Econlib

The Library

Other Sites

Front Page arrow Titles (by Subject) arrow §. 1.: Ueber das Wesen der Güter. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Return to Title Page for Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Search this Title:

Also in the Library:

Subject Area: Economics
Topic: General Treatises on Economics
Collection: German Library of Liberty

§. 1.: Ueber das Wesen der Güter. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]

Edition used:

Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).

About Liberty Fund:

Liberty Fund, Inc. is a private, educational foundation established to encourage the study of the ideal of a society of free and responsible individuals.


§. 1.

Ueber das Wesen der Güter.

Alle Dinge stehen unter dem Gesetze von Ursache und Wirkung. Dieses grosse Princip hat keine Ausnahme und vergebens würden wir im Bereiche der Empirie nach einem Beispiele von seinem Gegentheile suchen. Die fortschreitende menschliche Entwicklung hat nicht die Tendenz, dies Princip zu erschüttern, sondern vielmehr den Erfolg, dasselbe zu befestigen, die Erkenntniss des Gebietes seiner Geltung immer mehr zu erweitern und die unerschütterte und wachsende Anerkennung desselben ist somit geknüpft an den menschlichen Fortschritt.

Auch unsere eigene Persönlichkeit und jeder Zustand derselben sind Glieder dieses grossen Weltzusammenhanges und der Uebergang unserer Person aus einem Zustande in emen hievon verschiedenen ist in anderer Weise undenkbar, als unter dem Gesetze der Causalität. Wenn demnach unsere Person aus dem Zustande des Bedürfens in jenen des befriedigten Bedürfnisses treten soll, so müssen ausreichende Ursachen hiefür vorhanden sein, das ist, es müssen entweder die in unserem Organismus waltenden Krüfte unseren gestörten Zustand beseitigen, oder aber äussere Dinge auf uns einwirken, welche ihrer Natur nach geeignet sind, jenen Zustand herbeizuführen, welchen wir die Befriedigung unserer Bedürfnisse nennen.

Diejenigen Dinge, welche die Tauglichkeit haben, in Causal-Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt zu werden, nennen wir Nützlichkeiten, wofern wir diesen Causal-Zusammenhang aber erkennen und es zugleich in unserer Macht haben, die in Rede stehenden Dinge zur Befriedigung unserer Bedürfnisse thatsächlich heranzuziehen, nennen wir sie Güter.

Damit ein Ding ein Gut werde, oder mit andern Worten, damit es die Güterqualität erlange, ist demnach das Zusammentreffen folgender vier Voraussetzungen erforderlich:

  • 1. Ein menschliches Bedürfniss.
  • 2. Solche Eigenschaften des Dinges, welche es tauglich machen, in ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung dieses Bedürfnisses gesetzt zu werden.
  • 3. Die Erkenntniss dieses Causal-Zusammenhanges Seitens der Menschen.
  • 4. Die Verfügung über dies Ding, so zwar, dass es zur Befriedigung jenes Bedürfnisses thatsächlich herangezogen werden kann.

Nur wo diese Voraussetzungen zusammentreffen, kann ein Ding zum Gute werden, wo immer aber auch nur eine derselben mangelt, kann kein Ding die Güterqualität erlangen; besässe es aber bereits dieselbe, so müsste sie doch sofort verloren gehen, wenn auch nur eine jener vier Voraussetzungen entfallen würde .

Es verliert demnach ein Ding seine Güterqualität, erstens, wenn durch eine Veränderung im Bereiche der menschlichen Bedürfnisse der Erfolg herbeigeführt wird, dass kein Bedürfniss, zu dessen Befriedigung jenes Ding die Tauglichkeit hat, vorhanden ist.

Der gleiche Erfolg tritt, zweitens, überall dort ein, wo durch eine Veränderung in den Eigenschaften eines Dinges die Tauglichkeit desselben, in ursachlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt zu werden, verloren geht.

Die Güterqualität eines Dinges geht, drittens, dadurch verloren, dass die Erkenntniss des ursächlichen Zusammenhanges zwischen demselben und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse untergeht.

Viertens büsst endlich ein Gut seine Güterqualität ein, wenn die Menschen die Verfügung über dasselbe verlieren, so zwar, dass sie es zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse weder unmittelbar heranziehen können, noch auch die Mittel besitzen, um dasselbe wieder in ihre Gewalt zu bringen.

Ein eigenthümliches Verhältniss ist überall dort zu beobachten, wo Dinge, die in keinerlei ursächlichem Zusammenhange mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden können, von den Menschen nichts destoweniger als Güter behandelt werden. Dieser Erfolg tritt ein, wenn Dingen irrthülicherweise Eigenschaften, und somit Wirkungen zugeschrieben werden, die ihnen in Wahrheit nicht zukommen, oder aber menschliche Bedürfnisse irrthümlicherweise vorausgesetzt werden, die in Wahrheit nicht vorhanden sind. In beiden Fällen liegen demnach unserer Beurtheilung Dinge vor, die zwar nicht in der Wirklichkeit, wohl aber in der Meinung der Menschen in jenem eben dargelegten Verhaltnisse stehen, wodurch die Güterqualität der Dinge begründet wird. Zu den Dingen der ersteren Art gehören die meisten Schönheitsmittel, die Amulette, die Mehrzahl der Medicamente, welche den Kranken bei tief stehender Cultur, bei rohen Völkern auch noch in der Gegenwart gereicht werden, Wünschelruthen, Liebestränke u. dgl. m., denn alle diese Dinge sind untauglich, diejenigen menschlichen Bedürfnisse, welchen durch dieselben genügt werden soll, in der Wirklichkeit zu be friedigen. Zu den Dingen der zweiten Art gehören Medicamente für Krankheiten, die in Wahrheit gar nicht bestehen, die Geräthschaften, Bildsäulen, Gebäude etc. wie sie von heidnischen Völkern für ihren Götzendienst verwandt werden, Folterwerkzeuge u. dgl. m. Solche Dinge nun, welche ihre Güterqualität lediglich aus eingebildeten Eigenschaften derselben, oder aber aus eingebildeten Bedürfnissen der Menschen herleiten, kann man füglich auch eingebildete Güter nennen .

Je höher die Cultur bei einem Volke steigt, und je tiefer die Menschen das wahre Wesen der Dinge und ihrer eigenen Natur erforschen, um so grösser wird die Zahl der wahren, um so geringer, wie begreiflich, die Zahl der eingebildeten Güter, und es ist kein geringer Beweis für den Zusammenhang zwischen wahrer Erkenntniss, das ist, zwischen Wissen und Wohlfahrt der Menschen, dass erfahrungsmässig bei denjenigen Völkern, welche an wahren Gütern die ärmsten sind, die Zahl der sogenannten eingebildeten Güter die grösste zu sein pflegt.

Von einem eigenthümlichen wissenschaftlichen Interesse sind noch jene Güter, welche von einigen Bearbeitern unserer Wissenschaft unter der Bezeichnung “Verhältnisse” als eine besondere Güter-Kategorie zusammengefasst werden. Es werden hiezu Firmen, Kundschaften, Monopole, Verlagsrechte, Patente, Realgewerberechte, Autorrechte, von einigen Schriftstellern auch die Verhältnisse der Familie, der Freundschaft, der Liebe, kirchliche und wissenschaftliche Gemeinschaften u. s. f. gerechnet. Dass ein Theil dieser Verhältnisse die strenge Prüfung derselben auf ihre Güterqualität nicht zulässt, mag immerhin zugestanden werden, dass aber ein anderer Theil, z. B. Firmen, Monopole und Verlagsrechte, Kundenkreise und dergleichen Dinge mehr, thatsächlich Güter sind, dafür spricht schon der Umstand, dass wir denselben in zahlreichen Fällen im Verkehre begegnen. Wenn nichts destoweniger derjenige Theoretiker, welcher sich am eingehendsten mit diesem Gegenstand beschäftigt hat , zugesteht, dass die Existenz dieser Verhältnisse als Güter etwas Auffälliges an sich habe und dem unbefangenen Auge wie eine Anomalie erscheine, so liegt der Grund hievon, wie ich glaube, in der That etwas tiefer, als in dem unbewusst auch hier wirkenden realistischen Zuge unserer Zeit, welche nur Stoffe und Kräfte (Sachgüter und Arbeitsleistungen) als Dinge, und somit auch nur solche als Güter anerkennt.

Es ist von juristischer Seite schon mehrfach hervorgehoben worden, dass unsere Sprache keinen Ausdruck für “nützliche Handlungen” im Allgemeinen, sondern nur einen solchen für “Arbeitsleistungen” habe. Nun giebt es aber eine Reihe von Handlungen, ja selbst von blossen Unterlassungen, welche, ohne dass man sie Arbeitsleistungen nennen kann, doch für bestimmte Personen entschieden nützlich sind, ja einen sehr bedeutenden wirthschaftlichen Werth haben. Der Umstand, dass Jemand bei mir seine Waaren einkauft, oder meine Dienste als Advocat in Anspruch nimmt, ist sicherlich keine Arbeitsleistung desselben, aber eine mir nützliche Handlung, und der Umstand, dass ein wohlhabender Arzt, der in einem kleinen Landstädtchen wohnt, wo sich ausser ihm nur noch ein anderer Arzt befindet, die Praxis auszuüben unterlässt, ist noch viel weniger eine Arbeitsleistung des Ersteren zu nennen, aber jedenfalls eine für den Letzteren, der hierdurch zum Monopolisten wird, sehr nützliche Unterlassung. Der Umstand, dass eine grössere oder kleinere Anzahl von Personen (z. B. eine Anzahl von Kunden) solche irgend einer Person (z. B. einem Krämer) nützliche Handlungen regelmässig ausübt, verändert die Natur dieser letzteren nicht, so wie der Umstand, dass von Seiten einiger oder sämmtlicher Bewohner eines Ortes, beziehungsweise eines Staates, gewisse einer Person nützliche Unterlassungen freiwillig oder durch rechtlichen Zwang erfolgen (natürliche oder rechtliche Monopole, Verlagsrechte, Markenschutz etc.), die Natur dieser nützlichen Unterlassungen durchaus nicht ändert. Was man demnach Kunden-Kreise, Publicum, Monopole etc. nennt, sind, vom wirthschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, nützliche Handlungen, beziehungsweise Unterlassungen anderer Personen, oder aber, wie dies zum Beispiel bei Firmen der Fall zu sein pflegt, Gesammtheiten von Sachgütern, Arbeitsleistungen und sonstigen nützlichen Handlungen, beziehungsweise Unterlassungen. Selbst Freundschafts- und Liebesverhältnisse, religiöse Gemeinschaften u. dgl. m. bestehen offenbar in solchen uns nützlichen Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen. Sind nun diese nützlichen Handlungen oder Unterlassungen derart, dass wir über dieselben verfügen können, wie dies zum Beispiel bei Kundenkreisen, Firmen, Monopolrechten etc. thatsächlich der Fall ist, so ist kein Grund zu erkennen, weshalb wir denselben die Güterqualität nicht zuerkennen sollten, ohne doch zu dem dunkeln Begriffe der “Verhältnisse” greifen und diese letztern den übrigen Gütern als eine besondere Kategorie entgegenstellen zu müssen. Ich glaube vielmehr, dass die Gesammtheit der Güter sich in die beiden Kategorien der Sachgüter (einschliesslich aller Naturkräfte, so weit sie Güter sind) und in nützliche menschliche Handlungen (beziehungsweise Unterlassungen), deren wichtigste die Arbeitsleistungen sind, einordnen lassen.

[]Aristoteles nennt (Polit, I. 3) die Mittel zum Leben und Wohlergehen der Menschen: “Güter.” Der vorwiegend ethische Standpunkt, von welchem das Alterthum die Lebensverhältnisse betrachtet, macht sich im Uebrigeu in den Anschauungen der meisten Alten über das Wesen der Nützlichkeit, bez der Güter geltend, gleichwie der religiöse Standpunkt in jenen der mittelalterlichen Schriftsteller. “Nihil utile, nisi quod ad vitae illius eternae prosit gratiam,” sagt Ambrosins, und noch Thomassin, seinen wirthschaftlichen Anschauungen nach dem Mittelalter angehörig, schreibt in seinem: Traité de negoce 1697 (S.22). “L’utilité même se mesure par les considérations de la vie eternelle.” Von den Neuern definirt Forbonnais die Güter (biens): “Les propriétés, qui ne rendent pas une production annuelle, telles que les meubles precieux, les fruits destinées à la consommation” (Principes économiques, 1767, Chap. I., S. 174. ff., ed. Daire). indem er dieselben den “richesses” (Gütern, welche einen Ertrag abwerfen) gegenüberstelit, wie dies in einem andern Sinne auch von Dupont (Physiokratie, p. CXVIII) geschieht. Der Gebrauch des Wortes “Gut” in dem der heutigen Wissenschaft eigenthümlichen Sinne schon bei Le Trosne, (de l’intérêt social, 1777 Ch. I. §. 1,) welcher den Bedürfnissen die Mittel zur Befriedigung derselben gegenüberstellt, und diese letztern Güter (biens) nennt. Vgl. auch Necker: Legislation et commerce des grains, 1775, Part. I., Ch. 4. Say nennt (Cours d’écon. polit., 1828, I., S. 132) Güter (biens): “les moyens que nous avons de satisfaire nos besoins.” Die Entwickelung, welche die Lehre vom Gute in Deutschland genommen, ist aus dem Nachfolgenden ersichtlich: Es definiren den Begriff des Gutes: Soden (Nationalökonomie, 1805, I., §. 43): = Genussmittel; H. L. v. Jacob (Grundsätze der Nationalök., 1806, §. 23): “Alles, was zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dient;” Hufeland: (Neue Grundlegung der Staatswiss., 1807, I., §. 1): “Jedes Mittel zu einem Zwecke eines Menschen;” Storch: (Cours d’économ. polit., 1815, I., p. 56 ff.) sagt: “L’arrêt que notre jugement porte sur l’utilité des choses...en fait des biens.” Auf seiner Grundlage definirt dann Fulda (Kammeralwissenschaften, 1816, S. 2, ed. 1820): “Gut” = jede Sache, welche der Mensch zur Befriedigung seiner Bedürfnisse als Mittel anerkennt“ (vgl. aber auch schon Hufeland a. a. O., I., §. 5), Roscher (System I., §. 1): “Alles dasjenige, was zur Befriedigung eines wahren menschlichen Bedürfnisses anerkannt brauchbar ist.“

[]Aus dem Obigen ist ersichtlich, dass die Güterqualität nichts den Gütern, Auhaftendes, das ist keine Eigenschaft derselben ist, sondern sich uns lediglich als eine Beziehung darstellt, in welcher sich gewisse Dinge zu den Menschen befinden, eine Beziehung, mit deren Verschwinden dieselben selbstverständlich auch aufhören. Güter zu sein.

[]Schon Aristoteles (de anima, III. 10) unterscheidet wahre und eingebildete Güter, je nachdem das Bedürfniss von vernünftiger Ueberlegung geleitet, oder unvernünftig ist.

[]Schäffle, Theorie der ausschliessenden Verhältnisse, 1867, S. 2—Vgl. Steuart: Principles of polit, economy. Basil 1796, II., S. 128 ff., wo die Güter bereits in Sachon, in persönliche Dienstleistungen und in Rechte getheilt und zu diesen letztern (ibid. S. 141) auch verkäufliche Privilegien gerechnet werden; Say zählt zu den Gütern (biens.): Advocatenstuben, Kundenkreise eines Kaufmannes, Zeitungsunternehmungen, aber auch den Ruf eines militärischen Führers etc. (Cours complet III. S. 219, 1828); Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, 1832, S. 2, 3, 7, 289) fasst unter den Begriff der äusseren Güter eine grosse Anzahl von Lebensverhältnissen (Verhältnisse der Geselligkeit, der Liebe, der Familie, des Erwerbes etc.) zusammen und stellt dieselben den Sachgütern und persönlichen Dienstleistungen als eine besondere Kategorie von Gütern entgegen; Roscher System I., §. 3, rechnet auch den Staat zu den “Verhältnissen,” während Schäffle den Begriff der Verhältnisse auf “übertragbare, durch private Beherrschung des Absatzes und Verdrängung der Concurrenz ausschliesslich gemachte Renten” beschränkt (a. a. O. S. 12), wobei der Begriff der “Rente” in dem diesem Schriftsteller eigenthümlichen Sinne (Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, S. 192 ff.) zu verstehen ist. Vgl. auch noch Soden (Nationalökonomie I., §. 26 ff.) und Hufeland (Neue Grundleg. I., S. 30. d. ed. 1815).