. Es kann demnach aus diesen und ähnlichen Gründen die Erscheinung des Eigenthums auch bei solchen Gütern beobachtet werden, welche rücksichtlich der übrigen Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens sich uns noch als nicht ökonomische Güter darstellen. Noch möchten wir die Aufmerksamkeit unserer Leser auf einen Umstand lenken, welcher von grosser Wichtigkeit für die Beurtheilung des ökonomischen Charakters der Güter ist, wir meinen die Verschiedenheit der Qualität derselben. Wenn nämlich die gesammte verfügbare Quantität eines Gutes den Bedarf an demselben nicht zu decken vermag, so wird jede einzelne concrete Theilquantität dieses Gutes zu einem Gegenstande der menschlichen Wirthschaft, das ist, zu einem ökonomischen Gute, und zwar ohne Rücksicht auf die höhere oder geringere Qualität. Ist dagegen die verfügbare Quantität eines Gutes grösser, als der Bedarf an demselben und giebt es demnach auch Theilquantitäten, die zur Befriedigung keines wie immer gearteten Bedürfnisses herangezogen werden, so müssten nach dem, was wir oben über das Wesen der nicht ökonomischen Güter gesagt haben, alle Theilquantitäten dieses Gutes den nicht ökonomischen Charakter erlangen, wofern diese letzteren insgesammt von gleicher Beschaffenheit wären. Dadurch aber, dass Theilquantitäten der verfügbaren Menge eines Gutes gewisse Vorzüge vor den übrigen haben, so zwar, dass mittelst derselben die bezüglichen Bedürfnisse der Menschen besser, oder überhaupt vollständiger befriedigt werden können, als mittelst der letztern, kann bewirkt werden, dass die betreffenden höher qualificirten Güter den ökonomischen Charakter erlangen, während die übrigen, minder qualificirten Güter noch den nicht ökonomischen Charakter aufweisen. So können zum Beispiel in einem Lande, in dem ein Ueberfluss an Grundstücken besteht, die der Bodenbeschaffenheit oder Lage nach vorzüglicheren Grundstücke bereits den ökonomischen Charakter erlangt haben, während die minderen noch den nicht ökonomischen Charakter aufweisen, und in einer Stadt, die an einem Strome liegt, der trinkbares Wasser minderer Qualität führt, können Quantitäten von Quellwasser bereits Gegenstand der Individualwirthschaft sein, während das Stromwasser noch keinen ökonomischen Charakter aufweist. Tritt uns demnach bisweilen die Erscheinung entgegen, dass verschiedene Theilquantitäten eines Gutes gleichzeitig einen verschiedenen Charakter haben, so liegt der Grund hievon doch auch in diesem Falle immer nur darin, dass die verfügbare Quantität der höher qualificirten Güter geringer als der Bedarf ist, während die minder qualificirten Güter in einer den (durch die Güter besserer Qualität nicht bereits gedeckten) Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, und es bilden solche Fälle demnach nicht Ausnahmen, sondern vielmehr eine Bestätigung der hier dargelegten Grundsätze. d) Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihren ökonomischen Charakter stehen.Wir sind in unseren Untersuchungen über die Gesetze, nach welchen der menschliche Bedarf sich regelt, zu dem Resultate gelangt, dass derselbe, so weit er sich auf Güter höherer Ordnung bezieht, zunächst durch unseren Bedarf an den entsprechenden Gütern niederer Ordnung, überdies aber auch noch dadurch bedingt ist, dass unser Bedarf an diesen letzteren nicht, oder doch nur zum Theile gedeckt ist. Die Güter, deren verfügbare Quantität den Bedarf nicht vollständig deckt, haben wir aber die ökonomischen genannt und es ergibt sich sonach der Grundsatz, dass unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung durch den ökonomischen Charakter der entsprechenden Güter niederer Ordnung bedingt ist. In Ortschaften, in welchen gutes und gesundes Trinkwasser in einer den Bedarf der Bevölkerung übersteigenden Quantität vorhanden ist und dies Gut demnach den nicht ökonomischen Charakter aufweist, kann kein Bedarf an allen jenen Vorrichtungen oder Transportmitteln entstehen, welche ausschliesslich zur Herleitung und Filtrirung, beziehungsweise zur Zufuhr von Trinkwasser dienlich sind, und in Gegenden, in welchen ein natürlicher Ueberfluss an Brennholz (eigentlich an Baumstämmen) besteht, dieses Gut demnach den nicht ökonomischen Charakter hat, ist offenbar jeder Bedarf an den ausschliesslich zur Hervorbringung von Brennholz tauglichen Gütern höherer Ordnung von vornherein ausgeschlossen, während in Gegenden, wo das Trinkwasser, beziehungsweise das Brennholz den ökonomischen Charakter aufweisen, ein Bedarf an den obigen Gütern höherer Ordnung allerdings zu Tage tritt. Ist es nun aber sicher, dass der menschliche Bedarf an Gütern höherer Ordnung durch den ökonomischen Charakter der entsprechenden Güter niederer Ordnung bedingt ist, und dass ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung, wofern dieselben nicht zur Hervorbringung ökonomischer Güter verwendbar sind, gar nicht entstehen kann, so kann dieser letztere in diesem Falle auch nie grösser werden, als die etwa verfügbare, wenn auch noch so geringfügige Quantität der betreffenden Güter höherer Ordnung und ist somit der ökonomischen Charakter dieser letztern von vornherein ausgeschlossen. Es ergibt sich aber hieraus der allgemeine Grundsatz, dass der ökonomische Charakter der Güter höherer Ordnung durch jenen der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen, oder mit andern Worten, dass kein Gut höherer Ordnung den ökonomischen Charakter erlangen, oder behaupten kann, es wäre denn zur Hervorbringung ökonomischer Güter niederer Ordnung tauglich. Wenn demnach Güter niederer Ordnung, welche den ökonomischen Charakter aufweisen, unserer Beurtheilung vorliegen und die Frage nach den letzten Ursachen des ökonomischen Charakters derselben entsteht, so hiesse es das wahre Verhältniss geradezu verkehren, wollte man annehmen, dass dieselben desshalb ökonomische Güter sind, weil die zu ihrer Hervorbringung verwendeten Güter, ehe sie dem Productionsprocesse unterzogen wurden, den ökonomischen Charakter aufwiesen. Eine solche Annahme würde zunächst aller Erfahrung widersprechen, welche uns lehrt, dass aus Gütern höherer Ordnung deren ökonomischer Charakter ausser allem Zweifel steht, doch gänzlich unbrauchbare Dinge, demnach auch solche hervorgebracht werden können, und in Folge ökonomischen Universtands thatsächlich hervorgebracht werden, die nicht einmal die Güterqualität, geschweige denn den ökonomischen Charakter aufweisen. Es lassen sich aber auch Fälle denken, wo aus ökonomischen Gütern höherer Ordnung Dinge producirt werden könnten, die zwar Güterqualität, aber keinerlei ökonomischen Charakter hätten. Man denke nur an Personen, die in Urwädern mit dem Aufwande von ökonomischen Gütern Holz produciren, in Gegenden, die Ueberfluss an Trinkwasser haben, solches mit dem Aufwande von ökonomischen Gütern herbeischaffen, oder aber mit Aufwendung kostbarer Stoffe Luft u. dgl. m. hervorbringen würden. Der ökonomische Charakter eines Gutes kann demnach nicht die Folge des Umstandes sein, dass dasselbe aus ökonomischen Gütern höherer Ordnung hervorgebracht wurde, und wäre demnach diese Erklärung der obigen Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens der Menschen unter allen Umständen und selbst dann zu verwerfen, wenn sie nicht auch sonst noch einen inneren Widerspruch in sich trüge. Die Erklärung des ökonomischen Charakters der Güter niederer Ordnung durch jenen der Güter höherer Ordnung ist nämlich nur eine scheinbare und erfüllt, abgesehen von ihrer Unrichtigkeit, und dem Widerspruche, in welchem sie zu aller Erfahrung steht, nicht einmal die formellen Bedingungen der Erklärung einer Erscheinung. Dadurch nämlich, dass wir den ök nomischen Charakter der Güter erster Ordnung durch jenen der Güter zweiter Ordnung, diesen durch den ökonomischen Charakter der Güter dritter Ordnung, diesen durch jenen der Güter vierter Ordnung und so fort erklären, wird die Lösung der Frage, im Grunde genommen, auch nicht um einen Schritt gefördert, indem ja dann doch noch immer die Frage nach der letzten und eigentlichen Ursache des ökonomischen Charakters der Güter unbeantwortet bleibt. Aus unserer bisherigen Darstellung geht aber hervor, dass der Mensch mit seinen Bedürfnissen und seiner Gewalt über die Mittel zur Befriedigung derselben der Ausgangspunkt und Zielpunkt aller menschlichen Wirthschaft ist. Der Mensch empfind et zunächst Bedürfnisse nach Gütern erster Ordnung und macht diejenigen, deren ihm verfügbare Menge geringer ist, als sein Bedarf, zu Gegenständen seiner wirthschaftlichen Thätigkeit, zu wirthschaftlichen Gütern, während er die übrigen in den Kreis seiner ökonomischen Thätigkeit einzubeziehen keine practische Veranlassung findet. Später führen Nachdenken und Erfahrung die Menschen zu immer tieferer Erkenntniss des ursächlichen Zusammenhanges der Dinge und zumal des Zusammenhanges derselben mit ihrer Wohlfahrt, und sie lernen die Güter zweiter, dritter und höherer Ordnung kennen. Aber auch bei diesen Gütern finden sie, gleichwie bei den Gütern erster Ordnung, dass einige derselben ihnen in einer den Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, während bei den übrigen das entgegengesetzte Verhältniss obwaltet, und sie scheiden auch diese Güter in solche, die sie in den Kreis ihrer wirthschaftlichen Thätigkeit einbeziehen, und in andere, bei welchen sie hiezu keine practische Nöthigung empfinden. Dies ist aber der Ursprung des ökonomischen Charakters der Güter höherer Ordnung. [∗]Die Untersuchung über das Wesen der ökonomischen Güter be ginut mit den Versuchen, den Vermögensbegriff im Sinne der Individualwirthschaft festzustellen, A. Smith hat die Frage nur flüchtig berührt, doch sind die Anregungen, welche von ihm ausgegangen sind, von den weittragendsten Folgen auch für die obige Lehre geworden. “Wenn die Theilung der Arbeit einmal platzgegriffen hat,” sagt er (W. o. N. Chap. V. Basil, 1801. S. 43 ff.), “so ist Jedermann reich oder arm, je nach der Quantität von Arbeit, über welche er verfügen, oder die er kaufen kann.” Der Umstand, dass ein Gut uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder, was im Geiste S’s dasselbe ist dass es Tauschwerth hat, ist demnach in consequenter Ausbildung der S’schen Theorie das Kriterium seines Charakters als “Vermögensobject” im obigen Sinne des Wortes. Dieser Anregung folgt denn auch Say. Er sondert (Traité d’économie politique, 1803 S. 2.) die Güter, welche Tauschwerth haben, von jenen, welche keinen solchen aufweisen, und achliesst die letztern aus dem Bereiche der Vermögensobjecte aus, (“ce qui n’a point de valeur, ne saurait étre une richesse. Ces choses ne sont pas du domaine de l’économie politique.“) Auch Ricardo unterscheidet zwischen “Werthen” und Gütern, die sich uns nicht als solche darstellen (Principles, XX. S. 165 der ed. 1846) und weicht nur in sofern von seinen Vorgängern ab, als er das Wort “riches” in einem wesentlich andern Sinne gebraucht, als Say das Wort “richesse.” Malthu’s sucht das Kriterium des Vermögenscharakters der Güter Anfangs (Principles 1820. S. 28) ausschliesslich in der Körperlichkeit der Güter und beschränkt auch in seinen späteren Schriften den Begriff der Vermögensobjecte auf die materiellen Güter. Der letztern Ansicht sind in Deutschland: Storch, (Cours, I., S. 108, ff. 1815); Fulda, (Cameralwissensch. 1816, S. 2 der ed. 1820); Oberndorfer. (Nationalökonom. 1822, § 23); Rau, (Volkswirthschaftslehre, §. 1, 1826); Lotz, (Staatswirthschaftslehre, I., S. 19, der ed. 1837); Bernhardi, (Kritik der Gründe etc., 1849, S. 134 ff., insb. 143 ff.) Gegen die Ausscheidung der immateriellen Güter: Say, (Cours I., S. 161 1828); Mac Culloch, (Principles of P. E., ed 1864, S. 4); Hermann, (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, S. 8., 1832); Roscher, (System I., §. 3). Dass durch die Beschränkung des Vermögensbegriffes auf die materiellen Güter der Begriff der Vermögensobjecte keineswegs richtig begränzt wird, hat übrigens schon Malthus erkaunt, (Principles, 2. Aufl. 1836, S. 34), von dessen wechselnden Versuchen, den obigen Begriff festzustellen, wir weiter unten sprechen. Von den neuesten Vertretern der Volkswirthschaftslehre in England wird der Begriff des Vermögensobjectes fast ausnahmslos wieder an den Tauschwerth geknüpft. So von: Mac Culloch, (Principles, S. 4 der ed. 1864); J. St. Mill, (Principles 6. Aufl. Prelim. Rem.); Senior, (Polit. Econom., S. 6, 1863.) Unter den neuern Franzosen folgen insbesondere A. Clement und A. Walras dieser Ansicht. Während solcherart die französischen und englischen Volkswirthe lediglich zwischen Gütern unterscheiden, welche Vermögensobjecte sind und jenen, die sich uns nicht als solche darstellen, geht Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuch. S. 3, 1832) viel tiefer, indem er die wirthschaftlichen Güter (Objecte der Wirthschaft) den freien Gütern entgegenstellt, eine Unterscheidung, welche seither von der deutschen Wissenschaft mit wenigen Ausnahmen festgehalten wurde. Doch definirt Hermann selbst den Begriff der wirthschaftlichen Güter zu enge. “Wirthschaftliches Gut ist,” sagt H., “was nur gegen bestimmte Aufopferung, durch Arbeit oder Vergeltung hergestellt werden kann” (a a. O. S. 3) und macht dadurch den ökonomischen Charakter der Güter von der Arbeit, (ibid. S. 4 auch vom menschlichen Verkehre) abhängig. Aber sind die Baumfrüchte, welche ein isolirtes Subject mühelos erlangen kann, für dasselbe kein wirthschaftliches Gut, falls dieselben ihm in einer geringeren Quantität verfüg bar sind, als sein Bedarf beträgt, während doch das zwar eben so mühelos, aber ihm in einer den Bedarf übersteigenden Quantität verfügbare Quellwasser ein nicht ökonomisches Gut ist? Roscher, welcher in seinem Grundriss (1843, S. 3) die wirthschaftlichen Güter als solche definirt hatte, “die in den Verkehr kömmen” und in den ältern Auflagen seines Systems als “Güter, welche des Verkehrs fähig sind, oder wenigstens denselben fördern können.” (System I. 1857, S. 3) definirt in den neuern Auflagen seines Hauptwerkes die wirthschaftlichen Güter = “Zwecke und Mittel der Wirthschaft,” eine Definition, welche, da sie lediglich eine Umschreibung des zu definirenden Begriffes ist, anzeigt, dass der ausgezeichnete Gelehrte die Frage nach dem Kriterium der ökonomischen und nicht ökonomischen Güter als eine offene behandelt Vgl. auch Schäffie: Tübing, Univ. Schrift. 1862, Abth. 5, S. 22, und: Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, S. 2. [∗]Der ökonomische Charakter der Güter ist in keinerlei Weise an die Vorbedingung der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Erscheinung geknüpft. Ist der Bedarf eines isolirt wirthschaftenden Subjectes an einem Gute grösser, als die ihm verfügbare Quantität, so werden wir dasselbe jede Theilquantität dieses Gutes in seiner Verfügung erhalten, conserviren, auf das Zweckmässigste zur Befriedigung seiner Bedürfnisse verwenden und eine Wahl treffen sehen zwischen jenen Bedürfnissen, welche es mit der ihm verfügbaren Quantität befriedigen, und denjenigen, welche es unbefriedigt lassen wird, während dasselbe Subject bei allen jenen Gütern, welche ihm in einer seinen Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, keinen Anlass zu der eben gezeichneten Thätigkeit haben wird. Es werden demnach auch für das obige isolirte Subject ökonomische und nicht ökonomische Güter vorhanden sein. Weder der Umstand, dass ein Gut: “Verkehrsobject” noch auch der, dass es “Eigenthumsobject” ist, kann demnach die Ursache seines ökonomischen Charakters sein. Ebensowenig kann aber auch der Umstand, dass die Güter zum Theile Arbeitsproducte sind, zum andern Theile uns von der Natur ohne Arbeit dargeboten werden, als Kriterium des ökonomischen, beziehungsweise des nicht ökonomischen Charakters der Güter hingestellt werden, so grosser Scharfsinn auch darauf verwandt wurde, um die dem obigen Gesichtspuncte widersprechenden Lebenserscheinungen im Sinne desselben zu interpretiren. Die Erfahrung lehrt uns nämlich, dass zahlreiche Güter, auf welche keine Arbeit verwandt wurde (z. B. angeschwemmtes Land, Wasserkräfte etc.) den ökonomischen Charakter überall dort aufweisen, wo sie in einer unsern Bedarf nicht erreichenden Quantität uns verfügbar sind, wie denn andererseits der Umstand, dass ein Ding ein Arbeitsproduct ist, an und für sich nicht einmal die Güterqualität, geschweige denn den ökonomischen Charakter desselben zur nothwendigen Folge hat. Auch die auf ein Gut aufgewendate Arbeit kann demnach nicht das Kriterium des ökonomischen Charakters der Güter sein, es ist vielmehr klar, dass dasselbe ganz ausschliesslich in dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität derselben zu suchen ist. [∗]Man könnte nach einer in unserer Wissenschaft bereits gebräuchlichen analogen Ausdrucksweise die letztern, zum Unterschiede von den eigentlichen ökonomischen Gütern, die quasi ökonomischen, die erstern die quasi nicht ökonomischen Güter nennen. |

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