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Front Page Titles (by Subject) Erstes Capitel.: Die allgemeine Lehre vom Gute. - Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
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Erstes Capitel.: Die allgemeine Lehre vom Gute. - Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre [1871]Edition used:Grundsätze der Volkswirtschaftslehre (Wien: Wilhelm Braumüller, 1871).
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Erstes Capitel.Die allgemeine Lehre vom Gute.§. 1.Ueber das Wesen der Güter.Alle Dinge stehen unter dem Gesetze von Ursache und Wirkung. Dieses grosse Princip hat keine Ausnahme und vergebens würden wir im Bereiche der Empirie nach einem Beispiele von seinem Gegentheile suchen. Die fortschreitende menschliche Entwicklung hat nicht die Tendenz, dies Princip zu erschüttern, sondern vielmehr den Erfolg, dasselbe zu befestigen, die Erkenntniss des Gebietes seiner Geltung immer mehr zu erweitern und die unerschütterte und wachsende Anerkennung desselben ist somit geknüpft an den menschlichen Fortschritt. Auch unsere eigene Persönlichkeit und jeder Zustand derselben sind Glieder dieses grossen Weltzusammenhanges und der Uebergang unserer Person aus einem Zustande in emen hievon verschiedenen ist in anderer Weise undenkbar, als unter dem Gesetze der Causalität. Wenn demnach unsere Person aus dem Zustande des Bedürfens in jenen des befriedigten Bedürfnisses treten soll, so müssen ausreichende Ursachen hiefür vorhanden sein, das ist, es müssen entweder die in unserem Organismus waltenden Krüfte unseren gestörten Zustand beseitigen, oder aber äussere Dinge auf uns einwirken, welche ihrer Natur nach geeignet sind, jenen Zustand herbeizuführen, welchen wir die Befriedigung unserer Bedürfnisse nennen. Diejenigen Dinge, welche die Tauglichkeit haben, in Causal-Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt zu werden, nennen wir Nützlichkeiten, wofern wir diesen Causal-Zusammenhang aber erkennen und es zugleich in unserer Macht haben, die in Rede stehenden Dinge zur Befriedigung unserer Bedürfnisse thatsächlich heranzuziehen, nennen wir sie Güter.∗ Damit ein Ding ein Gut werde, oder mit andern Worten, damit es die Güterqualität erlange, ist demnach das Zusammentreffen folgender vier Voraussetzungen erforderlich:
Nur wo diese Voraussetzungen zusammentreffen, kann ein Ding zum Gute werden, wo immer aber auch nur eine derselben mangelt, kann kein Ding die Güterqualität erlangen; besässe es aber bereits dieselbe, so müsste sie doch sofort verloren gehen, wenn auch nur eine jener vier Voraussetzungen entfallen würde∗ . Es verliert demnach ein Ding seine Güterqualität, erstens, wenn durch eine Veränderung im Bereiche der menschlichen Bedürfnisse der Erfolg herbeigeführt wird, dass kein Bedürfniss, zu dessen Befriedigung jenes Ding die Tauglichkeit hat, vorhanden ist. Der gleiche Erfolg tritt, zweitens, überall dort ein, wo durch eine Veränderung in den Eigenschaften eines Dinges die Tauglichkeit desselben, in ursachlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt zu werden, verloren geht. Die Güterqualität eines Dinges geht, drittens, dadurch verloren, dass die Erkenntniss des ursächlichen Zusammenhanges zwischen demselben und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse untergeht. Viertens büsst endlich ein Gut seine Güterqualität ein, wenn die Menschen die Verfügung über dasselbe verlieren, so zwar, dass sie es zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse weder unmittelbar heranziehen können, noch auch die Mittel besitzen, um dasselbe wieder in ihre Gewalt zu bringen. Ein eigenthümliches Verhältniss ist überall dort zu beobachten, wo Dinge, die in keinerlei ursächlichem Zusammenhange mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden können, von den Menschen nichts destoweniger als Güter behandelt werden. Dieser Erfolg tritt ein, wenn Dingen irrthülicherweise Eigenschaften, und somit Wirkungen zugeschrieben werden, die ihnen in Wahrheit nicht zukommen, oder aber menschliche Bedürfnisse irrthümlicherweise vorausgesetzt werden, die in Wahrheit nicht vorhanden sind. In beiden Fällen liegen demnach unserer Beurtheilung Dinge vor, die zwar nicht in der Wirklichkeit, wohl aber in der Meinung der Menschen in jenem eben dargelegten Verhaltnisse stehen, wodurch die Güterqualität der Dinge begründet wird. Zu den Dingen der ersteren Art gehören die meisten Schönheitsmittel, die Amulette, die Mehrzahl der Medicamente, welche den Kranken bei tief stehender Cultur, bei rohen Völkern auch noch in der Gegenwart gereicht werden, Wünschelruthen, Liebestränke u. dgl. m., denn alle diese Dinge sind untauglich, diejenigen menschlichen Bedürfnisse, welchen durch dieselben genügt werden soll, in der Wirklichkeit zu be friedigen. Zu den Dingen der zweiten Art gehören Medicamente für Krankheiten, die in Wahrheit gar nicht bestehen, die Geräthschaften, Bildsäulen, Gebäude etc. wie sie von heidnischen Völkern für ihren Götzendienst verwandt werden, Folterwerkzeuge u. dgl. m. Solche Dinge nun, welche ihre Güterqualität lediglich aus eingebildeten Eigenschaften derselben, oder aber aus eingebildeten Bedürfnissen der Menschen herleiten, kann man füglich auch eingebildete Güter nennen∗ . Je höher die Cultur bei einem Volke steigt, und je tiefer die Menschen das wahre Wesen der Dinge und ihrer eigenen Natur erforschen, um so grösser wird die Zahl der wahren, um so geringer, wie begreiflich, die Zahl der eingebildeten Güter, und es ist kein geringer Beweis für den Zusammenhang zwischen wahrer Erkenntniss, das ist, zwischen Wissen und Wohlfahrt der Menschen, dass erfahrungsmässig bei denjenigen Völkern, welche an wahren Gütern die ärmsten sind, die Zahl der sogenannten eingebildeten Güter die grösste zu sein pflegt. Von einem eigenthümlichen wissenschaftlichen Interesse sind noch jene Güter, welche von einigen Bearbeitern unserer Wissenschaft unter der Bezeichnung “Verhältnisse” als eine besondere Güter-Kategorie zusammengefasst werden. Es werden hiezu Firmen, Kundschaften, Monopole, Verlagsrechte, Patente, Realgewerberechte, Autorrechte, von einigen Schriftstellern auch die Verhältnisse der Familie, der Freundschaft, der Liebe, kirchliche und wissenschaftliche Gemeinschaften u. s. f. gerechnet. Dass ein Theil dieser Verhältnisse die strenge Prüfung derselben auf ihre Güterqualität nicht zulässt, mag immerhin zugestanden werden, dass aber ein anderer Theil, z. B. Firmen, Monopole und Verlagsrechte, Kundenkreise und dergleichen Dinge mehr, thatsächlich Güter sind, dafür spricht schon der Umstand, dass wir denselben in zahlreichen Fällen im Verkehre begegnen. Wenn nichts destoweniger derjenige Theoretiker, welcher sich am eingehendsten mit diesem Gegenstand beschäftigt hat∗ , zugesteht, dass die Existenz dieser Verhältnisse als Güter etwas Auffälliges an sich habe und dem unbefangenen Auge wie eine Anomalie erscheine, so liegt der Grund hievon, wie ich glaube, in der That etwas tiefer, als in dem unbewusst auch hier wirkenden realistischen Zuge unserer Zeit, welche nur Stoffe und Kräfte (Sachgüter und Arbeitsleistungen) als Dinge, und somit auch nur solche als Güter anerkennt. Es ist von juristischer Seite schon mehrfach hervorgehoben worden, dass unsere Sprache keinen Ausdruck für “nützliche Handlungen” im Allgemeinen, sondern nur einen solchen für “Arbeitsleistungen” habe. Nun giebt es aber eine Reihe von Handlungen, ja selbst von blossen Unterlassungen, welche, ohne dass man sie Arbeitsleistungen nennen kann, doch für bestimmte Personen entschieden nützlich sind, ja einen sehr bedeutenden wirthschaftlichen Werth haben. Der Umstand, dass Jemand bei mir seine Waaren einkauft, oder meine Dienste als Advocat in Anspruch nimmt, ist sicherlich keine Arbeitsleistung desselben, aber eine mir nützliche Handlung, und der Umstand, dass ein wohlhabender Arzt, der in einem kleinen Landstädtchen wohnt, wo sich ausser ihm nur noch ein anderer Arzt befindet, die Praxis auszuüben unterlässt, ist noch viel weniger eine Arbeitsleistung des Ersteren zu nennen, aber jedenfalls eine für den Letzteren, der hierdurch zum Monopolisten wird, sehr nützliche Unterlassung. Der Umstand, dass eine grössere oder kleinere Anzahl von Personen (z. B. eine Anzahl von Kunden) solche irgend einer Person (z. B. einem Krämer) nützliche Handlungen regelmässig ausübt, verändert die Natur dieser letzteren nicht, so wie der Umstand, dass von Seiten einiger oder sämmtlicher Bewohner eines Ortes, beziehungsweise eines Staates, gewisse einer Person nützliche Unterlassungen freiwillig oder durch rechtlichen Zwang erfolgen (natürliche oder rechtliche Monopole, Verlagsrechte, Markenschutz etc.), die Natur dieser nützlichen Unterlassungen durchaus nicht ändert. Was man demnach Kunden-Kreise, Publicum, Monopole etc. nennt, sind, vom wirthschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, nützliche Handlungen, beziehungsweise Unterlassungen anderer Personen, oder aber, wie dies zum Beispiel bei Firmen der Fall zu sein pflegt, Gesammtheiten von Sachgütern, Arbeitsleistungen und sonstigen nützlichen Handlungen, beziehungsweise Unterlassungen. Selbst Freundschafts- und Liebesverhältnisse, religiöse Gemeinschaften u. dgl. m. bestehen offenbar in solchen uns nützlichen Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen. Sind nun diese nützlichen Handlungen oder Unterlassungen derart, dass wir über dieselben verfügen können, wie dies zum Beispiel bei Kundenkreisen, Firmen, Monopolrechten etc. thatsächlich der Fall ist, so ist kein Grund zu erkennen, weshalb wir denselben die Güterqualität nicht zuerkennen sollten, ohne doch zu dem dunkeln Begriffe der “Verhältnisse” greifen und diese letztern den übrigen Gütern als eine besondere Kategorie entgegenstellen zu müssen. Ich glaube vielmehr, dass die Gesammtheit der Güter sich in die beiden Kategorien der Sachgüter (einschliesslich aller Naturkräfte, so weit sie Güter sind) und in nützliche menschliche Handlungen (beziehungsweise Unterlassungen), deren wichtigste die Arbeitsleistungen sind, einordnen lassen. §. 2.Ueber den Causal-Zusammenhang der Güter.Es scheint mir nun vor Allem von der höchsten Wichtigkeit zu sein, dass man in unserer Wissenschaft sich klar werde über den ursächlichen Zusammenhang der Güter; denn wie in allen anderen Wissenschaften, so wird auch in der unseren der wahre und dauernde Fortschritt erst dann beginnen, wenn wir die Objecte unserer wissenschaftlichen Beobachtung nicht mehr lediglich als vereinzelte Erscheinungen betrachten, sondern uns bemühen werden, den Causal-Zusammenhang derselben zu erforschen und die Gesetze, unter welchen sie stehen. Das Brot, das wir geniessen, das Mehl, aus welchen wir das Br ot bereiten, das Getreide, das wir zu Mehl vermahlen, der Acker, auf welchem das Getreide wächst, alle diese Dinge sind Güter. Es ist diese Erkenntniss jedoch für unsere Wissenschaft nicht ausreichend, vielmehr ist es nothwendig, dass wir, wie dies in allen übrigen Erfahrungswissenschaften geschehen ist, uns bemühen, die Güter nach inneren Gründen zu ordnen, die Stelle kennen zu lernen welche jedes derselben in dem Causalnexus der Güter einnimmt und schliesslich die Gesetze zu erforschen, unter welchen sie in dieser Rücksicht stehen. Unsere Wohlfahrt, so weit dieselbe von der Befriedigung unserer Bedürfnisse abhängt, ist gesichert, wenn wir jeweilig über die zur unmittelbaren Befriedigung derselben nöthigen Güter verfügen. Besitzen wir z. B. die nöthige Quantität Brot, so haben wir es unmittelbar in unserer Gewalt, unser Nahrungsbedürfniss zu stillen; der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Brote und der Befriedigung eines unserer Bedürfnisse ist demnach ein unmittelbarer und die Prüfung der Güterqualität desselben nach den von uns im vorigen Capitel dargelegten Grundsätzen ohne jede Schwierigkeit. Einer gleichen Beurtheilung unterliegen nun aber auch alle übrigen Güter, die wir unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu verwenden vermögen, gleichwie die Getränke, die Kleidungsstücke, die Schmuckgegenstände u. dgl. m. Der Kreis der Dinge, deren Güterqualität wir anerkennen, ist jedoch hiemit nicht abgeschlossen. Neben diesen Gütern, die wir um der Kürze des Ausdruckes willen im weiterea Verlauf der Darstellung: “Güter der ersten Ordnung” nennen werden, begegnen wir vielmehr in der Wirthschaft der Menschen einer grossen Anzahl anderer Dinge, die in keinerlei unmittelbaren Causal-Zusammenhang mit der Befriedigung unserer Bedürfnisse gesetzt werden können, und deren Güterqualität doch nicht minder feststeht als jene der Güter erster Orduung. So sehen wir auf unseren Märkten neben dem Brote, und unter anderen zur unmittelbaren Befriedigung menschlicher Bedürfnisse tauglichen Gütern, auch Quantitäten von Mehl, Brennstoffen, Salz; wir sehen auch die Vorrichtungen und Werkzeuge zur Broterzeugung im Verkehre stehen und nicht minder die qualificirten Arbeitsleistungen, die hiebei erforderlich sind. Alle diese Dinge, oder doch die weitaus grössere Mehrzahl dersolben, sind untauglich, menschliche Bedürfnisse in unmittelbarer Weise zu befriedigen; denn welches menschliche Bedürfniss liesse sich mit der specifischen Arbeitsleistung eines Bäckergesellen, mit einer Backvorrichtung und selbst mit einer Quantität rohen Mehles in unmittelbarer Weise befriedigen? Wenn nun diese Dinge nichts destoweniger in der menschlichen Wirthschaft ebensowohl als Güter behandelt werden, wie die Güter erster Ordnung, so findet dies seine Begründung darin, dass sie zur Hervorbringung von Brot und andern Gütern erster Ordnung dienen und solcher Art—obzwar der Regel nach untauglich, menschliche Bedürfnisse in unmittelbarer Weise zu befriedigen—doch mittelbar hiezu geeignet sind. In gleicher Weise verhält es sich aber mit tausend anderen Dingen, die ohne die Tauglichkeit zu besitzen, in unmittelbarer Weise menschliche Bedürfnisse zu befriedigen, doch zur Hervorbringung von Gütern erster Ordnung dienen und so in einen mittelbaren Causal-Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden können. Es ist aber damit zugleich auch dargethan, dass das Verhätniss, welches die Güterqualität dieser und ähnlicher Dinge, die wir Güter zweiter Ordnung nennen, begründet, seinem Wesen nach ganz dasselbe ist, wie das der Güter erster Ordnung, denn der hier obwaltende Unterschied, dass die Güter erster Ordnung in unmittelbarer, die Güter zweiter Ordnung aber in mittelbarer Causal-Beziehung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse stehen, bewirkt keinen Unterschied in dem Wesen jenes Verhältnisses, weil die Voraussetzung der Güterqualität wohl der Causal-Zusammenhang, nicht aber nothwendigerweise der unvermittelte Causalnexus zwischen den Dingen und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse ist. Es wäre nun leicht, zu zeigen, dass auch mit diesen Gütern der Kreis der Dinge, deren Güterqualität wir anerkennen, nicht abgeschlossen ist und dass, um bei dem oben gewählten Beispiele zu bleiben, sich uns Getreidemühlen, Weizen, Roggen, die bei der Erzeugung des Mehles in Verwendung kommenden Arbeitsleistungen u. s. f. als Güter dritter; Getreideäcker, die zur Bearbeitung derselben erforderlichen Werkzeuge und Vorrichtungen, die specifischen Arbeitsleistungen der Landleute, als Güter vierter Ordnung darstellen. Ich glaube indess, dass der Gedanke, der hier zum Ausdruck gelangen soll, bereits genügend ersichtlich ist. Wir haben im vorigen Abschnitte gesehen, dass die ursächliche Beziehung eines Dinges zu der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse eine der Vorbedinguugen der Güterqualität ist. Der Gedanke, den wir in diesem Abschnitte darzulegen bemüht waren, lässt sich nun dahin zusammenfassen, dass es keine Voraussetzung der Güterqualität eines Dinges ist, dass es im unmittelbaren Causal-Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden könne. Es ist aber auch zugleich gezeigt worden, dass unter den Gütern, die in einem so vermittelten Verhältnisse zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, ein allerdings das Wesen ihrer Güterqualität nicht berührender Unterschied obwaltet, indem dieselben bald in einer näheren, bald in einer entfernteren ursächlichen Beziehung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse stehen, und wir haben in Rücksicht hierauf: Güter erster, zweiter, dritter, vierter Ordnung u. s. w. unterschieden. Auch hier ist es jedoch nöthig, dass wir uns von vorneherein gegen eine fehlerhafte Auffassung des Gesagten versichern. Wir haben schon dort, wo wir von der Güterqualität überhaupt sprachen, darauf hingewiesen, dass diese keine den Gütern anhaftende Eigenschaft sei. Dieselbe Erinnerung muss nun auch hier gemacht werden, wo es sich um die Ordnung handelt, welche ein Gut im Causalnexus der Güter einnimmt. Auch diese zeigt nur an, dass ein Gut sich mit Rücksicht auf eine bestimmte Verwendung desselben in einer bald näheren, bald entfernteren ursächlichen Beziehung zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses befinde und ist demnach nichts dem Gute Anhaftendes am wenigsten eine Eigenschaft desselben. Nicht die Ordnungsziffern sind es denn auch, auf welche wir hier, sowie in der nachfolgenden Darstellung der Gesetze, unter welchen die Güter stehen, das Gewicht legen, obzwar dieselben uns hiebei, wofern sie richtig verstanden werden, ein erwünschtes Hilfsmittel bei Darlegung eines ebenso schwierigen, als wichtigen Gegenstandes darbieten werden; das, worauf wir aber insbesondere Gewicht legen, ist der Einblick in den Causal-Zusammenhang zwischen den Gütern und der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse und die je nach der Bestimmung der ersteren, mehr oder minder vermittelte ursächliche Beziehung derselben zu dieser letzteren. §. 3.Die Gesetze, unter welchen die Güter in Rücksicht auf ihre Güterqualität stehen.a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Guterqualität dadurch bedingt, dass wir auch über die entsprechenden complemtaren Güter verfügen.)Verfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu verwenden. Verfügen wir über die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben in Güter erster Ordnung umzugestalten, und in so vermittelter Weise der Befriedigung unserer Bedürfnisse zuzuführen. Verfügen wir aber auch nur über Güter dritter Ordnung, so haben wir es in unserer Macht, dieselben in die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, diese aber wieder in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten, und so die Güter dritter Ordnung, allerdings in einer mehrfach vermittelten Weise, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen. In gleicher Weise verhält es sich nun mit allen Gütern höherer Ordnung, und wir können an ihrer Güterqualität nicht zweifeln, wofern wir es nur in unserer Macht haben, dieselben der Befriedigung unserer Bedürfnisse thatsächlich zuzuführen. In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf die Güter höherer Ordnung, eine Beschränkung von nicht geringer Wichtigkeit. Es steht namlich durchaus nicht in unserer Macht, ein einzelnes Gut höherer Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen, wofern wir nicht zugleich über die übrigen (die complementären) Güter höherer Ordnung verfügen. Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirthschaftendes Individuum zwar nicht unmittelbar über Brot, wohl aber über sämmtliche zur Erzeugung desselben nöthigen Güter zweiter Ordnung, so ist kein Zweifel, dass dasselbe nichtsdestoweniger es in seiner Macht hatte, sein Bedürfniss nach Brotnahrung zu befriedigen. Setzen wir nun aber den Fall, dasselbe Subject würde wohl über Mehl, über Salz, über die nöthigen Gährstoffe, die bei der Broterzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen und selbst über sämmtliche hier erforderliche Vorrichtungen und Werkzeuge, aber über keinerlei Feuerung und über kein Wasser verfügen, so ist klar, dass dasselbe in diesem Falle nicht mehr die Macht hätte, die obigen Güter zweiter Ordnung zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach Brotnahrung heranzuziehen, denn ohne Feuerung und ohne Wasser kann kein Brot bereitet werden, selbst wenn man über alle übrigen hiezu erforderlichen Güter verfügt. Es würden demnach in diesem Falle die Güter zweiter Ordnung, in Rücksicht auf das Bedürfniss nach Brotnahrung, sofort ihre Güterqualität einbüssen, da eine der vier Voraussetzungen derselben (in diesem Fall die vierte Voraussetzung) mangeln würde. Damit wäre durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Dinge, deren Güterqualität hier in Frage ist, selbst unter den obigen Verhältnissen ihre Güterqualität mit Rücksicht auf andere Bedürfnisse jenes Individuums, in dessen Verfügung sie sich befinden, aufrecht erhalten könnten, in sofern dasselbe die Macht besässe, diese Güter zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als jenes nach Brotnahrung heranzuziehen, oder aber trotz des Mangels des einen oder des anderen complementären Gutes doch die übrigen auch für sich geeignet wären, ein menschliches Bedürfniss in mittelbarer oder unmittelbarer Weise zu befriedigen. Würden aber die vorhandenen Güter zweiter Ordnung wegen des Mangels an einem oder mehreren complementären Gütern weder für sich allein, noch aber in Verbindung mit anderen verfügbaren Gütern zur Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden können, so würden jene Güter allerdings durch den Mangel der complementären Güter allein schon ihre Güterqualität vollständig einbüssen, denn die wirthschaftenden Menschen besässen dann nicht weiter die Gewalt, sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und es entfiele somit eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güterqualität. Als Resultat unserer bisherigen Untersuchung ergiebt sich demnach vorerst der Satz, dass die Güter zweiter Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt sind, dass zugleich die complementaren Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes erster Ordnung der menschlichen Verfügung unterworfen sind. Mehr Schwierigkeit bietet die Beurtheilung der Frage, in wiefern auch die Güter höherer als der zweiten Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt seien, dass die complementären Güter der Verfügung der Menschen unterworfen sind. Diese Schwierigkeit liegt nun aber durchaus nicht in dem Verhältniss der Güter höherer zu den entsprechenden Gütern der nächst niederen Ordnung, also z. B. der Güter dritter Ordnung zu den entsprechenden Güter der zweiten, der Güter der fünften Ordnung zu jenen der vierten, denn die blosse Betrachtung des Causal-Verhältnisses zwischen diesen Gütern ergibt eine vollständige Analogie desselben mit dem so eben dargelegten Verhältnisse der Güter zweiter Ordnung zu den entsprechenden Gütern der nächst niederen, das ist der ersten Ordnung, so zwar, dass sich der obige Grundsatz in ganz natürlicher Weise zu dem Satz erweitert, dass die Güter höherer Ordnung in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt sind, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen. Die Schwierigkeit, von der wir bei den Gütern höherer, als zweiter Ordnung sprachen, liegt vielmehr darin, dass selbst die Verfügung über sämmtliche zur Hervorbringung eines Gutes der nächst niederen Ordnung, erforderliche Güter diesen nicht nothwendigerweise die Güterqualität sichert, wofern nicht die Menschen zugleich auch noch über die sämmtlichen complementären Güter dieser letzten Ordnung und aller niederen Ordnungen zu verfügen vermögen. Setzen wir den Fall, dass Jemand über sämmtliche Güter dritter Ordnung verfügen könnte, die erforderlich sind, um ein Gut zweiter Ordnung herzustellen, nicht aber zugleich über die übrigen complementären Güter zweiter Ordnung, so würde ihm selbst die Verfügung über sämmtliche, zur Hervorbringung eines einzelnen Gutes zweiter Ordnung erforderlichen Güter dritter Ordnung nicht die Macht gewähren, dieselben thatsächlich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zuzuführen, denn er hätte wohl die Macht, die Güter dritter Ordnung (deren Güterqualität hier in Frage ist) zu Gütern zweiter Ordnung, nicht aber auch die Macht, jene Güter zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität einbüssen. Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grundsatz: “Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum mindesten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen,” nicht die ganze Summe der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güterqualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfügung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur weiteren Voraussetzung hat. In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch bedingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ordnung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complementären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung verfügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung heranzuziehen, dessen complementare Güter im weiteren Sinne des Wortes, so ergibt sich demnach der allgemeine Grundsatz, dass die Güterqualität der Güter höherer Ordnung dadurch bedingt ist, dass wir über deren complementäre Güter im obigen Sinne des Wortes zu verfügen vermögen. Nichts vermag uns den grossen ursächlichen Zusammenhang der Güter lebendiger vor die Augen zu stellen, als dieses Gesetz der gegenseitigen Bedingtheit der Güter. Als im Jahre 1862 der nordamerikanische Bürgerkrieg Europa die wichtigste Bezugsquelle von Baumwolle verschloss, ging auch die Güterqualität tausend anderer Güter, deren complementäres Gut jene Baumwolle war, verloren. Ich meine die Arbeitsleistungen der englischen und continentalen in der Baumwollfabrication thätig gewesenen Arbeiter, die nunmehr zum grossen Theile feiern und die öffentliche Mildthätigkeit in Anspruch nehmen mussten. Die Arbeitsleistungen, (über welche diese tüchtigen Arbeiter verfügen konnten,) waren die gleichen geblieben und doch verloren dieselben in grossen Quantitäten ihre Güterqualität, denn das complementäre Gut, die Baumwolle, blieb aus, und die specifischen Arbeitsleistungen konnten für sich im Grossen und Ganzen zur Befriedigung keines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden. Es wurden diese Arbeitsleistungen aber sofort wieder Güter, als das complementäre Gut derselben, das ist die nothige Baumwolle, zum Theile durch gesteigerte Zufuhr aus andern Bezugsorten, zum Theile nach Beendigung des amerikanischen Bürgerkrieges auch aus der alten Bezugsquelle wieder disponibel wurde. Umgekehrt verlieren nicht selten Güter ihre Güterqualität dadurch, dass die nöthigen Arbeitsleistungen, die zu ihnen in dem Verhältniss von complementären Gütern stehen, der Verfügung der Menschen nicht unterworfen sind. In Ländern mit dünner Bevölkerung und zumal in solchen, in welchen vorwiegend eine einzelne Gattung von Culturpflanzen, z. B. Weizen, gebaut wird, pflegt nach besonders reichen Ernten ein sehr grosser Mangel an Arbeitsleistungen zu entstehen, indem die ländlichen Arbeiter, an und für sich in geringer Anzahl vorhanden, in Zeiten des Ueberflusses zumeist noch zur Arbeit eine geringe Nöthigung finden und die Erntearbeiten wegen des einseitigen Weizenbaues auf einen sehr kurzen Zeitraum zusammengedrängt sind. Unter solchen Verhältnissen (z. B. in den fruchtbaren Ebenen Ungarns), wo der Bedarf an Arbeitsleistungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes ein sehr grosser ist, die verfügbaren Arbeitsleistungen aber nicht ausreichen, pflegen grosse Quantitäten Getreide auf den Feldern zu verderben; der Grund hievon liegt aber darin, dass die complementären Güter der auf den Feldern stehenden Früchte, (die zu ihrer Einbringung nöthigen Arbeitsleistungen,) mangeln, und so jene Feldfrüchte selbst ihre Güterqualität einbüssen. Wenn die wirthschaftlichen Verhältnisse eines Volkes hoch entwickelt sind, so sind der Regel nach die verschiedenen complementären Güter höherer Ordnung in den Händen verschiedener Personen. Die Producenten jedes einzelnen Artikels führen der Regel nach in mechanischer Weise ihr Geschäft fort, während die Producenten der complementären Güter ebensowenig sich es in den Sinn kommen lassen, dass die Güterqualität der Dinge, die sie produciren oder verarbeiten, durch das Vorhandensein anderer Güter bedingt sei, die sich gar nicht in ihrem Besitze befinden, und es kann der Irrthum, dass die Güter höherer Ordnung auch für sich und ohne alle Rücksicht auf das Vorhandensein complementärer Güter die Güterqualität besitzen, in der That am leichtesten in Ländern entstehen, wo durch einen regen Verkehr und eine hochentwickelte Volkswirthschaft fast jedes Product unter der stillschweigenden, ja der Regel nach dem Producenten gar nicht bewussten Voraussetzung entsteht, dass andere mit ihm durch Verkehr verbundene Personen für die complementären Güter rechtzeitig vorsorgen werden. Erst wenn diese stillschweigende Voraussetzung bei einem Wechsel der Verhältnisse nicht zutrifft, und die Gesetze, unter welchen die Güter stehen, ihre Einwirkung bis auf die Oberfläche der Erscheinungen erstrecken, pflegt dann der gewohnte mechanische Geschäftsbetrieb unterbrochen zu werden, und die öffentliche Aufmerksamkeit sich solchen Erscheinungen und ihren tiefer liegenden Ursachen zuzuwenden. b. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität durch jene der entsprechenden Güter niederer Ordnung bedingt.)Die Beobachtung des Wesens und des Causal-Zusammenhanges der Güter, wie wir dieselben in den beiden ersten Abschnitten dargelegt haben, führt uns zur Erkenntniss eines weiteren Gesetzes, unter welchem die Güter als solche, das ist ohne Rücksicht auf ihren ökonomischen Charakter, stehen. Wir haben gezeigt, dass das Vorhandensein von menschlichen Bedürfnissen eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güterqualität ist, und dass im Falle die menschlichen Bedürfnisse, mit deren Befriedigung ein Gut in ursächlichen Zusammenhang gesetzt werden kann, vollständig entfallen, ohne dass neue Bedürfnisse nach demselben entstehen, seine Güterqualität sofort verloren geht. Dass demnach die Güter erster Ordnung, wofern die Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie bisher dienten, insgesammt entfallen, ohne dass neue Bedürfnisse nach denselben entstehen, sofort ihre Güterqualität einbüssen, ist nach dem, was wir über das Wesen der Güter gesagt haben, unmittelbar einleuchtend. Verwickelter wird diese Frage, wenn wir die Gesammtheit der im Causalnexus mit der Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses stehenden Güter ins Auge fassen, und nunmehr darnach fregen, welche Wirkung das Entfallen dieses Bedürfnisses auf die Güterqualität der zur Befriedigung desselben in ursächlicher Beziehung stehenden Güter höherer Ordnung äussert. Setzen wir den Fall, dass durch eine Aenderung in der Geschmacksrichtung der Menschen das bedürfniss nach dem Genusse von Tabak vollständig beseitigt würde und zugleich alle übrigen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung der zum Genusse der Menschen bereits zubereitete Tabak etwa noch dienlich ist, gleichfalls entfallen würden. Dass in einem solchen Falle aller Tabak, welcher sich in der Form, in der diese Pflanze von den Menschen genossen wird, in dem Besitze derselben befande, sofort seine Güterqualität einbüssen würde, ist sicher. Wie ver hielte es sich nun aber in diesem Falle mit den entsprechenden Gütern höherer Ordnung? Wie mit den rohen Tabakblättern, den bei der Erzeugung der verschiedenen Tabaksorten verwendeten Werkzeugen und Vorrichtungen, den hier zur Verwendung kommenden qualificirten Arbeitsleistungen, kurz mit sämmtlichen zur Hervorbringung des zum menschlichen Genusse dienenden Tabaks vorhandenen Gütern zweiter Ordnung? Wie ferner mit dem Tabaksamen, den Tabakplantagen, den bei der Erzeugung von rohem Tabak zur Verwendung kommenden Arbeitsleistungen und den hier zur Anwendung kommenden Werkzeugen und Vorrichtungen, und all’ den übrigen Gütern, die wir mit Rücksicht auf das Bedürfniss des Menschen nach dem Tabakgenusse als Güter der dritten Ordnung bezeichnen können? Wie würde es sich endlich mit den entsprechenden Gütern der vierten und füften Ordnung u. s. w. verhalten? Die Güterqualität eines Dinges ist, wie wir sahen, dadurch bedingt, dass es in ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden kann. Wir haben aber auch gesehen, dass der unmittelbare Causalnexus zwischen Gut und Bedürfnissbefriedigung keineswegs eine nothwendige Voraussetzung der Güterqualität eines Dinges ist, dass vielmehr eine grosse Anzahl von Dingen die Güterqualität lediglich daraus herleitet, dass sie sich in einem mehr oder minder vermittelten Causal-Zusammenhange mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse befinden. Steht es nun fest, dass das Vorhandensein zu befriedigender menschlicher Bedürfnisse die Voraussetzung aller und jeder Güterqualität ist, so ist damit zugleich der Grundsatz dargethan, dass die Güter, ob sie nun unmittelbar in ursächlichen Zusammenhang mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse gesetzt werden können, oder ihre Güterqualität aus einem mehr oder minder vermittelten Causalnexus mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herleiten, doch ihre Güterqualität sofort einbüssen, wenn die Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie bisher dienten, insgesammt verschwinden. Es ist nämlich klar, dass mit den entsprechenden Bedürfnissen die ganze Grundlage jenes Verhältnisses entfällt, das, wie wir sahen, die Güterqualität der Dinge begründet. Die Chinarinde würde dadurch, dass die Krankheiten, zu deren Heilung sie dient, vollständig verschwinden würden, aufhören, ein Gut zu sein, da das einzige Bedürfniss zu dessen Befriedigung dieselbe in ursächlicher Beziehung steht, dann nicht weiter vorhanden wäre. Aber dies Entfallen des Gebrauchszweckes der Chinarinde hätte zur weiteren Folge, dass auch ein grosser Theil der entsprechenden Güter höherer Ordnung seine Güterqualität einbüssen würde. Die Bewohner der Chininländer, welche sich durch das Aufsuchen und Schälen der Chinabäume gegenwärtig hren Lebensunterhalt erwerben, würden plötzlich finden, dass nicht nur ihre Vorräthe von Chinarinde, sondern in naturgemässer Folge hievon auch ihre Chinabäume, die Werkzeuge und Vorrichtungen, welche nur bei der Chinin-Production verwendbar sind, und zumal jene specifischen Arbeitsleistungen, mit welchen sie sich bisher ihren Lebensunterhalt erwarben, plötzlich ihre Güterqualität einbüssen würden, denn dieselben würden unter den geänderten Verhältnissen nicht weiter in irgend einer ursächlichen Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen. Wenn durch eine Geschmacksänderung das Bedürfnisse mach dem Genusse von Tabak vollständig entfallen würde, so hätte dies nicht nur zur Folge, dass die gesammten Tabakvorräthe, die sich in der Form, in welcher die Menschen diese Pflanze zu geniessen pflegen, in ihrer Verfügung befänden, die Güterqualität einbüssen würden; es hätte dies vielmehr die weitere Folge, dass auch die rohen Tabakblätter, die ausschliesslich zur Verarbeitung derselben tauglichen Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen, die bei jener Fabrication zur Verwendung Kommenden specifischen Arbeitsleistungen, die vorhandenen Vorräthe von Tabaksamen u. s. w. ihre Güterqualität verlören. Die gegenwärtig so gut bezahlten Leistungen jener Agenten, welche in Cuba, Manila, Portorico, Havannah u. s. w, in der Prüfung der Qualität des Tabaks und im Einkaufe desselben eine besondere Geschicklichkeit besitzen, würden aufhören, Güter zu sein, nicht minder aber die specifischen Arbeitsleistungen der zablreichen, in jenen fernen Ländern und in Europa in der Cigarren-Fabrication beschäftigten Personen. Selbst zahlreiche, gegenwärtig für Practiker höchst nützliche Bücher über den Tabakbau und die Tabakindustrie würden dann aufhören, Güter zu sein und ihren Verlegern unverkäuflich am Lager bleiben. Nicht genug daran, würden selbst die Tabaksdosen Cigarrenetuis und alle Arten von Tabakspfeifen, Pfeifenröhren u. s. w. ihre Güterqualität einbüssen. Diese scheinbar sehr complieirte Erscheinung fände aber darin ihre Erklärung, dass alle obengenannten Güter ihre Güterqualität aus ihrem ursächlichen Zusammenbange mit der Befriedigung des Bedürfnisses der Menschen nach dem Genusse von Tabak herleiten, und mit dem Entfallen dieses Bedürfnisses eine der Grundlagen beseitigt würde, welche die Güterqualität derselben begründet. Die Güter erster Ordnung leiten übrigens nicht selten, die der höheren Ordnung sogar der Regel nach, ihre Güterqualität nicht lediglich aus einer vereinzelten, sondern aus mehr ode minder zahlreichen Causal-Beziehungen zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse her, und ihre Güterqualität geht demnach in diesem letzteren Falle nicht schon dadurch verloren, dass ein einzelnes, oder überhaupt nur ein Theil dieser Bedürfnisse entfällt. Es ist vielmehr klar, dass dieser Erfolg erst dann eintritt, wenn die sämmtlichen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung die Güter in ursächlicher Beziehung standen. beseitigt erscheinen, indem diese Güter im entgegengesetzten Falle ihre Güterqualität mit Rücksicht auf die auch dann noch vorhandenen Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch unter den geänderten Verhältnissen in ursächlicher Beziehung stehen, und zwar in ganz gesetzmässiger Weise aufrecht erhalten. Auch in diesem Falle bleibt nämlich ihre Güterqualität nur in sofern erhalten, als sie auch dann noch in ursächlicher Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehen, und dieselbe verschwindet sofort, wenn auch diese letzteren Bedürfnisse entfallen. Würde der oben angeführte Fall eintreten, und das Bedürfniss der Menschen nach dem Genusse von Tabak vollständig entfallen, so würden z. B. der zum Gebrauche der Menschen bereits zubereitete Tabak, und wohl auch die Vorräthe an rohen Tabakblättern, an Tabaksamen und so viele andere mit der Befriedigung des obigen Bedürfnisses der Menschen in ursächlicher Beziehung stehende Güter höherer Ordnung, ihre Güterqualität vollständig einbüssen, dieser Erfolg würde aber nicht nothwendigerweise bei allen hier einschlägigen Gütern höherer Ordnung eintreten, indem zum Beispiel die zur Tabakcultur geeigneten Grundstücke und die hiebei in Anwendung kommenden landwirthschaftlichen Geräthe, wohl auch viele in der Tabakindustrie zur Verwendung kommende Werkzeugo und Maschinen, mit Rücksicht auf andere menschliche Bedürfnisse, zu deren Befriedigung sie auch nach dem Entfallen des Bedürfnisses nach dem Tabaksgenusse in ursächlicher Beziehung stünden, in ihrer Güterqualität erhalten bleiben würden. Nicht als eine das Wesen des obigen Grundsatzes berührende Modification, sondern lediglich als eine concretere Form desselben, ist das Gesetz zu betrachten, dass die Güter höherer Ordnung in Rücksicht auf ihre Güterqualität durch jene der Güter niederer Ordnung bedingt sind, zu deren Hervorbringung sie dienen. Haben wir nämlich bisher die sämmtlichen, mit der Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses im Causal Zusammenhange stehenden Güter im Grossen und Ganzen in Betracht gezogen, und war demnach die ganze Causalkette bis auf die letzte Einwirkung, die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, der Gegenstand unserer Untersuchung, so fassen wir, indem wir den obigen Grundsatz aufstellen, nunmehr nur einige Glieder derselben ins Auge, indem wir zum Beispiel von dem Causalnexus der Güter dritter Ordnung mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zunächst absehen, und nur den Causal-Zusammenhang der Güter dieser Ordnung mit den entsprechenden Gütern irgend einer willkurlich zu wählenden höheren Ordnung im Auge behalten. §. 4.Zeit—Irrthum.Der Process, durch welchen die Güter höherer Ordnung stufenweise in solche niederer Ordnung umgestaltet und diese schliesslich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zugeführt werden, ist, wie wir in den vorangehenden Abschnit en gesehen haben, kein regelloser, sondern steht gleich allen übrigen Wandlungsprocessen unter den Gesetzen der Causalität. Die Idee der Causalität ist nun aber unzertrennlich von der Idee der Zeit. Ein jeder Wandlungsprocess bedeutet ein Entstehen, ein Werden, ein solches ist jedoch nur denkbar in der Zeit. Es ist aber darum auch sicher, dass wir den Causalnexus der einzelnen Erscheinungen in diesem Processe und diesen selbst nie vollständig zu erfassen vermögen, wofern wir denselben nicht in der Zeit betrachten und das Mass derselben an ihn legen. Auch bei dem Wandlungsprocesse, durch welchen die Güter höherer Ordnung stufenweise in solche niederer Ordnung verwandelt werden, bis diese schliesslich jenen Zustand bewirken, den wir die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nennen, ist deshalb die Zeit ein wesentliches Moment unserer Beobachtung. Wenn wir über die complementären Güter irgend einer höheren Ordnung verfügen, so müssen diese Güter vorerst in solche der nächst niederen und so stufenweise fort verwandelt werden, bis dieselben zu Gütern erster Ordnung gestaltet sind, welche letzteren wir erst der Befriedigung unserer Bedürfnisse in unmittelbarer Weise zuführen können. Die Zeiträume, welche zwischen den einzelnen Phasen dieses Processes liegen, mögen in manchen Fällen noch so kurz erscheinen und die Fortschritte in der Technik und im Verkehrswesen immerhin die Tendenz haben, dieselben mehr und mehr abzukürzen—ein vollständiges Verschwinden derselben ist indess undenkbar. Es ist unmöglich, Güter irgend einer höheren Ordnung durch einen blossen Wink in die entsprechenden Güter niederer Ordnung zu verwandeln; vielmehr ist nichts sicherer, als dass derjenige, der über Güter höherer Ordnung verfügt, erst nach einem gewissen, je nach der Natur des Falles bald kürzerem, bald längerem Zeitraume über die entsprechenden Güter der nächst niederen Ordnung zu verfügen in der Lage sein wird. Was nun aber hier von dem einzelnen Gliede der Causalkette gesagt wird, gilt im erhöhten Masse von dem ganzen Processe. Der Zeitraum, welchen dieser Process in den einzelnen Fällen ausfüllt, ist je nach der Natur dieser letzteren sehr verschieden. Wer über die sämmtlichen zur Hervorbringung eines Eichenwaldes nöthigen Grundstücke, Arbeitsleistungen, Werkzeuge und Samenfrüchte verfügt, wird an hundert Jahre warten müssen, ehe er über einen schlagbaren Hochwald selbst zu verfügen in der Lage sein wird, und in den meisten Fällen wird dies wohl erst bei den Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern desselben der Fall sein, dagegen mag derjenige, der über die Ingredienzien von Speisen oder Getränken und die zu ihrer Erzeugung nöthigen Werkzeuge, Arbeitsleistungen u. dgl. m. verfügt, in einzelnen Fällen in wenigen Augenblicken schon über die Speisen und Getränke selbst zu verfügen in der Lage sein;—wie gross dieser Unterschied aber auch immer sein mag, eines ist sicher, dass der Zeitraum, welcher zwischen der Verfügung über Güter höherer Ordnung und jener über die entsprechenden Güter niederer. Ordnung liegt, niemals völlig beseitigt erscheint. Die Güter höherer Ordnung erlangen und behaupten demnach ihre Güterqualität nicht mit Rücksicht auf Bedürfnisse der unmittelbaren Gegenwart, sondern lediglich im Hinblicke auf Bedürfnisse, welche sich menschlicher Voraussicht zufolge erst in solchen Zeitpunkten geltend machen werden, in welchen der Productionsprocess, von dem wir oben sprachen, bereits vollendet sein wird. Ist es nach dem Gesagten sicher, dass wofern wir einen bestimmten Gebrauchszweck im Auge haben, sich die Verfügung über Güter höherer Ordnung von jener über die entsprechenden Güter niederer Ordnung zunächst dadurch unterscheidet, dass wir von den letzteren sofort den bezüglichen Gebrauch machen können, während die ersteren eine frühere Stufe im Processe der Güterbildung repräsentiren, und uns demnach erst nach dem Verlauf eines gewissen, je nach der Natur des Falles, bald längeren, bald kürzeren Zeitraums diesen unmittelbaren Gebrauch gestatten, so fordert noch ein anderer höchst wichtiger Unterschied zwischen der unmittelbaren Verfügung über ein Gut und der mittelbaren Verfügung über dasselbe, (durch den Besitz von entsprechenden Gütern höherer Ordnung,) uns zu Betrachtungen heraus. Wer über gewisse Güter unmittelbar verfügt, ist der Quantität und Qualität derselben sicher. Wer indess über jene Güter nur mittelbar, das ist durch den Besitz der entsprechenden Güter höherer Ordnung verfügt, kann nicht mit gleicher Sicherheit die Quantität und Qualität der Güter niederer Ordnung bestimmen, über welche er am Schlusse des Processes der Gütererzeugung zu verfügen in der Lage sein wird. Wer hundert Metzen Korn besitzt, verfügt über diese Güter mit Rücksicht auf Quantität und Qualität mit jener Sicherheit, die der unmittelbare Besitz von Gütern überhaupt zu bieten vermag. Wer dagegen über eine solche Quantität von Grundstücken, Samen, Dünger, Arbeitsleistungen, landwirthschaftlichen Geräthen u. s. w. verfügt, als der Regel nach zur Herstellung von hundert Metzen Getreide erforderlich sind, steht der Eventualität gegenüber, mehr, aber auch weniger als die obige Quantität von Getreide zu ernten, und es ist für denselben selbst die Eventualität einer völligen Missernte nicht ansgeschlossen; er wird überdies auch in Rücksicht auf die Qualität des Productes einer gewissen Unsicherheit preisgegeben sein. Diese Unsicherheit in Rücksicht auf Quantität und Qualität des Productes, über welches man durch die entsprechenden Güter höherer Ordnung verfügt, ist bei einigen Productionszweigen grösser, bei anderen geringer. Wer über die zur Erzeugung von Schuhen nöthigen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsleistungen verfügt, der wird aus der Quantität und Qualität dieser seiner Verfügung unterstehenden Güter höherer Ordnung mit einer ziemlich grossen Bestimmtheit auf die Quantität und Qualität der Schube einen Rückschluss ziehen können, über welche er am Ende des Productions-Processes zu verfügen in der Lage sein wird. Wer dagegen über die Benützung eines für die Cultur von Raps geeigneten Feldes und der entsprechenden landwirthschaftlichen Werkzeuge, ferner über die erforderlichen Arbeitsleistungen, Samenfrüchte, Dungstoffe u. s. w. verfügt, wird über die Quantität der Oelfrüchte, die er am Endedes Productions-Processes ernten wird, und eben sowohl über deren Qualität sich ein vollständig sicheres Urtheil nicht bilden können. Und doch wird er in den beiden obigen Rücksichten immer noch einer geringeren Unsicherheit preisgegeben sein, als ein Hopfengärtner, ein Jäger oder gar ein Perlfischer. So gross aber dieser Unterschied bei den verschiedenen Productionszweigen auch immer sein mag, und obzwar die fortschreitende Cultur die Tendenz hat, die hier in Rede stehende Unsicherheit unablässig zu vermindern, so viel ist sicher, dass ein gewisser, je nach der Natur des Falles allerdings bald höherer, bald geringerer Grad von Unsicherheit über die Quantität und Qualität des schliesslich zu erzielenden Productes allen Productionszweigen gemein ist. Die letzte Ursache dieser Erscheinung liegt in der eigenthümlichen Stellung des Menschen zu jenem Causal-Processe, den wir die Gütererzeugung nennen. Die Güter höherer Ordnung werden nach den Gesetzen der Causalität zu solchen der nächst niederen, diese so fort, bis sie zu Gütern erster Ordnung werden, und schliesslich jenen Zustand bewirken, den wir die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nennen. Die Güter höherer Ordnung sind die wichtigsten Elemente dieses Causal-Processes—aber durchaus nicht die Gesammtheit derselben. Ausser diesen der Güterwelt angehörigen Elementen wirken auf die Qualität und Quantität des Productes jener Causal Processe, welche wir die Güter-Production nennen, auch Elemente ein, deren ursächlichen Zusammenhang mit unserer Wohlfahrt wir entweder noch nicht erkannt haben, oder aber solche Elemente, deren Einfluss auf das Product wir wohl kennen, die aber aus irgend welchen Gründen unserer Verfügung entrückt sind. So kannten die Menschen bis vor Kurzem nicht den Einfluss der verschiedenen Erdarten, Bodensalze und Düngungsstoffe auf das Wachsthum verschiedener Pflanzen, so zwar, dass die erstern eine bald mehr, bald minder günstige oder ungünstige Einwirkung auf das Endresultat des Productions Processes in quantitativer und qualitativer Beziehung äusserten. Durch die Forschungen auf dem Gebiete der Agricultur-Chemie ist nun aber gegenwärtig ein gewisser Theil jener Unsicherheit hereits beseitigt und es nunmehr in die Hand der Menschen gegeben, so weit die Forschungen reichen, die günstigen Einüüsse mit Rücksicht auf jeden besonderen Fall herbeizuführen, die schädlichen aber zu beseitigen. Ein Beispiel für den zweiten Fall bietet uns der Witterungswechsel. Die Landwirthe sind zwar in den meisten Fällen wohl darüber im Klaren, welche Witterung für das Wachsthum der Pflanzen die günstigste wäre, da sie es aber nicht in ihrer Macht haben, die günstige Witterung herbeizuführen, oder aber die den Saaten verderbliche zu verhindern, so sind sie in Rücksicht auf die Qualität und Quantität des Ernteergebnisses in nicht geringem Masse von Einflüssen abhängig, welche, obzwar sie sich gleich allen übrigen auf der unabweisbaren Grundlage der Causal-Gesetze geltend machen, doch um dessentwillen, weil sie ausserhalb der Machtsphäre der wirthschaftenden Menschen liegen, diesen Letzteren als Zufälle erscheinen. Der grosse oder geringere Grad von Sicherheit in der Voraussicht der Qualität und Quantität des Productes, über welches die Menschen durch den Besitz der zu seiner Hervorbringung erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügen, hängt von der mehr order minder vollständigen Erkenntniss der im ursächlichen Zusammenhange mit der Production jener Güter stehenden Elemente des Causal-Processes und der mehr oder minder vollständigen Unterwerfung derselben unter die Verfügung der Menschen ab. Der Grad der Unsicherheit in den beiden obigen Rücksichten ist durch das Gegentheil bedingt. Je mehr Elemente bei dem Causal-Processe der Güterentstehung mitwirken, die wir nicht kennen, oder über die wir, wofern wir sie kennen, nicht zu verfügen vermögen, das ist, eine je grössere Anzahl dieser Elemente keine Güterqualität besitzt, um so grösser ist auch die menschliche Unsicherheit über die Qualität und Quantität des Productes des ganzen Causal-Processes, nämlich der entsprechenden Güter niederer Ordnung. Diese Unsicherheit ist nun eines der wesentlichsten Momente der ökonomischen Unsicherheit der Menschen und wie wir in der Folge sehen werden, von der grössten practischen Bedeutung für die menschliche Wirthschaft. §. 5.Ueber die Ursachen der fortschreitenden Wohlfahrt der Menschen.“Die grösste Zunahme in der hervorbringenden Kraft der Arbeit,” sagt Adam Smith, “und die Vermehrung der Geschicklichkeit, Fertigkeit und Einsicht, womit die Arbeit überall geleitet oder verrichtet wird, scheint eine Wirkung der Arbeitstheilung gewesen zu sein“∗ und “die grosse, durch die Arbeitstheilung herbeigeführte Vermehrung der Producte in den verschiedenen Gewerben bewirkt in einer gut regierten Gesellschaft jene allgemeine Wohlhabenheit, welche sich bis in die untersten Volksschichten erstreckt“∗∗ . Adam Smith hat solcherart die fortschreitende Arbeitstheilung zum Angelpuncte des wirthschaftlichen Fortschrittes der Menschen gemacht, und zwar im Einklange mit der überwiegenden Bedeutung, welche er dem Arbeitselemente in der menschlichen Wirthschaft einräumt. Ich glaube indess, dass der ausgezeichnete Forscher, von dem hier die Rede ist, in seinem Capitel über die Arbeitstheilung nur eine einzelne Ursache des fortschreitenden Wohlstandes der Menschen an’s Licht gezogen hat, andere nicht minder wirksame jedoch seiner Beobachtung entgangen sind. Man denke sich die, der Hauptsache nach, occupatorische Arbeit eines australischen Volksstammes noch so zweckmässig unter die einzelnen Mitglieder desselben vertheilt, eine Anzahl davon als Jäger, andere als Fischer, noch andere ausschliesslich mit der Occupation wild wachsender Pflanzenkost, die Weiber zum Theile ausschliesslich mit der Zubereitung der Speisen, zum anderen Theile mit der Anfertigung von Kleidungsstücken beschäftigt, ja man führe die Arbeitstheilung bei diesem Volke in Gedanken noch weiter, so zwar, dass jede Verrichtung besonderer Art auch durch besondere Functionäre ausgeführt würde, und frage sich nun, ob eine, wenn auch noch so weit getriebene Theilung der Arbeit jene vermehrende Wirkung auf die den Mitgliedern des Volkes verfügbaren Genussmittel haben würde, welche Adam Smith als eine Folge der fortschreitenden Arbeitstheilung bezeichnet. Offenbar wird jenes Volk, und so jedes andere, auf dem obigen Wege die bisherige Arbeitswirkung mit geringerer Anstrengung und mit der bisherigen Anstrengung eine grössere Arbeitswirkung erzielen, also seine Lage, so weit dies auf dem Wege einer zweckmässigeren und wirksameren Verrichtung der occupatorischen Arbeiten überhaupt möglich ist, verbessern; diese Verbesserung wird indess doch gar sehr verschieden sein von jener, welche wir bei wirthschaftlich fortschreitenden Völkern thatsächlich beobachten können. Greift dagegen ein Volk, anstatt sich lediglich auf die occupatorische Thätigkeit, das ist auf das Aufsammeln der vorhandenen Güter niederer Ordnung, (in den rohesten Zuständen der Menschen zumeist Güter erster und etwa zweiter Ordnung,) zu beschränken, zu den Gütern dritter. vierter und höherer Ordnung und schreitet dasselbe in der Heranziehung von Gütern zur Befriedigung seiner Bedürfnisse zu immer höheren Ordnungen fort, so werden wir, zumal bei zweckmässiger Theilung der Arbeit, allerdings jenen Fortschritt in seinem Wohlstande wahrnehmen können, welchen Adam Smith ausschliesslich dem letztern Umstande zuzuschreiben geneigt war. Wir werden den Jäger, der das Wild mit einer Keule verfolgt, zur Jagd mit Bogen und Netz, zur Viehzucht, in weiterer Folge zu immer intensiveren Formen dieser letztern, wir werden die von wild wachsender Pflanzenkost lebenden Menschen zu immer intensiveren Formen des Ackerbaues übergehen, Gewerbe entstehen, sich durch Werkzeug und Maschine vervollkommnen und in engstem Zusammenhange damit den Wohlstand dieses Volkes sich mehren sehen. Je weiter die Menschen in dieser Richtung fortschreiten, um so vielfältiger werden die Güterarten, um so vielfältiger in Folge dessen die Verrichtungen, um so nothwendiger und ökonomischer auch die fortschreitende Theilung der Arbeit. Es ist indess klar, dass die wachsende Vermehrung der den Menschen verfugbaren Genussmittel nicht die ausschliessliche Wirkung dieses letztern Umstandes ist, ja dass derselbe nicht einmal als die wichtigste Ursache des ökonomischen Fortschrittes der Menschen bezeichnet werden kann, sondern richtig nur als ein Factor jener grossen Einwirkungen aufgefasst werden darf, welche das Menschengeschlecht aus der Rohheit und dem Elende zur Cultur und zum Wohlstande führen. Die Erklärung der vermehrenden Wirkung, welche die fortschreitende Heranziehung von Gütern höherer Ordnung auf die den Menschen verfügbaren Genussmittel (Güter erster Ordnung) äussert, ist nun aber unschwer zu finden. Die roheste Form der occupatorischen Wirthschaft ist auf die Aufsammlung der jeweilig von der Natur dargebotenen Güter niederster Ordnung beschränkt. Die wirthschaftenden Menschen nehmen auf die Hervorbringung derselben keinen Einfluss, ihr Entstehen ist unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen und diesen gegenüber ein zufälliges. Wenn nun aber die Menschen diese roheste Form der Wirthschaft verlassen, die Dinge erforschen, durch deren Verbindung im Causalprocesse die Genussmittel entstehen und dieselben in ihre Gewalt nehmen, das ist zu Gütern höherer Ordnung gestalten, so erfolgt die Entstehung der Genussmittel zwar vor wie nach auf Grundlage des Causal-Gesetzes, aber ihr Entstehen ist den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gegenüber nicht mehr etwas Zufälliges, sondern ein Process, der in der Gewalt der Menschen ist und sich innerhalb der durch die Naturgesetze gezogenen Schranken nach menschlichen Zwecken regelt. Die Genussmittel, welche früher das Product eines zufälligen Zusammentreffens der Bedingungen ihrer Entstehung waren, sind, sobald die Menschen diese letztern erkannt und in ihre Gewalt genommen haben, innerhalb der durch die Naturgesetze gezogenen Grenzen ein Product ihres Willens. und die den Menschen verfügbaren Quantitäten derselben finden ihre Grenze nur in den Grenzen ihrer Einsicht in dem ursächlichen Zusammenhang der Dinge und in dem Umfang ihrer Macht über diese letztern. Die fortschreitende Erkenntniss des ursächlichen Zusammenhanges der Dinge mit ihrer Wohlfahrt und die fortschreitende Bemächtigung der entfernteren Bedingungen derselben haben demnach die Menschen aus dem Zustande der Rohheit und des tiefsten Elendes emporgeführt zu der gegenwärtigen Stufe ihrer Cultur und Wohlfahrt, haben weite, von wenigen, mühselig und doch in äusserster Armuth lebenden Menschen bewohnte Landstriche in dicht bevölkerte Culturländer umgewandelt und es ist nichts sicherer, als dass auch der wirthschaftliche Fortschritt der Menschen in Kommenden Zeitepochon sein Mass in den obigen Fortschritten finden wird. §. 6.Der GüterbesitzDie Bedürfnisse der Menschen sind mannigfach und das Leben und die Wohlfahrt derselben ist nicht gesichert, wenn ihrer Verfügung lediglich die Mittel zur Befriedigung irgend eines ihrer Bedürfnisse, wenn auch in noch so reichlichem Masse unterworfen sind. Die Art und Weise, in welcher die Menschen ihre Bedürfnisse befriedigen, kann demnach in Bezug auf Vollständigkeit im Grossen und Ganzen eine nahezu unbegrenzte Verschiedenheit aufweisen; eine gewisse Harmonie in der Befriedigung derselben ist indess bis zu einem gewissen Punkte zur Erhaltung ihres Lebens und ihrer Wohlfahrt geradezu unerlässlich. Der Eine mag Paläste bewohnen, die ausgesuchtesten Gerichte consumiren und sich mit den kostbarsten Gewändern bekleiden, der Andere den dunkeln Winkel einer elenden Hütte zu seinem Nachtlager aufsuchen, sich von Abfällen ernähren und in Lumpen hüllen—aber jeder von Beiden wird dahin streben müssen, sowohl sein Bedürfniss nach Wohnung und Kleidung, als auch jenes nach Nahrung zu befriedigen. Es ist nämlich klar, dass selbst die vollständigste Befriedigung eines einzelnen Bedürfnisses unser Leben und unsere Wohlfahrt nicht zu erhalten vermag. In diesem Sinne lässt sich nicht mit Unrecht sagen, dass die sämmtlichen, einem wirthschaftenden Subjecte verfügbaren Güter in ihrer Güterqualität gegenseitig bedingt sind, denn ein jedes einzelne derselben vermag den Gesammtzweck, dem sie alle dienen, die Erhaltung unseres Lebens und unserer Wohlfahrt, nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit den übrigen Gütern zu verwirklichen. In der isolirten Wirthschaft, und selbst noch überall dort, wo der Verkehr der Menschen ein geringfügiger ist, tritt uns diese Zusammengehörigkeit der zur Erhaltung des Lebens und der Wohlfahrt der Menschen erforderlichen Güter auch äusserlich in der Gesammtheit der den einzelnen wirthschaftenden Individuen verfügbaren Güter entgegen und selbst die Harmonie, mit welcher sie ihre Bedürfnisse zu befriedigen bemüht sind, wiederspiegelt sich in ihrem Güterbesitze∗ . Bei höherer Cultur und zumal unter unseren entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo der ausreichende Besitz einer Quantität irgend eines ökonomischen Gutes uns die Verfügung über entsprechende Quantitäten aller anderen verschafft, verwischt sich scheinbar das obige Bild bezüglich der Wirthschaft des Einzelnen, es tritt uns aber dann um so deutlicher in der Volkswirthschaft entgegen. Ueberall sehen wir, dass nicht einzelne Güter, sondern eine Gesammtheit von Gütern verschiedener Art den Zwecken der wirthschaftenden Menschen dienen, eine Gesammtheit von Gütern, welche entweder, gleich wie in der isolirten Wirthschaft direct, oder wie dies unter unseren entwickelten Verhältnissen der Fall ist, zum Theile in directer, zum Theile in indirecter Weise den einzelnen wirthschaftenden Individuen verfügbar ist, und nur in dieser Gesammtheit jenen Erfolg herbeiführt, den wir die Deckung des Bedarfs und in weiterer Folge die Sicherung des Lebens und der Wohlfahrt der Menschen nennen. Die Gesammtheit der einem wirthschaftenden individuum für die Befriedigung seiner Bedürfnisse verfügbaren Güter nennen wir seinen Güterbesitz, und stellt sich uns derselbe demnach nicht als eine willkürlich zusammengefügte Quantität von Gütern, sondern als das Spiegelbild seiner Bedürfnisse, als ein gegliedertes Ganzes dar, das in keinem wesentlichen Theil gemindert oder vermehrt werden kann, ohne dass die Verwirklichung des Gesammtzweckes, dem es dient, dadurch berührt würde. [∗]Aristoteles nennt (Polit, I. 3) die Mittel zum Leben und Wohlergehen der Menschen: “Güter.” Der vorwiegend ethische Standpunkt, von welchem das Alterthum die Lebensverhältnisse betrachtet, macht sich im Uebrigeu in den Anschauungen der meisten Alten über das Wesen der Nützlichkeit, bez der Güter geltend, gleichwie der religiöse Standpunkt in jenen der mittelalterlichen Schriftsteller. “Nihil utile, nisi quod ad vitae illius eternae prosit gratiam,” sagt Ambrosins, und noch Thomassin, seinen wirthschaftlichen Anschauungen nach dem Mittelalter angehörig, schreibt in seinem: Traité de negoce 1697 (S.22). “L’utilité même se mesure par les considérations de la vie eternelle.” Von den Neuern definirt Forbonnais die Güter (biens): “Les propriétés, qui ne rendent pas une production annuelle, telles que les meubles precieux, les fruits destinées à la consommation” (Principes économiques, 1767, Chap. I., S. 174. ff., ed. Daire). indem er dieselben den “richesses” (Gütern, welche einen Ertrag abwerfen) gegenüberstelit, wie dies in einem andern Sinne auch von Dupont (Physiokratie, p. CXVIII) geschieht. Der Gebrauch des Wortes “Gut” in dem der heutigen Wissenschaft eigenthümlichen Sinne schon bei Le Trosne, (de l’intérêt social, 1777 Ch. I. §. 1,) welcher den Bedürfnissen die Mittel zur Befriedigung derselben gegenüberstellt, und diese letztern Güter (biens) nennt. Vgl. auch Necker: Legislation et commerce des grains, 1775, Part. I., Ch. 4. Say nennt (Cours d’écon. polit., 1828, I., S. 132) Güter (biens): “les moyens que nous avons de satisfaire nos besoins.” Die Entwickelung, welche die Lehre vom Gute in Deutschland genommen, ist aus dem Nachfolgenden ersichtlich: Es definiren den Begriff des Gutes: Soden (Nationalökonomie, 1805, I., §. 43): = Genussmittel; H. L. v. Jacob (Grundsätze der Nationalök., 1806, §. 23): “Alles, was zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dient;” Hufeland: (Neue Grundlegung der Staatswiss., 1807, I., §. 1): “Jedes Mittel zu einem Zwecke eines Menschen;” Storch: (Cours d’économ. polit., 1815, I., p. 56 ff.) sagt: “L’arrêt que notre jugement porte sur l’utilité des choses...en fait des biens.” Auf seiner Grundlage definirt dann Fulda (Kammeralwissenschaften, 1816, S. 2, ed. 1820): “Gut” = jede Sache, welche der Mensch zur Befriedigung seiner Bedürfnisse als Mittel anerkennt“ (vgl. aber auch schon Hufeland a. a. O., I., §. 5), Roscher (System I., §. 1): “Alles dasjenige, was zur Befriedigung eines wahren menschlichen Bedürfnisses anerkannt brauchbar ist.“ [∗]Aus dem Obigen ist ersichtlich, dass die Güterqualität nichts den Gütern, Auhaftendes, das ist keine Eigenschaft derselben ist, sondern sich uns lediglich als eine Beziehung darstellt, in welcher sich gewisse Dinge zu den Menschen befinden, eine Beziehung, mit deren Verschwinden dieselben selbstverständlich auch aufhören. Güter zu sein. [∗]Schon Aristoteles (de anima, III. 10) unterscheidet wahre und eingebildete Güter, je nachdem das Bedürfniss von vernünftiger Ueberlegung geleitet, oder unvernünftig ist. [∗]Schäffle, Theorie der ausschliessenden Verhältnisse, 1867, S. 2—Vgl. Steuart: Principles of polit, economy. Basil 1796, II., S. 128 ff., wo die Güter bereits in Sachon, in persönliche Dienstleistungen und in Rechte getheilt und zu diesen letztern (ibid. S. 141) auch verkäufliche Privilegien gerechnet werden; Say zählt zu den Gütern (biens.): Advocatenstuben, Kundenkreise eines Kaufmannes, Zeitungsunternehmungen, aber auch den Ruf eines militärischen Führers etc. (Cours complet III. S. 219, 1828); Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, 1832, S. 2, 3, 7, 289) fasst unter den Begriff der äusseren Güter eine grosse Anzahl von Lebensverhältnissen (Verhältnisse der Geselligkeit, der Liebe, der Familie, des Erwerbes etc.) zusammen und stellt dieselben den Sachgütern und persönlichen Dienstleistungen als eine besondere Kategorie von Gütern entgegen; Roscher System I., §. 3, rechnet auch den Staat zu den “Verhältnissen,” während Schäffle den Begriff der Verhältnisse auf “übertragbare, durch private Beherrschung des Absatzes und Verdrängung der Concurrenz ausschliesslich gemachte Renten” beschränkt (a. a. O. S. 12), wobei der Begriff der “Rente” in dem diesem Schriftsteller eigenthümlichen Sinne (Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, S. 192 ff.) zu verstehen ist. Vgl. auch noch Soden (Nationalökonomie I., §. 26 ff.) und Hufeland (Neue Grundleg. I., S. 30. d. ed. 1815). [∗]Wealth. of. Nat. B. I. Ch. 1. Basil 1801, T. 1, S. 6. [∗∗]ibid. S. 11, ff. [∗]Vergl. Stein, Lehrbuch, S. 36, ff. |

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