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Front Page Titles (by Subject) §. 3.: Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre Güterqualität stehen. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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§. 3.: Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre Güterqualität stehen. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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§. 3.Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre Güterqualität stehen.a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Guterqualität dadurch bedingt, dass wir auch über die entsprechenden complemtaren Güter verfügen.)Verfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu verwenden. Verfügen wir über die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben in Güter erster Ordnung umzugestalten, und in so vermittelter Weise der Befriedigung unserer Bedürfnisse zuzuführen. Verfügen wir aber auch nur über Güter dritter Ordnung, so haben wir es in unserer Macht, dieselben in die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, diese aber wieder in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten, und so die Güter dritter Ordnung, allerdings in einer mehrfach vermittelten Weise, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen. In gleicher Weise verhält es sich nun mit allen Gütern höherer Ordnung, und wir können an ihrer Güterqualität nicht zweifeln, wofern wir es nur in unserer Macht haben, dieselben der Befriedigung unserer Bedürfnisse thatsächlich zuzuführen. In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf die Güter höherer Ordnung, eine Beschränkung von nicht geringer Wichtigkeit. Es steht namlich durchaus nicht in unserer Macht, ein einzelnes Gut höherer Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen, wofern wir nicht zugleich über die übrigen (die complementären) Güter höherer Ordnung verfügen. Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirthschaftendes Individuum zwar nicht unmittelbar über Brot, wohl aber über sämmtliche zur Erzeugung desselben nöthigen Güter zweiter Ordnung, so ist kein Zweifel, dass dasselbe nichtsdestoweniger es in seiner Macht hatte, sein Bedürfniss nach Brotnahrung zu befriedigen. Setzen wir nun aber den Fall, dasselbe Subject würde wohl über Mehl, über Salz, über die nöthigen Gährstoffe, die bei der Broterzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen und selbst über sämmtliche hier erforderliche Vorrichtungen und Werkzeuge, aber über keinerlei Feuerung und über kein Wasser verfügen, so ist klar, dass dasselbe in diesem Falle nicht mehr die Macht hätte, die obigen Güter zweiter Ordnung zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach Brotnahrung heranzuziehen, denn ohne Feuerung und ohne Wasser kann kein Brot bereitet werden, selbst wenn man über alle übrigen hiezu erforderlichen Güter verfügt. Es würden demnach in diesem Falle die Güter zweiter Ordnung, in Rücksicht auf das Bedürfniss nach Brotnahrung, sofort ihre Güterqualität einbüssen, da eine der vier Voraussetzungen derselben (in diesem Fall die vierte Voraussetzung) mangeln würde. Damit wäre durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Dinge, deren Güterqualität hier in Frage ist, selbst unter den obigen Verhältnissen ihre Güterqualität mit Rücksicht auf andere Bedürfnisse jenes Individuums, in dessen Verfügung sie sich befinden, aufrecht erhalten könnten, in sofern dasselbe die Macht besässe, diese Güter zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als jenes nach Brotnahrung heranzuziehen, oder aber trotz des Mangels des einen oder des anderen complementären Gutes doch die übrigen auch für sich geeignet wären, ein menschliches Bedürfniss in mittelbarer oder unmittelbarer Weise zu befriedigen. Würden aber die vorhandenen Güter zweiter Ordnung wegen des Mangels an einem oder mehreren complementären Gütern weder für sich allein, noch aber in Verbindung mit anderen verfügbaren Gütern zur Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden können, so würden jene Güter allerdings durch den Mangel der complementären Güter allein schon ihre Güterqualität vollständig einbüssen, denn die wirthschaftenden Menschen besässen dann nicht weiter die Gewalt, sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und es entfiele somit eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güterqualität. Als Resultat unserer bisherigen Untersuchung ergiebt sich demnach vorerst der Satz, dass die Güter zweiter Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt sind, dass zugleich die complementaren Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes erster Ordnung der menschlichen Verfügung unterworfen sind. Mehr Schwierigkeit bietet die Beurtheilung der Frage, in wiefern auch die Güter höherer als der zweiten Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt seien, dass die complementären Güter der Verfügung der Menschen unterworfen sind. Diese Schwierigkeit liegt nun aber durchaus nicht in dem Verhältniss der Güter höherer zu den entsprechenden Gütern der nächst niederen Ordnung, also z. B. der Güter dritter Ordnung zu den entsprechenden Güter der zweiten, der Güter der fünften Ordnung zu jenen der vierten, denn die blosse Betrachtung des Causal-Verhältnisses zwischen diesen Gütern ergibt eine vollständige Analogie desselben mit dem so eben dargelegten Verhältnisse der Güter zweiter Ordnung zu den entsprechenden Gütern der nächst niederen, das ist der ersten Ordnung, so zwar, dass sich der obige Grundsatz in ganz natürlicher Weise zu dem Satz erweitert, dass die Güter höherer Ordnung in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt sind, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen. Die Schwierigkeit, von der wir bei den Gütern höherer, als zweiter Ordnung sprachen, liegt vielmehr darin, dass selbst die Verfügung über sämmtliche zur Hervorbringung eines Gutes der nächst niederen Ordnung, erforderliche Güter diesen nicht nothwendigerweise die Güterqualität sichert, wofern nicht die Menschen zugleich auch noch über die sämmtlichen complementären Güter dieser letzten Ordnung und aller niederen Ordnungen zu verfügen vermögen. Setzen wir den Fall, dass Jemand über sämmtliche Güter dritter Ordnung verfügen könnte, die erforderlich sind, um ein Gut zweiter Ordnung herzustellen, nicht aber zugleich über die übrigen complementären Güter zweiter Ordnung, so würde ihm selbst die Verfügung über sämmtliche, zur Hervorbringung eines einzelnen Gutes zweiter Ordnung erforderlichen Güter dritter Ordnung nicht die Macht gewähren, dieselben thatsächlich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zuzuführen, denn er hätte wohl die Macht, die Güter dritter Ordnung (deren Güterqualität hier in Frage ist) zu Gütern zweiter Ordnung, nicht aber auch die Macht, jene Güter zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität einbüssen. Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grundsatz: “Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum mindesten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen,” nicht die ganze Summe der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güterqualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfügung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur weiteren Voraussetzung hat. In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch bedingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ordnung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complementären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung verfügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung heranzuziehen, dessen complementare Güter im weiteren Sinne des Wortes, so ergibt sich demnach der allgemeine Grundsatz, dass die Güterqualität der Güter höherer Ordnung dadurch bedingt ist, dass wir über deren complementäre Güter im obigen Sinne des Wortes zu verfügen vermögen. Nichts vermag uns den grossen ursächlichen Zusammenhang der Güter lebendiger vor die Augen zu stellen, als dieses Gesetz der gegenseitigen Bedingtheit der Güter. Als im Jahre 1862 der nordamerikanische Bürgerkrieg Europa die wichtigste Bezugsquelle von Baumwolle verschloss, ging auch die Güterqualität tausend anderer Güter, deren complementäres Gut jene Baumwolle war, verloren. Ich meine die Arbeitsleistungen der englischen und continentalen in der Baumwollfabrication thätig gewesenen Arbeiter, die nunmehr zum grossen Theile feiern und die öffentliche Mildthätigkeit in Anspruch nehmen mussten. Die Arbeitsleistungen, (über welche diese tüchtigen Arbeiter verfügen konnten,) waren die gleichen geblieben und doch verloren dieselben in grossen Quantitäten ihre Güterqualität, denn das complementäre Gut, die Baumwolle, blieb aus, und die specifischen Arbeitsleistungen konnten für sich im Grossen und Ganzen zur Befriedigung keines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden. Es wurden diese Arbeitsleistungen aber sofort wieder Güter, als das complementäre Gut derselben, das ist die nothige Baumwolle, zum Theile durch gesteigerte Zufuhr aus andern Bezugsorten, zum Theile nach Beendigung des amerikanischen Bürgerkrieges auch aus der alten Bezugsquelle wieder disponibel wurde. Umgekehrt verlieren nicht selten Güter ihre Güterqualität dadurch, dass die nöthigen Arbeitsleistungen, die zu ihnen in dem Verhältniss von complementären Gütern stehen, der Verfügung der Menschen nicht unterworfen sind. In Ländern mit dünner Bevölkerung und zumal in solchen, in welchen vorwiegend eine einzelne Gattung von Culturpflanzen, z. B. Weizen, gebaut wird, pflegt nach besonders reichen Ernten ein sehr grosser Mangel an Arbeitsleistungen zu entstehen, indem die ländlichen Arbeiter, an und für sich in geringer Anzahl vorhanden, in Zeiten des Ueberflusses zumeist noch zur Arbeit eine geringe Nöthigung finden und die Erntearbeiten wegen des einseitigen Weizenbaues auf einen sehr kurzen Zeitraum zusammengedrängt sind. Unter solchen Verhältnissen (z. B. in den fruchtbaren Ebenen Ungarns), wo der Bedarf an Arbeitsleistungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes ein sehr grosser ist, die verfügbaren Arbeitsleistungen aber nicht ausreichen, pflegen grosse Quantitäten Getreide auf den Feldern zu verderben; der Grund hievon liegt aber darin, dass die complementären Güter der auf den Feldern stehenden Früchte, (die zu ihrer Einbringung nöthigen Arbeitsleistungen,) mangeln, und so jene Feldfrüchte selbst ihre Güterqualität einbüssen. Wenn die wirthschaftlichen Verhältnisse eines Volkes hoch entwickelt sind, so sind der Regel nach die verschiedenen complementären Güter höherer Ordnung in den Händen verschiedener Personen. Die Producenten jedes einzelnen Artikels führen der Regel nach in mechanischer Weise ihr Geschäft fort, während die Producenten der complementären Güter ebensowenig sich es in den Sinn kommen lassen, dass die Güterqualität der Dinge, die sie produciren oder verarbeiten, durch das Vorhandensein anderer Güter bedingt sei, die sich gar nicht in ihrem Besitze befinden, und es kann der Irrthum, dass die Güter höherer Ordnung auch für sich und ohne alle Rücksicht auf das Vorhandensein complementärer Güter die Güterqualität besitzen, in der That am leichtesten in Ländern entstehen, wo durch einen regen Verkehr und eine hochentwickelte Volkswirthschaft fast jedes Product unter der stillschweigenden, ja der Regel nach dem Producenten gar nicht bewussten Voraussetzung entsteht, dass andere mit ihm durch Verkehr verbundene Personen für die complementären Güter rechtzeitig vorsorgen werden. Erst wenn diese stillschweigende Voraussetzung bei einem Wechsel der Verhältnisse nicht zutrifft, und die Gesetze, unter welchen die Güter stehen, ihre Einwirkung bis auf die Oberfläche der Erscheinungen erstrecken, pflegt dann der gewohnte mechanische Geschäftsbetrieb unterbrochen zu werden, und die öffentliche Aufmerksamkeit sich solchen Erscheinungen und ihren tiefer liegenden Ursachen zuzuwenden. b. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität durch jene der entsprechenden Güter niederer Ordnung bedingt.)Die Beobachtung des Wesens und des Causal-Zusammenhanges der Güter, wie wir dieselben in den beiden ersten Abschnitten dargelegt haben, führt uns zur Erkenntniss eines weiteren Gesetzes, unter welchem die Güter als solche, das ist ohne Rücksicht auf ihren ökonomischen Charakter, stehen. Wir haben gezeigt, dass das Vorhandensein von menschlichen Bedürfnissen eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güterqualität ist, und dass im Falle die menschlichen Bedürfnisse, mit deren Befriedigung ein Gut in ursächlichen Zusammenhang gesetzt werden kann, vollständig entfallen, ohne dass neue Bedürfnisse nach demselben entstehen, seine Güterqualität sofort verloren geht. Dass demnach die Güter erster Ordnung, wofern die Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie bisher dienten, insgesammt entfallen, ohne dass neue Bedürfnisse nach denselben entstehen, sofort ihre Güterqualität einbüssen, ist nach dem, was wir über das Wesen der Güter gesagt haben, unmittelbar einleuchtend. Verwickelter wird diese Frage, wenn wir die Gesammtheit der im Causalnexus mit der Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses stehenden Güter ins Auge fassen, und nunmehr darnach fregen, welche Wirkung das Entfallen dieses Bedürfnisses auf die Güterqualität der zur Befriedigung desselben in ursächlicher Beziehung stehenden Güter höherer Ordnung äussert. Setzen wir den Fall, dass durch eine Aenderung in der Geschmacksrichtung der Menschen das bedürfniss nach dem Genusse von Tabak vollständig beseitigt würde und zugleich alle übrigen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung der zum Genusse der Menschen bereits zubereitete Tabak etwa noch dienlich ist, gleichfalls entfallen würden. Dass in einem solchen Falle aller Tabak, welcher sich in der Form, in der diese Pflanze von den Menschen genossen wird, in dem Besitze derselben befande, sofort seine Güterqualität einbüssen würde, ist sicher. Wie ver hielte es sich nun aber in diesem Falle mit den entsprechenden Gütern höherer Ordnung? Wie mit den rohen Tabakblättern, den bei der Erzeugung der verschiedenen Tabaksorten verwendeten Werkzeugen und Vorrichtungen, den hier zur Verwendung kommenden qualificirten Arbeitsleistungen, kurz mit sämmtlichen zur Hervorbringung des zum menschlichen Genusse dienenden Tabaks vorhandenen Gütern zweiter Ordnung? Wie ferner mit dem Tabaksamen, den Tabakplantagen, den bei der Erzeugung von rohem Tabak zur Verwendung kommenden Arbeitsleistungen und den hier zur Anwendung kommenden Werkzeugen und Vorrichtungen, und all’ den übrigen Gütern, die wir mit Rücksicht auf das Bedürfniss des Menschen nach dem Tabakgenusse als Güter der dritten Ordnung bezeichnen können? Wie würde es sich endlich mit den entsprechenden Gütern der vierten und füften Ordnung u. s. w. verhalten? Die Güterqualität eines Dinges ist, wie wir sahen, dadurch bedingt, dass es in ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden kann. Wir haben aber auch gesehen, dass der unmittelbare Causalnexus zwischen Gut und Bedürfnissbefriedigung keineswegs eine nothwendige Voraussetzung der Güterqualität eines Dinges ist, dass vielmehr eine grosse Anzahl von Dingen die Güterqualität lediglich daraus herleitet, dass sie sich in einem mehr oder minder vermittelten Causal-Zusammenhange mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse befinden. Steht es nun fest, dass das Vorhandensein zu befriedigender menschlicher Bedürfnisse die Voraussetzung aller und jeder Güterqualität ist, so ist damit zugleich der Grundsatz dargethan, dass die Güter, ob sie nun unmittelbar in ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden können, oder ihre Güterqualität aus einem mehr oder minder vermittelten Causalnexus mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herleiten, doch ihre Güterqualität sofort einbüssen, wenn die Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie bisher dienten, insgesammt verschwinden. Es ist nämlich klar, dass mit den entsprechenden Bedürfnissen die ganze Grundlage jenes Verhältnisses entfällt, das, wie wir sahen, die Güterqualität der Dinge begründet. Die Chinarinde würde dadurch, dass die Krankheiten, zu deren Heilung sie dient, vollständig verschwinden würden, aufhören, ein Gut zu sein, da das einzige Bedürfniss zu dessen Befriedigung dieselbe in ursächlicher Beziehung steht, dann nicht weiter vorhanden wäre. Aber dies Entfallen des Gebrauchszweckes der Chinarinde hätte zur weiteren Folge, dass auch ein grosser Theil der entsprechenden Güter höherer Ordnung seine Güterqualität einbüssen würde. Die Bewohner der Chininländer, welche sich durch das Aufsuchen und Schälen der Chinabäume gegenwärtig hren Lebensunterhalt erwerben, würden plötzlich finden, dass nicht nur ihre Vorräthe von Chinarinde, sondern in naturgemässer Folge hievon auch ihre Chinabäume, die Werkzeuge und Vorrichtungen, welche nur bei der Chinin-Production verwendbar sind, und zumal jene specifischen Arbeitsleistungen, mit welchen sie sich bisher ihren Lebensunterhalt erwarben, plötzlich ihre Güterqualität einbüssen würden, denn dieselben würden unter den geänderten Verhältnissen nicht weiter in irgend einer ursächlichen Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen. Wenn durch eine Geschmacksänderung das Bedürfnisse mach dem Genusse von Tabak vollständig entfallen würde, so hätte dies nicht nur zur Folge, dass die gesammten Tabakvorräthe, die sich in der Form, in welcher die Menschen diese Pflanze zu geniessen pflegen, in ihrer Verfügung befänden, die Güterqualität einbüssen würden; es hätte dies vielmehr die weitere Folge, dass auch die rohen Tabakblätter, die ausschliesslich zur Verarbeitung derselben tauglichen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen, die bei jener Fabrication zur Verwendung Kommenden specifischen Arbeitsleistungen, die vorhandenen Vorräthe von Tabaksamen u. s. w. ihre Güterqualität verlören. Die gegenwärtig so gut bezahlten Leistungen jener Agenten, welche in Cuba, Manila, Portorico, Havannah u. s. w, in der Prüfung der Qualität des Tabaks und im Einkaufe desselben eine besondere Geschicklichkeit besitzen, würden aufhören, Güter zu sein, nicht minder aber die specifischen Arbeitsleistungen der zablreichen, in jenen fernen Ländern und in Europa in der Cigarren-Fabrication beschäftigten Personen. Selbst zahlreiche, gegenwärtig für Practiker höchst nützliche Bücher über den Tabakbau und die Tabakindustrie würden dann aufhören, Güter zu sein und ihren Verlegern unverkäuflich am Lager bleiben. Nicht genug daran, würden selbst die Tabaksdosen Cigarrenetuis und alle Arten von Tabakspfeifen, Pfeifenröhren u. s. w. ihre Güterqualität einbüssen. Diese scheinbar sehr complieirte Erscheinung fände aber darin ihre Erklärung, dass alle obengenannten Güter ihre Güterqualität aus ihrem ursächlichen Zusammenbange mit der Befriedigung des Bedürfnisses der Menschen nach dem Genusse von Tabak herleiten, und mit dem Entfallen dieses Bedürfnisses eine der Grundlagen beseitigt würde, welche die Güterqualität derselben begründet. Die Güter erster Ordnung leiten übrigens nicht selten, die der höheren Ordnung sogar der Regel nach, ihre Güterqualität nicht lediglich aus einer vereinzelten, sondern aus mehr ode minder zahlreichen Causal-Beziehungen zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse her, und ihre Güterqualität geht demnach in diesem letzteren Falle nicht schon dadurch verloren, dass ein einzelnes, oder überhaupt nur ein Theil dieser Bedürfnisse entfällt. Es ist vielmehr klar, dass dieser Erfolg erst dann eintritt, wenn die sämmtlichen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung die Güter in ursächlicher Beziehung standen. beseitigt erscheinen, indem diese Güter im entgegengesetzten Falle ihre Güterqualität mit Rücksicht auf die auch dann noch vorhandenen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch unter den geänderten Verhältnissen in ursächlicher Beziehung stehen, und zwar in ganz gesetzmässiger Weise aufrecht erhalten. Auch in diesem Falle bleibt nämlich ihre Güterqualität nur in sofern erhalten, als sie auch dann noch in ursächlicher Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, und dieselbe verschwindet sofort, wenn auch diese letzteren Bedürfnisse entfallen. Würde der oben angeführte Fall eintreten, und das Bedürfniss der Menschen nach dem Genusse von Tabak vollständig entfallen, so würden z. B. der zum Gebrauche der Menschen bereits zubereitete Tabak, und wohl auch die Vorräthe an rohen Tabakblättern, an Tabaksamen und so viele andere mit der Befriedigung des obigen Bedürfnisses der Menschen in ursächlicher Beziehung stehende Güter höherer Ordnung, ihre Güterqualität vollständig einbüssen, dieser Erfolg würde aber nicht nothwendigerweise bei allen hier einschlägigen Gütern höherer Ordnung eintreten, indem zum Beispiel die zur Tabakcultur geeigneten Grundstücke und die hiebei in Anwendung kommenden landwirthschaftlichen Geräthe, wohl auch viele in der Tabakindustrie zur Verwendung kommende Werkzeugo und Maschinen, mit Rücksicht auf andere menschliche Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch nach dem Entfallen des Bedürfnisses nach dem Tabaksgenusse in ursächlicher Beziehung stünden, in ihrer Güterqualität erhalten bleiben würden. Nicht als eine das Wesen des obigen Grundsatzes berührende Modification, sondern lediglich als eine concretere Form desselben, ist das Gesetz zu betrachten, dass die Güter höherer Ordnung in Rücksicht auf ihre Güterqualität durch jene der Güter niederer Ordnung bedingt sind, zu deren Hervorbringung sie dienen. Haben wir nämlich bisher die sämmtlichen, mit der Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses im Causal Zusammenhange stehenden Güter im Grossen und Ganzen in Betracht gezogen, und war demnach die ganze Causalkette bis auf die letzte Einwirkung, die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, der Gegenstand unserer Untersuchung, so fassen wir, indem wir den obigen Grundsatz aufstellen, nunmehr nur einige Glieder derselben ins Auge, indem wir zum Beispiel von dem Causalnexus der Güter dritter Ordnung mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zunächst absehen, und nur den Causal-Zusammenhang der Güter dieser Ordnung mit den entsprechenden Gütern irgend einer willkurlich zu wählenden höheren Ordnung im Auge behalten. |

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