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Front Page Titles (by Subject) Zweites Capitel.: Die Wirthschaft und die wirthschaftlichen Güter. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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Zweites Capitel.: Die Wirthschaft und die wirthschaftlichen Güter. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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Zweites Capitel.Die Wirthschaft und die wirthschaftlichen Güter.Die Bedürfnisse entspringen unseren Trieben, diese aber wurzeln in unserer Natur; die Nichtbefriedigung der Bedürfnisse hat die Vernichtung, die mangelhafte Befriedigung die Verkümmerung unserer Natur zur Folge; seine Bedürfnisse befriedigen, heisst aber leben und gedeihen. Die Sorge für die Befriedigung unserer Bedürfnisse ist demnach gleichbedeutend mit der Sorge für unser Leben und unsere Wohlfahrt; sie ist die wichtigste aller menschlichen Bestrebungen, denn sie ist die Voraussetzung und die Grundlage aller übrigen. Diese Sorge ässert sich im practischen Leben der Menschen dadurch, dass sie darauf bedacht sind, alles dasjenige in ihrer Gewalt zu haben, wovon die Befriedigung ihrer Bedürfnisse abhängt. Verfügen wir nämlich über die zur Befriedigung unserer Bedürfnisse erforderlichen Güter, so hängt diese letztere dann lediglich von unserem Willen ab; damit ist aber unserem prac tischen Zwecke vollkommen Genüge gethan, denn unser Leben und unsere Wohlfahrt sind dann in unsere eigene Hand gegeben. Die Quantität von Gütern, welche ein Mensch zur Befriedigung seiner Bedürfnisse benöthigt, nennen wir seinen Bedarf. Die Sorge der Menschen für die Aufrechterhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt wird demnach zur Sorge für die Deckung ihres Bedarfes. Nun wäre aber die Befriedigung der Bedürfnisse und somit das Leben und die Wohlfahrt der Menschen sehr schlecht gesichert, würden sie erst dann darauf bedacht sein, ihren Bedarf an Gütern zu decken, wenn die Bedürfnisse nach diesen letzteren sich bereits unmittelbar geltend machen. Man setze den Fall, dass die Bewohner eines Landes beim Einbruche der rauhen Jahreszeit ohne alle Vorräthe von Nahrungsmitteln und Bekleidungsstoffen wären, so ist kein Zweifel, dass die Mehrzahl derselben, selbst bei den angestrengtesten aut die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichteten Thätigkeit, sich vom Untergange nicht zu retten vermöchte. Je weiter aber die Cultur fortschreitet und je mehr die Menschen angewiesen sind, die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nöthigen Güter durch einen langen Productionsprocess zu gewinnen (S. 21 ff.), um so zwingender wird für dieselben die Nothwendigkeit, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse von vorn herein zu sorgen, das ist, ihren Bedarf für kommende Zeiträume zu decken. So geht selbst der australische Wilde nicht erst dann auf die Jagd, wenn ihn bereits hungert und er baut nicht erst dann seine Behausung, wenn die rauhe Jahreszeit eingetreten und er den schädlichen Einflüssen der Witterung bereits ausgesetzt ist∗ . Die Culturmenschen zeichnen sich aber dadurch vor allen andern wirthschaftenden Individuen aus, dass sie nicht nur für eine kurze Spanne Zeit, sondern weit hinaus für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse sorgen, die Sicherstellnng derselben für sorgen, die Sicherstellnng derselben für viele Jahre, ja für ihr ganzes Leben anstreben und der Regel nach noch darüber hinaus dafür Sorge tragen, dass es auch ihren Nachkommen an den zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erforderlichen Mitteln nicht fehle. Ueberall wo wir unsere Blicke hinwenden, sehen wir bei Culturvölkern ein System grossartiger Vorsorge für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Während wir uns zum Schutze gegen die Winterkälte noch in unsere Winterkleider hüllen, sind schon die fertigen Frühjahrsstoffe am Wege in die Läden der Detailhändler, und in den Fabriken werden bereits die leichten Stoffe gewebt, mit welchen wir uns im nächsten Sommer, und die Garne für die Stoffe gesponnen, mit welchen wir uns im nächsten Winter bekleiden werden. Wenn wir erkranken, bedürfen wir der Dienstleistungen eines Arztes, und bei Rechtsstreitigkeiten des Beirathes eines Rechtskundigen. Tritt nun für Jemanden ein solcher Fall ein, dann wäre es für ihn viel zu spät, wollte er sich die medicinischen oder juridischen Kenntnisse und Fertigkeiten selbst aneignen, oder andere Personen für seinen Dienst besonders ausbilden lassen, selbst wenn er die Mittel hiefür besässe. Auch ist in Culturländern für die Bedürfnisse der Gesellschaft nach solchen und ähnlichen Dienstleistungen von langer Hand bereits vorgesorgt, indem erfahrene und bewährte Männer, welche sich bereits vor vielen Jahren für ihren Beruf herangebildet und inzwischen durch ihre practische Thätigkeit reiche Erfahrungen gesammelt haben, der Gesellschaft ihre Dienste zur Verfü gung stellen. Während wir aber solcherart die Früchte der Vorsorge vergangener Zeiten geniessen, bilden sich an unseren Hochschulen bereits zahlreiche Männer heran, um den Bedürfnissen der Gesellschaft nach ähnlichen Dienstleistungen in der Zukunft gerecht zu werden. Die Sorge der Menschen für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse wird demnach zur Vorsorge für die Deckung ihres Bedarfes an Gütern für kommende Zeiträume, und wir nennen dann den Bedarf eines Menschen jene Quantität von Gütern, die erforderlich ist, um seine Bedürfnisse innerhalb jenes Zeitraumes, auf welchen sich seine Vorsorge erstreckt, zu befriedigen∗ . Die Vorsorge der Menschen für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse, soll sie anders eine erfolgreiche sein, hat nun aber eine doppelte Erkenntniss zu ihrer Voraussetzung. Wir müssen uns klar werden:
Die gesammte auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichtete vorsorgliche Thätigkeit der Menschen beruht auf der Erkenntniss dieser beiden Grössen. Ohne die erstere Erkenntniss wäre sie eine blinde, denn die Menschen wären sich des Zieles derselben nicht bewusst, ohne die zweite Erkenntniss wäre sie eine planlose, denn sie wären ohne Einblick in die verfügbaren Mittel. Wir werden aber in dem Nachfolgenden zunächst darthun, wie die Menschen zur Erkenntniss ihres Bedarfes in kommenden Zeiträumen gelangen, hierauf, wie sie die ihnen für diese Zeiträume verfügbaren Güterquantitäten berechnen, und endlich jene Thätigkeit derselben zum Gegenstande unserer Darstellung machen, durch welche sie die ihnen verfügbaren Güterquantitäten (Genuss- und Productionsmittel) der Befriedigung ihrer Bedürfnisse auf das zweckentsprechendste zuzuführen bemüht sind. §. 1.Der menschliche Bedarf.a) Der Bedarf an Gütern erster Ordnung (an Genussmittein).Die Menschen empfinden zunächst und unmittelbar nur Bedürfnisse nach Gütern erster Ordnung, das ist nach solchen Gütern, welche unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden können. (S. 8.) Besteht kein Bedarf an Gütern dieser Art, so kann auch ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung nicht entstehen. Der Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist also durch unseren Bedarf an Gütern erster Ordnung bedingt und die Untersuchung über diesen letzteren die Grundlage unserer Untersuchungen auf dem Gebiete des menschlichen Bedarfes überhaupt. Wir werden uns demnach zuerst mit dem Bedarfe der Menschen an Gütern erster Ordnung beschäftigen und hierauf die Grundsätze darlegen, nach welchen sich der menschliche Bedarf an Gütern höherer Ordnung regelt. Die Quantität eines Gutes erster Ordnung, welche zur Befriedigung eines concreten menschlichen Bedürfnisses und somit auch die Quantität, die zur Befriedigung der gesammten, innerhalb eines gegebenen Zeitraumes nach einem Gute erster Ordnung sich geltend machenden Bedürfnisse erforderlich ist, ist durch das Bedürfniss, beziehungsweise durch die Bedürfnisse selbst in unmittelbarer Weise gegeben und findet in denselben ihr Mass. Würden demnach die Menschen rücksichtlich jener Zeiträume, auf welche sich ihre Vorsorge erstreckt, darüber immer genau und vollständig unterrichtet sein, welche concreten Bedürfnisse sie haben und mit welcher Itensität sich dieselben geltend machen werden, so würden sie an der Hand der bisherigen Erfahrungen, über die ihnen zur Befriedigung derselben erforderlichen Güterquantitäten, das ist über die Grösse ihres Bedarfes an Gütern erster Ordnung niemals in Zweifel sein können. Nun lehrt uns aber die Erfahrung, dass es mit Rücksicht auf kommende Zeiträume nicht selten mehr oder minder ungewiss ist, ob sich gewisse Bedürfnisse innerhalb derselben überhaupt geltend machen werden. Dass wir innerhalb eines gegebenen kommenden. Zeitraumes Speise, Trank, Kleidung, Wohnung, u. dgl. m. benöthigen werden, ist uns von vornherein bekannt; nicht dasselbe ist aber rücksichtlich vieler anderen Güter der Fall, z. B. rücksichtlich ärztlicher Dienstleistungen, Medicamente u. dgl. m., da die Geltendmachung unserer Bedürfnisse nach diesen Gütern nicht selten von Einflüssen auf unsere Personen abhängig ist, welche wir nicht mit Bestimmtheit voraus zu sehen vermögen. Hiezu tritt nun noch der Umstand, dass selbst bei jenen Bedürfnissen, von welchen wir von vornherem wissen, dass sie sich innerhalb jenes Zeitraumes, auf welchen sich unsere Vorsorge erstreckt, geltend machen werden, doch in quantitativer Beziehung eine Unbestimmtheit vorhanden sein kann, indem wir wohl die Thatsache, dass jene Bedürfnisse sich geltend maehen werden, nicht aber von vornherein eben so genau das Mass der letztern, das ist die Güterquantitäten kennen, die zur Befriedigung derselben erforderlich sein weren. Es sind aber hier eben diese Quantitäten in Frage. Was nun vorerst unsere Ungewissheit über den Umstand betrifft, ob sich gewisse Bedürfnisse in dem Zeitraume, auf welchen sich unsere Vorsorge erstreckt, überhaupt geltend machen werden, so lehrt uns die Erfahrung, dass durch diese mangelhafte Erkenntniss die Vorsorge der Menschen für die eventuelle Befriedigung dieser Bedürfnisse durchaus nicht ausgeschlossen wird. Selbst gesunde Personen, die am Lande wohnen, sind, wofern es ihre Mittel erlauben, im Besitze einer Hausapotheke, oder doch einer Anzahl von Heilmitteln für unvorhergesehene Fälle, vorsorgliche Hauswirthe besitzen Löschapparate. um für den Fall einer Feuersbrunst ihr Eigenthum conserviren, und Waffen, um dasselbe nöthigenfalls vertheidigen zu können, auch wohl noch feuer- und einbruchsichere Schränke und so viele andere ähuliche Güter mehr. Ja, ich glaube, dass selbst unter den Gütern der ärmsten Personen sich irgend welche vorfinden, welche denselben nur für gewisse unvorhergesehene Fälle dienen sollen. Der Umstand, dass es ungewiss ist, ob ein Bedürfniss nach einem Gute innerhalb jenes Zeitraumes, auf welchen sich unsere Vorsorge erstreckt, sich überhaupt geltend machen wird, schliesst demnach die Vorsorge für die eventuelle Befriedigung desselben nicht aus, und es hat demnach dieser Umstand auch nicht zur Folge, dass unser Bedarf an den zur Befriedigung dieser Bedürfnisse erforderlichen Gütern in Frage steht. Vielmehr sorgen die Menschen, wofern die ihnen verfügbaren Mittel hiezu ausreichen, auch für die eventuelle Befriedigung dieser Bedürfnisse vor, und rechnen überall dort, wo es sich um die Bestimmung ihres vollen Bedarfes handelt, auch die für die obigen Zwecke erforderlichen Güter in denselben ein∗ . Was nun aber hier von jenen Bedürfnissen gesagt wurde, von welchen es unbestimmt ist, ob sich dieselben überhaupt geltend machen werden, gilt in gleichem Masse überall dort, wo über das Bedürfniss nach einem Gute kein Zweifel obwaltet und nur ungewiss ist, in welchem Masse sich dasselbe geltend machen werde, denn auch in diesem Falle halten die Menschen, und zwar mit Recht, ihren Bedarf erst dann für vollständig gedeckt, wenn sie über die für alle voraussichtlichen Fälle ausreichenden Güterquantitäten zu verfügen vermögen. Ein weiterer Umstand, der hier erwogen werden muss, ist die Entwicklungsfähigkeit der menschlichen Bedürfnisse. Sind nämlich die Bedürfnisse der Menschen entwicklungsfähig und, wie bisweilen bemerkt wird, sogar in's Unendliche entwicklungsfähig, so könnte es scheinen, als ob dadurch die Grenzen der zu ihrer Befriedigung nöthigen Güterquantitäten fortwährend, ja sogar bis in’s völlig Unbestimmte ausgedehnt und demnach jede Voraussicht der Menschen in Bezug auf ihren Bedarf gänzlich unmöglich gemacht würde. Was nun zunächst die unendliche Entwicklungsfähigkeit der menschlichen Bedürfnisse betrifft, so scheint mir hier der Begriff der Unendlichkeit nur auf den unbegrenzten Fortschritt der Entwickelung menschlicher Bedürfnisse anwendbar, nicht aber auf die zur Befriedigung derselben innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erforderlichen Güterquantitäten. Zugegeben, die Reihe sei eine unendliche, so ist doch jedes einzelne Glied dieser Reihe ein endliches. Mögen die menschlichen Bedürfnisse auch in den entferntesten Zeiträumen in ihrer Entwickelung nicht gehemmt gedacht werden, so sind sie doch für alle gegebenen und insbesondere für die in der Wirthschaft der Menschen practisch in Betracht kommenden Zeiträume quantitative bestimmbar. Selbst unter der Annahme eines ununterbrochenen Fortschrittes in der Entwickelung menschlicher Bedürfnisse, haben wir es demnach, wofern wir nur bestimmte Zeiträume in’s Auge fassen, mit endlichen und niemals mit unendlichen und deshalb völlig unbestimmbaren Grössen zu thun. Wenn wir die Menschen bei der auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse in kommenden Zeiträumen gerichteten vorsorglichen Thätigkeit beobachten, können wir denn auch leicht wahrnehmen, dass sie, fern davon die Entwickelungsfähigkeit ihrer Bedürfnisse ausser Acht zu lassen, vielmehr auf das Eifrigste bemüht sind, dieser letzteren Rechnung zu tragen. Wer eine Vermehrung seiner Familie, oder eine höhere gesellschaftliche Stellung zu erwarten hat, wird bei dem Baue und der Einrichtung von Wohngebäuden, bei der Anschaffung von Wagen u. dgl. Gütern von grösserer Dauerhaftigkeit mehr auf die Steigerung seiner Bedürfnisse in kommenden Zeiträumen gebührende Rücksicht nehmen und der Regel nach, so weit seine Mittel reichen, nicht nur in einer einzelnen Beziehung, sondern in Bezug auf seinen Güterbesitz überhaupt, den höheren Ansprüchen der Zukunft Rechnung zu tragen suchen. Eine analoge Erscheinung können wir im communalen Leben beobachten. Wir sehen die Stadtgemeinden: Wasserleitungen, öffentliche Gebäude (Schulen, Spitäler etc.), Gartenanlagen, Strassen u. dgl. m. nicht nur mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Gegenwart, sondern auch mit gebührender Rücksichtsnahme auf die gesteigerten Bedürfnisse der Zukunft anlegen, eine Tendenz, welche in der auf die Befriedigung der staatlichen Bedürfnisse gerichteten Thätigkeit der Menschen naturgemäss noch deutlicher zu Tage tritt. Fassen wir das Gesagte zusammen, so ergiebt sich, dass der Bedarf des Menschen an Genussmitteln eine Grösse ist, deren quantitativer Bestimmung, mit Rücksicht auf kommende Zeiträume, keine principiellen Schwierigkeiten entgegenstehen, eine Grösse, über welche die Menschen bei der auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichteten Thätigkeit denn auch thatsächlich innerhalb der Grenzen der Möglichkeit, und soweit eine practische Nöthigung hiezu vorliegt, also einerseits mit der Beschränkung auf jene Zeiträume, auf welche sich ihre Vorsorge jeweilig erstreckt, andererseits mit der Beschränkung auf jenen Grad von Genauigkeit, welcher für den practischen Erfolg ihrer Thätigkeit ausreichend ist, zur Klarheit zu gelangen bemüht sind. b) Der Bedarf an Gütern höherer Ordnung (an Productionsmitteln).Ist mit Rücksicht auf einen kommenden Zeitraum unser Bedarf an Gütern erster Ordnung bereits unmittelbar durch, Quantitäten dieser letzteren gedeckt, so kann von einer weitern Deckung des obigen Bedarfes durch Güter höherer Ordnung nicht die Rede sein. Ist aber dieser Bedarf durch Güter erster Ordnung, das ist in unmittelbarer Weise, nicht, oder doch nicht vollständig gedeckt, so entsteht allerdings für den in Rede stehenden Zeitraum ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung, und findet dieser letztere sein Mass in den, nach dem jeweiligen Stande der Technik der betreffenden Productionszweige, zur vollen Deckung unseres Bedarfes an Gütern erster Ordnung noch erforderlichen Gütern höherer Ordnung. Dies einfache Verhältniss, das wir mit Rücksicht auf unseren Bedarf an Productionsmitteln soeben dargestellt haben, liegt nun aber, wie wir sofort sehen werden, nur in seltenen Fällen unserer Beobachtung vor, vielmehr bewirkt ein aus dem Causalnexus der Güter sich ergebender Umstand eine wichtige Modification desselben. Wir haben (S. 11) eines weiteren dargethan, dass es den Mensehen unmöglich ist, irgend ein Gut höherer Ordnung zur Hervorbringung der entsprechenden Güter niederer Ordnung zu verwenden, wenn sie nicht zugleich über die complementären Güter zu verfügen vermögen. Was wir nun oben von den Gütern im Allgemeinen sagten, erhält hier seine schärfere Präcision, wenn wir die Güter in Rücksicht auf die verfügbaren Quantitäten derselben in Betracht ziehen. Haben wir früher gesehen, dass wir Güter höherer Ordnung nur dann in Güter niederer Ordnung verwandeln, und solcherart zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse heranziehen können, wenn wir zugleich über die complementären Güter zu verfügen vermögen, so stellt sich uns dieser Grundsatz unter dem obigen Gesichtspunkte in der Weise dar, dass wir Quantitäten von Gütern höherer Ordnung zur Hervorbringung bestimmter Quantitäten von Gütern niederer Ordnung und somit schliesslich zur Deckung unseres Bedarfes nicht anders heranziehen können, als wenn wir zugleich über die complementären Quantitäten der übrigen Güter höherer Ordnung zu verfügen in der Lage sind. So können wir zum Beispiel selbst die grösste Quantität von Grundstücken zur Hervorbringung selbst der geringsten Quantität von Getreide nicht heranziehen, wofern wir nicht über die zur Hervorbringung dieser geringen Güterquantität erforderlichen (complementären) Quantitäten von Samengetreide, Arbeitsleistungen u. dgl. m. verfügen können. Es tritt demnach auch niemals ein Bedarf an einem einzelnen Gute höherer Ordnung auf, vielmehr ist wohl zu beachten, dass, so oft der Bedarf an einem Gute niederer Ordnung nicht, oder nur unvollständig gedeckt ist, der Bedarf an jedem einzelnen der entsprechenden Güter höherer Ordnung stets nur zugleich mit dem quantitativ entsprechenden Bedarfe an den complementären Gütern höherer Ordnung sich thatsächlich geltend macht. Setzen wir z. B. den Fall, dass wir bei einem noch ungedeckten Bedarfe von 10.000 Paar Schuhen für einen gegebenen Zeitraum wohl über die zur Herstellung einer solchen Quantität von Schuhen erforderliche Quantität von Werkzeugen, Arbeitsleistungen etc. aber nur über die zur Hervorbringung von 5000 Paar Schuhen nöthigen Lederquantitäten, oder umgekehrt über die sämmtlichen übrigen zur Herstellung von 10.000 Paar Schuhen erforderlichen Güter höherer Ordnung, aber nur über die zur Hervorbringung von 5000 Paar Schuhen erforderlichen Arbeitsleistungen verfügen könnten, so ist kein Zweifel, dass sich, mit Rücksicht auf den obigen Zeitraum, unser Gesammtbedarf vor wie nach auf solche Quantitäten der einzelnen zur Hervorbringung von Schuhen erforderlichen Güter höherer Ordnung erstrecken-würde, die zur Production der obigen Quantität von Schuhen ausreichen, unser effectiver Bedarf würde sich jedoch auch rücksichtlich der übrigen complementären Gütern nur auf solche Quantitäten erstrecken, die zur Herstellung von 5000 Paar Schuhen erforderlich sind, der übrige Bedarf aber ein latenter sein und erst dann ein effectiver werden, wenn auch die obigen uns mangelnden complementären Quantitäten uns verfügbar würden. Es ergiebt sich aber aus dem Gesagten das Gesetz, dass, mit Rücksicht auf gegebene kommende Zeiträume, unser effectiver Bedarf an den einzelnen Gütern höherer Ordnung dadurch bedingt ist, dass wir über die complementären Quantitäten der entsprechenden Güter höherer Ordnung zu verfügen vermögen. Als in Folge des nordamerikanischen Bürgerkrieges die Baumwollzufuhren nach Europa sich beträchtlich verminderten, blieb der Bedarf an Baumwollstoffen offenbar ziemlich unverändert, indem der obige Krieg das Bedürfniss nach diesen Gütern nicht wesentlich ändern konnte. In soweit nun dieser Bedarf an Baumwollstoffen für gegebene Zeiträume nicht bereits durch fertige Manufacturproducte gedeckt war, entstand folgerecht ein Bedarf an den entsprechenden Quantitäten der zur Hervorbringung von Baumwollstoffen erforderlichen Gütern höherer Ordnung und es ist klar, dass auch dieser Bedarf im Grossen und Ganzen durch den Bürgerkrieg in keinerlei Weise beträchtlich alterirt werden konnte. Da indess die verfügbare Quantität eines der hier erforderlichen Güter höherer Ordnung, der rohen Baumwolle nämlich, sich beträchtlich verminderte, so hatte dies zur naturgemässen Folge, dass ein Theil des bisherigen Bedarfes an den mit Rücksicht auf die Erzeugung von Baumwollstoffen complementären Gütern der Baumwolle (Arbeitsleistungen, Maschinen etc.) latent wurde, der effective Bedarf an den complementären Gütern der rohen Baumwolle sich aber bis auf die zur Verarbeitung der verfügbaren Quantität von roher Baumwolle erforderlichen Quantitäten herabminderte Sobald indess die Zufuhr von roher Baumwolle wieder einen Aufschwung nahm, musste auch sofort der effective Bedarf an diesen Gütern eine Steigerung erfahren, und zwar in dem Verhältnisse, als der latente Bedarf sich verminderte. Auswanderer verfallen in Folge der Anschauungen, die sie aus hochentwickelten Mutterländern mitbringen, nicht selten in den Fehler, zunächst und mit Hintansetzung wichtigerer Rücksichten, nach einem ausgedehnten Grundbesitze zu streben, selbst ohne Rücksicht darauf, ob ihnen die entsprechenden Quantitäten der übrigen complementären Güter jener Ländereien verfügbar sind. Und doch ist nichts sicherer, als dass sie in der Heranziehung von Grundstücken zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nur in dem Masse fortschreiten können, als sie sich die entsprechenden complementären Quantitäten von Samen - Getreide, Vieh, Ackerbauwerkzeugen, landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen u. dgl. m. zu verschaffen im Stande sind. Es liegt aber in ihrer Handlungsweise ein Verkennen des obigen Gesetzes, das sich unabweisbar geltend macht und dem sich die Menschen in seinem Geltungsgebiete entweder fügen, oder aber die verderblichen Folgen seiner Ausserachtlassung tragen müssen. Je weiter die Menschen in der Cultur fortschreiten, um so mehr pflegen bei hoch entwickelter Arbeitstheilung einzelne Personen Quantitäten von Gütern höherer Ordnung unter der stillschweigenden und, der Regel nach, auch zutreffenden Voraussetzung zu produciren, dass andere Personen die entsprechenden Quantitäten der complementären Güter ihrerseits hervorbringen werden. Diejenigen, welche Operngläser verfertigen, produciren in den seltensten Fällen die Glaslinsen, die Elfenbein-oder Schildkrötendecken und die Bronce, aus welchen diese Operngläser zusammengesetzt sind. Vielmehr ist bekannt, dass die Verfertiger dieser Gläser der Regel nach die einzelnen Theile derselben von besonderen Fabrikanten oder Künstlern beziehen, diese Theile nur zusammensetzen und etwa noch die letzte Hand an dieselben legen. Der Glasschleifer, welcher die Linsen, der Galanteriewaaren-Arbeiter, der die Elfenbein- oder Schildkrötendecken, und der Broncearbeiter, welcher das Broncewerk verfertigt, alle diese Personen sind unter der stillschweigenden Voraussetzung thätig, dass ein Bedarf an ihren Producten vorhanden ist und doch ist nichts sicherer, als dass der effective Bedarf an den Producten eines jeden einzelnen derselben durch die Production der complementären Quantitäten bedingt ist, so zwar, dass wenn die Production der Glaslinsen eine Unterbrechung erleidet, auch der effective Bedarf an den übrigen zur Production von Fernröhren, Operngläsern und dergleichen Güter mehr erforderlichen Gütern höherer Ordnung latent wird und dann wirthschaftliche Störungen zu Tage treten, welche man im gewöhnlichen Leben als völlig abnorm zu bezeichnen pflegt, die in Wahrheit aber ganz gesetzmässig sind. c) Die Zeitgrenzen, innerhalb welcher sich die menschlichen Bedürfnisse geltend machen.Es erübrigt uns nur noch bei der gegenwärtigen Untersuchung das Moment der Zeit in Betracht zu ziehen und darzuthun, innerhalb welcher Zeitgränzen unser Bedarf an Gütern thatsächlich hervortritt. Hier ist nun zunächst klar, dass unser Bedarf an Gütern erster Ordnung, mit Rücksicht auf einen gegebenen kommenden Zeitraum, gedeckt erscheint, wofern wir innerhalb dieses Zeitraumes über die bezügliche Quantität der in Rede stehenden Güter erster Ordnung unmittelbar zu verfügen vermögen. Anders verhält sich dies, wofern wir unseren Bedarf an Gütern erster, oder überhaupt niederer Ordnung mittelbar, d. i. durch Quantitäten der betreffenden Güter höherer Ordnung decken sollen, und zwar wegen des Zeitaufwandes, welcher, wie wir oben sahen, von jedem Productionsprocesse unzertrennlich ist. Nennen wir den der Gegenwart zunächstliegenden, bis zu dem Zeitpuncte, wo aus den in unserer Verfügung befindlichen Gütern zweiter Ordnung bereits die entsprechenden Güter erster Ordnung hergestellt sein können, reichenden Zeitraum die Periode I, den sich hieranschliessenden, bis zu dem Zeitpuncte, wo aus den uns verfügbaren Gütern dritter Ordnung bereits Güter erster Ordnung hergestellt sein können, reichenden Zeitraum die Periode II, und so fort die folgenden Zeiträume die Perioden III, IV u. s. w., so ergibt sich mit Rücksicht auf jede besondere Güterart eine Reihenfolge von Zeiträumen, für welche wir zunächst und unmittelbar einen Bedarf an Gütern erster Ordnung haben, einen Bedarf, der dadurch, dass wir innerhalb dieser Zeiträume über die bezüglichen Quantitäten von Gütern erster Ordnung unmittelbar verfügen, auch thatsächlich gedeckt ist. Setzen wir nun aber den Fall, wir wollten unsern Bedarf an Gütern erster Ordnung innerhalb der Periode II durch Güter vierter Ordnung decken, so ist klar, dass dies physisch unmöglich wäre, und eine Deckung des diesbezüglichen Bedarfes an Gütern erster Ordnung innerhalb der gedachten Zeitperiode nur durch Güter erster oder zweiter Ordnung erfolgen könnte. Die obige Beobachtung gilt nicht nur für unseren Bedarf an Gütern erster, sondern für unseren Bedarf an allen Gütern niederer Ordnung im Gegenhalte zu den uns verfügbaren Gütern höherer Ordnung. Wir können zum Beispiel unsern Bedarf an Gütern dritter Ordnung innerhalb der Periode V nicht dadurch decken, dass wir innerhalb dieser Periode über die entsprechenden Quantitäten von Gütern sechster Ordnung verfügen, es ist vielmehr ersichtlich, dass wir zu diesem Zwecke über die letzteren Güter bereits innerhalb der Periode II verfügen müssten. Wenn der Bedarf eines Volkes an Getreide für die laufende Jahresperiode im Spätherbste nicht unmittelbar durch Quantitäten von solchem gedeckt wäre, so würde es dann viel zu spät sein, zu diesem Zwecke die verfügbaren Grundstücke, landwirthschaftlichen Geräthe, Arbeitsleistungen u. dgl. m. heranziehen zu wollen, wohl aber wäre dies der rechte Zeitpunkt, um mittelst der obigen Güter höherer Ordnung den Getreidebedarf der nächsten Jahresperiode zu decken, und, um unseren Bedarf an den Arbeitsleistungen intelligenter Schullehrer in dem nächsten Decennium seinerzeit decken zu können, müssen wir schon in der Gegenwart taugliche Individuen hiefür heranbilden. Der menschliche Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist demnach, gleich wie jener an Gütern erster Ordnung, nicht nur eine Grösse, welche sich in quantitativer Beziehung in streng gesetzmässiger Weise regelt und von den Menschen, so weit die practische Nöthigung hiezu vorliegt, vorausberechnet werden kann, sondern zugleich ein solcher, welcher innerhalb bestimmter Zeitgrenzen zu Tage tritt, so zwar, dass die Menschen, auf Grundlage ihrer Erfahrungen über ihre Bedürfnisse und den Process der Gütererzeugung, die Quantitäten der einzelnen Güter sowohl, deren sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse benöthigen werden, als auch die Zeiträume, innerhalb welcher ihr Bedarf an den einzelnen Gütern zu Tage treten wird, mit einer für ihre praktischen Bestrebungen ausreichenden, überdies aber, wie die Erfahrung lehrt, sich stets vervollkommnenden Genauigkeit voraus zu berechnen im Stande sind. §. 2.Die verfügbaren Quantitäten.Ist es anders richtig, dass bei jeder Thätigkeit des Menschen die Klarheit des Handeluden über das Ziel seiner Bestrebungen ein wesentliches Moment des Erfolges ist, so ist auch sicher, dass die Erkenntniss des Güterbedarfes in kommenden Zeiträumen sich uns als die erste Voraussetzung aller auf die Befriedigung der Bedürfnisse gerichteten vorsorglichen Thätigkeit der Menschen darstellt. Wie immer demnach die äussern Verhältnisse sein mögen, unter welchen sich die obige Thätigkeit der Menschen entwickelt, der Erfolg derselben wird durch die richtige Voraussicht der ihnen in kommenden Zeiträumen erforderlichen Güterquantitäten, das ist ihres Bedarfes, wesentlich mitbedingt sein, und es ist klar, dass der völlige Mangel dieser Voraussicht jede auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichtete vorsorgliche Thätigkeit überhaupt unmöglich machen würde. Das zweite Moment, welches den Erfolg der menschlichen Thätigkeit bestimmt, ist der Einblick des Handelnden in die zur Erreichung der angestrebten Zwecke ihm verfügbaren Mittel. Wo immer demnach die Menschen ihre auf die Befriedigung der Bedürfnisse gerichtete Thätigkeit entfalten, dort sehen wir sie eifrig darauf bedacht, einen möglichst genauen Einblick in die ihnen für den obigen Zweck verfügbaren Güterquantitäten zu gewinnen. Die Art und Weise, in welcher sie hiebei vorgehen, ist der Gegenstand, der uns in diesem Abschnitte beschäftigen wird. Die Grösse der den einzelnen Mitgliedern eines Volkes verfügbaren Güterquantitäten ist jeweilig durch die Sachlage selbst gegeben und dieselben haben bei Feststellung der in Rede stehenden Quantitäten keine andere Aufgabe, als die ihnen verfügbaren Güter zu inventarisiren und zu messen. Das ideale Ziel dieser beiden Akte der vorsorglichen Thätigkeit der Menschen ist die vollständige Aufnahme der ihnen in einem gegebenen Zeitpunkte verfügbaren Güter, die Classificirung derselben in vollkommen gleichartige Quantitäten und die genaue Bestimmung der Grösse dieser letzteren. Im practischen Leben pflegen jedoch die Menschen, fern davon dies ideale Ziel zu verfolgen, meist nicht einmal die volle Genauigkeit anzustreben, welche nach dem jeweiligen Stande der Kunst des Inventarisirens und Messens der Güter zulässig ist und sich mit jenem Grade der Genauigkeit zu begnügen, welchen ihre practischen Zwecke eben erfordern. Bezeichnend bleibt es indess jedenfalls für die hohe practische Wichtigkeit, welche die genaue Kenntniss der jeweilig einer Person verfügbaren Güterquantitäten für dieselbe hat, dass wir eine solche in ganz vorzüglichem Masse bei Kaufleuten, Industriellen und überhaupt bei solchen Personen finden, deren vorsorgliche Thätigkeit eine hoch entwickelte ist. Einer gewissen Kenntniss der verfügbaren Güterquantitäten begegnen wir indess selbst auf den tiefsten Culturstufen, denn es ist klar, dass der völlige Mangel derselben jede auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichtete vorsorgliche Thätigkeit der Menschen überhaupt unmöglich machen würde. Sind solcherart die Menschen nach Massgabe der Entwicklung ihrer auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichteten vorsorglichen Thätigkeit bemüht, über die Grösse der ihnen jeweilig verfügbaren Güterquantitäten zur Klarheit zu gelangen, so können wir überall dort, wo bereits ein nennenswerther Güterverkehr besteht, gleichzeitig das Bestreben derselben wahrnehmen, auch über die jeweilig den übrigen Mitgliedern des Volkes, mit welchen sie durch den Verkehr verbunden sind, verfügbaren Güterquantitäten sich ein Urtheil zu bilden. So lange die Menschen keinen nennenswerthen Verkehr mit einander treiben, hat Jedermann selbstverständlich nur ein geringes Interesse daran, zu wissen, welche Güterquantitäten sich in den Händen anderer Personen befinden. Sobald indess, zumal in Folge der Theilung der Arbeit, sich ein ausgedehnter Verkehr entwickelt, und die Menschen sich rücksichtlich der Deckung ihres Bedarfes zum grossen Theile auf den Austausch angewiesen sehen, gewinnen dieselben naturgemäss ein sehr naheliegendes Interesse daran, nicht nur über ihren eigenen Güterbesitz, sondern auch über jenen aller andern mit ihnen im Tauschverkehre stehenden Personen unterrichtet zu sein, denn der Güterbesitz dieser Letztern ist ihnen dann, zum nicht geringen Theile, wenn auch nicht direct, so doch indirect (auf dem Wege des Tausches) verfügbar. Sobald die Cultur eines Volkes eine gewisse Höhe erreicht hat, pflegt indess mit der wachsenden Arbeitstheilung eine besondere Berufsclasse zu entstehen, welche den Verkehr vermittelt und den übrigen Mitgliedern der Gesellschaft nicht nur die Sorge für den mechanischen Theil der Verkehrs-Operationen (Verfrachtung, Theilung, Conservirung der Güter etc.), sondern auch für die Evidenzhaltung der verfügbaren Quantitäten abnimmt, und so gelangen wir zu der Erscheinung, dass eine gewisse Classe von Personen ein specielles, mit ihrem Berufe verknüpftes Interesse daran hat, neben manchen anderen allgemeinen Verhältnissen, über welche wir uns später zu äussern Gelegenheit haben werden, auch den jeweiligen Stand der den einzelnen Volkstheilen oder Völkern, deren Verkehr sie vermitteln, verfügbaren Güterquantitäten, der sogenannten Stocks im weitesten Sinne dieses Wortes, in Evidenz zu halten, eine Thätigkeit, die sich nach Massgabe der Stellung, welche die in Rede stehenden Mittels personen im Verkehrsleben einnehmen, auf engere oder weitere Verkehrsgebiete, auf einzelne Kreise, Provinzen, oder aber auf ganze Länder und Welttheile erstreckt. Dieser Evidenzhaltung, so weit sie sich auf die, grösse ren Gruppen von Individuen, oder gar ganzen Völkern und Völkergruppen jeweilig verfügbaren Güterquantitäten bezieht, stellen sich indess nicht geringe Schwierigkeiten entgegen, indem die genaue Feststellung der hier in Rede stehenden Stocks doch nur auf dem Wege der Erhebung stattfinden könnte, dieser Weg indess einen complicirten, über ganze Verkehrsgebiete ausgedehnten Apparat von öffentlichen, mit den nöthigen Vollmachten versehenen Beamten zur Voraussetzung hat, wie ein solcher nur von Staatsregierungen und auch von diesen nur innerhalb ihrer Territorien beigestellt werden kann, ein Apparat, dessen Wirksamkeit selbst innerhalb dieser Grenzen noch überdies, wie jedem Sachverständigen bekannt ist, überall dort versagt, wo es sich um Güter handelt, deren verfügbare Quantität der öffentlichen Controle nicht leicht zugänglich ist. Auch können dergleichen Erhebungen füglich doch nur von Zeit zu Zeit, und zwar meist nicht anders, als in längern Zwischenräumen vorgenommen werden, so zwar, dass die für bestimmte Zeitpunkte gewonnenen Angaben, selbst wenn sie auf Verlässlichkeit Anspruch machen können, doch bei allen Gütern, deren verfügbare Quantität einem starken Wechsel unterworfen ist, ihren practischen Werth nicht selten schon dann eingebüsst haben, wenn sie an die Oeffentlichkeit gelangen. Die auf die Feststellung der einem Volke oder einem Volkstheile jeweilig verfügbaren Güterquantitäten gerichtete staatliche Thätigkeit beschränkt sich demnach naturgemäss auf solche Güter, deren Quantitäten, wie dies bei Grundstücken, Gebäuden, Hausthieren, Verkehrsmitteln etc. der Fall ist, nicht allzusehr dem Wechsel unterliegen, so zwar, dass zeitweilig mit Rücksicht auf bestimmte Zeitpunkte vorgenommene Erhebungen auch für spätere Zeitpunkte ihren Werth behaupten und auf Güter andererseits, deren verfügbare Quantität der öffentlichen Controlle in so weit unterworfen ist, dass die Richtigkeit der gewonnenen Ziffern hiedurch doch einigermassen verbürgt wird. Bei dem hervorragenden Interesse, welches unter den oben gezeichneten Verhältnissen die Geschäftswelt an der möglichst genauen Kenntniss der in gewissen Verkehrsgebieten verfügbaren Quantitäten von Gütern hat, ist es jedoch begreiflich, dass dieselbe sich mit den lückenhaften Ergebnissen der diesbezüglichen, meist von geringem kaufmännischen Verständnisse geleiteten Thätigkeit der Regierungen, welche sich überdies doch immer nur auf bestimmte Länder oder Landestheile, nicht aber auf ganze Verkehrsgebiete erstreckt nicht begnügt, sondern sich selbstständig, nicht selten mit grossen Opfern, eine allseitige und möglichst genaue Kenntniss der in Rede stehenden Quantitäten zu verschaffen sucht und dies Bedürfniss zahlreiche, den speciellen Interessen der Geschäftswelt dienende Organe hervorgerufen hat, deren Aufgabe nicht zum geringsten Theile darin besteht, die Mitglieder jeder Geschäfts-Branche über den jeweiligen Stand der Stocks in den verschiedenen Verkehrsgebieten zu unterrichten∗ . Diese Berichte beruhen auf öffentlichen Erhebungen aller Art, welche die Geschäftswelt, wofern sie sich nur irgendwie als verlässlich erweisen, sofort sich dienstbar zu machen bestrebt ist, auf den Informationen, welche an Ort und Stelle von sachverständigen Correspondenten eingezogen werden, zum Theile auch auf Combinationen erfahrener Geschäftsleute von altbewährter Verlässlichkeit und erstrecken sich nicht nur auf die jeweilig verfügbaren Stocks, sondern auch auf jene Güterquantitäten, welche voraussichtlich in kommenden Zeiträumen in die Verfügung der Menschen treten werden∗ . Es sind diese Angaben aber zumeist ausreichend, um die Geschäftswelt über die in engeren oder weiteren Verkehrsgebieten jeweilig verfügbaren Quantitäten bestimmter Güter aufzuklären und ihr ein Urtheil über die voraussichtlichen Aenderungen der Stocks zu ermöglichen, wo aber thatsächlich Unbestimmtheiten vorliegen, dieselbe auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, um überall dort, wo in einem solchen Falle von der grösseren oder geringeren verfügbaren Quantität eines Gutes der Erfolg gewisser Geschäftsoperationen abhängt, der Geschäftswelt den gewagten Charakter dereselben bemerklich zu machen. §. 3.Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft und die wirthschaftlichen (ökonomischen) Güter.a) Die wirthschaftlichen Güter.Wir haben in den beiden vorangehenden Abschnitten gesehen, wie die einzelnen Individuen sowohl, als auch die durch den Verkehr verbundenen Bewohner ganzer Länder und Ländergruppen bemüht sind, sich einerseits über ihren Bedarf in kommenden Zeiträumen und andererseits über die ihnen zur Deckung desselben verfügbaren Güterquantitäten ein Urtheil zu bilden, um solcherart die unentbehrliche Grundlage für ihre auf die Befriedigung der Bedürfnisse gerichtete Thätigkeit zu gewinnen. Die Aufgabe, an welche wir nunmehr schreiten, ist, darzuthun, wie die Menschen, auf Grundlage der obigen Erkenntnisse, die ihnen verfügbaren Güterquantitäten (Genussmittel und Productionsmittel) der mölichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse zuführen. Das Resultat der obigen Untersuchung über Bedarf und verfügbare Quantität der Güter kann ein dreifaches sein:
Nun können wir das erste dieser Verhältnisse, wobei nothwendigerweise ein Theil der Bedürfnisse nach den betreffenden Gütern unbefriedigt bleiben muss, bei der weitaus grössern Mehrzahl der Güter fortdauernd beobachten. Ich will hier nicht auf die Luxusgegenstände hinweisen, weil bei diesen das obige Verhältniss von selbst klar zu Tage tritt. Aber auch die gröbsten Kleidungsstücke, die gewöhnlichsten Wohnräume und Einrichtungsstücke, die gemeinsten Nahrungsmittel u. s. f. sind Güter dieser Art. Selbst Erden, Steine und die unscheinbarstch Ahfälle sind uns, der Regel nach, nicht in so grosser Quantität verfügbar, dass wir nicht noch weitere Quantitäten derselben verwenden könnten. Wo immer nun dies Verhältniss, im Hinblick auf einen gegebenen Zeitraum, zu Tage tritt, d. i., von den Menschen erkannt wird, dass der Bedarf an einem Gute grösser ist, als die ihnen verfügbare Quantität, überall dort ergibt sich für dieselben die weitere Erkenntniss, dass kein irgend wie practisch bedeutender Theil der verfügbaren Quantität seine nützlichen Eigenschaften einbüssen, oder der Verfügung der Menschen entzogen werden kann, ohne dass irgend welche concrete menschliche Bedürfnisse unbefriedigt bleiben müssten, für welche bis dahin vorgesorgt war, oder dieselben doch nur minder vollständig befriedigt werden könnten, als dies sonst der Fall gewesen wäre. Die nächste Folge, welche diese Erkenntniss auf die der möglichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse zugewendete Thätigkeit der Menschen äussert, ist, dass dieselben bemüht sind:
Die auf die eben genannten Zwecke gerichtete Thätigkeit der Menschen in ihrer Gesammtheit nennen wir nun aber ihre Wirthschaft und die in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter als die ausschliesslichen Objecte derselben: die wirthschaftlichen Güter, im Gegensatze zu jenen, bei welchen die Menschen keine practische Nöthigung zur wirthschaftlichen Thätigkeit finden, und zwar aus Ursachen, die, wie wir weiter unten sehen werden, ebensowohl auf ein der exactesten Bestimmung zugängliches Quantitätenverhältniss zurückgeführt werden können wie wir dies bei den wirthschaftlichen Gütern soeben gezeigt haben∗ . Bevor wir jedoch an die Darlegung dieses Verhältnisses und der Lebenserscheinungen schreiten, welche in demselben, ihre letzte Begründung finden, wollen wir noch einer Erscheinung des socialen Lebens gedenken, die von unermesslicher Bedeutung für die Wohlfahrt der Menschen geworden ist, und in ihren letzten Ursachen demselben Quantitätenverhältnisse entspringt, das wir oben kennen gelernt haben. Wir haben bisher die Lebenserscheinungen, welche daraus resultiren, dass bei einer Gruppe von Gütern der Bedarf der Menschen grösser ist, als die ihnen verfügbare Quantität derselben, ganz im Allgemeinen, ohne besondere Rücksichtnahme auf die sociale Gliederung der Menschen dargestellt, so zwar, dass das bisher Gesagte, ebensowohl für das isolirte Individuum, als für eine Gesellschaft in ihrer Gesammtheit, wie immer sie auch organisirt sein mag, seine Geltung hat. Das Zusammenleben von Menschen, welche ihre individuellen Interessen auch als Glieder der Gesellschaft verfolgen, fördert indess bei allen jenen Gütern, welche in dem mehrerwähnten Quantitätenverhältnisse stehen, eine besondere Erscheinung zu Tage, deren Darstellung hier ihre Stelle finden mag. Tritt nämlich das obige Quantitätenverhältniss mit Rücksicht auf eine Gesellschaft ein, das ist, steht dem grösseren Bedarfe einer Gesellschaft an einem Gute eine geringere verfügbare Quantität desselben gegenüber, so ist, nach dem was wir oben sagten, unmöglich, dass die bezüglichen Bedürfnisse aller Individuen, aus welchen die Gesellschaft zusammengesetzt ist, ihre vollständige Befriedigung finden, vielmehr ist nichts sicherer, als dass die Bedürfnisse eines Theiles der Mitglieder dieser Gesellschaft nicht, oder doch nur in unvollständiger Weise zur Befriedigung gelangen werden. Da findet denn der menschliche Egoismus einen Antrieb, sich geltend zu machen, und es wird jedes Individuum bemüht sein, dort, wo die verfügbare Quantität nicht für Alle ausreicht, seinen eigenen Bedarf mit Ausschluss der Andern möglichst vollständig zu decken. Bei diesem Bestreben werden die einzelnen Individuen sehr verschiedene Erfolge erzielen. Wie immer aber auch die Vertheilung der in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter erfolgen mag, stets wird der Bedarf eines Theiles der Mitglieder der Gesellschaft nicht, oder doch nur unvollständig gedeckt sein, und es werden diese letztern demnach mit Rücksicht auf jede Theilquantität der verfügbaren Gütermenge ein Interesse haben, welches dem der jeweiligen Besitzer entgegengesetzt ist. Damit ist aber auch die Nothwendigkeit ausgesprochen, dass die einzelnen Individuen in dem Besitze der in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter durch die Gesellschaft gegen allfällige Gewaltthätigkeiten anderer Individuen geschützt werden, und so gelangen wir denn zu dem ökonomischen Ursprunge unserer gegenwärtigen Rechtsordnung und zunächst des sogenannten Besitzschutzes, der Grundlage des Eigenthums. Es haben demnach die menschliche Wirthschaft und das Eigenthum einen gemeinsamen wirthschaftlichen Ursprung, denn beide haben ihren letzten Grund darin, dass es Güter gibt, deren verfügbare Quantität geringer ist, als der Bedarf der Menschen, und ist das Eigenthum somit, gleich wie die Wirthschaft der Menschen, keine willkürliche Erfindung, sondern vielmehr die einzig mögliche practische Lösung jenes Problems, das uns die Natur der Dinge, das obige Missverhältniss zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge, bei allen wirthschaftlichen Gütern aufdrängt. Es ist demnach auch unmöglich, die Institution des Eigenthums zu beseitigen, ohne die Ursachen aufzuheben, die mit Nothwendigkeit dazu führten, das ist, ohne zugleich die verfügbare Quantität sämmtlicher ökonomischen Güter so weit zu vermehren, dass der Bedarf aller Mitglieder der Gesellschaft vollständig gedeckt sei, oder aber die Bedürfnisse der Menschen so weit zu veringern, dass die ihnen verfügbaren Güter zur vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse ausreichen würden. Ohne dass solcherart das Gleichgewicht zwischen Bedarf und verfügbarer Menge hergestellt werden würde, könnte eine neue sociale Ordnung wohl bewirken, dass andere Personen die verfügbaren Quantitäten ökonomischer Güter zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse verwenden würden, als dies gegenwärtig der Fall ist, niemals könnte aber hierdurch verhindert werden, dass es Personen gäbe, deren Bedarf an den ökonomischen Gütern nicht, oder nur unvollständig gedeckt wäre, und denen gegenüber die Besitzer ökonomischer Güter gegen allfällige Gewaltthätigkeiten geschützt werden müssten. Das Eigenthum in dem obigen Sinne ist demnach unzertrennbar von der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Gestalt und alle socialen Reformpläne können vernünftigerweise nur auf eine zweckmässige Vertheilung der ökonomischen Güter, nicht aber auf die Aufhebung der Institution des Eigenthums selbst. gerichtet sein. b) Die nicht ökonomischen Güter.Wir haben in dem vorhergehenden Abschnitte die Lebenserscheinungen dargethan, welche in Folge des Umstandes zu Tage treten, dass der Bedarf an gewissen Gütern grösser ist, als die verfügbare Quantität derselben. Wir gelangen nunmehr zur Darlegung jener Thatsachen, welche in Folge des entgegengesetzten Verhältnisses zur Erscheinung gelangen, des Verhältnisses nämlich, wornach der Bedarf der Menschen an einem Gute geringer ist, als die ihnen verfügbare Quantität desselben. Die nächste Folge dieses Verhältnisses ist die Erkenntniss Seitens der Menschen, dass nicht nur für die Befriedigung aller ihrer Bedürfnisse nach den betreffenden Gütern vollständig vorgesorgt ist, sondern dass sie die ganze ihnen verfügbare Quantität der in dem obigen Verhältnisse stehenden Güter zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse aufzubrauchen nicht in der Lage sein werden. Setzen wir den Fall. ein Gebirgsbach, der an einem Dorfe vorbeifliesst, führe während eines Tages 200.000 Eimer Wasser, mit dem Unterschiede jedoch, dass er zur Zeit von Regengüssen und im Frühjahre, wenn der Schnee der Berge schmilzt, bis zu 300.000, zur Zeit der grössten Dürre aber nur 100.000 Eimer Wasser führt. Setzen wir nun weiter den Fall, dass die Bewohner jenes Dorfes an Trink- und sonstigem Nutzwasser, bei vollständiger Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach diesem Gute, der Regel nach 200, höchstens aber 300 Eimer täglich benöthigen, so steht ihrem höchsten Bedarfe von 300 Eimern die Verfügung über wenigstens 100.000 Eimer täglich gegenuber. In diesem und so in jedem anderen Falle, in welchem das obige Quantitätenverhältniss vorliegt, ist nun klar, dass nicht nur für die Befriedigung sämmtlicher Bedürfnisse nach dem in Rede stehenden Gute vollständig vorgesorgt ist, sondern die wirthschaftenden Subjecte die ihnen verfügbare Quantität sogar nur theilweise zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse aufzubrauchen in der Lage sind. Auch ist ersichtlich, dass Theilquantitäten dieser Güter ihrer Verfügung entzogen werden, oder aber ihre nützlichen Eigenschaften einbüssen können, ohne dass hiedurch die Befriedigung ihrer Bedürfnisse irgendwie beeinträchtigt würde, wofern nur das obige Quantitätenverhältniss hiedurch nicht etwa in sein Gegentheil umgewandelt wird. Es haben demnach die wirthschaftenden Menschen, rücksichtlich dieser Güter weder die practische Nöthigung, jede Theilquantität derselben in ihrer Verfügung zu erhalten, noch auch jede dieser letztern in ihren nützlichen Eigenschaften zu conserviren. Auch die dritte und vierte der oben erwähnten Erscheinungsformen der wirthschaftlichen Thätigkeit der Menschen kann bei den Gütern nicht beobachtet werden, deren verfügbare Quantität grösser ist, als der Bedarf an denselben. Welchen Sinn hätte nämlich, bei dem Vorhandensein dieses Verhältnisses, das Bestreben der Menschen, eine Wahl zu treffen zwischen jenen Bedürfnissen, welche sie mit der ihnen verfügbaren Quantität befriedigen, und jenen, die unbefriedigt zu lassen, sie sich bescheiden werden, dort, wo sie selbst bei vollständiger Befriedigung ihrer Bedürfnisse die ganze ihnen verfügbare Quantität aufzubrauchen ausser Stande sind? Und was könnte die Menschen bewegen, mit jeder gegebenen Quantität dieser Güter, einen möglichst grossen Erfolg, und jeden gegebenen Erfolg mit einer möglichst geringen Quantität derselben erzielen zu wollen? Es ist somit klar, dass alle jene Formen, in welchen die wirthschaftliche Thätigkeit der Menschen zur Erscheinung gelangt, bei jenen Gütern, deren verfügbare Quantität grösser ist, als der Bedarf an denselben, in eben so naturgemässer Weise ausgeschlossen sind, als dieselben bei den im entgegengesetzten Quantitätenverhältnisse stehenden Güter nothwendigerweise zu Tage treten; sie sind denn auch keine Objecte der menschlichen Wirthschaft und wir nennen sie desshalb die nicht ökonomischen Güter. Wir naoen bisher das Verhältniss, welches den nicht ökonomischen Charakter der Güter begründet, im Allgemeinen, also ohne besondere Rücksichtsnahme auf den gegenwärtigen socialen Zustand der Menschen betrachtet. Es erübrigt uns nur noch, auf die besonderen socialen Erscheinungen hinzuweisen, welche in Folge des obigen Quantitätenverhältnisses zu Tage treten. Das Bestreben der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft, mit Ausschluss aller übrigen Mitglieder derselben über correcte Güterquantitäten zu verfügen, hat, wie wir sahen, darin seinen Ursprung, dass die der Gesellschaft verfügbare Quantität gewisser Güter geringer ist, als der Bedarf und dass demnach, bei dem Umstande, als die vollständige Deckung des Bedarfes aller Individuen unter dem Vorwalten eines solchen Verhältnisses unmöglich ist, jedes einzelne Individuum den Antrieb hat, seinen Bedarf mit Anschluss aller anderen wirthschaftenden Subjecte zu decken. Bei der Concurrenz sämmtlicher Mitglieder der Gesellschaft um eine Güterquantität, die unter allen Umständen nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse der einzelnen Individuen vollständig zu befriedigen, ist aber, wie wir sahen, eine practische Lösung des hier obwaltenden Widerspruches der Interessen nicht anders denkbar, als dadurch, dass die einzelnen Theilquantitäten der gesammten der Gesellschaft verfügbaren Quantität in den Besitz der einzelnen wirthschaftenden Subjecte gelangen und diese letzteren, bei gleichzeitigem Ausschlusse aller übrigen wirthschaftenden Individuen, in ihrem Besitze durch die Gesellschaft geschützt werden. Wesentlich anders verhält sich nun dies bei jenen Gütern, die keinen ökonomischen Charakter haben. Hier ist die der Gesellschaft verfügbare Güterquantität grösser, als ihr Bedarf, so zwar, dass, selbst wenn alleIndividuen ihre bezüglichen Bedürfnisse vollständig befriedigen, doch noch Theilquantitäten der verfügbaren Gütermenge erübrigen, die völlig nutzlos für die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse verloren gehen Unter solchen Umständen liegt für kein Individuum die practische Nöthigung vor, sich eine für die Deckung seines Bedarfes ausreichende Theilquantität sicher zu stellen, denn die blosse Erkenntniss jenes Quantitäten-verhältnisses, das den nicht ökonomischen Charakter der betreffenden Güter begründet, ist ihm Bürgschaft zur Genüge, dass, selbst wenn alle übrigen Mitglieder der Gesellschaft ihren nBedarf an diese Gütern vollständig decken, doch noch mehr als ausreichende Quantitäten davon für die Befriedigung seiner Bedürfnisse erübrigen werden. Das Bestreben der einzelnen Individuen ist, wie die Erfahrung lehrt, denn auch nicht darauf gerichtet, Theilquantitäten der nicht ökonomischen Güter und zwar mit Ausschluss aller übrigen Individuen für die Befriedigung ihrer individuellen Bedürfnisse sich zu sichern, und es sind diese Güter, wie sie überhaupt kein Gegenstand der Wirthschaft sind, so zunächst auch kein Gegenstand des Eigenthumswillens der Menschen. Wir können vielmehr bei allen Gütern, welche in dem den nicht ökonomischen Charakter begründenden Verhältnisse stehen, auch thatsächlich ein Bild des Communismus beobachten, denn die Menschen sind Communisten überall, wo dies mit Rücksicht auf die vorhandenen natürlichen Grundlagen möglich ist. In Ortschaften, welche an Flüssen liegen, die mehr Wasser führen, als die Bewohner derselben zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nach diesem Gute zu verwenden vermögen, geht jedes Individuum zum Flusse, um eine beliebige Quantität Wasser zu schöpfen; in Urwäldern holt sich jeder ungehindert die ihm nöthige Quantität Holz, auch lässt Jedermann soviel Luft und Licht in seine Wohnung, als ihm gut dünkt. Dieser Communismus findet aber in dem obigen Quantitätenverhältnisse seine ebenso naturgemässe Begründung, als das Eigenthum in dem entgegengesetzten Verhältnisse. c) Verhältniss zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern.Wir haben in den beiden vorangehenden Abschnitten das Wesen und den Ursprung der menschlichen Wirthschaft in den Kreis unserer Betrachtungen gezogen und dargethan, dass der Unterschied zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern in letzter Reihe in einer der exactesten Auffassung zugänglichen Verschiedenheit im Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität dieser Güter begründet ist. Steht dies nun aber fest, so ist auch klar, dass der ökonomische, beziehungsweise der nicht ökonomische Charakter der Güter nichts ihnen Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben ist, und dass desshalb jedes Gut, ohne Rücksicht auf innere Eigenschaften, oder äusserliche Momente∗ den ökonomischen Charakter erlangt, falls es in das oben dargelegte Quantitätenverhältniss tritt und denselben ein büsst, wofern dies Verhältniss in sein Gegentheil verwandelt wird. Die Erfahrung lehrt uns denn auch, dass Güter derselben Art, welche an bestimmten Orten keinen okonomischen Charakter aufweisen, an andern ökonomische Güter sind, ia dass Güter derselben Art an demselben Orte mit dem Wechsel der Verhältnisse auch den ökonomischen Charakter erlangen und einbüssen. Während in quellenreichen Gegenden Quantitäten guten Trinkwassers, in Urwäldern rohe Baumstämme, in manchan Ländern selbst Grundstücke keinen ökonomischen Charakter haben, weisen dieselben Güter gleichzeitig an anderen Orten den ökonomischen Charakter auf, und die Beispiele sind nicht minder zahlreich, dass Güter, welche zu einer gewissen Zeit und an einem bestimmten Orte keinen ökonomischen Charakter hatten, an demselben Orte, aber zu einer anderen Zeit den ökonomischen Charakter erlangten. Diese Verschiedenheiten und dieser Wechsel der Güter kann demnach in den Eigenschaften derselben nicht begründet sein. Wir können uns vielmehr bei genauer und sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Verhältnisse in allen Fällen die Ueberzeugung verschaffen, dass dort, wo Güter derselben Art gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten einen verschiedenen Charakter haben, das Verhältniss zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge an den beiden Orten ein verschiedenes ist, und überall dort, wo an dem nämlichen Orte Güter, die ursprünglich den nicht ökonomischen Charakter aufwiesen, zu ökonomischen wurden, oder der umgekebrte Fall eintrat, ein Wechsel in dem obigen Quantitätenverhältnisse stattgefunden hat. Die Ursachen, aus welchen nicht ökonomische Güter zu ökonomischen werden, können nach dem, was wir oben sagten, nur doppelter Art sein. Entweder hat diese Erscheinung ein Steigen des Bedürfnisses, oder eine Verminderung der verfügbaren Quantität zur Voraussetzung. Die wichtigsten Ursachen, aus welchen sich eine Steigerung des Bedarfes ergibt, sind:
Es sind dies aber, wie wir wohl nicht besonders zu betonen brauchen, durchaus Erscheinungen, welche den Uebergang der menschen aus niederen in höhere Culturstufen begleiten und es ergibt sich daraus die naturgemässe Folge, dass mit der wachsenden Cultur die nicht ökonomischen Güter die Tendenz haben, den ökonomischen Charakter anzunehmen, und zwar hauptsächlich desshalb, weil das eine der hier Einfluss nehmenden Momente, der menschliche Bedarf nämlich, mit der Culturentwickelung sich steigert. Tritt nun noch die Verminderung der verfügbaren Quantität jener Güter, die bisher den nicht ökonomischen Charakter aufwiesen, hinzu (z. B. beim Holze durch Ausrodung, oder Devastirung von Wäldern, wie sie gewissen Culturentwicklungen eigenthümlich sind), so ist nichts natürlicher, als dass Güter, deren verfügbare Quantität auf einer frühern Culturstufe den Bedarf weit überragte und die demnach den nicht ökonomischen Charakter aufwiesen, im Laufe der Zeit zu ökonomischen werden. An vielen Orten, zumal in der neuen Welt, lässt sich dieser Uebergang des nicht ökonomischen Charakters in den ökonomischen bei einigen Gütern, zumal beim Holze und bei den Grundstücken historisch nachweisen, ja noch in der Gegenwart beobachten und ich glaube, obzwar die Nachrichten in dieser Beziehung nur mangelhafte sind, dass sich in dem einst so waldreicheu Deutschland doch nur wenige Orte finden werden, in welchen die Bewohner jenen Uebergang, z. B. beim Holze, dereinst nicht erfahren hätten. Es ist aber nach dem Gesagten klar, dass auch aller Wechsel, wodurch ökonomische Güter zu nicht ökonomischen, und umgekehrt, diese letzten zu ökonomischen werden, lediglich auf einen Wechsel des Verhältnisses zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität zurückzuführen ist. Ein eigenthümliches wissenschaftliches Interesse nehmen die Güter in Anspruch, welche rücksichtlich der bei denselben zu Tage tretenden Erscheinungen eine Mittelstellung zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern einnehmen. Zu diesen sind zunächst die Güter zu zählen, welche bei bochentwickelter Cultur, um ihrer besondern Wichtigkeit willen, Seitens der Gesellschaft in so grosser Quantität producirt und der öffentlichen Benützung dargeboten werden, dass dieselben auch dem ärmsten Gesellschaftsmitgliede in beliebiger Quantität zur Verfügung stehen und somit für die Consumenten den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Solch ein Gut pflegt bei hoher Cultur z. B. der Volksschulunterricht zu sein. Auch gutes gesundes Trinkwasser gilt den Bewohnern vieler Städte für ein so wichtiges Gut, dass sie dasselbe, wo es nicht in natürlicher Fülle vorhanden ist, mittelst Wasserleitungen in die öffentlichen Brunnen führen und zwar in so grossen Quantitäten, dass der Bedarf der Bewohner an Trinkwasser nicht nur vollständig gedeckt ist, sondern der Regel nach noch bedeutende Quantitäten über diesen Bedarf hinaus verfügbar sind. Während auf niederen Culturstufen die Unterweisung eines Lehrers für den dieser Unterweisung Bedürftigen ein ökonomisches Gut ist, wird dies Gut bei hoch entwickelter Cultur, Dank der Vorsorge der Gesellschaft, für jeden einzelnen Bewohner des Landes zu einem nicht ökonomischen und nicht minder in vielen grossen Städten gutes und gesundes Trinkwasser, wo es bisher für die Consumenten einen ökonomischen Charakter hatte, zu einem nicht ökonomischen Gute. Umgekehrt können Güter, welche den Menschen von Natur aus in einer ihren Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, doch für die Consumenten derselben den ökonomischen Charakter erlangen, wenn ein Gewalthaber die übrigen wirthschaften Subjecte von der freien Verfügung über diese Güter ausschliesst. In waldreichen Ländern sind die Ortschaften sehr zahlreich, die von Natur aus von holzreichen Wäldern umgeben sind, so zwar, dass die verfügbare Holzquantität den Bedarf der Bewohner weitaus übersteigt und demnach das Holz in rohen Baumstämmen dem natürlichen Laufe der Dinge nach keinen ökonomischen Charakter haben würde. Dadurch aber, dass ein Gewalthaber sich des ganzen Waldes, oder doch des weitaus grösseren Theiles desselben bemächtigt, kann er die Holzquantitäten, die den Bewohnern der betreffenden Ortschaft thatsächlich verfügbar sind, derart reguliren, dass das Holz für dieselben nichtsdestoweniger einen ökonomischen Charakter gewinnt. In den waldreichen Karpathen gibt es z. B. zahlreiche Ortschaften, in welchen die Kleingrundbesitzer, die ehemaligen Grundholden, von den Grossgrundbesitzern dass ihnen nöthige Holz kaufen müssen, während diese Letzteren selbst jährlich viele tausende Baumstämme im Walde vermodern lassen, da die ihnen verfügbaren Quantitäten weitaus grösser sind als der vorhandene Bedarf. Es ist dies aber ein Fall, in welchem Güter, die dem natürlichen Laufe der Dinge nach keinen ökonomischen Charakter haben würden, für die Consumenten künstlicherweise zu ökonomischen werden, und bei welchen denn auch thatsächlich alle jene Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens beobachtet werden können, die den ökonomischen Gütern eigenthümlich sind∗ . Endlich sind auch noch jene Güter hieher zu rechnen, welche zwar mit Rücksicht auf die Gegenwart noch den nicht ökonomischen Charakter aufweisen, im Hinblick auf küftige Entwickelungen jedoch von den wirthschaftenden Menschen in mancher Beziehung bereits den ökonomischen Gütern gleichgeachtet werden. Wenn nämlich die verfügbare Quantität eines nicht ökonomischen Gutes sich fortauernd verringert, beziehungsweise der Bedarf an demselben sich fortdauernd vermehrt, und das Verhältniss zwischen beiden ein solches ist, dass der endliche Uebergang des nicht ökonomischen Charakters des in Rede stehenden Gutes in den ökonomischen vorausgesehen werden kann, so pflegen die wirthschaftenden Individuen concrete Theilquantitäten desselben, auch wenn das den nicht ökonomischen Charakter des Gutes begründende Quantitätenverhältniss noch thatsächlich vorliegt, mit Rücksicht auf künftige Zeiträume, doch bereits zu Gegenständen ihrer Wirthschaft zu machen und unter socialen Verhältnissen sich ihren individuellen Bedarf durch Besitzergreifung entsprechender Quantitäten sicherzustellen. Ein gleiches gilt von jenen nicht ökonomischen Gütern, deren verfügbare Quantität einem sehr starken Wechsel unterliegt, so zwar, dass nur die Verfügung über einen gewissen Ueberfluss in gewöhnlichen Zeitläufen die Verfügung über den Bedarf in Zeiten des Mangels sichert, und ebenso von allen jenen nicht ökonomischen Gütern, bei welchen die Grenze zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität bereits so nahe gerückt ist (hieher gehört vor Allem der S. 51 erwähnte dritte Fall), dass Missbrauch oder Missverstand einzelner wirthschaftenden Individuen den Uebrigen leicht verderblich werden kann, oder besondere Rücksichten (z. B. der Bequemlichkeit, Reinlichkeit etc.) die Besitzergreifung concreter Theilquantitäten der nicht ökonomischen Güter räthlich erscheinen lassen. Es kann demnach aus diesen und ähnlichen Gründen die Erscheinung des Eigenthums auch bei solchen Gütern beobachtet werden, welche rücksichtlich der übrigen Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens sich uns noch als nicht ökonomische Güter darstellen. Noch möchten wir die Aufmerksamkeit unserer Leser auf einen Umstand lenken, welcher von grosser Wichtigkeit für die Beurtheilung des ökonomischen Charakters der Güter ist, wir meinen die Verschiedenheit der Qualität derselben. Wenn nämlich die gesammte verfügbare Quantität eines Gutes den Bedarf an demselben nicht zu decken vermag, so wird jede einzelne concrete Theilquantität dieses Gutes zu einem Gegenstande der menschlichen Wirthschaft, das ist, zu einem ökonomischen Gute, und zwar ohne Rücksicht auf die höhere oder geringere Qualität. Ist dagegen die verfügbare Quantität eines Gutes grösser, als der Bedarf an demselben und giebt es demnach auch Theilquantitäten, die zur Befriedigung keines wie immer gearteten Bedürfnisses herangezogen werden, so müssten nach dem, was wir oben über das Wesen der nicht ökonomischen Güter gesagt haben, alle Theilquantitäten dieses Gutes den nicht ökonomischen Charakter erlangen, wofern diese letzteren insgesammt von gleicher Beschaffenheit wären. Dadurch aber, dass Theilquantitäten der verfügbaren Menge eines Gutes gewisse Vorzüge vor den übrigen haben, so zwar, dass mittelst derselben die bezüglichen Bedürfnisse der Menschen besser, oder überhaupt vollständiger befriedigt werden können, als mittelst der letztern, kann bewirkt werden, dass die betreffenden höher qualificirten Güter den ökonomischen Charakter erlangen, während die übrigen, minder qualificirten Güter noch den nicht ökonomischen Charakter aufweisen. So können zum Beispiel in einem Lande, in dem ein Ueberfluss an Grundstücken besteht, die der Bodenbeschaffenheit oder Lage nach vorzüglicheren Grundstücke bereits den ökonomischen Charakter erlangt haben, während die minderen noch den nicht ökonomischen Charakter aufweisen, und in einer Stadt, die an einem Strome liegt, der trinkbares Wasser minderer Qualität führt, können Quantitäten von Quellwasser bereits Gegenstand der Individualwirthschaft sein, während das Stromwasser noch keinen ökonomischen Charakter aufweist. Tritt uns demnach bisweilen die Erscheinung entgegen, dass verschiedene Theilquantitäten eines Gutes gleichzeitig einen verschiedenen Charakter haben, so liegt der Grund hievon doch auch in diesem Falle immer nur darin, dass die verfügbare Quantität der höher qualificirten Güter geringer als der Bedarf ist, während die minder qualificirten Güter in einer den (durch die Güter besserer Qualität nicht bereits gedeckten) Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, und es bilden solche Fälle demnach nicht Ausnahmen, sondern vielmehr eine Bestätigung der hier dargelegten Grundsätze. d) Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihren ökonomischen Charakter stehen.Wir sind in unseren Untersuchungen über die Gesetze, nach welchen der menschliche Bedarf sich regelt, zu dem Resultate gelangt, dass derselbe, so weit er sich auf Güter höherer Ordnung bezieht, zunächst durch unseren Bedarf an den entsprechenden Gütern niederer Ordnung, überdies aber auch noch dadurch bedingt ist, dass unser Bedarf an diesen letzteren nicht, oder doch nur zum Theile gedeckt ist. Die Güter, deren verfügbare Quantität den Bedarf nicht vollständig deckt, haben wir aber die ökonomischen genannt und es ergibt sich sonach der Grundsatz, dass unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung durch den ökonomischen Charakter der entsprechenden Güter niederer Ordnung bedingt ist. In Ortschaften, in welchen gutes und gesundes Trinkwasser in einer den Bedarf der Bevölkerung übersteigenden Quantität vorhanden ist und dies Gut demnach den nicht ökonomischen Charakter aufweist, kann kein Bedarf an allen jenen Vorrichtungen oder Transportmitteln entstehen, welche ausschliesslich zur Herleitung und Filtrirung, beziehungsweise zur Zufuhr von Trinkwasser dienlich sind, und in Gegenden, in welchen ein natürlicher Ueberfluss an Brennholz (eigentlich an Baumstämmen) besteht, dieses Gut demnach den nicht ökonomischen Charakter hat, ist offenbar jeder Bedarf an den ausschliesslich zur Hervorbringung von Brennholz tauglichen Gütern höherer Ordnung von vornherein ausgeschlossen, während in Gegenden, wo das Trinkwasser, beziehungsweise das Brennholz den ökonomischen Charakter aufweisen, ein Bedarf an den obigen Gütern höherer Ordnung allerdings zu Tage tritt. Ist es nun aber sicher, dass der menschliche Bedarf an Gütern höherer Ordnung durch den ökonomischen Charakter der entsprechenden Güter niederer Ordnung bedingt ist, und dass ein Bedarf an Gütern höherer Ordnung, wofern dieselben nicht zur Hervorbringung ökonomischer Güter verwendbar sind, gar nicht entstehen kann, so kann dieser letztere in diesem Falle auch nie grösser werden, als die etwa verfügbare, wenn auch noch so geringfügige Quantität der betreffenden Güter höherer Ordnung und ist somit der ökonomischen Charakter dieser letztern von vornherein ausgeschlossen. Es ergibt sich aber hieraus der allgemeine Grundsatz, dass der ökonomische Charakter der Güter höherer Ordnung durch jenen der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen, oder mit andern Worten, dass kein Gut höherer Ordnung den ökonomischen Charakter erlangen, oder behaupten kann, es wäre denn zur Hervorbringung ökonomischer Güter niederer Ordnung tauglich. Wenn demnach Güter niederer Ordnung, welche den ökonomischen Charakter aufweisen, unserer Beurtheilung vorliegen und die Frage nach den letzten Ursachen des ökonomischen Charakters derselben entsteht, so hiesse es das wahre Verhältniss geradezu verkehren, wollte man annehmen, dass dieselben desshalb ökonomische Güter sind, weil die zu ihrer Hervorbringung verwendeten Güter, ehe sie dem Productionsprocesse unterzogen wurden, den ökonomischen Charakter aufwiesen. Eine solche Annahme würde zunächst aller Erfahrung widersprechen, welche uns lehrt, dass aus Gütern höherer Ordnung deren ökonomischer Charakter ausser allem Zweifel steht, doch gänzlich unbrauchbare Dinge, demnach auch solche hervorgebracht werden können, und in Folge ökonomischen Universtands thatsächlich hervorgebracht werden, die nicht einmal die Güterqualität, geschweige denn den ökonomischen Charakter aufweisen. Es lassen sich aber auch Fälle denken, wo aus ökonomischen Gütern höherer Ordnung Dinge producirt werden könnten, die zwar Güterqualität, aber keinerlei ökonomischen Charakter hätten. Man denke nur an Personen, die in Urwädern mit dem Aufwande von ökonomischen Gütern Holz produciren, in Gegenden, die Ueberfluss an Trinkwasser haben, solches mit dem Aufwande von ökonomischen Gütern herbeischaffen, oder aber mit Aufwendung kostbarer Stoffe Luft u. dgl. m. hervorbringen würden. Der ökonomische Charakter eines Gutes kann demnach nicht die Folge des Umstandes sein, dass dasselbe aus ökonomischen Gütern höherer Ordnung hervorgebracht wurde, und wäre demnach diese Erklärung der obigen Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens der Menschen unter allen Umständen und selbst dann zu verwerfen, wenn sie nicht auch sonst noch einen inneren Widerspruch in sich trüge. Die Erklärung des ökonomischen Charakters der Güter niederer Ordnung durch jenen der Güter höherer Ordnung ist nämlich nur eine scheinbare und erfüllt, abgesehen von ihrer Unrichtigkeit, und dem Widerspruche, in welchem sie zu aller Erfahrung steht, nicht einmal die formellen Bedingungen der Erklärung einer Erscheinung. Dadurch nämlich, dass wir den ök nomischen Charakter der Güter erster Ordnung durch jenen der Güter zweiter Ordnung, diesen durch den ökonomischen Charakter der Güter dritter Ordnung, diesen durch jenen der Güter vierter Ordnung und so fort erklären, wird die Lösung der Frage, im Grunde genommen, auch nicht um einen Schritt gefördert, indem ja dann doch noch immer die Frage nach der letzten und eigentlichen Ursache des ökonomischen Charakters der Güter unbeantwortet bleibt. Aus unserer bisherigen Darstellung geht aber hervor, dass der Mensch mit seinen Bedürfnissen und seiner Gewalt über die Mittel zur Befriedigung derselben der Ausgangspunkt und Zielpunkt aller menschlichen Wirthschaft ist. Der Mensch empfind et zunächst Bedürfnisse nach Gütern erster Ordnung und macht diejenigen, deren ihm verfügbare Menge geringer ist, als sein Bedarf, zu Gegenständen seiner wirthschaftlichen Thätigkeit, zu wirthschaftlichen Gütern, während er die übrigen in den Kreis seiner ökonomischen Thätigkeit einzubeziehen keine practische Veranlassung findet. Später führen Nachdenken und Erfahrung die Menschen zu immer tieferer Erkenntniss des ursächlichen Zusammenhanges der Dinge und zumal des Zusammenhanges derselben mit ihrer Wohlfahrt, und sie lernen die Güter zweiter, dritter und höherer Ordnung kennen. Aber auch bei diesen Gütern finden sie, gleichwie bei den Gütern erster Ordnung, dass einige derselben ihnen in einer den Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, während bei den übrigen das entgegengesetzte Verhältniss obwaltet, und sie scheiden auch diese Güter in solche, die sie in den Kreis ihrer wirthschaftlichen Thätigkeit einbeziehen, und in andere, bei welchen sie hiezu keine practische Nöthigung empfinden. Dies ist aber der Ursprung des ökonomischen Charakters der Güter höherer Ordnung. §. 4.Das Vermögen.“Die Gesammtheit der einer Person verfugbaren Guter” haben wir oben (S. 31) den Güterbesitz derselben genannt, die Gesammtheit der einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren∗ökonomischen Güter nennen wir dagegen sein Vermögen∗∗ und sind demnach die in der Verfügung eines wirthschaftenden Subjectes befindlichen nicht ökonomischen Güter, wie sie überhaupt nicht Gegenstände seiner Wirthschaft sind, so auch nicht als Theile seines Vermögens zu betrachten. Nun haben wir gesehen, dass die ökonomischen Güter diejenigen sind, deren verfügbare Quantität geringer ist, als der Bedarf an denselben. Das Vermögen liesse sich demnach auch definiren als “die Gesammtheit der einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren Güter, deren Quantität geringer ist, als der Bedarf an denselben”, und gäbe es somit in einer Gesellschaft, welcher alle Güter in einer ihren Bedarf übersteigenden Menge verfügbar wären, weder ökonomische Güter, noch auch “Vermögen” Das Vermögen ist demnach wohl ein Massstab für den Grad der Vollständigkeit, mit welcher eine Person ihre Bedürfnisse im Vergleiche mit andern Personen, die unter gleichen Verhältnissen ihre wirthschaftliehe Thätigkeit entwickeln, befriedigen kann, aber durchaus nicht ein absoluter Massstab derselben∗ , denn die höchste Wohlfahrt aller Individuen und der Gesellschaft wäre dann erreicht, wenn die der Gesellschaft verfügbaren Güterquantitäten so gross wären, dass Niemand eines Vermögens bedürfte. Es sollen aber diese Bemerkungen die Lösung eines Problems einleiten, welches, wegen der scheinbaren Antinomien, zu welchen es führt, geeignet ist, Misstrauen gegen die Richtigkeit der Grundsätze unserer Wissenschaft hervorzurufen. Es wurde nämlich darauf hingewiesen, dass durch eine fortgesetzte Vermehrung der den wirthschaftenden Subjecten verfügbaren ökonomischen Güter, diese letzteren schliesslich nothwendigerweise den ökonomischen Charakter einbüssen und solcherart die Vermögensbestandtheile eine Verminderung erfahren müssten. Es würde demnach der eigenthümliche Widerspruch zu Tage treten, dass eine fortgesetzte Vermehrung der Vermögens-Objecte schliesslich eine Verminderung der Vermögens-Objecte zur nothwendigen Folge hätte∗∗ . Die verfügbare Quantität irgend eines Mineralwassers sei beispielsweise bei einem Volke geringer, als der Bedarf. Die in der Verfügung der einzelnen wirthschaftenden Personen befindlichen Theilquantitäten dieses Gutes, sowie die einzelnen Quellen, sind demnach ökonomische Güter, Vermögensbestandtheile. Setzen wir nun den Fall. dass plötzlich einige Bäche dies Heilwasser zu führen begännen, und zwar in so reichlichem Masse, dass dasselbe dadurch seinen bisherigen ökonomischen Charakter einbüssen würde. In diesem Falle ist nichts sicherer, als dass die oben erwähnten, bis zum Eintritte des eben gedachten Ereignisses den wirthschaftenden Individuen verfügbaren Quantitäten von Mineralwasser, so wie die Mineralquellen selbst, aufhören würden Vermögens-Bestandtheile zu sein, und es würde demnach allerdings der Fall eintreten, dass die fortgesetzte Vermehrung von Vermögensbestandtheilen schliesslich und endlich eine Verminderung derselben zur Folge haben würde. Dieses Paradoxon ist auf den ersten Blick höchst auffällig, erweist sich indess bei genauerer Betrachtung nur als ein scheinbares. Die ökonomischen Güter sind, wie wir oben sahen, solche, deren verfügbare Quantität geringer ist, als der Bedarf an denselben, also jene Güter, an welchen ein partieller Mangel besteht, und das Vermögen der wirthschaftenden Individuen ist nichts Anderes, als die Gesammtheit dieser Güter. Wird nun die verfügbare Quantität derselben fortschreitend vermehrt, bis diese Güter ihren ökonomischen Charakter endlich einbüssem, so existirt dann eben nicht weiter Mangel an denselben und sie treten aus dem Kreise jener Güter, welche Theile des Vermögens der wirthschaftenden Menschen bilden, das ist aus dem Kreise jener Güter, an welchen partieller Mangel besteht. In dem Umstande, dass die fortgesetzte Vermehrung eines Gutes, an welchem Mangel besteht, schliesslich und endlich bewirkt, dass dasselbe aufhört, ein solches zu sein, darin liegt nun aber doch sicherlich kein Widerspruch. Dass die fortgesetzte Vermehrung der ökonomischen Güter schliesslich eine Verminderung jener Güter zur Folge haben muss, an welchen bis dahin Mangel bestand, ist vielmehr ein Satz, der Jedermann ebenso unmittelbar einleuchtet, als der entgegengesetzte, dass eine durch längere Zeit fortgesetzte Verminderung der im Ueberflusse vorhandenen (der nicht ökonomischen Güter) schliesslich bewirken muss, dass dieselben zu solchen werden, an welchen theilweiser Mangel besteht, das ist zu Vermögensbestandtheilen und der Kreis dieser letzteren daher eine Erweiterung erfährt. Das obige Parodoxon, das übrigens nicht nur hier, wo es sich lediglich um den Umfang der Vermögensobjecte handelt, sondern in analoger Weise auch rücksichtlich des Werthes und Preises der ökonomischen Güter aufgestellt wurde∗ , ist demnach nur ein scheinbares und beruht auf der Verkennung des Wesens des Vermögens und seiner Bestandtheile. Wir haben das Vermögen als die Gesammtheit der einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren ökonomischen Güter bezeichnet. Ein jedes Vermögen setzt demnach ein wirthschaftendes Subject, oder doch ein solches voraus, für welches gewirthschaftet wird. Die einem bestimmten Zweck gewidmeten Quantitäten ökonomischer Güter sind demnach kein Vermögen im ökonomischen Sinne des Wortes, da die Fiction einer juristischen Person wohl für die Zwecke der practischen Rechtspflege, oder aber selbst zum Zweck juristischer Constructionen gelten mag, für unsere Wissenschaft aber, die jede Fiction zurückweist, entschieden nicht vorhanden ist. Die sogenannten “Zweckvermögen” sind demnach Quantitäten ökonomischer Güter, welche bestimmten Zwecken gewidmet sind, aber nicht Vermögen im ökonomischen Sinne des Wortes. Die obige Frage führt uns zu jener über das Wesen des Volksvermögens. Staaten, einzelne Landestheile, Gemeinden und Gesellschaften verfügen der Regel nach über Quantitäten ökonomischer Güter, um ihre Bedürfnisse befriedigen, um ihre Zwecke verwirklichen zu können. Hier ist die Fiction einer juristischen Person für den Nationalökonomen nicht erforderlich. Für den existirt ohne jede Fiction ein wirthschaftendes Subject, eine Gesellschaft, welche gewisse, ihr für den Zweck der Befriedigung ihrer Bedürfnisse verfügbare ökonomische Güter durch ihre Organe verwaltet und dieser Bestimmung zuführt. Niemand wird demnach auch Anstand nehmen, die Existenz von Staats-, Landes-, Gemeinde- und Gesellschafts- Vermögen anzuerkennen. Anders verhält es sich mit dem, was man mit dem Ausdrucke “Volksvermögen” bezeichnet. Hier handelt es sich nicht’ um die Gesammtheit der einem Volke zur Befriedigung seiner Bedürfnisse verfügbaren, von dessen Organen verwalteten und der obigen Bestimmung zugeführten ökonomischen Güter, sondern um die Gesammtheit derjenigen, welche den einzelnen wirthschaftenden Individuen und Gesellschaften in einem Volke und diesem selbst für ihre individuellen Zwecke verfügbar sind, also um einen Begriff, der von dem, was wir ein Vermögen nennen, in manchen wesentlichen Punkten abweicht. Greift man zu der Fiction, dass man sich die Gesammtheit der für die Befriedigung ihrer speciellen Bedürfnisse ökonomisch thätigen, nicht selten von entgegengesetzten Interessen geleiteten Personen in einem Volke als Ein grosses wirthschaftendes Subject denkt, nimmt man ferner an, dass die den einzelnen wirthschaftenden Personen verfügbaren Quantitäten von ökonomischen Gütern nicht für die Befriedigung der speciellen Bedürfnisse dieser letzteren, sondern für die Bedürfnisse der Gesammtheit der wirthschaftenden Individuen, aus welchen ein Volk besteht, bestimmt sind, dann gelangt man allerdings zu dem Begriffe einer Gesammtheit von ökonomischen Gütern, welche einem wirthschaftenden Subjecte (hier einem Volke) für die Zwecke der Befriedigung seiner Bedürfnisse verfügbar sind, also zum Begriffe dessen, was man ganz richtig ein Volksvermögen nennen würde. Unter unseren gegenwärtigen socialen Verhältnissen bildet jedoch die Gesammtheit der den wirthschaftenden Personen in einem Volke zum Zwecke der Befriedigung ihrer speciellen Bedürfnisse verfügbaren ökonomischen Güter offenbar kein Vermögen in dem ökonomischen Sinne des Wortes, sondern vielmehr einen durch den menschlichen Verkehr verknüpften Complex von solchen∗ . Das Bedürfniss nach einer wissenschaftlichen Bezeichnung für die eben erwähnte Gütergesammtheit ist indess ein so berechtigtes und der Ausdruck “Volksvermögen” für den obigen Begriff ein so allgemeiner und durch den Gebrauch sanctionirter, dass es um so weniger einem Bedürfnisse entspräche, denselben fallen zu lassen, je klarer wir uns über das eigentliche Wesen des sogenannten Volksvermögens werden. Nur ist es dann nothwendig, dass wir uns vor den Irrthümern bewahren, welche aus einer den obigen Unterschied ausser Acht lassenden Argumentation sich ergeben müssten. Bei allen Fragen, wo es sich lediglich um die quantitative Bestimmung des sogenannten Volksvermögens handelt, mag die Gesammtheit der Individualvermögen eines Volkes immerhin als Volksvermögen gelten. Wo es sich aber um den Rückschluss von der Grösse des Volksvermögens auf die Wohlfahrt des Volkes, oder aber um jene Erscheinungen handelt, welche die Wirkung des Contactes der einzelnen Wirthschaften sind, müsste die Auffassung des Volksvermögens im buchstäblichen Sinne des Wortes nothwendigerweise zu häufigen Irrthümern führen. In allen diesen Fällen werden wir vielmehr das Volksvermögen als Complex der Individualvermögen eines Volkes zu betrachten und auch dem verschiedenen Masse dieser letztern unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden haben. [∗]Selbst manche Thiere legen Vorräthe an und sorgen so von vorn herein dafür, dass es ihnen im Winter nicht an Nahrung und einem warmen Lager gebreche. [∗]Das Wort “Bedarf” hat in unserer Sprache eine doppelte Bedeutung. Einerseits bezeichnet man damit die zur vollständigen Befriedigung der Bedürfnisse einer Person erforderlichen, andererseits jene Güterquantitäten, welche eine Person voraussichtlich consumiren wird. In diesem letztern Sinne hat z. B. ein Mann, der 20.000 Thaler Renten hat und dieselben zu verbrauchen gewöhnt ist, einen sehr grossen, ein ländlicher Arbeiter, dessen Einkommen 100 Thaler beträgt, einen sehr geringen und ein dem Elende preisgegebener Bettler gar keinen Bedarf, während in ersterer Beziehung der Bedarf der Menschen, je nach ihrer Bildungsstufe und ihren Gewohnheiten, zwar gleichfalls eine sehr grosse Verschiedenheit aufweist, indess selbst eine Person, die von allen Mitteln entblösst ist, noch immer einen Bedarf hat, der in den zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erforderlichen Güterquantitäten sein Mass findet, Kaufleute und Industrielle gebrauchen den Ausdruck “Bedarf” der Regel nach in dem engeren Sinne des Wortes und verstehen darunter nicht selten die “voraussichtliche Nachfrage” nach einem Gute. In diesen Sinne sagt man auch, dass “zu einem gewissen Preise” Bedarf an einer Waare besteht, zu einem andern Preise jedoch nicht, u. dgl. m. [∗]Vgl. Condillac: Le commerce et le gouvernement. (I. Chap. 1. p. 248. ed. Daire.) [∗]Zu diesen Organen gehören zunächst die Correspondenten, welche von grossen Geschäftshäusern in allen Hauptplätzen jener Artikel, mit welchen sie sich befassen, unterhalten werden, und zu deren hauptsächlichen Pflichten es gehört, ihre Auftraggeber über den jeweiligen Stand der Stocks im Laufenden zu erhalten. Ausserdem besteht für jeden wichtigeren Artikel eine förmliche Literatur periodisch erscheinender kaufmännischer Berichte, welche dem gleichen Zwecke dienen. Wer die Berichte von Bell in London, von Meyer in Berlin über Getreide, von Licht in Magdeburg über Zucker, von Ellison und Haywood in Liverpool über Baumwolle u. dgl. m. aufmerksam verfolgt, wird in denselben nebeu manchen anderen für die Geschäftswelt wichtigen Daten, über welche wir uns später zu äussern Gelegenheit haben werden, auch sorgfältige, auf Erhebungen aller Art, und wo diese mangeln, auf scharfsinnige Berechnungen gestützte Angaben über den jeweiligen Stand der Stocks finden, Angaben, welche, wie wir sehen werden, einen sehr bestimmenden Einfluss auf die volkswirthschaftlichen Erscheinungen, zumal auf die Preisbildung ausüben. So enthalten z. B. die oben erwähnten Baumwoll-Circulare von Ellison und Haywood fortlaufende Berichte über den jeweiligen Baumwoll-Stock in Liverpool und in England überhaupt, mit Rücksicht auf die verschiedenen Gattungen der Baumwolle und ähnliche Ausweise für den Continent, ferner für Amerika, Indien, Egypten und die übrigen Productionsgebiete. Diese Circulare belehren uns über die jeweilig auf dem Meere befindlichen Quantitäten von Baumwolle (schwimmende Waare), über die Häfen, nach welchen dieselben dirigirt sind, und bezüglich der in England vorfindlichen Quantitäten, auch darüber, ob sich dieselben bereits in den Magazinen der Spinner und sonstiger Consumenten, oder aber noch in der ersten Hand befinden, über die Quantitäten, welche für den Export angemeldet wurden u. s. f. [∗]So finden sich z. B. in dem oben erwähnten Licht’ schen Berichte nicht nur Mittheilungen über den jeweiligen Stand der Zuckerstocks in allen mit Deutschland in Verbindung stehenden Verkehrsgebieten, sondern auch alle auf die Rohstoffe und die Productionsrichtung Einfluss nehmenden Thatsachen auf das sorgfältigste gesammelt; so zumal Berichte über den jeweiligen Umfang der mit Zuckerrohr bepflanzten, beziehungsweise der Rübencultar gewidmeten Bodenflächen, den jeweiligen Stand der Zuckerpflanzungen und Rübenfelder, Berichte über den voraussichtlichen Einfluss der Witterung auf die Erntezeit, auf den quantitativen und qualitativen Ausfall der Ernte, Berichte über diese letztere selbst, über die Anzahl der in Betrieb stehenden und feiernden Zuckerfabriken und Raffinerien, über die Leistungsfähigkeit der ersteren. über die Quantitäten fremder und einheimischer Producte, welche voraussichtlich auf den deutschen Markt gelangen werden und über die Zeitpuncte. in welchen dies voraussichtlich erfolgen wird, über Fortschritte in der Technik der Zrckerfabrication, über Verkehrsstörungen etc. Aehnliche Mittheilungen finden sich rucksichtlich anderer Artikel auch in den übrigen kaufmannischen Circulären, deren wir oben erwähnten. [∗]Die Untersuchung über das Wesen der ökonomischen Güter be ginut mit den Versuchen, den Vermögensbegriff im Sinne der Individualwirthschaft festzustellen, A. Smith hat die Frage nur flüchtig berührt, doch sind die Anregungen, welche von ihm ausgegangen sind, von den weittragendsten Folgen auch für die obige Lehre geworden. “Wenn die Theilung der Arbeit einmal platzgegriffen hat,” sagt er (W. o. N. Chap. V. Basil, 1801. S. 43 ff.), “so ist Jedermann reich oder arm, je nach der Quantität von Arbeit, über welche er verfügen, oder die er kaufen kann.” Der Umstand, dass ein Gut uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder, was im Geiste S’s dasselbe ist dass es Tauschwerth hat, ist demnach in consequenter Ausbildung der S’schen Theorie das Kriterium seines Charakters als “Vermögensobject” im obigen Sinne des Wortes. Dieser Anregung folgt denn auch Say. Er sondert (Traité d’économie politique, 1803 S. 2.) die Güter, welche Tauschwerth haben, von jenen, welche keinen solchen aufweisen, und achliesst die letztern aus dem Bereiche der Vermögensobjecte aus, (“ce qui n’a point de valeur, ne saurait étre une richesse. Ces choses ne sont pas du domaine de l’économie politique.“) Auch Ricardo unterscheidet zwischen “Werthen” und Gütern, die sich uns nicht als solche darstellen (Principles, XX. S. 165 der ed. 1846) und weicht nur in sofern von seinen Vorgängern ab, als er das Wort “riches” in einem wesentlich andern Sinne gebraucht, als Say das Wort “richesse.” Malthu’s sucht das Kriterium des Vermögenscharakters der Güter Anfangs (Principles 1820. S. 28) ausschliesslich in der Körperlichkeit der Güter und beschränkt auch in seinen späteren Schriften den Begriff der Vermögensobjecte auf die materiellen Güter. Der letztern Ansicht sind in Deutschland: Storch, (Cours, I., S. 108, ff. 1815); Fulda, (Cameralwissensch. 1816, S. 2 der ed. 1820); Oberndorfer. (Nationalökonom. 1822, § 23); Rau, (Volkswirthschaftslehre, §. 1, 1826); Lotz, (Staatswirthschaftslehre, I., S. 19, der ed. 1837); Bernhardi, (Kritik der Gründe etc., 1849, S. 134 ff., insb. 143 ff.) Gegen die Ausscheidung der immateriellen Güter: Say, (Cours I., S. 161 1828); Mac Culloch, (Principles of P. E., ed 1864, S. 4); Hermann, (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, S. 8., 1832); Roscher, (System I., §. 3). Dass durch die Beschränkung des Vermögensbegriffes auf die materiellen Güter der Begriff der Vermögensobjecte keineswegs richtig begränzt wird, hat übrigens schon Malthus erkaunt, (Principles, 2. Aufl. 1836, S. 34), von dessen wechselnden Versuchen, den obigen Begriff festzustellen, wir weiter unten sprechen. Von den neuesten Vertretern der Volkswirthschaftslehre in England wird der Begriff des Vermögensobjectes fast ausnahmslos wieder an den Tauschwerth geknüpft. So von: Mac Culloch, (Principles, S. 4 der ed. 1864); J. St. Mill, (Principles 6. Aufl. Prelim. Rem.); Senior, (Polit. Econom., S. 6, 1863.) Unter den neuern Franzosen folgen insbesondere A. Clement und A. Walras dieser Ansicht. Während solcherart die französischen und englischen Volkswirthe lediglich zwischen Gütern unterscheiden, welche Vermögensobjecte sind und jenen, die sich uns nicht als solche darstellen, geht Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuch. S. 3, 1832) viel tiefer, indem er die wirthschaftlichen Güter (Objecte der Wirthschaft) den freien Gütern entgegenstellt, eine Unterscheidung, welche seither von der deutschen Wissenschaft mit wenigen Ausnahmen festgehalten wurde. Doch definirt Hermann selbst den Begriff der wirthschaftlichen Güter zu enge. “Wirthschaftliches Gut ist,” sagt H., “was nur gegen bestimmte Aufopferung, durch Arbeit oder Vergeltung hergestellt werden kann” (a a. O. S. 3) und macht dadurch den ökonomischen Charakter der Güter von der Arbeit, (ibid. S. 4 auch vom menschlichen Verkehre) abhängig. Aber sind die Baumfrüchte, welche ein isolirtes Subject mühelos erlangen kann, für dasselbe kein wirthschaftliches Gut, falls dieselben ihm in einer geringeren Quantität verfüg bar sind, als sein Bedarf beträgt, während doch das zwar eben so mühelos, aber ihm in einer den Bedarf übersteigenden Quantität verfügbare Quellwasser ein nicht ökonomisches Gut ist? Roscher, welcher in seinem Grundriss (1843, S. 3) die wirthschaftlichen Güter als solche definirt hatte, “die in den Verkehr kömmen” und in den ältern Auflagen seines Systems als “Güter, welche des Verkehrs fähig sind, oder wenigstens denselben fördern können.” (System I. 1857, S. 3) definirt in den neuern Auflagen seines Hauptwerkes die wirthschaftlichen Güter = “Zwecke und Mittel der Wirthschaft,” eine Definition, welche, da sie lediglich eine Umschreibung des zu definirenden Begriffes ist, anzeigt, dass der ausgezeichnete Gelehrte die Frage nach dem Kriterium der ökonomischen und nicht ökonomischen Güter als eine offene behandelt Vgl. auch Schäffie: Tübing, Univ. Schrift. 1862, Abth. 5, S. 22, und: Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, S. 2. [∗]Der ökonomische Charakter der Güter ist in keinerlei Weise an die Vorbedingung der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Erscheinung geknüpft. Ist der Bedarf eines isolirt wirthschaftenden Subjectes an einem Gute grösser, als die ihm verfügbare Quantität, so werden wir dasselbe jede Theilquantität dieses Gutes in seiner Verfügung erhalten, conserviren, auf das Zweckmässigste zur Befriedigung seiner Bedürfnisse verwenden und eine Wahl treffen sehen zwischen jenen Bedürfnissen, welche es mit der ihm verfügbaren Quantität befriedigen, und denjenigen, welche es unbefriedigt lassen wird, während dasselbe Subject bei allen jenen Gütern, welche ihm in einer seinen Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, keinen Anlass zu der eben gezeichneten Thätigkeit haben wird. Es werden demnach auch für das obige isolirte Subject ökonomische und nicht ökonomische Güter vorhanden sein. Weder der Umstand, dass ein Gut: “Verkehrsobject” noch auch der, dass es “Eigenthumsobject” ist, kann demnach die Ursache seines ökonomischen Charakters sein. Ebensowenig kann aber auch der Umstand, dass die Güter zum Theile Arbeitsproducte sind, zum andern Theile uns von der Natur ohne Arbeit dargeboten werden, als Kriterium des ökonomischen, beziehungsweise des nicht ökonomischen Charakters der Güter hingestellt werden, so grosser Scharfsinn auch darauf verwandt wurde, um die dem obigen Gesichtspuncte widersprechenden Lebenserscheinungen im Sinne desselben zu interpretiren. Die Erfahrung lehrt uns nämlich, dass zahlreiche Güter, auf welche keine Arbeit verwandt wurde (z. B. angeschwemmtes Land, Wasserkräfte etc.) den ökonomischen Charakter überall dort aufweisen, wo sie in einer unsern Bedarf nicht erreichenden Quantität uns verfügbar sind, wie denn andererseits der Umstand, dass ein Ding ein Arbeitsproduct ist, an und für sich nicht einmal die Güterqualität, geschweige denn den ökonomischen Charakter desselben zur nothwendigen Folge hat. Auch die auf ein Gut aufgewendate Arbeit kann demnach nicht das Kriterium des ökonomischen Charakters der Güter sein, es ist vielmehr klar, dass dasselbe ganz ausschliesslich in dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität derselben zu suchen ist. [∗]Man könnte nach einer in unserer Wissenschaft bereits gebräuchlichen analogen Ausdrucksweise die letztern, zum Unterschiede von den eigentlichen ökonomischen Gütern, die quasi ökonomischen, die erstern die quasi nicht ökonomischen Güter nennen. [∗]“Verfügbar,” im wirthschaftlichen Sinne des Wortes, ist Jemanden ein Gut, wenn er dasselbe zur Befriedigung seiner Bedürfnisse heranzuziehen in der Lage ist. Dem können physische, oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Das Vermögen eines Mündels z. B. ist dem Vormunde nicht verfügbar im obigen Sinne des Wortes. [∗∗]Hermann, Staatswirthschaftliche Untersuch, 1832, S. 6.—Welche Schwierigkeit für die nicht deutschen Nationalökonomen bei der Definirung des Begriffes “Vermögen” daraus entsteht, dass sie den Begriff der “ökonomischen Güter” nicht kennen, dafür sind die Schriften eines Malthus das deutlichste Zeugniss. In der ersten Auflage seiner “Principles of pol. econ.,” welche 1820 erschien, definirt er (S. 28) wealth = “those material objects, which are necessary, useful or agreeable to mankind.” Diese Definition umfasst unter dem Vermögensbegriff alle (materiellen) Güter, auch die nicht ökonomischen, und ist deshalb entschieden zu weit. In seinen “Definitions,” welche er sieben Jahre später erscheinen liess, fügt er denn auch (Chap. II Art. “Wealth”, S. 7 der edit. 1853) der obigen, im Wesentlichen unveränderten Definition den Nachsatz hinzu: “which have required some portion of human industry to appropriate or produce.” Als Grund dieses Beisatzes giebt er in der zweiten Ausgabe seiner Principles (1836, S. 34) an: “this latter part was added to exclude air, light, rain etc.” Aber auch diese Definition erkennt er später als unhaltbar an, denn “there is some objection,” sagt er a. a. O.: “to the introduction of the term industry or labour into the Definition (of wealth), because an object might be considered as wealth, which has had no labour employed upon it” und gelangt schliesslich (Principles o. P. E. 1836, S. 33) zu folgender Definition des Begriffes “Vermögen”: I should define wealth to be the material objects, necessary, useful or agreeable to man. which are voluntary appropriated by individuals or nations,” also zur Bestimmung der Vermögensobjecte als materielle Güter, die von den Menschen freiwillig in ihr Eigenthum genommen wurden,” und verfällt demnach in einen neuen Irrthum, indem er den Umstand, dass ein Gut sich im Eigenthume wirthschaftender Menschen befindet, zum Principe der Vermögensqualität (des ökonomischen Charakters) desselben macht. Fast eben so wechselnde Versuche, den Begriff des Vermögensobjectes festzustellen, finden wir in den Schriften Say’s. In seinem “Traité d’econ. pol.” (1803) stellt er den Werth (Tauschwerth) als Princip der Vermögensqualität der Güter auf: “ce qui n’a point de valeur, ne saurait être une richesse (S. 2).” Diese Ansicht wird von Torrens (On production of wealth S. 7, 1821) bekämpft und Say gelangt denn auch in seinem Cours d’E. P. (1828, I. S. 133 ff.) bezüglich jener Güter, welche Vermögensobjecte sind, zu der nachfolgenden Ansicht: “Nous sommes forcés d’acheter, pour ainsi dire, ces biens par des traveaux, des économies des privations; en un mot par de veritables sacrifices,” also zu einer An schauung, welche jener, welcher Malthus in seinen “Definitions” folgte, verwandt ist. Dagegen sagt Say (a. a. O. S. 133 weiter unten): On ne peut pas separer de ces biens l’idée de la proprieté. Ils n’existeraient pas, si la possession exclusive n’en était assuré à celui qui les a acquis....(S. 34) D’un autre côté la propriété suppose une société quelconque, des conventions, des lois. On peut en consequence nommer les richesses ainsi acquises “des richesses sociales.“ [∗]Der bloss relative Massstab, welchen das Vermögen für die Benrtheilung des Grades der Vollständigkeit bietet, mit welcher ein Individuum seiuc Bedürfnisse befriedigen kann, hat dazu geführt, dass einige Schriftsteller das Vermögen im Sinne der Individualwirthschaft wohl als die Gesammtheit der ökonomischen, das Vermögen im Sinne der Volkswirthschaft dagegen als die Gesammtheit aller Güter definirten, und zwar zunächst deshalb, weil sie bei dem erstern die relative Wohlfahrt der einzelnen Individuen, bei dem letztern die absolute Wohlfahrt der Gesellschaft im Auge hatten. So zumal Landerdale, Inquiry into the nature etc. S. 39 ff. insb. S. 56 ff. 1804. Auch die von Roscher (System I, §. 8) neuerdings aufgeworfene Frage, ob nicht das Volksvermögen nach seinem Gebrauchswerthe, das Privatvermögen aber nach seinem Tauschwerthe zu schätzen sei, ist auf den obigen Gegensatz zurückzuführen. [∗∗]Vgl. schon Landerdale a. a. O. S. 43. [∗]Proudhon, Contradictions, Chap. II. §. 1. [∗]Vgl. Dietzel: Die Volkswirthschaft und ihr Verhältniss zu Gesellsellschaft und Staat, 1864, S. 106 ff. |

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